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14.12.2008
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Inland
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Dämpfer für "Führerscheintouristen"

Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Neuer EU-Führerschein (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Führerscheine aus dem europäischen Ausland sind in Deutschland gültig. Es sei denn, der Besitzer wohnt im Bundesgebiet. ]
Die Richter wiesen damit die Klage zweier Männer ab. Ihnen war ihre deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Daraufhin hatten sie sich in Tschechien neue Führerscheine besorgt. Diese müssen in Deutschland jedoch nicht anerkannt werden, urteilte das Gericht. Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer demnach nachträglich zum "Idiotentest" bitten. Wer sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung verweigert, dem dürfe das Recht aberkannt werden, die ausländische Fahrerlaubnis hierzulande zu nutzen.

Nachträglich zum "Idiotentest"

Nach europäischem Recht sind Führerscheine aus anderen EU-Ländern jedoch ohne Einschränkung gültig, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hat. Von den rund 52 Millionen deutschen Autofahrern sind nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes 11.900 mit der Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staates unterwegs, davon 7300 mit tschechischen und rund 2000 mit polnischen Führerscheinen.

AZ.: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.08

Stand: 11.12.2008 16:49 Uhr
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