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Rechtswissenschaft - Erste juristische PrüfungRechtswissenschaft - Erste juristische PrüfungRechtswissenschaft - Erste juristische PrüfungRechtswissenschaft - Erste juristische PrüfungRechtswissenschaft - Erste juristische Prüfung
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Rechtswissenschaft

Erste juristische Prüfung

Art des Studiums: Grundständiges Studium; der erfolgreiche Abschluss (Erste juristische Prüfung) ist Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. An dessen Ende steht das Zweiten Staatsexamen, mit dem die juristische Ausbildung abgeschlossen wird.
Gegenstand des Fachs:
Die Rechtswissenschaft hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem geltenden Recht, seine systematische und begriffliche Durchdringung und Auslegung sowie die
Beschäftigung mit seiner Geschichte und seinem Verhältnis zu anderen Lebensbereichen wie Politik, Sozialstruktur und Philosophie zum Gegenstand. Dabei bewegt sich der Jurist gleichzeitig in den häufig recht abstrakt-formalen Denkweisen der normativen Rechtsordnung und in den ständig wechselnden Sachverhalten des konkreten Lebens.

Berufs- und Tätigkeitsfelder von Absolventen: Mit dem Zweiten Staatsexamen wird die Befähigung zum Richteramt erreicht. Diese ist nicht nur Voraussetzung für eine Tätigkeit als Richter oder
Staatsanwalt, sie ist auch notwendig für die Zulassung als Rechtsanwalt und Notar sowie für den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst.
Berufliche Tätigkeitsfelder sind
  • in Justiz und Rechtspflege als Richter, Staatsanwalt oder als Rechtsanwalt
  • in der Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden (z.B. bei Finanzbehörden, Zoll, Polizei, Bundeswehr, Strafvollzug)
  • in der Wirtschaft bei Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Medienunternehmen usw.
Regelstudienzeit 9 Semester
Studienaufbau 4 Semester Grundstudium, 4 Semester Hauptstudium, 1 Semester für das Examen (Erste juristische Prüfung).

In den ersten vier Semestern stehen Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften in den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht im Mittelpunkt des Studiums. Zudem werden fächerübergreifende Tutorien für Erst- und Zweitsemester angeboten. Sie werden ergänzt durch ein Grundlagenfach und Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Für die Zwischenprüfung sind Klausuren und eine Hausarbeit zu absolvieren. Danach teilt sich das Studium in einen Pflichtfach- und einen Schwerpunktbereich.Im Schwerpunktstudium ist eines der folgenden Rechtsgebiete zu wählen:
  • Rechtliche Grundlagen internationaler Wirtschaftstätigkeit, bestehend aus dem Grundmodul und einem zu wählenden Vertiefungsmodul: Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht oder Unternehmen und Finanzen oder Internationale Personen- und Wirtschaftsbeziehungen
  • Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmens- u. Wirtschaftsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis
  • Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung, insbes. im Familien- und Erbecht
  • Umwelt- und Planungsrecht sowie Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Recht und Praxis strafrechtlicher Berufe mit europäischen und internationalen Bezügen


Im 9. Fachsemester ist die Teilnahme am Examen ("Erste Juristische Prüfung") vorgesehen. Es umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und eine universitäre Prüfung in dem gewählten Schwerpunktbereich.
Vorgeschriebene Praktika insgesamt 3-monatige praktische Studienzeit (in der vorlesungsfreien Zeit)
Auslandsstudium Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten möglich und erwünscht. Die Universität unterstützt dies durch das Sokrates/ERASMUS-Programm und zahlreiche andere Austauschprogramme
Studienbeginn Im Winter- und Sommersemester möglich
Studierende Insgesamt (2009/10): 1.246
Studienanfänger (WS 2009/10): 263
Absolventen (Studienjahr 2008/09): 172
Betreuungsverhältnis 50 : 1
Durchschnittliche Studiendauer 10 Semester (Absolventen des Studienjahrs 2006/07)
Ranking / Akkreditierung CHE-Ranking 2009/10:Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten, u.a. in den Bereichen Studiensituation und Bibliotheksausstattung.

