Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 443/09
Magdeburg, den 1. September 2009
Kabinett berät zweites
Gesetzespaket für gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister
Hövelmann: „Weiße Flecken gibt es nicht mehr“
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das
zweite und letzte Paket von Gesetzentwürfen für die gesetzliche Phase der
Gemeindegebietsreform behandelt. Damit liegen jetzt für alle Gemeinden, die
sich nicht in der freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 an der Bildung von genehmigungsfähigen Einheits- oder Verbandsgemeinden beteiligt hatten,
Neugliederungsvorschläge der Landesregierung vor.
„Weiße Flecken gibt es auf der Landkarte nicht mehr. Für
alle Regionen Sachsen-Anhalts liegt jetzt entweder eine vor Ort erarbeitete
Lösung oder ein solide begründeter Vorschlag der Landesregierung auf dem
Tisch“, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. „Für die flächendeckende
Gemeindegebietsreform sind wir heute einen wichtigen weiteren Schritt gegangen.“
Die heute zur Anhörung frei gegebenen Gesetzentwürfe betreffen
die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Burgenlandkreis, Harz,
Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Wittenberg. Das erste Paket für die anderen
vier Landkreise war bereits am 14. Juli 2009 im Kabinett behandelt worden.
Im nächsten Schritt werden die Bürgerinnen und Bürger der
betroffenen Gemeinden angehört. Die zweite Kabinettsbefassung und die
Einbringung in den Landtag sind für Januar 2010 geplant. Die ersten vier
Entwürfe werden voraussichtlich bereits am 10. November 2009 zum zweiten Mal im Kabinett beraten.
Hövelmann: „In manchen Regionen wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren
noch über freiwillige Lösungen beraten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auch in
dieser Phase gilt: Jede leitbildgerechte Lösung, die freiwillig und rechtzeitig
zustande kommt, ist der Entscheidung des Gesetzgebers vorzuziehen. Unsere Entwürfe
sind offen für Veränderungen. Allerdings sind jetzt schnelle Beschlüsse
gefragt.“
Zusammen mit den bereits am 14. Juli 2009 im Kabinett behandelten Gesetzentwürfen für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land,
Salzlandkreis und Stendal liegen insgesamt folgende Vorschläge der Landes-
regierung
vor.
Altmarkkreis Salzwedel:
- Eingemeindung
von Fleetmark, Mechau, Rademin und Vissum in die Einheitsgemeinde Stadt
Arendsee
Eingemeindung von Mehmke in den Flecken Diesdorf (Verbandsgemeinde
Beetzendorf-Diesdorf)
Eingemeindung von Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz,
Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste,
Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau und Solpke in die Einheitsgemeinde
Hansestadt Gardelegen
Eingemeindung von Steinitz und Wieblitz-Eversdorf in die Einheitsgemeinde
Hansestadt Salzwedel
Eingemeindung von Badel, Jeggeleben und Zethlingen in die Einheitsgemeinde
Stadt Kalbe (Milde)
Anhalt-Bitterfeld:
- Eingemeindung
der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Görzig und Piethen in die Einheitsgemeinde
Stadt Südliches Anhalt
Börde:
- Eingemeindung
von Bornstedt und Rottmersleben in die Einheitsgemeinde Hohe Börde
Eingemeindung von Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne in die
Gemeinde Eilsleben (Verbandsgemeinde Obere Aller)
Eingemeindung von Everingen in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben (Bode) durch
Eingemeindung der Stadt Hadmersleben und der Gemeinde Peseckendorf in die
Stadt Oschersleben (Bode)
Eingemeindung von Klein Wanzleben in die Einheitsgemeinde Stadt
Wanzleben-Börde
Eingemeindung von Wackersleben in die Gemeinde Am Großen Bruch (Verbandsgemeinde
Westliche Börde)
Burgenlandkreis:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Lützen durch Eingemeindung von Dehlitz
(Saale), Sössen, Wengelsdorf und Zorbau in die Stadt Lützen
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern aus der Stadt Teuchern und
den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und
Trebnitz
Eingemeindung von Reinsdorf in die Stadt Nebra (Unstrut) (Verbandsgemeinde
Unstruttal)
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Weißenfels durch Eingemeindung
