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Volksinitiative geplant: Bald Todesstrafe in der Schweiz?

BERN - Wer jemanden sexuell missbraucht und umbringt, der soll dafür mit dem Tod büssen: Ein Initiativkomitee sammelt bald Unterschriften für die Einführung der Todesstrafe in der Schweiz.

Aktualisiert um 10:13 | 20.08.2010
Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» ist bei der Bundeskanzlei vor einem Monat zur formellen Vorprüfung eingereicht worden. Die Bundeskanzlei hat dafür grünes Licht gegeben, wie Marcel Graf, Mitglied des Initiativkomitees, gegenüber der «NZZ» sagte .

Demnächst kann also mit dem Unterschriftensammeln begonnen werden – für die benötigten 100 000 Unterschriften hat das Komitee 18 Monate Zeit.

Tod innerhalb drei Monaten nach Verurteilung

Die Initiative fordert, dass rechtskräftig Verurteilte, die jemanden sexuell missbraucht und umgebracht haben, mit dem Tod bestraft werden sollen – und zwar innerhalb von drei Monaten nach einem endgültigen Urteil!

Wie der Täter getötet wird, sollen die Richter entscheiden.

Der Staat erhalte dadurch wieder ein Mittel zum Ahnden extremer Verbrechen, so Graf. Auf die Idee der Initiative sei er durch ein Kapitalverbrechen in seinem Umfeld gekommen.

Die Schweiz hat die Todesstrafe 1942 abgeschafft. 1992 wurde sie aus dem Militärstrafgesetz gestrichen.

Bundesverfassung verbietet Todesstrafe


Die Bundesverfassung hält grundsätzlich fest, dass die Todesstrafe verboten ist. Die Initiative steht deshalb auf wackligen Beinen. Aber: Bis heute gibt es vor der Sammlung der Unterschriften keine materielle Prüfung der Zulässigkeit einer Volksinitiative.

«Eine solche Initiative wirft die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung neu festzulegen», so Georg Müller, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Uni Zürich, gegenüber der «NZZ».

Wenn 100 000 Unterschriften zusammen kommen, entscheidet das Parlament, ob die Initiative gültig ist oder nicht. (ldo)
Das sagen Blick.ch-Leser
Elvis Altherr, St. Gallen - 09:34 | 21.08.2010
» @Vinzent Soldini.. und wer übernimmt die Verantwortung wenn sich im Nachhein ein Justizirrtum herausstellen sollte.. und wer garantiert mir, dass dann keine Willkür herrscht..? In den USA ist das sogar eine Art "Sport" geworden, sprich da brüsten sich die Staaten mit den meisten verhängten Todesurteilen und wie gesagt ist ein Todesurteil ist entgülitig.. und bringt übrigens die Opfer auch nicht wieder zurück
E. Huber, Chur - 23:09 | 20.08.2010
» Man sollte überlegen warum ein Sexualtäter sein Opfer umbringt: Weil er Angst vor der Bestrafung hat wenn sein Opfer redet. Bei Einführung der Todesstrafe würden noch mehr Opfer ermordet, da der Täter weiss was ihm blüht. Also letztendlich kontraproduktiv.
Thomas Zbinden, Biglen - 22:05 | 20.08.2010
» Einstein hat einmal gesagt: "Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" Wie Recht er doch hatte... Die Schweiz ein gebildetes und zivilisiertes Land? Das Initiativkomitee und etliche Vorgartentaliban beweisen hier eindrücklich das Gegenteil!
winston smith, toffenholx - 21:45 | 20.08.2010
» selbst ist der richter / henker. die angehörigen eines opfers von was auch immer, sollen selber entscheiden, ob das verbrechen in ihren augen die todesstrafe verdient. wenn dies der fall sein sollte, sollen sie das urteil auch gleich selbst vollstrecken und danach in die wohlverdienten ferien auf staatskosten gehen. nota bene mit mehr fernsehsendern als ich zu hause habe und laptop in der zelle. du bist der richter. du bist der henker. sei wieder einmal ein mensch und kei oranges uhrwerk!
Elsa Muster, Zürich - 21:20 | 20.08.2010
» Die Herren emeritierter Professoren sollten vielleicht wieder mal zurück auf die Erde kommen. Die Initiative ist ja eben dazu da, die Bundesverfassung ändern zu können.
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