Mit der Gesetzesrevision trägt der Bundesrat den nationalen und internationalen Entwicklungen im Postmarkt Rechnung. Die Postdienstleistungen haben sich in den letzten Jahren weiter entwickelt.
So sind vermehrt private Anbieter im Postmarkt tätig. Zudem werden die Mitgliedstaaten der EU ihre Briefmärkte größtenteils bis 31. Dezember 2010 und bis spätestens 31. Dezember 2012 vollständig geöffnet haben. Der Bundesrat will an der bewährten schrittweisen Marktöffnung festhalten.
Die Marktöffnung in der Schweiz erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt - die Senkung des Monopols auf 50 Gramm - hat der Bundesrat per Verordnung bereits beschlossen. Die vollständige Öfffnung soll mittels eines Bundesbeschlusses erfolgen, dessen Entwurf der Bundesrat ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Parlament unterbreitet.
Dieser Beschluß untersteht dem fakultativen Referendum. Parlament und Volk haben also Gelegenheit, sich zweimal zum Thema “Postmarkt” zu äußern: einerseits zum neuen Postgesetz, das wie jedes Gesetz dem fakultativen Referendum untersteht, und andererseits zur vollständigen Marktöffnung.
Die Eckpunkte der beiden neuen Gesetze entsprechen den Anliegen, wie sie im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich vorgebracht wurden.
POSTGESETZ
- Vollständige Marktöffnung per Bundesbeschluß
Der Bundesrat hat bereits beschlossen, das Briefmonopol per 1. Juli 2009 von 100 auf 50 Gramm zu senken.
Über die vollständige Öffnung des Postmarktes soll das Parlament ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes entscheiden. Dieser Beschluß untersteht dem fakultativen Referendum.
- Gleich lange Spieße für alle auf dem Postmarkt
Mit der Einführung einer Meldepflicht für alle Anbieter von Postdiensten wird gewährleistet, daß die Marktbedingungen für alle Teilnehmer (Originalmeldung Generalsekretariat UVEK aberwitzigerweise: “Teilnehmenden” - Aus Marktteilnehmern werden vermeintlich emanzipatorische Marktteilnehmende) gleich sind. Die Anbieter sind insbesondere verpflichtet, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen bzw. die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.
Die neue Aufsichtsbehörde PostCom sorgt für die Aufsicht über den Postmarkt und wird dazu mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet. Die PostCom ist die Nachfolgebehörde der heutigen Postregulationsbehörde PostReg.
Das Angebot umfaßt wie bisher die flächendeckende Beförderung von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften, außerdem die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Für die Kundinnen und Kunden muß eine Poststelle oder Agentur in angemessener Distanz erreichbar sein.
Die Grundversorgung wird von der Schweizerischen Post erbracht. Die PostCom wird darüber wachen, daß die Post den Auftrag erfüllt und die Grundversorgung in der verlangten Qualität erfüllt.
POSTORGANISATIONSGESETZ
- Die Schweizerische Post wird zur AG
Der Bundesrat hat heute auch ein neues Unternehmensgesetz (POG) für die Schweizerische Post verabschiedet. Die Post soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes umgewandelt werden.
Die Anstellungsverhältnisse wechseln vom öffentlichen ins Privatrecht. Damit soll dem Unternehmen die notwendige unternehmerische Freiheit gewährt werden, um im zunehmend grenzüberschreitenden Wettbewerb auf dem Postmarkt erfolgreich bestehen zu können.
Mit der gesetzlich verankerten Mehrheitsbeteiligung des Bundes ist die Mitsprache des Bundes gewahrt.
Zudem wird die Post verpflichtet, mit den Sozialpartnern Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen. Die Post wird damit angehalten, auch weiterhin eine soziale und vorbildliche Arbeitgeberin zu sein.
Die Kundengelder der PostFinance haben in den letzten eineinhalb Jahren um beinahe 20 Mia. auf 67 Mia. Fr. zugenommen. Das heutige Aufsichtsregime über die Finanzdienstleistungen der Post wird den Anforderungen an den Gläubigerschutz nicht mehr gerecht.
Das neue POG sieht deshalb vor, daß die PostFinance künftig der Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt wird. Zu diesem Zweck wird die PostFinance eine Bewilligung nach Bankengesetz beantragen.
Eine solche wird sie sowieso benötigen, weil die Post als Aktiengesellschaft nicht mehr wie bisher unter die Ausnahmeklausel für öffentlich-rechtliche Anstalten fällt.
Die Vorschriften der FINMA verlangen, daß die PostFinance in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert wird und mit einem finanzmarktüblichen Eigenkapital ausgestattet wird.
Eigenartigerweise mischt sich der Bundesrat, nachdem er erst betont, daß die Post wie andere marktwirtschaftliche Unternehmen zu behandeln ist und sich der Finma-Aufsicht unterwerfen muß (”Eine Finma-Lizenz wird die PostFinance benötigen, weil die PostFinance als Aktiengesellschaft nicht mehr wie bisher unter die Ausnahmeklausel für öffentlich-rechtliche Anstalten fällt.”) weiterhin in die Geschäftstätigkeit der Schweizerischen Post ein: Nachdem der Bundesrat sich am 6. Mai 2009 gegen einen Ausbau der Tätigkeit von PostFinance ausgesprochen hat, sieht der Entwurf zum neuen POG vor, daß die PostFinance Dienstleistungen im heutigen Umfang anbietet, heißt es.