In der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schweinen vom 16.05.91 (BGBl I S.1130), zuletzt geändert durch VO v. 17.08.94 (BGBl I S. 2133), zum Tierzuchtgesetz vom 22.12.1989 (BGBl I S. 2493), neugefaßt am vom 22.01.1998 (BGbl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 187V vom 29.10.2992 (BGBl I S. 2785) sind die Grundsätze für die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung beim Schwein festgelegt.
Im Interesse einer bundeseinheitlichen Durchführung der Stationsprüfungen auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit hat der Ausschuß für Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung beim Schwein (ALZ) des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) die
Richtlinie für die Stationsprüfung auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit beim Schwein
beschlossen
. Anlage 8 enthält u.a. die Schlüsselzahlen für die in der Prüfung verwendeten Rassen bzw. Kreuzungen. Die Vergabe der Schlüsselzahlen erfolgt durch die auswertende Stelle, das Institut für Tierwissenschaften der Universität Bonn, Herrn Dr. Jüngst.
Wenn Sie eine Rasse oder Rassenkombination prüfen lassen wollen, die in der untenstehenden Tabelle noch nicht enthalten ist, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Jüngst: