Glossar

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Alleineigentum

Gehört das Grundstück einer natürlichen oder juristischen Person allein, spricht man von Alleineigentum.

Amortisation

Planmässige Rückzahlung einer Kredit-Schuld (z.B. Hypothek) nach einem im voraus festgelegten Rückzahlungsplan. Siehe auch Direkte Amortisation und Indirekte Amortisation.

Ausnützungsziffer

Die Ausnützungsziffer sagt aus, wie viel Prozent der Grundstücksfläche genutzt werden darf (z.B. heisst eine Ausnützungsziffer von 30 %, dass auf einem Grundstück von 600 m2 maximal 180 m2 Wohnfläche erlaubt ist).

Bankfinanzierung

Teil des Kaufpreis / Verkehrswert der Liegenschaft, welcher durch die Bank finanziert wird (Hypothek).

Bauhandwerkerpfandrecht

Gesetzliches Grundpfandrecht an einem Grundstück für die Forderung von Handwerkern, die Leistungen auf diesem Grundstück erbracht haben. Vergewissern Sie sich, dass keine Forderungen, die zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts führen könnten, vorhanden sind.

Bauordnung / Baureglement

Die Bauordnung legt verschiedene Kriterien fest, wie ein Haus gebaut werden darf: Die wichtigsten Kriterien betreffen die Ausnützungsziffer, die verschiedenen Abstände (z.B. zu Nachbarn oder Strassen), die maximale Länge, Breite und Höhe eines Hauses, die Dachgestaltung und die Anzahl Stockwerke.

Baurecht

Das Baurecht ist das Recht, auf fremdem Boden ein Gebäude zu errichten.

Belehnung

Verhältnis zwischen Verkehrswert / Kaufpreis und Hypothek (Bsp.: Verkehrswert der Liegenschaft CHF 1 Mio., Hypothek CHF 600'000 --> Belehnung der Liegenschaft beträgt 60%).

Bruttoeinkommen

Monatliches Einkommen vor Abzug von Sozialabgaben.

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Dienstbarkeiten

Dienstbarkeiten sind Gebrauchs- oder Nutzungsrechte zu Gunsten Dritter (z.B. Wegrecht und Wohnrecht), die mit dem Grundstück verbunden sind.

Direkte Amortisation

Planmässige Rückzahlung einer Kredit-Schuld (z.B Hypothek) an den Gläubiger zur Verringerung der Schuldenlast. Siehe auch Amortisation und Indirekte Amortisation.

Eigenkapital

Betrag, den Sie aus eigenem Vermögen (Sparguthaben, Erbschaft, 3.-Säule-Gelder etc.) zur Finanzierung von Wohneigentum einbringen. In der Regel sind dies 20% des Kaufpreis.

Eigentümerschuldbrief

Ein auf den Namen des Eigentümers, d.h. des Schuldners ausgestellter Schuldbrief.

Eigentumsarten

Das Gesetz unterscheidet drei verschiedene Eigentumsarten. Dies sind das Alleineigentum, das Gesamteigentum und das Miteigentum.

Erschliessung des Grundstückes

Bei einem erschlossenen Grundstück sind Wasser, Elektrizität, Kanalisation, Strassenzufahrt, etc. bereits eingerichtet.

Freie Vorsorge

Private Vorsorge fürs Alter über die Säule 3b (z.B. Lebensversicherung). Nur beschränkte steuerliche Privilegierung (im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge über Säule 3a).

Fremdmittel

Kapital, welches durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wird. Wird die Finanzierung einer Liegenschaft von der Bank bereit gestellt, spricht man von einer Hypothek.

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Gebundene Vorsorge

Private Vorsorge fürs Alter über die Säule 3a. Steuerliche Privilegierung durch den Bund.

Geldmarkt

Wichtiger Teil des Finanzmarkts, entscheidend für den Liquiditätsausgleich der Banken und für die geldpolitische Steuerung der Nationalbank. Für Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (LIBOR).

Gesamteigentum

Bei Gesamteigentum steht das Eigentum den Gesamteigentümern gemeinschaftlich zu. Ein Gesamteigentümer allein kann über seine "Quote" nicht verfügen (Beispiele: Erbengemeinschaft, einfache Gesellschaft).

Gesetzliche Pfandrechte

Das Gesetz kennt einige Pfandrechte, welche auf dem Grundstück lasten können, für die keine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Einige Pfandrechte sind bereits gültig beim Entstehen (z.B. Grundsteuern), andere sind erst gültig mit dem Eintrag im Grundbuch (z.B. Bauhandwerkerpfandrecht).

Grundbuch

Alle Grundstücke sind im Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von Grundbuchämtern geführt und von den Kantonen überwacht wird. Es enthält Auskünfte über den Besitzer des Grundstückes sowie alle dinglichen Rechte, die mit diesem Grundstück verbunden sind. Die dinglichen Rechte umfassen Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrecht. Weitere Infos unter  Bezirksschreibereien Baselland.

Grundbuchauszug

Er gibt unter anderem Auskunft über die Grundstücksfläche, Eigentümer und Belastung des Grundstückes. Weiter sind Informationen über Durchfahrtsrechte, Näherbaurechte und Nutzungsrechte gegenüber Nachbarn festgehalten.

Grundbucheintrag

Zur gültigen Übertragung von Grundeigentum ist neben einem schriftlichen Vertrag und dessen öffentlicher Beurkundung beim Grundbuchamt, Notar, auch die Eintragung des neuen Rechts im Grundbuch nötig.

Grundlasten

Von einer Grundlast spricht man dann, wenn der Grundeigentümer zu einer Leistung verpflichtet wird (z.B. jährlicher Beitrag an die Unterhaltskosten der Strasse). Ob Grundlasten bestehen, ist aus dem Grundbuch ersichtlich

Grundpfand

Das Grundpfand dient der Sicherstellung von Forderungen. Wer einen Kredit zur Finanzierung von Grundeigentum benötigt, nimmt eine Hypothek auf und muss der Bank dafür eine Sicherheit bieten. Dies geschieht in Form eines Schuldbrief oder einer Grundpfandverschreibung. Ist der Hypothekarnehmer zahlungsunfähig, so kann der Gläubiger (hier die Bank) auf das als Grundpfand dienende Grundstück direkt oder indirekt zurückgreifen.

Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht beinhaltet das Recht an einem Grundstück und kann in Form eines Dokumentes (z.B. Schuldbrief) weitergegeben oder zur Sicherstellung hinterlegt werden. Es gibt 3 Arten von Grundpfandrechten: den Schuldbrief, die Grundpfandverschreibung und die Gült. Letztere hat nur noch rein historische Bedeutung. Am häufigsten tritt der Schuldbrief, in einigen Kantonen auch die Grundpfandverschreibung auf.

Grundpfandverschreibung

Dient zur Sicherstellung einer beliebigen gegenwärtigen, zukünftigen oder bloss möglichen Forderung, für welche das Grundstück als Pfand haftet (Art. 824 ZGB, kein Wertpapier).

Grundstückgewinnsteuer

Steuer, die auf den Verkaufsgewinn einer Liegenschaft erhoben wird; vom Verkäufer zu entrichten. Siehe Tipps für Verkäufer

Gült

Pfandtitel, bei welchem eine Forderung als Grundlast auf ein Grundstück gelegt wird. Keine persönliche Haftung des Schuldners.

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Handänderungssteuer

Steuer für die Handänderung (Grundbucheintrag), die in % vom Kaufpreis nach den Richtlinien des jeweiligen Kantons anfällt; grundsätzlich vom Käufer und Verkäufer je zur Hälfte zu entrichten. Beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entfällt die auf den Käufer entfallende Handänderungssteuer.

Hypothek

Grundpfandkredit, wobei der Gläubiger (in der Regel eine Bank) zur Absicherung seiner Forderungen Pfandrechte an Liegenschaften erhält. Die BLKB bietet eine breite Hypothekarpalette.

Indirekte Amortisation

Planmässige Rückzahlung einer Hypothek, wobei die jeweiligen Raten auf ein 3.Säule-Konto gezahlt werden. Erst nach Ablauf der Rückzahlungsfrist wird der Gesamtbetrag dem Gläubiger erstattet. Siehe auch Amortisation und Direkte Amortisation.

Inhaberschuldbrief

Ein auf den Inhaber ausgestellter Schuldbrief.

Interimsbescheinigung

Sobald eine Grundfpand (in der Regel Schuldbrief) zur Errichtung angemeldet und die Urkunde unterzeichnet ist, wird vom zuständigen Grundbuchamt die Interimsbescheinigung als Beweisurkunde ausgestellt. Bis zur Auslieferung der Grundpfandurkunde können die mit dem Grundpfandrecht verbundenen Rechte mittels Interimsbescheinigung geltend gemacht werden.

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Kapitalmarkt

Teilmarkt des Finanzmarktes. Umfasst den Handel mit langfristigen Finanzierungsmitteln, die schuld- oder beteiligungsrechtlichen Charakter haben können. Für Transaktionen mit einer Laufzeit über 1 Jahr (SWAP). Beeinflusst Zinsniveau und Zinsstruktur (z.B. von HypothekHypothek).

Kaufpreis

Preis, der effektiv für eine Liegenschaft gezahlt wird. Kann vom Verkehrswert abweichen

Kaufrecht

Das Kaufrecht räumt dem Berechtigten die Befugnis ein, das entsprechende Grundstück zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen in einem späteren Zeitpunkt zu erwerben.

