Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Amnesty Report 2008

Iran

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran
Staatsoberhaupt: Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Staats- und Regierungschef: Mahmoud Ahmadinejad
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 71,2 Millionen
Lebenserwartung: 70,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 32 / 31 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 82,4 Prozent

Auch im Berichtsjahr unterdrückten die Behörden abweichende Meinungen. Journalisten, Schriftsteller, Akademiker, Frauenrechtlerinnen und andere engagierte Bürger waren von willkürlichen Festnahmen, Reiseverboten, Schikanen sowie der Schließung ihrer Nichtregierungsorganisationen betroffen. Die bewaffnete Opposition - insbesondere kurdische und belutschische Gruppen - setzte ihre Aktivitäten fort. Minderheiten wurden vom Staat nach wie vor unterdrückt. Die Diskriminierung von Frauen war weiterhin fest im iranischen Recht und in der Praxis verankert. In Gefängnissen und Haftzentren wurde in großem Umfang gefoltert. Eine im April angekündigte Offensive zur Verbesserung der Sicherheitslage führte zu einem massiven Anstieg von Hinrichtungen. Mindestens 335 Menschen wurden im Berichtsjahr hingerichtet, unter ihnen auch zur Tatzeit minderjährige Straftäter. Nach wie vor wurden Steinigungen, Amputations- und Prügelstrafen verhängt und vollstreckt.

Hintergrundinformationen

Das iranische Programm zur Urananreicherung war weiterhin Anlass für internationale Spannungen. Weder die israelische noch die US-Regierung wollten mögliche militärische Aktionen gegen den Iran ausschließen. Im März verhängte der UN-Sicherheitsrat weitere Sanktionen gegen das Land. Im September stufte die US-Regierung die Revolutionären Garden des Iran als "terroristische Vereinigung" ein, da sie angeblich Aufständische im Irak und in Afghanistan unterstützten. Im Dezember veröffentlichten die US-Geheimdienste einen Bericht, demzufolge der Iran seine Programme zur Herstellung nuklearer Waffen im Jahr 2003 einstellte. Im selben Monat verurteilte die UN-Generalversammlung die Menschenrechtslage im Iran.

Im Juli verstarb Ayatollah Meshkini, der Vorsitzende des sogenannten Expertenrats, der den religiösen und politischen Führer des Irans bestimmt. Sein Nachfolger wurde der ehemalige Präsident Hashemi Rafsanjani.

Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage nahm die Zahl der in Armut lebenden Iraner zu. Im Juni führte die Rationierung von Benzin zu Unruhen. In der Provinz Khuzestan streikten die Arbeiter der Zuckerfabrik Haft Tapeh wegen ausstehender Lohnzahlungen. Nach drei Monaten wurde der Ausstand im Oktober durch die Sicherheitskräfte gewaltsam beendet. Arbeiter der Zuckerfabrik sowie anderer Unternehmen und Lehrer organisierten Großdemonstrationen, bei denen Teilnehmer festgenommen wurden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Abweichende Meinungen wurden weitgehend unterdrückt, sei es durch vage formulierte Gesetze oder durch hartes Durchgreifen. Demonstrationen hatten in vielen Fällen Massenfestnahmen und unfaire Gerichtsverfahren zur Folge. Der Zugang zum Internet unterlag weiterhin strikten Beschränkungen durch die Behörden. Journalisten, Akademiker und Blogger, unter ihnen einige mit doppelter Staatsbürgerschaft, wurden inhaftiert und zu Freiheits- oder Prügelstrafen verurteilt. Mehrere Publikationen mussten eingestellt werden. Im April beschuldigte der Geheimdienstminister, Gholam Hossein Eje'i, Studierende und die Frauenbewegung öffentlich, sie wären an dem Versuch beteiligt, einen "sanften Regierungssturz" herbeiführen zu wollen.

Der Journalist Ali Farahbakhsh wurde im Oktober nach elfmonatiger Haft vorzeitig auf Bewährung freigelassen. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einer Pressekonferenz in Thailand hatte ihn ein Gericht für schuldig befunden, ein "Spion" zu sein und "Geld von Ausländern entgegengenommen" zu haben.

