Archive for the 'Leserbrief' Category

Die Vorratsdatenspeicherung bei den Mobilfunkanbietern: Sie läuft

Mittwoch, August 22nd, 2012

Jetzt ist auch offiziell bestätigt, dass einige Provider und Mobilfunkanbieter auch ohne gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung freiwillig weiter speichern, vermeldet netzpolitik.org

Die vier großen Mobilfunkanbieter speichern weiterhin Daten der Vorratsdatenspeicherung: von sieben Tagen bis sieben Monate. Das ist das Ergebnis einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die diese Speicherfristen im Alleingang regulieren will. Eine Einbindung von Zivilgesellschaft oder Verbrauchern ist nicht vorgesehen. [..]

Wussten wir das bisher nur aus einem geleakten Leitfaden der Staatsanwaltschaft München und den Verkehrsdaten von Malte Spitz, gibt es das jetzt auch von der Bundesnetzagentur. Die Behörde hat bei den Anbietern nachgefragt und eine Tabelle erstellt (Original mit weiteren Daten). Diese Daten speichern die vier großen Mobilfunkanbieter für so viele Tage:

  Telekom   Vodafone   E-Plus   O2  
Anrufende Rufnummer 180 7 80 182
Anrufende Rufnummer: Flatrate 30 7 80 7
Angerufene Rufnummer 180 210 80 182
Angerufene Rufnummer: Flatrate 30 210 80 7
Telekommunikationsvorgang 180 210 80 182
Telekommunikationsvorgang: Flatrate   30 210 80 7
Kommunikationsvorgang 180 210 80 182
Kommunikationsvorgang: Flatrate 30 210 80 7
genutzter Dienst 30-180 210 80 7
IMSI und IMEI: Anrufend 30 110 80 7
IMSI und IMEI: Angerufen 30 110 80 7
Standort (Cell-ID) 30 210 80 7
Standort (Cell-ID): Flatrate 30 210 80 7

Irreführende Berichterstattung zu Drogen

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Leserbrief Betreff: “Mit Drogen am Steuer erwischt” in der 0berhessische Zeitung, 25.Januar.

Im Artikel „Mit Drogen am Steuer erwischt“ war zu lesen, dass Autofahrer mit Drogen am Steuer erwischt worden seien. Festgestellt wurde aber lediglich, dass bei einem Urin-Schnelltest Drogen-Abbauprodukte festgestellt wurden. Diese Schnelltests können von den Betroffenen im Übrigen verweigert werden, da sie im Gegensatz zu den Ergebnissen der Blutprobe nicht gerichtsverwertbar sind. Die alleinige Verweigerung des Schnelltests ist übrigens keine Begründung für eine Blutentnahme! Zur Begründung einer Blutentnahme muss die Polizei entsprechende Verdachtsmomente, bzw. Auffälligkeiten benennen.

Bezüglich Cannabis sind auch die Regelungen zu den Ergebnissen der Blutabnahme in der Kritik. Ab einem Wert von 1ng aktivem THC im Blut, wird dies als „Fahren unter Drogeneinfluss“ gewertet, obwohl dieser Wert noch 20 Stunden nach dem letzten Konsum überschritten werden kann. Die Wirkung eines Joints dauert jedoch lediglich 3-4 Stunden an. Internationale Verkehrsexperten halten hier einen Grenzwert von 5-10 ng für angemessen. Die herrschende Politik jedoch missbraucht das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafmittel gegen eine nicht erwünschte Lebensweise von Cannabis-Konsument-inn-en.

Es ist der linken Bundestagsfraktion hoch anzurechnen, dass sie auf Initiative des drogenpolitischen Sprechers der linken Bundestagsfraktion, Frank Tempel (vor seinem Bundestagsmandat als Kriminalbeamter zuständig für Rauschgiftbekämpfung) sich auch für nachvollziehbare und wissenschaftlich begründbare Regelungen betreffs „Cannabis im Straßenverkehr“ einsetzt. Nähere Infos, siehe www.gruene-hilfe.de)

Jo Biermanski (Grüne Hilfe e.V.- Hessen), 36304 Alsfeld

Besser Informiert mit MAP-DE

Dienstag, Juli 5th, 2011

Wollen Sie aktuellste Artikel zu Drogen und Drogenpolitik in der deutschsprachigen Presse lesen? Dann kommt auf die MAPDE Listen! Von dem Leserbriefeprojekt MAP (“Media Awareness Project”) gibt es mittlerweile mehrere Mailinglisten im deutsch-sprachigen Raum. Wir möchten diese hier vorstellen.

