Wahlwerbung in Springer-Blättern: Die Linke muss draußen bleiben

Der Springer-Verlag wird auch in diesem Bundestagswahlkampf keine Anzeigen der Linkspartei akzeptieren. In einer internen Anweisung heißt es, dass Werbeschaltungen der Linken »in jedem Fall abgelehnt werden«.

Die Linke befindet sich damit in einer Gruppe von acht zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien, bei denen die die Springer-Blätter Werbung unbesehen ablehnen:

Parteien, deren Werbeschaltungen in jedem Fall abgelehnt werden
Name der Partei Ausrichtung -
Erklärende Hinweise
Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland) rechtspopulistisch, islamfeindlich
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) linksextremistisch
DIE LINKE (DIE LINKE) sozialistisch, teilweise linksextremistisch
DIE RECHTE rechtsextremistisch
DIE REPUBLIKANER (REP) rechtspopulistisch, ausländerfeindlich
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) linksextremistisch
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) linksextremistisch
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) rechtsextremistisch
Quelle: Axel Springer AG

Bei den anderen 30 zur Wahl zugelassenen Parteien ist eine Anzeige in »Bild« und den den anderen Zeitungen des Verlages nicht von vornherein ein Tabu. Dazu gehören u.a. auch:

  • Bündnis 21/RRP (Springer-Einschätzung: »nationalkonservativ«)
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo (»Verschwörungstheorien«)
  • Christliche Mitte (»national-konservativ«)
  • die PARTEI (»Satire-Programm (Wiederaufbau der Mauer etc.)«)
  • Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (»sozialistische Orientierung«)

Es gelte aber grundsätzlich: »Alle Werbeschaltungen zur Bundestagswahl sind der Rechtsabteilung und der Abteilung Marktanalyse vor Veröffentlichung zur inhaltlichen Prüfung vorzulegen.«

Eine Sonderrolle nimmt die Partei Alternative für Deutschland AfD ein, die Springer als »rechtspopulistisch« bezeichnet. Ob sich die innerhalb des von Springer akzeptierten politischen Spektrums befindet, hatten die Verantwortlichen im Konzern zumindest vergangene Woche offenbar noch nicht abschließend entschieden.

Werbeschaltungen der AfD seien nicht ausgeschlossen, aber »sehr kritisch« zu prüfen, heißt es in dem internen Papier. »Über die grundsätzliche Behandlung dieser Partei wird noch entschieden.«

Auch in den vergangenen Jahren hatte die Springer-Anzeigenabteilung die Linke, wie zuvor schon die PDS, boykottiert. Die Unternehmenssprecherin begründete das damals mit der Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz.

Informationsfreiheit, die sie meinen: Der Klaeden-Bruder und das Leistungsschutzrecht

Andererseits

… ist der enge Kontakt zu Wirtschaftsminister Philipp Rösler für den Springer-Verlag fast ein Umweg, wenn es um Verbindungen in die Regierung geht.

Praktischerweise ist der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Eckart von Klaeden, nämlich der Bruder des politischen Lobbyisten der Axel Springer AG, Dietrich von Klaeden. Selten war die Funktionbezeichnung »Leiter Regierungsbeziehungen« so treffend wie bei Dietrich von Klaeden.

Dietrich von Klaeden war in den vergangenen Jahren wesentlich damit beschäftigt, ein Gesetz herbeizulobbyieren, das die deutschen Verlage unter Führung Springers von der Politik forderten: das Leistungsschutzrecht. Das Bundeskanzleramt soll zuletzt besonders beflissen gewesen sein, diese Forderung, die es auch in den Koalitionsvertrag geschafft hat, zu erfüllen. Und im Bundeskanzleramt saß Eckart von Klaeden.

Sascha Lobo formulierte deshalb im vergangenen Sommer als eine entscheidende Frage:

War Eckart von Klaeden bei der Erstellung des Leistungsschutzgesetzes beteiligt? Wenn ja, wie? Und vor allem – warum? Und welche Qualität hatte (und hat) der Informationsaustausch zwischen den beiden Brüdern?

Andre Meister von Netzpolitik.org nahm sie auf und stellte einen entsprechenden Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bundesregierung lehnte das ab — unter anderem mit der putzigen Begründung, dass womöglich »durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde«.

Man könnte das sehr frei übersetzen mit: Wenn wir zu früh potentielle zweifelhafte Umstände öffentlich machten, unter denen ein Gesetz zustande kommt, riskierten wir womöglich, dass es gar nicht zustande käme.