von Burgwerben, Leißling, Reichardtswerben, Storkau und Tagewerben in die
Stadt Weißenfels
Harz:
- Eingemeindung
der Stadt Gernrode sowie der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Einheitsgemeinde
Stadt Ballenstedt
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Blankenburg (Harz) durch
Eingemeindung von Timmenrode in die Stadt Blankenburg (Harz)
Eingemeindung von Sargstedt in die Einheitsgemeinde Stadt Halberstadt
Eingemeindung von Neudorf in die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
Eingemeindung der Stadt Derenburg und der Gemeinde Danstedt in die Einheitsgemeinde
Nordharz
Eingemeindung von Allrode in die Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
Eingemeindung von Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt
Quedlinburg
Jerichower Land:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Möckern durch Eingemeindung von
Schopsdorf und Stresow in die Stadt Möckern
Mansfeld-Südharz:
- Eingemeindung
von Winkel in die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Eingemeindung von Arnstedt und Wiederstedt in die Einheitsgemeinde
Stadt Arnstein
Eingemeindung von Freist, Friedeburg (Saale) und Heiligenthal in die Einheitsgemeinde
Stadt Gerbstedt
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt durch Eingemeindung
von Ritterode und Walbeck in die Stadt Hettstedt
Eingemeindung von Dederstedt in die Einheitsgemeinde Seengebiet Mansfelder
Land
Eingemeindung der Stadt Stolberg (Harz) und der Gemeinde Wickerode in die Einheitsgemeinde
Südharz
Saalekreis:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg durch Eingemeindung von
Braschwitz, Hohenthurm und Peißen in die Stadt Landsberg
Eingemeindung von Friedensdorf in die Einheitsgemeinde Stadt Leuna
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin aus den Städten
Löbejün und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz,
Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg
Eingemeindung von Angersdorf in die Einheitsgemeinde Teutschenthal
Salzlandkreis:
- Eingemeindung
von Gnadau in die Einheitsgemeinde Stadt Barby
Eingemeindung von Gatersleben in die Einheitsgemeinde Stadt Seeland
Stendal:
- Eingemeindung
von Klein Schwechten in die Gemeinde Rochau und von Schwarzholz in die
Gemeinde Hohenberg-Krusemark (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck)
Eingemeindung von Schinne in die Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark)
Eingemeindung von Schönberg in die Gemeinde Altmärkische Wische und von
Wahrenberg in die Gemeinde Aland (Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark))
Eingemeindung von Dahlen, Insel und Vinzelberg in die Einheitsgemeinde
Stadt Stendal
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte aus der Stadt
Tangerhütte sowie den Gemeinden Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel,
Demker, Grieben, Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth,
Schelldorf, Schernebeck, Schönwalde (Altmark), Uchtdorf, Uetz, Weißewarthe
und Windberge
Wittenberg:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Annaburg durch Eingemeindung der Stadt
Prettin sowie der Gemeinden Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien
und Plossig in die Stadt Annaburg
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Coswig (Anhalt) durch Eingemeindung
von Thießen in die Stadt Coswig (Anhalt)
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Gräfenhainichen durch
Eingemeindung von Möhlau, Schköna, Tornau und Zschornewitz in die Stadt
Gräfenhainichen
Eingemeindung von Gadegast, Klöden, Naundorf bei Seyda und Schützberg in
die Einheitsgemeinde Stadt Jessen (Elster)
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oranienbaum-Wörlitz aus den
Städten Oranienbaum und Wörlitz sowie den Gemeinden Brandhorst, Gohrau,
Griesen, Horstdorf, Kakau, Rehsen, Riesigk und Vockerode
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster aus der Stadt Zahna
sowie den Gemeinden Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Leetza, Listerfehrda,
Mühlanger, Zemnick und Zörnigall
Die
Gesetzentwürfe stehen im Internet unter www.gemeindegebietsreform.sachsen-anhalt.de
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