Insbesondere Liste Top News versorgt euch kostenlos & regelmässig mit den wichtigsten Artikel zum Thema!

Wer lieber nur einmal pro Woche oder Monat eine Mail bekommen möchte, dem seien diese Newsletter hier empfohlen: http://www.mapinc.org/mapde/informiertsein.htm#newsletter

MAP-DE Topnews

Die interessantesten News kommen über die Topnews-Liste. Um dich dort einzuschreiben, schicke eine leere E-Mail an:

mapde-topnews-subscribe@listen.jpberlin.de

MAP-DE Urteile

Sicherlich interessant für juristisch interessierte, die Urteile-Liste. Wer sie noch nicht hat: bestellen kann man sie mit einer leeren Email an:

mapde-urteile-subscribe@listen.jpberlin.de

Um dort etwas interessantes Hinzusenden, reicht eine Email an:

mapde-urteile@listen.jpberlin.de

MAP-DE Alles

Wer wirklich alle Infos bekommen möchte, kann die Mailingliste MAP-DE Alles abbonnieren, indem er/sie eine leere E-Mail an folgene Addresse sendet:

mapde-alles-subscribe@listen.jpberlin.de

Über die MAP-Listen an sich

Homepage zu den Listen: http://www.mapinc.org/mapde

Bei dieser Gelegenheit möchten wir euch auf die ursprüngliche Idee von MAPDE hinweisen: Gegenöffentlichkeit schaffen, insbesondere durch das Schreiben von Leserbriefen!

Leserbriefe in Zeitungen und Zeitschriften sind ein kosteneffektiver Weg, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Veröffentlichte Leserbriefe erreichen ein grosses Publikum. Auch Leserbriefe die aus Platzmangel nicht veröffentlicht werden erreichen den Autor des Artikels auf den sie Bezug nehmen und beeinflussen damit potenziell die künftige Berichterstattung.

Also beteiligt euch! Mit jedem Leserbrief schaffen wir ein Stück kritische Gegenöffentlichkeit zur Dämonisierung von Drogen und ihren Konsumenten sowie der allgemeinen Verdummung der Medien!

Jeder ist eingeladen Artikel von den anderen Listen an die Liste mapde-aktiv zu schicken und sie damit zum Leserbriefschreiben vorzuschlagen. Bei Artikeln an mapde-Aktiv wäre es hilfreich wenn Datum der Veröffentlichung, Name der Zeitung oder Zeitschrift und Email-Adresse oder URL eines Eingabeformulars für Leserbriefe mit angegeben sind.

Anregungen zur Homepage nimmt Administrator Max Plenert auch gerne entgegen.

Leserbrief: Sucht-Gefahren – Psychosen waren bereits verdeckt vorhanden

Mittwoch, April 23rd, 2008

Zum Artikel der Alsfelder Allgemeinen „27 Monate Haft als Hilfe zum Ausstieg aus der Sucht“:

Im oben aufgeführten Artikel finden sich einige Ungereimtheiten, von denen ich einigen hier „Nachdenk-Gedanken“ gegenüberstellen möchte: Wenn es heißt, „wie hilflos man durch langen Drogenkonsum wird“, ist zu bedenken, dass längerer Drogenkonsum nicht automatisch zu Hilflosigkeit führt. Nicht längerer Konsum ist hier ausschlaggebend, sondern was, wie oft, warum und wie konsumiert wird. Dies gilt übrigens für legale Drogen ebenso wie für illegallisierte.

Wenn es heißt, dass er durch den Drogenkonsum eine Psychose entwickelt habe, gilt es zu bedenken, dass sowohl Alkohol als auch illegalisierte Substanzen Psychosen aufdecken können, diese aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits latent (das heißt unter der Oberfläche) vorhanden/angelegt waren. Hier könnten/dürften die Lebensumstände beim Leben auf der Straße und ohne Tagesstruktur eine Rolle gespielt haben.

