Eidgenössisches Finanzdepartement

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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA

Rahmen

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) trat am 1. Januar 2001 anstelle der pauschalen Schwerverkehrsabgabe in Kraft. Sie wird flächendeckend auf dem ganzen Strassennetz erhoben und gilt für Schweizer und ausländische Fahrzeughalter gleichermassen. Der Abgabe unterliegen Fahrzeuge für den Personen- und Gütertransport mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Fahrzeuge für den Personentransport werden pauschal, Fahrzeuge für den Gütertransport leistungsabhängig veranlagt. Die LSVA wird nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht, den in der Schweiz gefahrenen Kilometern und den Schadstoffwerten des Zugfahrzeugs bemessen.

Gewichtslimite und Höhe der Abgabe

Mit der Einführung der LSVA per 1. Januar 2001 wurde die Gewichtslimite für schwere Nutzfahrzeuge von 28 auf 34 Tonnen erhöht. Seit 1. Januar 2005 gilt eine generelle Gewichtslimite von 40 Tonnen. Schon vorher war eine begrenzte Anzahl Fahrten mit 40-Tonnen-Fahrzeugen zugelassen.

Parallel zur Erhöhung der Gewichtslimite wurde per Anfang 2005 die LSVA erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgte auf Anfang 2008. Die Abgabesätze betragen ab 1. Januar 2008 pro gefahrenen Kilometer und Tonne massgebendes Gewicht:
  • für Fahrzeuge EURO 0, 1 und 2 (Abgabekategorie 1): 3,07 Rappen;
  • für Fahrzeuge EURO 3 (Abgabekategorie 2): 2,66 Rappen und
  • für Fahrzeuge EURO 4, 5 und 6 (Abgabekategorie 3): 2,26 Rappen.
Fahrzeuge der Abgabekategorie 2 (EURO 3) werden im Sinne einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2008 zum Tarif der Abgabekategorie 3 (2,26 Rappen je t/km) veranlagt. Die Abgabekategorien 1 bis 3 richten sich nach dem Schadstoffausstoss der Fahrzeuge. 

Die etappenweise Erhöhung der Gewichtslimite und der LSVA erfolgt auf der Basis des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU.

Das Erfassungssystem

Um die Erhebung der Abgabe möglichst einfach zu gestalten, wurde ein spezielles Erfassungsgerät entwickelt. Für den grenzüberschreitenden Verkehr bestehen Lösungen, um die Abgabe bei ausländischen Fahrzeugen ohne Erfassungsgerät zu erheben. Für den Abgabenbezug wurde ein EDV-gestütztes System aufgebaut.

Für Schweizer Fahrzeuge ist das Erfassungsgerät obligatorisch. Bei ausländischen Lastwagen kann das Gerät ebenfalls - auf freiwilliger Basis - eingesetzt werden.

Umsetzung der LSVA

Der Vollzug der LSVA bietet keine nennenswerten Probleme und ist zweckmässig ausgestaltet. Über 80 Prozent der ausländischen Chauffeure bezahlen mit Tankkarten. Dies trägt wesentlich zu einer raschen Abwicklung bei.

Rund 54'000 inländische und 2'200 ausländische Fahrzeuge sind mit dem Erfassungsgerät "Tripon" ausgerüstet. Der weitaus grösste Teil der ausländischen Fahrzeughalter vertraut aber nach wie vor auf die bewährten Abfertigungsterminals, die pro Jahr über zwei Millionen Mal benutzt werden.

Ein wichtiges Element sind die Kontrollen zur Einhaltung. Dazu wurden auf den Schweizer Autobahnen 23 automatische Kontrollanlagen installiert. Die auf Stahlkonstruktionen montierten Laserscanner und Infrarotkameras erfassen verschiedene Daten der Lastwagen, inklusive die Kennzeichen von Zugfahrzeugen und Anhängern. Zudem wird ein Fahrzeug mit ähnlicher Ausrüstung für mobile Kontrollen eingesetzt.

Zuwiderhandlungen gegen die Abgabepflicht werden mit Busse bestraft.

Verwendung der Einnahmen

Im Jahr 2007 betrugen die Einnahmen aus der LSVA 1'336 Millionen Franken. Ein Drittel der Nettoeinnahmen geht an die Kantone, zwei Drittel erhält der Bund. Die Kantone verwenden ihren Anteil zum Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckt Kosten des Strassenverkehrs. Die Einnahmen des Bundes werden hauptsächlich zur Finanzierung von Grossprojekten des öffentlichen Verkehrs (Bahn 2000, Neue Eisenbahn Alpentransversalen NEAT, Anschluss ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, Lärmsanierung der Eisenbahnen) verwendet.
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Zuletzt aktualisiert am: 14.11.2008


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