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IV.Katharina Hahn,Gemahlindes Herzogs Ulrich, Prinzen von Dänemark,Administrators des Bisthums Schwerin, von G. C. F. Lisch Der dänische Prinz Ulrich, Herzog zu Schleswig=Holstein, war ein Sohn des Königs Friedrich II. und der schönen, klugen und guten Sophie 1), des wackern Herzogs Ulrich von Meklenburg=Güstrow einzigen Tochter und Kindes. Nach seines mütterlichen Großvaters Ulrich von Güstrow Tode († 14, März 1603) ward der junge Prinz in seinem 25. Lebensjahre Administrator des Bisthums Schwerin, als solcher in Meklenburg unter dem Namen Ulrich II. und nahm seine Residenz in der schwerinschen Stiftsstadt Bützow. Er starb am 27. März 1624 auf seinem nahe bei Bützow gelegenen Landsitze und "Hoflager" zu Kühn 2), einem ehemaligen Nonnenkloster; seine Leiche ward am 24, Mai 1624 in der Stiftskirche zu Bützow beigesetzt3), aber im J. 1642 in die Domkirche zu Roeskilde auf Seeland versetzt4). 1) Vgl. Sophia von Meklenburg, Königin von Dänemark . von Dr. Werlauff, aus dem Dänischen übersetzt von A.G. Masch, in den Jahrb. IX, S. 111 flgd. und 131 flgd. |
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Von seinem Wirken und häuslichen Leben ist bis jetzt noch sehr wenig bekannt geworden. Er ward mit Sorgfalt erzogen. "Er ward schon in seiner Kindheit wegen seines guten Kopfes und seines vortrefflichen Gedächtnisses gelobt. Als jüngerer Prinz mit ferneren Aussichten zum Throne, aber mit früher Hoffnung auf ein auswärtiges Bisthum, welches er auch erhielt, scheint er späterhin durch Studiren, Reisen und Aufenthalt auf fremden Universitäten sich eine ungewöhnliche Bildung erworben zu haben." 1) Aus den auf ihn gehaltenen Leichenreden und seinem ganzen Leben zu schließen war er ein friedlicher Herr. Nach den bisherigen geschichtlichen Ueberlieferungen und Stammtafeln war er nie vermählt. Nach einer im gräflich Hahnschen Archive aufbewahrten unverbürgten Nachricht 2)soll er mit Katharine Hahn von Hinrichshagen vermählt gewesen sein und diese nach des Herzogs Ulrich Tode den Obristen v. Nidrum wieder geheirathet haben. Die Wahrheit dieser Vermählung ließ sich aus mehreren Gründen wahrscheinlich machen, jedoch durch keine Urkunde oder andere sichere Nachricht beweisen, so weit auch die Forschungen reichten. Katharine Hahn war die älteste Tochter des Otto II. Hahn auf Hinrichshagen und der Brigitte von Trotha von Krosigk und Wettin, welche nach ihres ersten Gemahls frühem Tode sich im J. 1598 mit dem Erblandmarschall Henneke von Lützow auf Eikhof wieder vermählte. Die ganze hahn=hinrichshäger Linie ist in vieler Hinsicht sehr merkwürdig. Katharinens Bruder Christoph ward während des dreißigjährigen Krieges im J. 1635 bei Vertheidignng seines Gutes Hinrichshagen erschossen und das Gut völlig verwüstet, worauf es durch Concurs von der Linie kam. Christophs Wittwe ward mit ihren Kindern im höchsten Elend flüchtig; ihr Sohn ward der setztet, biß Anno 1642 König Christian IV. denselben zu Wasser nach Rohtschild abholen und in die Königl. Begräbniß versetzen lassen". - Vgl. Königsfeld Genealogisk-historiske Tabeller over de nordiske Rigers Kongeslaegter. Kiöbenhavn, 1856, p. 54, Not. 233, wo berichtet wird, daß die Leichte im Dome zu Roeskilde in der von Christian IV. erbaueten Kapelle, welche vor Kurzem fertig geworden, beigesetzt worden sei. Vgl. Behrmann Grundriß til Roeskilde Domkirkes, Kiöbenhavn, 1815, pag. 96, in Uebersetzung: "In der dritten Gruft (im Dome zu Roeskilde) stehen 13 königliche Prinzen und Prinzessinnen, Kinder von Christian III, Friedrich II, Christian IV. und Christian V. Vorne steht Prinz Ulrich ein Sohn Friedrichs II, welcher Bischof zu Bützow in Meklenburg war, geb 1578, gest. 1624. Sein Sarg ist von Zinn". |