Kreditfähigkeit

Mit Kreditfähigkeit wird die rein materielle Situation des Kunden (Einkommen, Vermögen) beurteilt. Bei dieser Analyse wird aufgezeigt, ob der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Zinsen, Amortisation etc.) heute und in Zukunft auch nachkommen kann.

Kreditwürdigkeit

Unter der Kreditwürdigkeit versteht man die Prüfung der persönlichen Situation des Kunden (z.B. Ruf/Charakter, Alter, Berufliche Situation, etc.).

Miteigentum

Miteigentum liegt vor, wenn das Eigentum an einem Grundstück mehreren Eigentümern nach festen Quoten zusteht (z.B. A = 1/2, B = 1/8, C = 3/8 Miteigentum) Eine Sonderform des Miteigentum ist das Stockwerkeigentum.

Namenschuldbrief

Ein auf den Namen des Gläubigers ausgestellter Schuldbrief.

Nettoeinkommen

Erwerbseinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit abzüglich Zahlungen an die Sozialversicherungswerke (AHV, IV, EO und ALV) sowie an die berufliche Vorsorge (BVG).

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Pfandstelle der Grundpfandrechte

Jedes Grundpfandrecht erhält bei seiner Eintragung im Grundbuch einen eigenen Rang (z.B. 1. Rang, 2. Rang, etc.).

Rückkaufsrecht

Das Rückkaufsrecht gewährt dem Verkäufer das Recht, ein verkauftes Grundstück zu gegebener Zeit und zu den vereinbarten Bedingungen zurück zu kaufen.

Schuldbrief

Grundpfand in Form eines Wertpapiers, welches durch Eintrag ins Grundbuch und Ausstellung der Urkunde entsteht.

Steuerbares Einkommen

Summe aller zu versteuernden Gehälter, Bezüge und Gewinne.

Steuerfuss

Steuersatz, der von Kantonen und Gemeinden individuell festgelegt werden kann

Stockwerkeigentum

Beim Stockwerkeigentum, einer Sonderform des Miteigentum, steht dem Eigentümer das Sonderrecht zu, bestimmte Teile des Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten und innen auszubauen. Über seinen Stockwerkeigentumsanteil kann der Eigentümer grundsätzlich frei verfügen

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Tragbarkeit

Vergleich des jährlichen Einkommens mit der jährlichen Belastung für Zins, Amortisation und Nebenkosten. Diese Kosten sollen grundsätzlich nicht höher sein als ein Drittel des Nettoeinkommen.

Verkehrswert

Beim Eigenheim ergibt er sich auf der Basis des Boden- und des Gebäudewertes. Für Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Bauten kommt bei Ermittlung des Verkehrswertes der Ertragswert hinzu.

Vorkaufsrecht

Durch das Vorkaufsrecht erhält der Berechtigte ein Vorrecht auf den Kauf eines Grundstückes, wenn es an einen Dritten verkauft wird.

Vorvertrag

Ist ein Vertrag, in dem abgemacht wird, dass später ein eigentlicher Kaufvertrag unterzeichnet wird. Damit ein Vorvertrag rechtlich gültig ist, muss dieser öffentlich beurkundet werden.

Zinsschwankungsrisiko

Risiko von steigenden - oder sinkenden Zinsen. Mit der BLKB Kombi-Hypothek kann das Risiko von steigender Zinsbelastung reduziert werden.

Zonenplan

Ein Gemeindegebiet wird durch den Zonenplan in verschiedene Nutzungszonen aufgeteilt, nämlich in Wohnzone, Kernzone, Gewerbezone, Industriezone, Zone für öffentliche Bauten, Landwirtschaftszone und Schutzzone.

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Zweite Säule für das Wohneigentum

Seit dem 1.1.1995 kann das Kapital der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum hinzu gezogen werden. Die zweite Säule kann entweder verpfändet oder zur Finanzierung des Eigenheimes in Form von Barmitteln eingesetzt werden. Weitere Infos hier.

1. Hypothek

Bei der BLKB spricht man von einer 1. Hypothek, wenn die Belehnung eines Eigenheims 70 % nicht übersteigt.

2. Hypothek

Bei Belehnungen des Eigenheims über 70% spricht die BLKB von einer 2. Hypothek. 2. Hypotheken werden im Vergleich zu 1. Hypotheken mit einem höheren Zinssatz belegt. Im Allgemeinen mit Amortisation und mit einem Zinssatz, der in der Regel um 1% höher liegt als derjenige für eine 1. Hypothek

2. Säule

Vorsorge fürs Alter durch Pensionskassenersparnisse

3. Säule

Gebundene (Säule 3a) und freie (Säule 3b) Vorsorge fürs Alter.