Zwischendurch stellte die Bundestagsfraktion der Linken in der Sache eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. In der Antwort hieß es, Eckart von Klaeden sei »in Angelegenheiten des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage mit keinen Aufgaben betraut«. Was bei genauer Betrachtung die eigentlich gestellte Frage, ob er damit »befasst« war, ebenso offen lässt wie die Frage, ob er in den Kabinettssitzungen seinen Einfluss geltend gemacht hat.

Nun ist das Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Es wird am 1. August in Kraft treten. Der Hinweis auf das noch laufende Gesetzgebungsverfahren kann also einer Veröffentlichung etwa der Kabinettsprotokolle nicht mehr entgegen stehen. Müsste die Regierung nicht wenigstens jetzt die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von damals beantworten?

Der grüne Bundestagsabgeordnete und Netzpolitiker Konstantin von Notz hat diese Frage der Bundesregierung gestellt. Konkret: Hält sie an ihrem abschlägigen Bescheid der Anfrage von damals fest?

Die Antwort ist so verblüffend wie zwingend: aber natürlich. Denn zum damaligen Zeitpunkt seien die Ablehnung und ihre Begründung ja zutreffend gewesen. Wenn jemand wissen wolle, ob die Bundesregierung nun die gewünschte Auskunft geben werde, da zumindest einer der damaligen Gründe weggefallen ist, müsse er dafür einen neuen Auskunftsantrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.

(Übersetzungsversuch von mir; Originalantwort hier.)

Immerhin: Solche weiteren Anträge sind inzwischen gestellt worden. Sie werden laut Bundeskanzleramt noch geprüft.

Springer und der Minister: Wo »Regierungsbeziehung« ein schmutziges Wort ist (2)

Was hatte der Cheflobbyist der Axel Springer AG in einer Delegation von Philipp Rösler zu suchen, die eigentlich Start-Up-Unternehmen vorbehalten war?

Das habe ich vor einigen Tagen erst mich und dann das Bundeswirtschaftsministerium gefragt, das sich allerdings erstaunlich schwer tat, mir zu sagen, in welcher Funktion Dietrich von Klaeden mit ins Silicon Valley reisen durfte.

Allerdings hatten die Mitreisenden eine hilfreiche »Delegationsbroschüre« bekommen (links), und in der war auch Dr. Dietrich von Klaeden von der Axel Springer AG aufgeführt — einsortiert mit Journalisten unter anderem von dpa, N24, NDR und Bild.de als »Vertreter der Presse und Medien«.


Nun arbeitet Dietrich von Klaeden allerdings schon lange nicht mehr als Journalist, sondern nennt sich »Leiter Regierungsbeziehungen« bei Springer. Und die Frage ist: Wenn er als Journalist bei der Reise akkreditiert war, für welches Medium berichtete er?

Die Antwort, die mir das Bundeswirtschaftsministerium gab, ist überraschend. Sie lautet: für gar keins.

Herr Dr. von Klaeden war als Wirtschaftsvertreter Teilnehmer der Delegationsreise von Minister Dr. Rösler in den USA. Seine Nennung in der Journalisten-Liste ist einem Büroversehen unsererseits geschuldet.

Fast wörtlich dieselbe Antwort erhielt ich von Dietrich von Klaeden, nur dass seine Version noch klarstellt, dass es sich bei dem »Büro« um das des Ministeriums handelt.

Aha, soso, ein Versehen also — das offenbar auch während der Reise nicht aufgeklärt wurde.

Vor allem aber sind wir nun wieder bei der Ausgangsfrage: Was macht ein Lobbyist der Axel Springer AG als Wirtschaftsvertreter im Programm und in der Maschine der Bundesregierung, die ausdrücklich nicht Leute wie ihn, sondern Inhaber und Geschäftsführer von Start-Ups ansprach? Und warum taucht das Unternehmen Axel Springer, für das Klaeden arbeitet, dann nicht in der Liste der 53 mitreisenden Unternehmen auf, die mir das Ministerium vergangene Woche geschickt hatte? Sollte es sich dabei womöglich auch um ein »Versehen« handeln?

Oder ist für Angestellte regierungsnaher Medienunternehmen und Duz-Freunde des Ministers auf Wunsch immer ein Platz in der Regierungsmaschine frei?

Immerhin hat Klaeden auf meine Frage nach dem Foto geantwortet, das er von sich mit dem Minister getwittert hat: Hält er das für einen angemessenen Umgang zwischen einem Minister und einem Lobbyisten?

Unser Umgang mit Politikern ist geprägt durch professionellen Abstand. Das Foto erweckt einen falschen Eindruck. Es ist in einer Reihe von Fotos mehrerer Teilnehmer mit dem Minister beim Frühsport entstanden. Anders als Sie in Ihrem Blog vermuten, symbolisiert es nicht mein Verhältnis zu Minister Rösler.