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viel besprochene dänische Oberjägermeister Vincenz Joachim Hahn. Die hauptsächlichsten Begebenheiten dieser Linie ergeben sich schon aus dem folgenden abgekürzten Stammbaum. Es ist mir endlich gelungen, zuverlässige Nachrichten zu entdecken, aus denen klar hervorgeht, daß Katharine Hahn wirklich die eheliche Gemahlin 1) des Herzogs Ulrich gewesen ist. Der Herzog hatte ihr zum Wittwensitze das Gut Zibühl gekauft und geschenkt. Als nach des Herzogs Tode 1) Eine ähnliche Ehe ungefähr zu jener Zeit ist die weltbekannte Ehe zwischen dem Erzherzoge Ferdinand von Oesterreich († 1595) und der Philippine Welser (1550 † 1580) |
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der dänische Hof ihr das Gut streitig machen wollte, erhob sie bei dem herzoglich meklenburg=wallensteinschen Hof= und Landgericht Klage: und diese authentischen Acten eines strengen und ausgezeichneten Obergerichtes enthalten die Beweise der wirklichen Ehe. Wann Katharine Hahn mit dem Herzooge Ulrich vermählt worden sei, läßt sich nicht nachweisen. So viel ist aber gewiß, daß der Herzog ihr bei der Vermählung 30,000 Reichsthaler, unter Ratification des Königs Christian IV. von Dänemark, verschrieb und ihr später noch das Gut Zibühl schenkte, welches der Herzog für 17,000 Reichsthaler gekauft hatte, wozu aber ihre Ehegelder des Betrages vom 5000 Gulden mit verwandt waren. Das Verhältniß wegen des Gutes Zibühl gestaltete sich nun folgendermaßen. Nach der eidlichen Aussage des Johann Reimar v. Vieregge, Landmarschalls des Stifts Schwerin, hatte dessen Schwiegervater Dietrich Maltzan auf Trechow das Gut Zibühl von Jürgen Magnus von Bülow gekauft und schon über 4000 Gulden darauf ausgezahlt. Gleich darauf hatte der Herzog Ulrich den Marschall von Vieregge zu sich kommen lassen, um ihn zu ersuchen, daß er seinen Schwiegervater bereden möge, ihm das Gut zu überlassen, da er es "seiner Kätchen zu Gute für einen Todesfall" kaufen wolle; die übrigen v. Bülow würden dem Dietrich Maltzan das Gut nicht lassen, ihm, dem Herzoge, sollten sie es aber wohl lassen. Der ehemalige schwerinsche Stiftscanzler Dr. Heinrich Stalmeister sagte auch dasselbe eidlich aus, mit dem Hinzufügen, daß der Herzog Ulrich das Gut Zibühl im J. 1621 von Jürgen Magnus v. Bülow gekauft und 1622 bezahlt habe. - Ueber die Zeit der Vermählung sagen diese Acten nichts. Ueber die Vermählung mit dem Herzoge Ulrich sagt Katharine Hahn selbst in ihrer Klage vom 16. Decbr. 1628 vor dem Hof= und Land=Gerichte wörtlich folgendes:
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Aber nicht allein Katharine Hahn erklärte sich öffentlich für die Ehefrau des Herzogs Ulrich, sondern auch das Hof= und Land=Gericht, ohne Zweifel wohl und sicher unterrichtet, erkannte sie als solche an. In den Frage=Artikeln, welche dieses höchste Gericht den Zeugen stellte, heißt es:
