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Vertretung der Hamburger Ärzteschaft stellt sich erneut hinter UKE-Anästhesisten
Nur Verzicht auf gewaltsamen Brechmitteleinsatz schafft Lösung des ethischen Konfliktes
(23.4.2002)

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg, das Parlament der Hamburger Ärzteschaft befasste sich am Montag erneut mit der umstrittenen gewaltsamen Vergabe von Brechmitteln gegen mutmaßliche Drogendealer. Dabei bekräftigte die Versammlung ihre ablehnende Haltung zum Brechmitteleinsatz unter Gewalt und fasste ohne Gegenstimme einen Beschluss, der auch die erzwungene indirekte Beteiligung von Ärzten an solchen Maßnahmen zur Beweissicherung ablehnt.

Den Anstoß zu der Debatte hatten anhaltende Klagen von Ärztinnen und Ärzten aus dem Institut für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gegeben, die über ihre ethischen wie arbeitsrechtlichen Konflikte bei Brechmitteleinsätzen berichten. Viele dieser zumeist jungen Ärztinnen und Ärzte waren zu der Versammlung ins Hamburger Ärztehaus gekommen. Die UKE-Anästhesisten waren nach dem Tod eines 19jährigen Kameruners im Dezember von der Klinikleitung per Dienstanweisung verpflichtet worden, in einem Nebenraum des Instituts für Rechtsmedizin parat zu stehen, wenn dort einem Dealer per Nasensonde gewaltsam Brechmittel verabreicht werden.
Nach Ansicht der Versammlungsmitglieder Dr. Ulrich Müllerleile und Dr. Reinhard Laux, die den Beschluss am Montag Abend einbrachten, werde auf diese Weise künstlich ein Rechtskonstrukt geschaffen, das den Einsatz der Anästhesisten als nicht ablehnbare Hilfeleistung, nicht aber als Beteiligung an abzulehnender unärztlicher Gewaltanwendung erscheinen ließe. "Hier wird die Last umgekehrt", begründete der Onkologe Müllerleile den Antrag, "plötzlich stehen die jungen Kollegen da, als würden sie sich unterlassener Hilfeleistung schuldig machen, wenn sie sich - ethisch wohl begründet - nicht an einem solchen Einsatz beteiligen wollen." Die Ärztekammer, so forderte Müllerleile weiter, dürfe eine auf diese Weise bezweckte bewusste Hintergehung ihrer Position zum Brechmitteleinsatz nicht zulassen. Vorstand und Versammlung der Hamburger Ärztekammer, insbesondere ihr Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery, hatten in den vergangenen Monaten immer wieder ihre Ablehnung der gewaltsamen Sondeneinsätze deutlich gemacht. Vor allem, so die Position der Kammer, dürfe kein Arzt zu der Beteiligung an derartigen Einsätzen, die allein der Beweismittelsicherung durch die Strafverfolgungsbehörden dienten, gezwungen werden.
Eine eindeutige Lösung des ethischen Konfliktes sei nur der grundsätzliche Verzicht auf den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln, postuliert der neuerliche Beschluss der Kammerversammlung. "Die Ärztekammer fordert die Verantwortlichen auf, diesen Standpunkt zu respektieren."



Beschluss der Kammerversammlung
der Ärztekammer Hamburg
vom 22. April 2002:

Aus gegebenem Anlass bekräftigt und verdeutlicht die Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg ihre bereits im Oktober 2001 festgestellte Ablehnung der gewaltsamen Einbringung von Brechmitteln zum Zweck der Beweissicherung bei Personen, die des Drogenhandels verdächtigt werden.
Die Methode ist mit Risiken für Leben und Gesundheit verbunden und verletzt die Menschenwürde, die auch für mutmaßliche Straftäter unveräußerlich ist. Sie verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ärzte dürfen nicht gezwungen werden, direkt oder indirekt an derartigen Maßnahmen mitzuwirken bzw. sie zu ermöglichen. Das von der Leitung des UK Eppendorf gewählte Verfahren der indirekten Beteiligung von Anästhesisten täuscht eine medizinisch, ethisch und juristisch einwandfreie Lösung vor, bringt aber für keinen der Beteiligten mehr Sicherheit. Es werden im Gegenteil damit Ärzte des UKE gezielt in eine ethische und arbeitsrechtliche Konfliktsituation gebracht.
Eine eindeutige Lösung ist nur der grundsätzliche Verzicht auf den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln zum Zwecke der Beweissicherung bei mutmaßlichen Drogendealern. Die Ärztekammer fordert die Verantwortlichen auf, diesen Standpunkt zu respektieren.

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Pressestelle der Ärztekammer Hamburg
Tel.: 040/22 802 434
verantwortlich: Wolfram Scharenberg


(23.4.2002)
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