Wenn es in der Schlagzeile heißt, „27 Monate Haft als Hilfe für Ausstieg aus der Sucht“ ist zu erwähnen, dass die Rückfallquote bei Therapien statt Haftstrafe bedeutend höher ist als bei freiwilligen Therapien aus „eigenem“ Antrieb. Könnte es nicht sein, dass 27 Monate mit Perspektive und sichereren sozialen Verhältnissen als HartzIV geeigneter sein könnten für einen Suchtausstieg als Kriminalisierung und Gefängnisstrafen? Die Grenzen zwischen erlaubten und illegalisierten Substanzen sind jedenfalls willkürlich gezogen und wissenschaftlich nicht begründbar.

Joachim Biermanski (Grüne Hilfe-Pressesprecher), 36304 Alsfeld

Leserbrief: Diskutiertes Alkoholverbot wäre kontraproduktiv

Dienstag, März 27th, 2007

Wenn Politiker/-innen nun diskutieren, dass Jugendliche grundsätzlich keinen Alkohol mehr kaufen dürften, wird diese Maßnahme ihre Wirkung verfehlen. Einmal davon abgesehen, dass die Altersgrenze von 18 Jahren willkürlich gezogen ist, muss bei der Diskussion berücksichtigt werden, dass Verbote, die nicht nachvollziehbar sind, gerade bei jungen Menschen eine „jetzt erst recht“-Trotzreaktion auslösen können.

Dies wäre dann bei Alkohol ähnlich wie beim Cannabisverbot, wobei bereits bei Cannabisprodukten der besondere „Reiz des Verbotenen“ gegeben ist.

Es scheint, dass den herrschenden Politiker/-innen nicht mehr viel einfällt außer Verboten und Steuererhöhungen. Alkohol- und Drogenmissbrauch sind ein Symthom massiver Perspektivlosigkeit in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit und der Aufkündigung des Sozialstaates. Hier wollen Politiker/-innen wohl von den Auswirkungen ihres unsozialen neoliberalen Kurses ablenken.

Wir leben in einer Welt voller Probleme und da kann es durchaus passieren, dass ein möglicher bewusster Umgang mit Alkohol und sonstigen Drogen ausufert… Aber junge Menschen müssen den verantwortungsbewussten Umgang auch lernen können. Hier sind Aufklärung, Prävention und gegebenenfalls therapeutische Angebote gefordert.

In einem Klima der Verbote wird das Erlenen einen bewussten Umgangs mit Alkohol und sonstigen Drogen geradezu verhindert. So werden mehr Probleme geschaffen als angeblich verhindert…

Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V.)

Religionsfreiheit für Kiffer – NNP 6.12.2005

Samstag, Dezember 17th, 2005

Limburg. Der Mann auf der Anklagebank des Limburger Amtsgerichts ist in einer bestimmten Szene kein Unbekannter. Er betreibt eine Internetseite, auf der er für die Legalisierung von Haschisch wirbt. Seit Jahren sammelt er dafür Unterschriften, nennt dies eine Aktion «von Kiffern für Kiffer» und spricht von seiner «Kifferehre». Sein Anwalt nennt ihn einen «Aktivisten». Weniger sein offensiver Einsatz für die Freigabe von Cannabis als der Besitz einer kleinen Menge Marihuana hat dem 46-jährigen Limburger jetzt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe eingebracht.

Es ist gerade ein Jahr her, da war er mit seinem auffälligen Auto – bemalt und beschriftet mit einem Cannabisblatt und der Internetadresse www.zeig-dich.de – auf der A 3 unterwegs. Ein Autofahrer meldete der Polizei, der Mann in diesem Auto fahre in Schlangenlinien und habe grundlos gebremst. Er wurde angehalten und kontrolliert, und dabei fand die Polizei im Handschuhfach eine Tüte mit 3,4 Gramm Marihuana. Das Landeskriminalamt ermittelte in zwei verschiedenen Untersuchungen darin 0,8 Gramm Blütenreste von Cannabispflanzen und einen THC-Gehalt von fünf bis 20 Prozent, also eine äußerst geringe Menge Drogen. Die Untersuchung seines Blutes ergab keinen aktuellen Drogenkonsum.

Er habe vielleicht mal auf ein Kundenblatt geschaut und Probebremsungen wegen des Straßenzustandes gemacht, im Übrigen seien die Angaben des anderen Autofahrers stark übertrieben, verteidigte sich der 46-Jährige. Er war bisher nicht vorbestraft und führt, wie er berichtete, ein geregeltes Leben als EDV-Spezialist und allein erziehender Vater.

