- EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung: Gewissenhafte Auswertung notwendig
- Fortschritt für das internationale Urheberrecht: EU-Mitglieder ratifizieren WIPO-Internetverträge
- 4. IT-Gipfel: Datenschutz verbessern - Eigenverantwortung stärken
- Durchbruch für das Gemeinschaftspatent: Ministerrat einigt sich auf Patentreformen
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Inhalt
Aufgaben des Rats "Justiz und Inneres" (JI)
Im Rat „Justiz und Inneres“ tagen die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten.
Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im justitiellen, polizeilichen sowie asyl- und migrationspolitischen Bereich. Die Justiz- und Innenminister tagen etwa alle zwei Monate. Das vom EU-Vertrag definierte Ziel ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa, der die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen achtet. Der Rat diskutiert und beschließt, i.d.R auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission, die Weiterentwicklung dieser Politikfelder.
In den meisten Angelegenheiten ist für eine Beschlussfassung des Rates Einstimmigkeit erforderlich. In einigen Bereichen (Visumfragen, Asyl und justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen) wird jedoch mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden. Je nach dem, welche Mehrheit erforderlich ist, hat das Europäische Parlament unterschiedliche Mitwirkungsrechte (echte Mitentscheidung oder Konsultationsverfahren).
Die Aufgabenbereiche des JI-Rates umfassen:
- Unionsbürgerschaft
- Grundrechte
- Datenschutz
- Sicherung von Bürgerrechten im Strafverfahren
- Freier Personenverkehr, Reisedokumente
- Zusammenarbeit zwischen Justiz-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden
- Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- Koordinierung der Drogenpolitik
- Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Kampf gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Terrorismus
- Kampf gegen Menschenhandel und illegale Migration
- Visumpolitik
- Migrationspolitik
- Asyl- und Flüchtlingspolitik
- Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
- Schutz der EU-Außengrenzen
- Allgemeine Außenbeziehungen (soweit Justiz- und Innenthemen betroffen sind)
Im polizeilichen und strafjustitiellen Bereich steht eine Verbesserung der operativen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs im Vordergrund. Bereits jetzt unterstützen die europäischen Einrichtungen Europol und Eurojust den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz-, Zoll- und Polizeibehörden und helfen diesen bei der Koordinierung der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus. Ferner soll auch die praktische Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden optimiert werden – etwa durch einen elektronischen Austausch der Strafregisterdaten der Mitgliedstaaten.
So soll auch die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zollbereich weiterentwickelt werden, da bei der Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ein länder- und behördenübergreifender Ansatz von zentraler Bedeutung ist.
In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wurden gemeinsame rechtliche Regelungen für die Anerkennung als Flüchtling bzw. die Gewährung sog. subsidiären Schutzes und die Aufnahme von Personen im Fall eines Massenzustroms in die EU (wie 1999 aus dem Kosovo) in den Mitgliedstaaten geschaffen; dies umfasst Verfahrensregelungen, Aufenthaltsbedingungen und Statusrechte für die Flüchtlinge und Asylbewerber. So wird z.B. ausgeschlossen, dass ein Asylbewerber parallel oder nachfolgend mehrere Asylverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten betreiben kann. Mit der gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik wird dazu beigetragen, dass Migranten nicht in erster Linie die Staaten aufsuchen, deren rechtliche Regelungen als besonders günstig erscheinen. Im Bereich der Visa- und Migrationspolitik sowie der Personenkontrollen an den Außengrenzen der EU werden gemeinsame Standards und Verfahren durch die EU definiert. Unter diese Maßnahmen fällt unter anderem die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln.
Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der gemeinsamen Außengrenzen. Die europäische Polizeiakademie CEPOL sorgt für eine reibungslose Kooperation der nationalen Polizeiausbildungsstätten und unterstützt die Ausbildung der nationalen Polizeiführungskräfte.
Bei der Harmonisierung des Zivilrechts und der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen sind bereits große Fortschritte erzielt worden. Hier geht es darum, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft Antworten auf ganz praktische Fragen zu geben: Wie kann ich meine Ansprüche grenzüberschreitend schnell durchsetzen? Wie kann ich Rechtssicherheit für meine Verträge herstellen? Welches Recht ist eigentlich auf einen Verkehrsunfall im EU-Ausland anwendbar? Wie schaffe ich mehr Rechtssicherheit im Familienrecht, wo es um die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen oder die Folgen einer Scheidung geht?
Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten, dass die Europäische Union wirksame Beiträge für ihre Sicherheit leistet und dabei die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen achtet. Die meisten Herausforderungen für die Sicherheit innerhalb der Union sind heute internationale Probleme. Daher arbeiten die Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittstaaten eng zusammen, um Bedrohungen wie organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus oder illegaler Migration bestmöglich entgegen zu treten und den Schutz der EU-Außengrenzen gewährleisten zu können. Auf europäischer Ebene hat der Rat der Justiz- und Innenminister dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem er im Dezember 2005 die „Strategie für die externe Dimension der Justiz- und Innenpolitik: Freiheit, Sicherheit und Recht im globalen Maßstab“ verabschiedet hat.