öffentlich erhängt am 10.11.1944:

Hans Steinbrück, geb. 12.4.1921
Günther Schwarz, geb. 26.8.1928
Gustav Bermal, geb. 11.8.1927
Johann Müller, geb. 29.01.1928
Franz Rheinberger, geb. 22.02.1927
Adolf Schütz, geb. 3.01.1926
Bartholomäus Schink, geb. 25.11.1927
Roland Lorent, geb. 12.03.1920
Peter Hüppeler, geb. 9.01.1913
Josef Moll, geb. 17.07.1903
Wilhelm Kratz, geb. 6.01.1902
Heinrich Kratina, geb. 15.01.1906
Johann Krausen, geb. 10.08.1887

Die öffentliche Hinrichtung von Edelweisspiraten am 10.11.1944 entsprach der Eskalation der Gewalt im Kampf zwischen Widerstandsgruppen und Gestapo.

Am Anfang versuchte man die oppositionellen Jugendgruppen wieder in das System einzugliedern. Man versuchte das vorallem dadurch, dass Aktivitäten außerhalb der HJ unterdrückt wurden (z. B. das Fahrtenverbot). Als diese Maßnahmen allerdings nicht fruchteten, begann man die Jugendlichen zu kriminalisieren.

Die oppositionelle Jugend wurde systematisch verfolgt und drakonisch bestraft, sie wurden verurteilt zur Todesstrafen und die Nazis formten sich die Gesetze zu recht in dem sie z.B. behaupteten diese Jugendlichen seien Kinder mit der Intelligenz eines Erwachsenen.

Da es im Reichsstrafgesetzbuch keine Strafbestimmungen für jugendliche Cliquenbildung gab, wurden allgemeine Strafbestimmungen herangezogen, um sie auf die Jugendlichen anzuwenden.

Zum Beispiel:
"Öffentliche Zusammenrottungen in Verbindung mit Nötigung

  • Widerstand gegen Beamte
  • Auflauf
  • Landfriedensbruch
  • Bildung bewaffneter Banden
  • Geheimbündelei
  • Raufhandel
  • Bandendiebstahl usw."

    Dieses wurde in den sogenannten "Richtlinien zur Bekämpfung jugendlicher Cliquen", festgelegt. Die Auseinandersetzungen mit den oppositionellen Jugendgruppen wurden durch diese Richtlinien auf eine politische Ebene gestellt. Das heißt, die Jugendlichen wurden wie Staatsfeinde und Hochverräter behandelt. Die Nazis sahen in den Jugendoppositionen keine Form des Widerstands, sondern in erster Linie eine Infragestellung ihres totalitären Erziehungsanspruchs.
    Diese Überwachung und Bekämpfung der Cliquen stützte sich auf die üblichen Methoden der NS-Diktatur:
    Spitzeltum, Denunziation und Gestapoterror.

    Zum Beispiel wurden Betriebe angewiesen, jugendliche Arbeiter, bei denen der Verdacht bestand, sie könnten einer Jugendclique angehören, zu bespitzeln und zu denunzieren.

    Das NS-Regime bestrafte die Jugendlichen mit Fürsorgeerziehung, Gefängnis und Jugend-KZ. Sie schreckten aber auch nicht vor der Todesstrafe zurück. Bei der Fürsorgeerziehung wurden die Jugendlichen in besondere Heime oder Lager eingewiesen und dort einer etwa drei Monate langen, straffen Erziehung unterworfen. Zeigte diese Erziehung allerdings keine Wirkung, so wurden die Jugendlichen in Jugendschutzlager eingewiesen.

    In das Jugend-KZ wurden unangepasste Jugendliche dauerinhaftiert. Viele Edelweißpiraten gehörten zu den ca. 1000 Häftlingen. Sie wurden dort schwer misshandelt und manchmal sogar ohne Gerichtsverfahren gehängt, wie zum Beispiel Bartholomäus Schink.

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