Menschenrechtsverteidiger

Unabhängige Menschenrechtsgruppen und andere Nichtregierungsorganisationen mussten nach wie vor sehr lange, oft jahrelang warten, bis sie eine offizielle Registrierung erhielten. Sie liefen deshalb Gefahr, dass ihre Organisationen wegen illegaler Aktivitäten geschlossen wurden. Studierende, die sich für die Achtung der Menschenrechte engagierten, wurden Opfer von Repressalien wie willkürlichen Festnahmen und Folterungen. Menschenrechts-verteidiger wurden wegen ihrer Arbeit strafrechtlich verfolgt. Einige von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene.

Emaddedin Baghi, der Vorsitzende des Vereins zur Verteidigung von Gefangenen und ein führender Aktivist im Kampf gegen die Todesstrafe, wurde im Oktober inhaftiert. Er war wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" vorgeladen worden. Als seine Familie eine Kaution hinterlegen wollte, erklärten die Behörden, Emaddedin Baghi müsse zunächst eine Bewährungsstrafe verbüßen, die 2003 unter anderem wegen "Abdrucks von Lügen" gegen ihn verhängt worden war. Eine weitere Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen "Propaganda zugunsten von Regierungsgegnern", zu der man ihn im Juli 2007 verurteilt hatte, war noch im Berufungsverfahren anhängig. Dieses Urteil stand im Zusammenhang mit Emaddedin Baghis Arbeit zugunsten von arabischstämmigen Iranern, sogenannten Ahwazis, die nach unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden waren. Seine Ehefrau Fatemeh Kamali Ahmad Sarahi und seine Tochter Maryam Baghi erhielten im Oktober jeweils dreijährige Bewährungs-strafen. Ein Gericht befand sie der "Zusammenkunft und heimlichen Verabredung mit dem Ziel der Zerstörung der nationalen Sicherheit" für schuldig. Die beiden Frauen hatten im Dezember 2004 in Dubai an einem Workshop zu Menschenrechten teilgenommen. Emaddedin Baghi erlitt im Dezember des Berichtsjahrs in der Haft einen Anfall vorübergehender Bewusstlosigkeit.

Mansour Ossanlu, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Teheraner Verkehrsbetriebe Sherkat-e Vahed, wurde im Juli nach einer Europareise festgenommen, bei der er um Unterstützung für die unabhängige Gewerkschaftsbewegung im Iran geworben hatte. Erst nach internationalen Protesten wurde seine Augenverletzung behandelt, die er offenbar während einer früheren Inhaftierung im Streit mit dem Gefängnispersonal erlitten hatte. Im Oktober bestätigte ein Berufungsgericht die im Februar gegen den Gewerkschafter verhängte fünfjährige Haftstrafe.

Diskriminierung von Frauen

Frauen wurden weiterhin sowohl durch Gesetze als auch in der täglichen Praxis stark diskriminiert. Tausende von Frauen wurden im Berichtsjahr festgenommen, weil sie den Kleidervorschriften nicht Folge geleistet hatten.

Die Aktivistinnen einer Kampagne für Gleichberechtigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, im Iran eine Million Unterschriften zu sammeln, um ein Ende der gesetzlichen Diskriminierung von Frauen zu erreichen, waren Schikanen und Festnahmen ausgesetzt. Im August wurden Nasim Sarabandi und Fatemeh Dehdashti zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht befand sie für schuldig, durch die "Verbreitung von Propaganda gegen das System gegen die nationale Sicherheit gehandelt" zu haben. Die beiden waren die ersten Personen, die im Iran für das Sammeln von Unterschriften vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. Am Ende des Berichtsjahrs befanden sich noch vier weitere Aktivistinnen der Kampagne ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Es handelte sich um Ronak Safarzadeh und Hana Abdi, zwei kurdische Frauen, die im Oktober beziehungsweise November in Sanandaj festgenommen worden waren, sowie um Maryam Hosseinkhah und Jelveh Javaheri, die in Teheran in Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Redakteurinnen der Kampagnen-Website inhaftiert wurden. Der Zugang zur Website war schwierig, weil die Behörden sie laufend sperrten.

Nach nationalen und internationalen Protesten wurde die Freiheitsstrafe gegen die Frauenrechtlerin Delaram Ali vorübergehend ausgesetzt. Sie war im Juni 2006 nach einer friedlichen Demonstration für Frauenrechte festgenommen worden. Im Juli 2007 verurteilte ein Revolutionsgericht in Teheran Delaram Ali zu 34 Monaten Haft und zehn Peitschenhieben. Ein Berufungsgericht reduzierte die Strafe auf 30 Monate Gefängnis.

