Gerichtsurteile zur Riester-Rente

Kritik an der Riester Rente wird durch verschiedene Gerichtsurteile belegt

Die Riester-Rente muss sich immer wieder der Kritik stellen, dass die Vertragsbedingungen der privaten Altersvorsorge zu intransparent, fehlerhaft und für Verbraucher kaum verständlich sind. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit einige Gerichtsurteile, bei denen Passagen und Klauseln der jeweiligen Police für undurchsichtig erklärt wurden. Das sind die wichtigsten Rechtsprechungen.

Europäischer Gerichtshof: Riester-Regelungen widersprechen Europarecht

Die Bundesregierung war im September 2009 in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Aktenzeichen C-269/07) dazu aufgefordert worden, gewisse Riester-Regeln zu ändern. Bis dahin mussten Rentner mit einer Riester-Rente ihre erhaltenen Förderungen zurückzahlen, wenn sie ins Ausland umgezogen sind. Diese Regelung verstoß nach Auffassung des EuGH gegen das Europarecht. Die Richter beanstandeten zudem die Regelung, dass das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für Immobilien in Deutschland verwendet werden durfte. Dem Urteil zufolge muss auch der Erwerb von Wohneigentum in der gesamten EU gestattet werden.

Amtsgericht Heidelberg: AGBs der MLP Riester-Rente nicht eindeutig

Im Oktober 2010 hatte ein Riester-Sparer gegen seinen Versicherer, den Heidelberger Finanzdienstleister MLP, geklagt. Seiner Meinung nach ging aus einer Formulierung seines Riester-Vertrages nicht hervor, dass ihm die Gesellschaft jährlich einen Teil der Abschlusskosten in Rechnung stellen darf. Er ging davon aus, in zehn Jahren nur einmalig 0,682 Prozent der Beitragssumme an seinen Versicherer zahlen zu müssen. Der Kläger hatte eine „MLP Balance Invest Rentenversicherung“ abgeschlossen, die den staatlichen Anforderungen für die Riester-Rente entspricht.

Laut den Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Riester-Rente waren an Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten zehn Jahren 0,692 Prozent der Beitragssumme fällig. MLP verstand diese Passage als jährliche Abgabe, also insgesamt 6,92 Prozent in zehn Jahren. Das Amtsgericht Heidelberg gab allerdings dem Kläger Recht (Aktenzeichen 30 C 122/6). Die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind missverständlich und so zugunsten des Versicherten auszulegen. Mit diesem Gerichtsurteil war es dem Riester-Sparer möglich, Kosten in Höhe von 5.000 Euro zu sparen.

Landgericht Stuttgart: Intransparente Klauseln bei der Allianz Riester-Rente

Was sagt die rechtsprechung zur Riester Rente?

In einem Urteil vom 25. April 2013 entschied das Landgericht Stuttgart, dass gewisse Klauseln der Allianz Lebensversicherung in den Verträgen zur Riester-Rente zu intransparent sind (Aktenzeichen 11 O 231/12). Aus dem Vertrag geht nicht klar hervor, dass Versicherte erst ab einer gewissen eingezahlten Summe an den Überschüssen des Versicherers beteiligt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hatte geklagt, weil auf diese Weise ältere, kinderreiche und ärmere Kunden benachteiligt werden.

Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger insofern Recht, dass die entsprechenden Klauseln zur Kostenüberschuss-beteiligung intransparent sind. Das Gericht hat diese für unzulässig erklärt. Die Allianz darf sich bei der Abwicklung von „Allianz RiesterRente Klassik“-Verträgen nicht mehr auf die Passagen beziehen. An der Vorgehensweise, die Überschussbeteiligung an die Höhe des Garantiekapitals von mindestens 40.000 Euro zu koppeln, hatte das Landgericht Stuttgart nichts zu beanstanden. Bereits 2011 hatte die Verbraucherzentrale Hamburg den Versicherer aufgrund der Klauseln abgemahnt.

Fehlerhafte Antragsformulare bei der Ergo Riester-Rente

Nicht immer muss erst ein Gericht entscheiden, dass gewisse Vertragsbedingungen inakzeptabel bzw. fehlerhaft sind. So hat der Anbieter Ergo 2011 eingestanden, dass ihm Fehler bei den Antragsformularen zur Riester-Rente unterlaufen sind. Ein Druckfehler auf den Rückseiten der Riester-Formulare hat dazu geführt, dass die Kunden niedrigere Kostensätze erhalten haben als im Tarif vorgesehen war. Daher wurden den Versicherten der damaligen Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, heute Ergo Lebensversicherung, zu hohe Abschlusskosten in Rechnung gestellt. Nach eigenen Angaben hat Ergo fast eine Million Euro für die korrigierten Riester-Verträge zur Verfügung gestellt. Rund 12.000 Policen aus dem Jahr 2005 sind betroffen gewesen.