Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit engagiert sich das Institut seit mehr als zehn Jahren im Ausland in einer Reihe von Projekten des Globalen Wissenstransfers. Diese Projekte werden im Wesentlichen durch Drittmittel (z. B. Auswärtiges Amt, Europäische Union, United Nations Development Programme (UNDP)) finanziert und richten sich insbesondere an Länder, die nach Konflikten rechtstaatliche und demokratische Strukturen anstreben. Der Ursprung der Globalen Wissenstransfer Projekte war die maßgebliche und erfolgreiche Beteiligung des Instituts bei der Aushandlung des Friedensabkommens zwischen Nord- und Südsudan und der folgenden Erarbeitung der Übergangsverfassung, die bis heute den Rahmen für einen relativ stabilen Frieden bildet.
Wesentliche Schwerpunkte sind die Unterstützung von Verfassungsprozessen (z. B. in Somalia, im Sudan und im Südsudan) und Hilfestellungen beim Wiederaufbau und der Stabilisierung neuer Rechtsordnungen durch die Ausbildung von Justizpersonal (z. B. in Afghanistan und im Irak). Das Institut engagiert sich aber auch in der Hochschulbildung (z. B. in Chile und in Afghanistan) und berät bei Verwaltungsrechtsreformen (z. B. in der Mongolei). In den arabischen Transformationsstaaten beraten Institutsmitarbeiter zu den Themen Wahlrecht (Ägypten), Verfassungsreform (Libyen) und Justizreform (Tunesien).
Durch den Globalen Wissenstransfer gelingt es, die Forschungsergebnisse des MPIL direkt für Entwicklungsprojekte fruchtbar zu machen. Diese Aktivitäten sind mit der grundsätzlichen Ausrichtung des Instituts auf die Grundlagenforschung eng verwoben. Das Institut greift bei seinen wissenschaftlichen Transferleistungen auf die vielfältigen Arbeiten seiner Wissenschaftler zur Rechtsvergleichung und zum Völkerrecht zurück. Gleichzeitig liefert die Projektarbeit für das Institut aus wissenschaftlicher Perspektive wertvolle Impulse. Zahlreiche wissenschaftliche Projekte wurden durch diese Tätigkeit initiiert. Forschungsarbeiten zu Ländern wie Libyen oder Afghanistan wären kaum möglich, wenn nicht Projektmitarbeiter eng mit Juristen in diesen Ländern zusammenarbeiten würden. Die Ergebnisse sind zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, mehrere Dissertationen und einzelne Habilitationsschriften.
Verantwortlich für den Globalen Wissenstransfer ist Institutsdirektor Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum. Dr. Tilmann J. Röder leitet die Asien- und Nordafrika-Projekte, das wissenschaftliche Monitoring „Verfassungsreform in arabischen Ländern“, das Projekt „Wasserkonflikte im Völkerrecht“ sowie das
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Sekretariat Globaler Wissenstransfer
Marina Filinberg
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