So bekannte auch der herzoglich=güstrowsche Leibarzt Dr. Joh. Krull zu Güstrow, welcher dem Herzoge auch auf seinem Sterbebette beistand, daß der
Endlich ist es keinem Zweifel unterworfen, daß dieWitthumsverschreibung für Katharine Hahn von dem Könige von Dänemark anerkannt worden sei. Der Dr. Heinrich Stalmeister, ehemaliger Canzler des Stifts und des Herzogs, also ein ganz sicherer Zeuge, sagt aus:
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Auch Katharinens Mutter sagte aus,
Auch der Dr. juris Thomas Lindeman zu Rostock sagte aus, "das er eß sowol von den Furstl. Mecklenb. Landt= unnd Hoffrähten, alß auch Hr. Cantzlern Doctore Stallmeistern vielmalß gehoret, das sichs interrogirtermaßen verhalten sollte". Es leidet also keinen Zweifel, daß Katharine Hahn die angetrauete Ehefrau des Herzogs Ulrich gewesen sei. Jedoch führte sie nicht den Titel einer Herzogin, sondern wird beständig nur "Frau Katharine Hahn" genannt; sie führte also ihren Familiennamen mit dem Titel Frau. Im J. 1621 kaufte der Herzog das Gut Zibühl zum Geschenke für sein "Kätchen" und bestimmte es zum Wittwensitze derselben als Allodialgut. Es war jedoch keine Urkunde des Herzogs darüber vorhanden, aber durch die Umgebung des Herzogs und das allgemeine Gerücht bezeugt, daß der Herzog ihr das Gut geschenkt habe. Sogleich darauf, nachdem das Gut gekauft war, ward es auch für Kaharine Hahn gebessert und gebauet und nach ihrem Wunsche eingerichtet, und Katharine Hahn nahm Besitz von dem Gute. Der Stiftsmarschall v. Vieregge bezeugte, daß Herzog oft und auch über Tafel gesagt habe, er habe das Gut für Frau Katharine Hahn gekauft und wolle seines Bruders des Königs von Dänemark Consens darüber auch schaffen. Derselbe sagte auch aus, daß er "von Frau Katherinen Hahnen selber gehört habe, daß sie bei Ihres Gottseligen Herrn Leben zu demselben gesagt, daß das Gut Zibühl ihre wäre, wogegen derselbe nichts gesagt habe". Der Herzog selbst führte den Stiefvater der Frau Katharine Hahn, den Landmarschall v. Lützow, in dem Hause zu Zibühl umher und zeigte ihm, wie die Gemächer eingerichtet werden sollten, und sagte ihm dabei, "daß sie nach seinem Tode alda eine bleibende Gelegenheit haben solle". Nachdem die Einrichtung des Gutes vollendet war, ließen sowohl der Herzog, als Katharine Hahn viele ihrer Sachen und auch ihre großen holsteinschen Kühe, die sie zu Rühn stehen hatte, und Gänse aus Rügen dahin bringen und allerlei |
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Vieh und Fahrniß und andere zur Haushaltung dienliche Sachen dem Gute zum Besten ankaufen. Ihre Aeltern schenkten ihr dahin allerhand Hausgeräth zur Einrichtung an Betten und Bettengewand, Bettstätten, Kisten und Kasten, Silbergeschirr und Hausgeräth. Die Hofleute wurden von Katharine angesprochen, ihr in ihre Wohnung zu Zibühl Gemälde und andere Sachen zu schenken und zu verehren. In den Fenstern ihres Wohngemaches zu Zibühl waren nicht allein ihrer Verwandten, sondern auch des Herzogs und ihr Wappen ("Schenkscheiben") neben einander angebracht. Zum öffentlichen Zeichen der rechtmäßigen Ehe und des rechtmäßigen Besitzes der Katharine Hahn waren auch
Auch war
wie zu Zibühl sonst
Der Landmarschall Henneke v. Lützow sagte aus,