Das Ministerium Röslers hat dieselbe Frage ignoriert.

Springer und der Minister: Wo »Regierungsbeziehung« ein schmutziges Wort ist

Wenn man sich »Leiter Regierungsbeziehungen« nennt, dann ist so ein getwittertes Foto schon ein schöner Arbeitsbeleg:

Absender und rechts im Bild ist Dietrich von Klaeden, der Mann, der bei der Axel Springer AG in der Abteilung Public Affairs dafür zuständig ist, die Kontakte zur Politik zu pflegen. Und das links, seine Trophäe, ist der Bundeswirtschaftsminister und Vize-Kanzler Philipp Rösler (FDP).

Das Foto ist von derselben Dienstreise Röslers, auf der auch die Bilder entstanden, wie der Minister dem »Bild«-Chefredakteur Kai Diekmann um den Hals fiel. Diekmann war zu Studienzwecken ein Dreivierteljahr vor Ort, aber was machte Klaeden in Kalifornien?

Die Antwort ist einfach: Er gehörte zur offiziellen Delegation Röslers.

Das ist erstaunlich. Rösler hatte als Begleitung für die mehrtägige Reise nach San Francisco und Washington »ca. 40 Unternehmensvertreter sogenannter Startup-Unternehmen aus dem Bereich IT und Internet« gesucht. Die Ausschreibung hatte im Detail formuliert, was unter einem »Startup« zu verstehen sei — die Axel Springer AG fällt trotz allen Geredes von der angeblich gerade dort herrschenden Gründerzeitstimmung eher nicht darunter. Gefragt waren ausdrücklich Mitreisende von Vorstands-, Geschäftsführer– und Inhaberebene, also niemand aus der dritten Reihe wie Klaeden.

Wie kam der Springer-Mann dann in die Delegation und damit auch in den Genuss eines Sitzes in der Regierungsmaschine? Die Plätze waren eigentlich heiß begehrt. Die Seite deutsche-startups.de berichtete im Vorfeld, die Reise sei »quasi überbucht« und zitierte Florian Nöll vom Bundesverband Deutsche Startups (BVDS): »Wir gehen aktuell davon aus, dass auf jeden Platz mehr als fünf Bewerber kommen. Das wird eine sehr schwere Entscheidung für das Ministerium.« Der BVDS organisierte sogar eigens eine eigene Parallelreise, um den Bedarf teilweise zu decken.

Aber für Dietrich von Klaeden, den Regierungsbeauftragten der Axel Springer AG, der als Lobbyist unter anderem viele Male bei der Bundesregierung vorstellig geworden war, um für ein Leistungsschutzrecht für die Verlage zu werben, fand sich ein Platz in der offiziellen Delegation. Warum?

Das Bundeswirtschaftsministerium [BMWi] schreibt mir auf Anfrage:

Der Minister wurde auf seiner Reise von einer Delegation aus deutschen Unternehmen, Pressevertretern, Vertretern des BMWi sowie Abgeordneten, unter anderem auch von Herrn Dietrich von Klaeden, begleitet.

Das ist sicher nur unglücklich formuliert, denn Dietrich von Klaeden ist — anders als sein Bruder Eckart, der Staatsminister im Bundeskanzleramt — kein Abgeordneter. (Außer von Springer, natürlich.) Die Unschärfe ist an dieser Stelle besonders betrüblich, weil meine Frage an das Ministerium ausdrücklich gelautet hatte: »In welcher Funktion war Dietrich von Klaeden von der Axel Springer AG [in der Delegation] mit dabei?«

Immerhin hat mir das Ministerium eine Liste der Unternehmen geschickt, die »zusammen mit dem Minister als Teil der Delegation in die USA gereist sind«. Da stand die Axel Springer AG nicht drauf. Bleibt also noch die Möglichkeit, dass Klaeden als »Pressevertreter« mitgereist ist, womit aber üblicherweise Berichterstatter gemeint sind und nicht Lobbyisten der Presse. Dass Klaeden sich selbst auf Twitter als »Lawyer and Journalist« bezeichnet, kann im Ernst nicht mehr sein als eine romantisierte Anspielung auf seine Zeit bei der ARD Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre.

Vielleicht muss man die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums so verstehen: Rösler nahm in seiner Delegation Unternehmer mit, Pressevertreter, Ministeriumsleute, Abgeordnete — sowie Dietrich von Klaeden in seiner Funktion als Freund des Hauses und Lobbyist der Axel Springer AG, mit der sich der Minister auf Innigste verbunden fühlt.

