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Jäger darf in der Lausitz keinen Wolf schießen

Jäger darf keinen Wolf in der Lausitz schießen

Verwaltungsgericht weist Klage eines Jägers zurück

Wolf

11. Oktober 2005: Die in der Lausitz lebenden Wölfe bleiben für Jäger tabu. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Dienstag die Klage eines 72-jährigen Jägers auf Abschuss eines Wolfes ab. Das Gericht verwies zur Begründung auf den strengen Schutz der Tiere durch das Bundesnaturschutzgesetz und durch EU-Richtlinien. Ausnahmen davon könne es nur zur Abwendung erheblicher Schäden geben. Die Jagd sei davon jedoch nicht betroffen.

Der Kläger hatte vor allem mit der Gefährdung heimischer Reh- und Hirschbestände durch die seiner Ansicht nach zu hohe Zahl von Wölfen argumentiert. Im Nordosten Sachsens leben auf einer Fläche von 700 Quadratkilometern in zwei Rudeln zur Zeit vermutlich 16 Wölfe.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt eine Abschusserlaubnis auch im Interesse des Gemeinwohls nicht für geboten. Der Freistaat Sachsen trage möglichen Ängsten in der Bevölkerung vor den Wölfen Rechnung, indem er die Tiere beobachten lasse. So könne auf eventuell entstehende Gefahren reagiert werden.

Der Jäger hatte den Abschuss eines Wolfs oder eines Wolfshybriden beantragt. Aus der Liaison einer Wölfin mit einem Hund waren 2003 Mischlinge hervorgegangen. Zwei von ihnen starben, nachdem sie eingefangen worden waren. Experten gehen davon aus, dass auch die übrigen tot sind.

Aktenzeichen des Urteils: 13 K 1969/04.

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