Im Verlaufe des Gerichtsverfahrens wird die Schenkung von Zibühl eine Schenkung zwischen Lebenden während der Ehe genannt ("donatio inter vivos stante matrimonio"). Als sich im J. 1623 Katharinens Schwester Dorothea mit Friedrich v. Dewitz auf Cölpin vermählte, ließ der Herzog Ulrich die Hochzeit auf seine Kosten zu Bützow ausrichten. Kaum aber war die Wohnung in Zibüuhl eingerichtet, als der Herzog am 27. März 1624 an seinem Hoflager zu Rühn in seinen besten Lebensjahren starb. Er hatte seiner Frau keine Schenkungsurkunde über das Gut hinterlassen und es war nicht bestimmt, ob der Werth des Gutes auf das verschriebene Witthumsgeld von 30,000 Thaler angerechnet werden solle. Als nun nach des Herzogs Tode der dänische Hof ziemlich weit greifende Ansprüche an den Nachlaß des Herzogs machte, ward, bei der Einnahme des Stiftes für den neuen Administrator Ulrich III, eines Sohnes des Königs Christian IV. von Dänemark, Katharina Hahn "mit großem Unfug ohne |
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"rechtmaßige Ursache und Erkenntniß des Gutes destituirt und entsetzt und ihr Geräthe, Zeug und Mobilien von dem Gute weggeschafft, solcher Macht sie dero Zeit nicht widerstreben können, sondern mit Patienz und Geduld alles ertragen müssen". Der Herzog ward in Gegenwart der Königin Mutter und vieler anderer hoher Personen in der Kirche zu Bützow, wo er sich selbst 12 Jahre vorher seine Ruhestätte erwählt hatte, begraben. In der auf ihn von dem bützowschen Prediger Andreas Cracovius gehaltenen "Ehrenpredigt", welcher des Herzogs Lebensbeschreibung eingefügt ist, ist aber weder von einer Ehe des Herzogs, noch von Katharine Hahn die Rede; auch nicht einmal eine Anspielung findet sich darin. Einige Jahre nach des Herzogs Tode verheirathete sich "Frau Katharine Hahn" wieder mit Nicolaus Hermann von Nidrum, römisch=kaiserlicher Majestät bei dem Altringerschen Regimente bestallten Hauptmann, über den und dessen Familie keine Nachricht hat gewonnen werden können. Als nun Wallenstein in den Besitz von Meklenburg gekommen war, glaubten beide Ehegatten in den Besitz des Gutes gelangen zu können und am 16. Dec. 1628 erhob Katharine Hahn bei dem Herzoge Albrecht von Friedland und Sagan eine Klage auf Wiedereinsetzung in den Besitz des Gutes, und am 6. Jan. 1629 bat v. Nidrumb den Herzog, ihn in das Gut einweisen zu lassen. Wallenstein erließ am 29. Aprit 1629 die Verordnung, daß die "Forderung vor dem Land= und Hofgerichte in gebührliche Cognition gezogen werden solle". Der von Katharine Hahn erhobene Proceß schleppte sich eine Zeit lang ohne Erfolg fort und Dänemark behauptete sich die nächsten Jahre hindurch im Besitze des Gutes Zibühl; Katharine Hahn ließ sich während der wallensteinschen Regierung wegen der von ihr in das Gut Zibühl eingeschossenen 5000 fl. auf ihr eigenes Anhalten abfinden, woraus man schloß, daß sie selbst sich ihrer vermeinten Ansprüche begeben habe, und führte endlich ihre Klage nach den Grundsätzen des Processes nicht aus, weshalb sie auch kein rechtliches Urtheil erlangen konnte. Es handelte sich nach dem Sturze Wallensteins nur darum, ob Dänemark oder Meklenburg das Gut haben solle, bis die nächsten gewaltigen Stürme des dreißigjährigen Krieges alle früheren Zustände so gründlich vernichteten, daß nach einem Jahrzehend niemand mehr an diese Sache dachte. Von Katharine Hahn und dem Hauptmann v. Nidrum ist nach der wallensteinschen Zeit keine Spur zu finden. |
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