CHE-Ranking 2008:Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten, u.a. in den Bereichen Studiensituation, Bibliotheksausstattung.

CHE-Ranking 2007:Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten, u.a. in den Bereichen Studiensituation, Betreuung, Bibliotheksausstattung.

CHE-Ranking 2005: Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich teilweise in der Spitzengruppe deutscher Universitäten (Gesamturteil Studierende, teilweise im Mittelfeld (Studiendauer, Repetitoriumsbesuch, Ansehen bei Professoren).

SPIEGEL-Ranking 2004: Die Konstanzer Rechtswissenschaft gehört zur Spitzengruppe der deutschen Universitäten.

FOCUS-Ranking 2004: Die Konstanzer Rechtswissenschaftler gehören zur Mittelgruppe der Fachbereiche an deutschen Universitäten.

CHE-Forschungsranking 2003: forschungsstarker Fachbereich.
Zugangsvoraussetzungen Deutsche Studienbewerber:

  • allgemeine Hochschulreife
    oder
  • fachgebundene Hochschulreife
    oder
  • Eignungsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreife

Ausländische Studienbewerber:

  • deutsche allgemeine deutsche Hochschulreife
    oder
  • deutsche fachgebundene Hochschulreife
    oder
  • Schulabschluss, der im Heimatland zum Hochschulzugang berechtigt und als gleichwertig zur deutschen Hochschulreife anerkannt ist
    oder
  • Feststellungsprüfung (Studienkolleg)
Fremdsprachenkenntnisse keine

Die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung.
Zulassungsbeschränkung ja (für Studienanfänger)
Art des Auswahlverfahrens Allgemeines Auswahlverfahren der Universität Konstanz:

  • 90 % der Studienplätze werden an die Bewerber mit der größten Eignung vergeben
  • 10% der Studienplätze werden an die Bewerber mit den längsten Wartezeiten vergeben.

Feststellung der Eignung aufgrund von

  • Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung
  • für das Studienfach einschlägige Berufsausbildungen und Berufstätigkeit.


Die aktuellen Regelungen zum Auswahlverfahren nach Eignungskriterien oder zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie unter Zulassungssatzungen
Bewerbung Online-Bewerbung

Bewerbungsformulare zum Ausdrucken
Bewerbungsschluss für Studienanfänger:
15. Juli (Wintersemester)
15. Januar (Sommersemester)

für Fachwechsler/Hochschulwechsler:
15. Juli (Wintersemester)
15. Januar (Sommersemester)
Fachbereich Fachbereich Rechtswissenschaften
Sudienfachberater/in Herr Nikolaus Assfalg
Raum C 436
Tel. 07531/88-2182
Nikolaus.Assfalg@uni-konstanz.de
Sprechzeiten (in der Vorlesungszeit):
Mo,Do 14.00-16.15 Uhr, Mi 15.15-17.00
und nach Vereinbarung
Fachschaft Fachschaft Rechtswissenschaften

Wichtige Studieninformationen

Kurzinfo Download als PDF-Dokument
Prüfungsordnungen Erste juristische Staatsprüfung

Sonstiges
  • Info-Tipps zum Studium und Beruf "Rechtswissenschaft"
  • Wechsel des Studienorts nach Baden-Württemberg (Merkblatt)
  • Praktische Studienzeit (Merkblatt)
  • Abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst (Merkblatt)
  • Freiversuchsregelung (Merkblatt)
  • Auslandsstudium (Merkblatt)
  • Informationen des Justizministeriums zu Studium und Vorbereitungsdienst (Rubrik "Justizprüfungsamt" anklicken).

Alle aufgeführten Studieninformationen sind - sofern nicht im Internet vorhanden - bei der Zentralen Studienberatung der Universität Konstanz erhältlich.
Bemerkungen Jedem Absolventen, der nach dem 1.10.1998 in Konstanz das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt hat bzw. in Zukunft die Erste Juristische Prüfung ablegen wird, verleiht die Universität zusätzlich den akademischen Titel „Magister juris“.