Im März wurden 33 Frauenrechtlerinnen vor dem Teheraner Revolutionsgericht festgenommen. Sie hatten dort gegen ein Verfahren protestiert, bei dem sich fünf Frauen für ihre Teilnahme an der Demonstration im Juni 2006 verantworten mussten. Die 33 Frauen kamen alle wieder frei, doch müssen einige von ihnen mit einem Gerichtsverfahren rechnen.

Unterdrückung von Minderheiten

Nach wie vor waren ethnische Minderheiten, die für eine größere Anerkennung ihrer kulturellen und politischen Rechte eintraten, Repressalien ausgesetzt.

Araber
Mindestens acht arabischstämmige Iraner wurden hingerichtet, nachdem man sie in Zusammenhang mit Bombenanschlägen in Khuzestan im Jahr 2005 zum Tode verurteilt hatte. Mindestens 17 weitere, die in unfairen Prozessen im Zusammenhang mit den Anschlägen verurteilt wurden, müssen vermutlich ebenfalls mit ihrer Hinrichtung rechnen. Im April sollen zahlreiche Ahwazis im Vorfeld des Jahrestags der Unruhen von 2005 festgenommen worden sein, möglicherweise sogar Hunderte. 2005 hatten arabischstämmige Iraner gegen einen Brief protestiert, der eine Politik zur Verringerung der arabischen Bevölkerung in Khuzestan empfahl. Der Brief war angeblich von einem Berater des Präsidenten verfasst worden, der jedoch behauptete, das Schreiben sei unecht.

Im April wurde der Journalist Mohammad Hassan Fallahiya zu drei Jahren Gefängnis mit Zwangsarbeit verurteilt, weil er regierungskritische Artikel geschrieben und angeblich Kontakt zu Oppositionsgruppen außerhalb des Iran aufgenommen hatte. Er war im November 2006 inhaftiert worden. Während des gesamten Gerichtsverfahrens wurde ihm der Zugang zu einem Rechtsanwalt verwehrt. Seine Familie berichtete, die für das Evin-Gefängnis zuständigen Behörden hätten nicht erlaubt, Mohammad Hassan Fallahiya Medikamente zu bringen, die er zur Behandlung lebensgefährlicher Herz-Kreislauf-Störungen benötigt.

Aserbaidschaner
Hunderte aserbaidschanischer Aktivisten wurden am 21. Februar, dem Internationalen Tag der Muttersprache, im Zusammenhang mit einer friedlichen Demonstration festgenommen. Die Demonstranten hatten gefordert, in den nordwestlichen Gebieten des Iran, wo die meisten Aserbaidschaner leben, ihre Sprache an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu benutzen.

Der gewaltlose politische Gefangene Saleh Kamrani, ein Rechtsanwalt und Menschenrechts-verteidiger, war zwischen August und Dezember im Evin-Gefängnis inhaftiert. Ein Gericht hatte ihn im September 2006 wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Ob seine Inhaftierung mit dieser Strafe in Zusammenhang stand, entzog sich der Kenntnis von Amnesty International.

Belutschen
Die belutschische bewaffnete Gruppe Jondallah war für Angriffe auf iranische Staatsvertreter verantwortlich, so auch für einen im Februar verübten Bombenanschlag auf einen Bus mit Angehörigen der Revolutionsgarden. Die Gruppe nahm außerdem Geiseln, von denen mindestens eine getötet wurde. Nach dem Bombenanschlag auf den Bus wurde Nasrollah Shanbeh-zehi festgenommen und im Schnellverfahren verurteilt. Nur fünf Tage nach dem Anschlag wurde er öffentlich hingerichtet.

Ya'qub Mehrnehad, Vorsitzender der offiziell anerkannten Nichtregierungsorganisation Voice of Justice Young People's Society wurde im April in Zahedan in Haft genommen, zunächst durch das Geheimdienstministerium. Er hatte zuvor an einer Sitzung der Provinzabteilung des Ministeriums für Kultur und Islamische Führung teilgenommen, bei der auch der Gouverneur von Zahedan anwesend gewesen sein soll. Ende 2007 befand sich Ya'qub Mehrnehad noch immer ohne Zugang zu einem Rechtsanwalt im Gefängnis von Zahedan, wo er möglicherweise gefoltert worden ist.

Im Mai erschossen Polizisten in Zahedan das elfjährige belutschische Mädchen Roya Sarani, als ihr Vater sie von der Schule nach Hause fuhr. Nach vorliegenden Meldungen setzten die Behörden ihre Familie unter Druck, ihre Tochter nur in kleinem Rahmen zu bestatten. Vermutlich wurden zur Aufklärung ihres Todes keinerlei Ermittlungen eingeleitet.

Kurden
Angehörige der Partei für ein Freies Leben in Kurdistan (Partiya Jiyana Azadîja Kundistanê - PJAK) griffen iranische Kräfte an, die Gebiete im Nordirak unter Mörserbeschuss genommen hatten, weil sie dort ein Versteck von PJAK-Truppen vermuteten. Zahlreiche Kurden wurden festgenommen, von denen viele der Mitgliedschaft oder des Kontakts mit verbotenen Gruppen beschuldigt wurden. Insbesondere kurdische Journalisten und Menschenrechtsverteidiger liefen Gefahr, Opfer von Schikanen oder Inhaftierungen zu werden.

Mohammad Sadiq Kabudvand, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation von Kurdistan (Human Rights Organisation of Kurdistan - HROK) und Redakteur der verbotenen Wochenzeitung Payam-e Mardom, wurde im Juli inhaftiert. Man warf ihm offenbar "Handlungen gegen die nationale Sicherheit", "Propaganda gegen das System" und "Zusammenarbeit mit oppositionellen Gruppen" vor, eine formelle Anklage wurde jedoch nicht erhoben. Er berichtete von schlechten Haftbedingungen und Misshandlungen. So sei ihm etwa der Gang zur Toilette verweigert worden, um so andere führende HROK-Mitglieder zu zwingen, in Verhöre durch Sicherheitskräfte einzuwilligen.

Religiöse Minderheiten
Landesweit wurden weiterhin Baha'i-Angehörige wegen ihrer Religion verfolgt und diskriminiert. Man verweigerte ihnen beispielsweise den Zugang zu höherer Bildung, Bankkrediten und Pensionszahlungen. In über zehn Städten wurden mindestens 13 Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft festgenommen. Neun Friedhöfe der Baha'i wurden entweiht.

In August und November wurden bei Zusammenstößen, an denen muslimische Sufis beteiligt waren, zahlreiche Menschen verletzt. Bei den Ereignissen im November wurden außerdem mehr als 100 Personen festgenommen. Im September soll ein Ehepaar in Golar Dasht wegen seines Glaubens der Prügelstrafe unterzogen worden sein. Es handelte sich dabei um einen zum Christentum konvertierten Mann, der in einer islamischen Zeremonie eine Christin geheiratet hatte.

Folter und Misshandlungen

Folterungen und andere Misshandlungen waren in vielen Gefängnissen und Haftzentren an der Tagesordnung. Dies wurde dadurch begünstigt, dass die Inhaftierten übermäßig lange auf ihr Verfahren warten mussten und dass ihnen der Zugang zu Rechtsanwälten oder Familienangehörigen verwehrt wurde. Mindestens zwei Personen kamen in der Haft offenbar infolge von Folterungen ums Leben. Folterer wurden, wenn überhaupt, nur selten wegen ihrer Verbrechen zur Rechenschaft gezogen.

Im Mai wurden vier Studierende und Redakteure einer studentischen Publikation an der Fachhochschule Amir Kabir festgenommen. Ihren Familien zufolge wurden sie unter anderem mit 24-stündigen Verhören und Schlafentzug gefoltert. Sie seien mit Kabeln und Fäusten geschlagen worden. Außerdem habe man die Inhaftierten und ihre Angehörigen bedroht. Die Studierenden waren im Zusammenhang mit Artikeln festgenommen worden, die Vertreter der Universität als "Beleidigung islamischer Heiligkeit" werteten. Im Juli wandten sich die Familien der Inhaftierten mit einem offenen Brief an die Oberste Justizautorität des Landes, Ayatollah Shahroudi, und schilderten darin die mutmaßlichen Folterungen.