Mehr von mir über Springers Digital-Inszenierungsstrategie und wie ihr — nicht nur — Jakob Augstein auf den Leim geht, steht in der FAS — und jetzt auch frei auf faz.net.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (4)

Anfang des Monats formulierte Christoph Keese, der Cheflobbyist der Axel-Springer-AG, in einem schriftlichen Interview einen bemerkenswerten Satz. »Die Spitzenverbände der Gesamtwirtschaft«, schrieb er, nähmen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage »eine neutrale bis aufgeschlossene Haltung an«.

Die Nachfrage eines Lesers in seinem Blog, ob er da konkrete Namen nennen könnte, ignorierte Keese. Er wird wissen, warum.

Im September 2010 veröffentlichten 25 Wirtschaftsverbände, darunter die Spitzenverbände des Handwerks (ZDH), des Handels (HDE) und der Industrie (BDI) eine vernichtende Stellungnahme zu Keeses Gesetzesplänen: »Ein ›Leistungsschutzrecht‹ für Online-Presseverlage ist (…) in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.« Es werde von ihnen »vollständig abgelehnt«.

Der BDI musste sich dafür von prominenten Verlagsvertretern als dumm beschimpfen lassen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner sagte, es könne sich da »nur um Missverständnisse handeln, die wir schnellstmöglich klären«.

Von wegen. Im Sommer vergangenen Jahres wiederholte der BDI seine Kritik und forderte die Bundesjustizministerin auf, auf das Gesetz zu verzichten. Die Zeitungen des Verlages, für den Keese arbeitet, haben ihren Lesern das sicherheitshalber verschwiegen.

Auch aktuell äußert sich der BDI extrem distanziert zu dem Vorhaben und verweist auf ein Gutachten, das er beim Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler Ralf Dewenter und Justus Haucap kommen darin zu einem vernichtenden Urteil. Das Leistungsschutzrecht sei »ökonomisch weder erforderlich, um die Produktion von hochqualitativen Inhalten anzureizen, noch ist es geeignet, den Qualitätsjournalismus zu befördern«:

Es behindert den Strukturwandel in der Presselandschaft und konterkariert die Einführung marktkonformer Bezahlmodelle, von denen dann positive Effekte für die Vielfalt und die Qualität der Angebote zu erwarten sind. Alles in allem ist das geplante Leistungsschutzrecht nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte annehmen, dass das eine berichtenswerte Wortmeldung ist: Haucap ist prominentes Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vorsitzender. Doch nicht nur bei Springer, auch in der sonstigen Verlegerpresse fand das Gutachten keinerlei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Justus Haucap mit seiner ablehnenden Position zum Leistungsschutzrecht zum ersten Mal ins »Handelsblatt« geschafft.

Nämlich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er geißelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staatlich festgesetzten Preisen. Er brandmarkte das Vorhaben Hamburgs, dreistellige Millionenbeträge in die Reederei Hapag-Lloyd zu pumpen, als Wettbewerbsverzerrung. Er plädierte bei der Bahn für die Trennung der Sparten Infrastruktur und Transport, um Wettbewerbsdefizite abzubauen. Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gerierte sich stets als Kämpfer für den Marktliberalismus — und vergaloppierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie als Unterstützer für Google für Aufsehen. »Das geplante Leistungsschutzrecht ist nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus«, lässt sich Haucap in einer ganzseitigen Anzeige von Google zitieren. (…)

Haucap sieht in dem Anzeigenauftritt kein Problem. Das Zitat stamme aus einem Gutachten von ihm, Geld sei keines geflossen. »Ich unterstützen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.«

Dennoch herrschte gestern in Berlin Verwirrung. Kritiker Haucaps monierten, so verliere die Monopolkommission als beratendes Gremium der Bundesregierung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem gestern »in Berlin« Verwirrung herrschte, lässt das »Handelsblatt« vielsagend offen. Aber um anonyme »Kritiker Haucaps« zu finden, die sein Engagement kritisieren, musste die Autorin vermutlich nicht einmal die Redaktion verlassen oder zum Telefonhörer greifen.

Das passiert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätzter Fachmann zu einem Urteil kommt, das der Verlagslinie widerspricht: Man ignoriert ihn erst und diskreditiert ihn dann, er sei auf »Abwege« geraten und habe sich »vergaloppiert«.

Welch bittere Ironie: Das »Handelsblatt« wirft Haucap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu verwenden, dabei waren die Zeitungsanzeigen offenkundig die einzige Chance, dass diese von den Verlagen unerwünschte Position überhaupt in den Zeitungen erscheint.

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