Rechtswissenschaft
Erste juristische Prüfung
Art des Studiums: | Grundständiges Studium; der erfolgreiche Abschluss (Erste juristische Prüfung) ist Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. An dessen Ende steht das Zweiten Staatsexamen, mit dem die juristische Ausbildung abgeschlossen wird. |
Gegenstand des Fachs: |
Die Rechtswissenschaft hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem geltenden Recht, seine systematische und begriffliche Durchdringung und Auslegung sowie die Beschäftigung mit seiner Geschichte und seinem Verhältnis zu anderen Lebensbereichen wie Politik, Sozialstruktur und Philosophie zum Gegenstand. Dabei bewegt sich der Jurist gleichzeitig in den häufig recht abstrakt-formalen Denkweisen der normativen Rechtsordnung und in den ständig wechselnden Sachverhalten des konkreten Lebens. |
Berufs- und Tätigkeitsfelder von Absolventen: | Mit dem Zweiten Staatsexamen wird die Befähigung zum Richteramt erreicht. Diese ist nicht nur Voraussetzung für eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt, sie ist auch notwendig für die Zulassung als Rechtsanwalt und Notar sowie für den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst. Berufliche Tätigkeitsfelder sind
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Regelstudienzeit | 9 Semester |
Studienaufbau | 4 Semester Grundstudium, 4 Semester Hauptstudium, 1 Semester für das Examen (Erste juristische Prüfung). In den ersten vier Semestern stehen Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften in den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht im Mittelpunkt des Studiums. Zudem werden fächerübergreifende Tutorien für Erst- und Zweitsemester angeboten. Sie werden ergänzt durch ein Grundlagenfach und Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Für die Zwischenprüfung sind Klausuren und eine Hausarbeit zu absolvieren. Danach teilt sich das Studium in einen Pflichtfach- und einen Schwerpunktbereich.Im Schwerpunktstudium ist eines der folgenden Rechtsgebiete zu wählen:
Im 9. Fachsemester ist die Teilnahme am Examen ("Erste Juristische Prüfung") vorgesehen. Es umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und eine universitäre Prüfung in dem gewählten Schwerpunktbereich. |
Vorgeschriebene Praktika | insgesamt 3-monatige praktische Studienzeit (in der vorlesungsfreien Zeit) |
Auslandsstudium | Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Universitäten möglich und erwünscht. Die Universität unterstützt dies durch das Sokrates/ERASMUS-Programm und zahlreiche andere Austauschprogramme |
Studienbeginn | Im Winter- und Sommersemester möglich |
Studierende | Insgesamt (2009/10): 1.246 Studienanfänger (WS 2009/10): 263 Absolventen (Studienjahr 2008/09): 172 |
Betreuungsverhältnis | 50 : 1 |
Durchschnittliche Studiendauer | 10 Semester (Absolventen des Studienjahrs 2006/07) |
Ranking / Akkreditierung | CHE-Ranking 2009/10:Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten, u.a. in den Bereichen Studiensituation und Bibliotheksausstattung. CHE-Ranking 2008:Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten, u.a. in den Bereichen Studiensituation, Bibliotheksausstattung. CHE-Ranking 2007:Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten, u.a. in den Bereichen Studiensituation, Betreuung, Bibliotheksausstattung. CHE-Ranking 2005: Die Konstanzer Rechtswissenschaft befindet sich teilweise in der Spitzengruppe deutscher Universitäten (Gesamturteil Studierende, teilweise im Mittelfeld (Studiendauer, Repetitoriumsbesuch, Ansehen bei Professoren). SPIEGEL-Ranking 2004: Die Konstanzer Rechtswissenschaft gehört zur Spitzengruppe der deutschen Universitäten. FOCUS-Ranking 2004: Die Konstanzer Rechtswissenschaftler gehören zur Mittelgruppe der Fachbereiche an deutschen Universitäten. CHE-Forschungsranking 2003: forschungsstarker Fachbereich. |
Zugangsvoraussetzungen | Deutsche Studienbewerber:
Ausländische Studienbewerber:
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Fremdsprachenkenntnisse | keine Die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung. |
Zulassungsbeschränkung | ja (für Studienanfänger) |
Art des Auswahlverfahrens | Allgemeines Auswahlverfahren der Universität Konstanz:
Feststellung der Eignung aufgrund von
Die aktuellen Regelungen zum Auswahlverfahren nach Eignungskriterien oder zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie unter Zulassungssatzungen |
Bewerbung | Online-Bewerbung Bewerbungsformulare zum Ausdrucken |
Bewerbungsschluss | für Studienanfänger: 15. Juli (Wintersemester) 15. Januar (Sommersemester) für Fachwechsler/Hochschulwechsler: 15. Juli (Wintersemester) 15. Januar (Sommersemester) |
Fachbereich | Fachbereich Rechtswissenschaften |
Sudienfachberater/in | Herr Nikolaus Assfalg Raum C 436 Tel. 07531/88-2182 Nikolaus.Assfalg@uni-konstanz.de Sprechzeiten (in der Vorlesungszeit): Mo,Do 14.00-16.15 Uhr, Mi 15.15-17.00 und nach Vereinbarung |
Fachschaft | Fachschaft Rechtswissenschaften |
Wichtige Studieninformationen
Kurzinfo | Download als PDF-Dokument |
Prüfungsordnungen | Erste juristische Staatsprüfung |
Sonstiges |
Alle aufgeführten Studieninformationen sind - sofern nicht im Internet vorhanden - bei der Zentralen Studienberatung der Universität Konstanz erhältlich. |
Bemerkungen | Jedem Absolventen, der nach dem 1.10.1998 in Konstanz das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt hat bzw. in Zukunft die Erste Juristische Prüfung ablegen wird, verleiht die Universität zusätzlich den akademischen Titel „Magister juris“. |