Der Richter hörte aufmerksam zu, als er aus dem Suchtbericht der Bundesregierung zitierte, von neun Millionen Cannabiskonsumenten in der Bundesrepublik sprach und Alkohol die wesentlich gefährlichere Droge nannte. Er beklagte, dass der Öffentlichkeit für die gerichtliche Verfolgung von Kleinkonsumenten wie ihm immense Kosten und ein unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Schaden entstehe. Er selbst sei in 27 Jahren verantwortungsbewussten Umgangs mit Haschisch immer unauffällig geblieben. Die «Einstiegshypothese» sei längst widerlegt, eigentliche Einstiegsdrogen seien Alkohol und Nikotin.

Erst in diesem Sommer sei sein Antrag auf die Genehmigung zum Anbau von 20 weiblichen Cannabispflanzen vom Bundesgesundheitsamt gebührenpflichtig abgelehnt worden, beklagte er. Er konsumiere, so der Angeklagte, Cannabis aus weltanschaulichen Gründen und auch als Meditationshilfe und verlange – weil dies genauso einzuschätzen sei wie eine Religion – für sich «Religionsfreiheit».

Der Verteidiger argumentierte, dass die ungleiche Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten durch deutsche Gerichte laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 verfassungswidrig sei, «ein Versäumnis der politisch Verantwortlichen». Bisher sei es nicht gelungen, die Vorgaben des BVG umzusetzen. «Und warum? Weil es für die Kiffer keine Lobby gibt.» Er persönlich empfinde das als einen «Affront gegen das Recht an sich», sagte der Anwalt und empfahl dem Richter einen Freispruch. «Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen: Mit mir nicht, ich spreche die Leute frei.»

Diese Empfehlung nützte allerdings nichts. Der 46-jährige Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt und muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. In seiner Urteilsbegründung qualifizierte der Richter die Ausführungen zur Legalisierung von Cannabis als «sicher bedenkenswert». «Man kann dafür sein, man kann dagegen sein», sagte er. Aber das Gericht sei an Recht und Gesetz gebunden. (eeg)

Quelle: Link zur Onlineausgabe der Nassauischen Neuen Presse

Cannabis-Prohibtion offensichtlich gescheitert

Dienstag, November 29th, 2005

Zu: 30 Prozent der 15-jährigen hat Erfahrungen mit Cannabis; WELT vom 22.11.05

Wenn die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) vermeldet, dass „Cannabis die einzige illegale Droge ist, deren Verbreitung über Jahrzehnte angestiegen ist“, so zeigt dies zum Einen, dass Cannabis im Gegensatz zu „harten Drogen“ relativ unauffällig in den Alltag zu integrieren ist, und zum Anderen, dass die Cannabis-Prohibition ebenso wie damals die Alkohol-Prohibition in Amerika gescheitert ist.

Während der Konsum von Cannabis in den Niederlanden durch die Duldung von Coffee-Shops, in denen Cannabisprodukte seit über 30 Jahren verkauft werden dürfen, nicht angestiegen ist , wird hier weiterhin auf Verbote und strafrechtliche Verfolgung gesetzt. Dies hat aber nicht zur Folge, dass weniger, sondern dass heimlich konsumiert wird.

Die strafrechtliche Verfolgung von Cannabis schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Familien, Freundschaften und Vertrauensverhältnissen mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen.

Von “Die Welt” gekürzter Teil:

Selbst in der Cannabis-Broschüre der „Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.“, gefördert von der (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), heißt es, dass regelmäßiger Cannabiskonsum lediglich „zu einer psychischen und einer milden körperlichen Abhängigkeit führen kann, wobei es keine sicheren äußeren Anzeichen für eine Abhängigkeit gibt.“ Fraglich ist also, nach welchen Kriterien Sozialministerin Lautenschläger von 400.000 Haschisch-Abhängigen bundesweit spricht.

Das Strafrecht jedenfalls ist dazu da, grob abweichendes Verhalten zu sanktionieren.

Ende des gekürzten Teils

Cannabis aber ist längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen, und mehrere Millionen Cannabis-Konsumenten haben damit keine größeren Probleme.

Es ist an der Zeit, Abgabemodelle wie in den Niederlanden unter Berücksichtigung des Jugendschutzes zuzulassen. So könnte Cannabis vom Markt von illegalisierten „harten“ Drogen getrennt und bisher im Schwarzmarkt versickernde Steuereinnahmen für Aufklärung und ehrliche Therapieangebote genutzt werden.

Joachim Biermanski, 36304 Alsfeld