Tag der offenen Tür am 22. und 23. August 09 im Bundesfinanzministerium
Der Generationenvertrag bezeichnet ein Umlageverfahren zur Finanzierung der gesetzlichen Rente: Die (i.d.R. nicht selbständig) arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Rentner von heute. Der Generationenvertrag gilt im gegenseitigen Einverständnis, ohne dass er ausgesprochen oder schriftlich festgelegt wurde.
Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene "Vertrag" zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft.
Der Begriff des Generationenvertrages entstand mit dem Umlageverfahren in den Rentenversicherungen und wurde später auch bei anderen Umverteilungsmechanismen im Sozialstaat verwendet. Das ursprüngliche System der gesetzlichen Rentenversicherung baute auf eine Ansparung der Rentenbeiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten zu entrichten waren. Dieses System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform 1957 unter dem damaligen Bundeskanzler Adenauer zu einem Umlageverfahren umgebaut. Das zugrunde liegende Konzept von Wilfrid Schreiber (damals Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer) - auch bekannt als "Schreiber-Plan" verwendete bereits den Begriff des Generationenvertrages. Der Schreiber-Plan wurde bereits 1955 als "Vorschlag zur Sozialreform" unter dem Titel "Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" herausgegeben.
Pressemitteilung des BMAS "50 Jahre dynamische Rente - ein Meilenstein" [Extern]