Im Oktober kam Zahra Bani Yaghoub, die gerade ihr Medizinstudium abgeschlossen hatte, in Hamadan im Gewahrsam der Behörden ums Leben. Sie war festgenommen worden, weil sie mit ihrem Verlobten durch einen Park spazierte. Einen Tag später war sie tot. Die Behörden gaben an, sie habe sich erhängt, doch ihre Familie erklärte, noch eine halbe Stunde vor ihrem Tod mit ihr telefoniert zu haben, da sei sie guten Mutes gewesen. Medienberichten vom November waren Hinweise zu entnehmen, dass der Leiter des Haftzentrums zwar festgenommen, später aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden war und weiterhin seinen Dienst versah.

Im November wurde im Fall der kanadisch-iranischen Fotojournalistin Zahra Kazemi ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet. Zahra Kazemi war 2003 im iranischen Gewahrsam zu Tode gefoltert worden. Die einzige wegen dieses Todes strafrechtlich verfolgte Person wurde 2004 freigesprochen, eine Entscheidung, die in der Berufung 2005 bestätigt wurde. Zahra Kazemi war seinerzeit festgenommen worden, weil sie vor dem Evin-Gefängnis fotografiert hatte.

Todesstrafe

2007 stieg die Zahl der Hinrichtungen massiv an und belief sich Ende des Berichtsjahrs auf mindestens 335. Einige Menschen wurden öffentlich hingerichtet, in einigen Fällen starben mehrere Personen gleichzeitig durch den Strang. Todesurteile wurden für eine Bandbreite von Straftaten verhängt, darunter Drogenschmuggel, bewaffneter Raubüberfall, Mord, Spionage, politisch motivierte Gewalt und Sexualdelikte. Ein "Sondergericht", das im Mai 2006 im Osten des Iran eingerichtet worden war, um den Zeitraum zwischen Tat und Strafe zu verkürzen, sorgte dafür, dass die Zahl der hingerichteten Belutschen erheblich zunahm.

Minderjährige Straftäter

2007 wurden mindestens sieben Personen hingerichtet, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren. Mindestens 75 weitere minderjährige Straftäter befanden sich nach wie vor in Todeszellen. Nach nationalen und internationalen Protesten wurden im Berichtsjahr die Todesurteile gegen den minderjährigen Straftäter Sina Paymard sowie gegen die zur Tatzeit minderjährige Nazanin Fatehi in Freiheitsstrafen umgewandelt.

Makwan Moloudzadeh, ein iranischer Kurde, wurde im Dezember nach einem grob fehlerhaften Prozess hingerichtet. Das Gericht befand ihn für schuldig, acht Jahre zuvor, im Alter von 13 Jahren, drei Vergewaltigungen verübt zu haben. Bei der Urteilsverkündung berief sich der Richter auf sein "Wissen", dass Makwan Moloudzadeh zur Tatzeit bereits in der Pubertät gewesen sei. Er könne daher als Erwachsener vor Gericht gestellt und verurteilt werden.

Hinrichtungen durch Steinigung

Ja'far Kiani wurde im Juli in Takestan zu Tode gesteinigt, obwohl die Oberste Justizautorität des Landes eine vorübergehende Aussetzung der Hinrichtung verfügt hatte. Später hieß es von offizieller Seite, in dem Fall habe der Richter einen "Fehler" gemacht. Mindestens neun Frauen, unter ihnen die Mitangeklagte von Ja'far Kiani, sowie zwei Männer befanden sich nach wie vor in Gefahr, ebenfalls gesteinigt zu werden. Im November erklärten Justizbeamte, dem Parlament sei eine neue Version des Strafgesetzbuchs zur Bestätigung zugegangen, welche die Möglichkeit einer Umwandlung von Todesurteilen durch Steinigung vorsehe.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Nach wie vor wurden Prügel- und Amputationsstrafen verhängt und vollzogen. Im November erhielt Soghra Mola'i wegen "unerlaubter Beziehungen" 80 Stockhiebe, nachdem ihr zunächst auf Steinigung lautendes Todesurteil in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben worden war. Nach Vollzug der Prügelstrafe blieb sie in Haft, um eine wegen Mordes an ihrem Ehemann verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.

Mindestens acht Menschen wurden 2007 nach ihrer Verurteilung wegen Diebstahls die Hand oder mehrere Finger amputiert.

Berichte von Amnesty International

Iran: Human rights abuses against the Baluchi minority (MDE 13 / 104 / 2007)

Iran: The last executioner of children (MDE 13 / 59 / 2007)