Gelebte Demokratie
Alle sechs Jahre finden die Sozialwahlen statt. Das Mindestalter zum Wählen beträgt
16 Jahre.
Die gewählten ehrenamtlichen Vertreter treffen im Verwaltungsrat alle wesentlichen Enscheidungen für die Krankenkasse hkk. Beispielsweise kann nur er die Satzung der hkk ändern. Darüber hinaus stellt das Gremium den Haushaltsplan fest. Es wählt den hauptamtlichen Vorstand, regelt seine Anstellungsbedingungen und überwacht seine Arbeit. Weitere Aufgaben sind die Jahresrechnungen der hkk abzunehmen und den Vorstand zu entlasten sowie zu beschließen, welche sachverständigen Prüfer für die jährliche Prüfung der Betriebsabläufe und der Rechnungsführung bestellt werden. Auch über die Fusion mit einer oder mehreren anderen Krankenkassen kann nur dieses Leitungsgremium entscheiden.
Jeweils zwölf Versichertenvertreter und zwölf Arbeitgebervertreter gehören zum Parlament der hkk. Das 24-köpfige ehrenamtliche Parlament trifft alle wesentlichen Entscheidungen für die hkk. Beispielsweise kann nur der Verwaltungsrat die Satzung der hkk, in der unter anderem die Bonusprogramme und die Ausschüttung der Beitragsprämie von 60 Euro für hkk-Mitglieder geregelt ist, ändern. Weitere Aufgaben finden Sie hier.
Wer steht zur Wahl?
Insgesamt wurden für die Gruppe der hkk-Versicherten folgende Vorschlagslisten für die Sozialwahl zugelassen:
- Liste 1 Deutscher Gewerkschaftsbund zur Abschrift (Kandidatenliste)
- Liste 2 hkk-Gemeinschaft e.V. zur Abschrift (Kandidatenliste)
- Liste 3 ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
zur Abschrift zur Kandidatenliste) - Liste 4 BfA-Gemeinschaft
- Freie und unabhängige Interessengemeinschaft
der Versicherten und Rentner in der Deutschen
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
und Unfallversicherung e.V. - zur Abschrift (Kandidatenliste) - Liste 5 Freie Liste Röhm, Stoll, Warbel, Ahlers, Larisch
zur Abschrift (Kandidatenliste)
Für die Gruppe der Arbeitgeber findet keine Wahl statt, da auf den eingereichten Listen nur so viele Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie gewählt werden müssten. Nach dem Gesetz gelten sie als gewählt.
zu den Bekanntmachungen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle hkk-Mitglieder, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle. Familienversicherte dürfen nach dem Gesetz nicht wählen.
Ablauf der Wahl
In der Zeit vom 11. April 2011 bis zum 21. April 2011 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen. Diese bestehen aus einem Anschreiben mit rotem Wahlbriefumschlag und einem hellblauen Stimmzettel. Um Ihre Stimme abzugeben, müssen Sie einfach nur den Wahlbriefumschlag vom Anschreiben abtrennen, ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, den ausgefüllten Stimmzettel in den Wahlbriefumschlag legen und ab geht die Post. Jeder Postbriefkasten dient somit praktisch als Wahlurne. Wählen Sie am besten gleich nach Erhalt der Wahlunterlagen. Einsendeschluss ist der 1. Juni 2011.
Wahlausschuss für die Sozialwahl 2011
Zur Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahl hat der Verwaltungsrat der hkk einen Wahlausschuss gebildet. Dieser hat am 6. Mai 2010 seine Arbeit aufgenommen und nähere Informationen über das Wahlverfahren sowie über die beim Aufstellen und Einreichen von Vorschlagslisten zu beachtenden Vorschriften herausgegeben.
Die Informationen finden Sie hier