Die Gemeinde Boblin

im ehemaligen Kreis Randow in Pommern

Allgemeines

Die Gemeinde Boblin war Anfang der 1930er Jahre eine Landgemeinde im ehemaligen Kreis Randow in der Provinz Pommern. Der Gemeinde Boblin stand ein Gemeindevorsteher vor, der keinen eigentlichen Sitz hatte. Die Gemeinde Boblin war eine Gebietskörperschaft mit einer Flächengröße von 6,5 km². Innerhalb der Gemeindegrenzen gab es nur einen einzigen Wohnort, der für die Landgemeinde namensgebend war.
Dieser einzige Wohnort in der Gemeinde Boblin war Boblin. Dort standen 50 bewohnte Wohnhäuser.

Bevölkerung der Gemeinde Boblin

Die Gemeinde Boblin hatte 1925 eine Wohnbevölkerung von 204 Einwohnern, von denen 99 männlich (48,5 %) und 105 weiblich (51,5 %) waren. Es lebten somit im Durchschnitt 4,1 Einwohner je Haus bzw. 31,4 Einwohner auf einem km². Die Bevölkerung in der Gemeinde Boblin wohnte in 50 Haushaltungen (4,1 Einwohner im Haushalt bzw. 1 Haushaltungen je Wohnhaus).
Alle 204 Einwohner in der Gemeinde Boblin waren 1925 Protestanten, also evangelischen Glaubens. Folglich gab es in Boblin keine Katholiken oder Juden.

Verwaltung der Gemeinde Boblin

Eine Landgemeinde war eine Gebietskörperschaft auf der untersten Verwaltungsebene. Der Gemeindeverwaltung stand ein auf 6 Jahre gewählter Gemeindevorsteher vor. In den 1930er Jahren wurden die Gemeindevorsteher dann als Bürgermeister bezeichnet. Zudem gab es einen Gemeinderat. Für die Ortspolizei der Gemeinde Boblin war der Amtsvorsteher des Amtsbezirks Neuenkirchen zuständig. Das für die Gemeinde Boblin in Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Katasteramt war in Stettin III. Für die Verwaltung der Steuern von Boblin war das Finanzamt in Stettin-Randow in Stettin zuständig.
Die Gemeinde Boblin gehörte zum Bezirk des Amtsgerichts in Stettin. Das zuständige Arbeitsgericht war in Stettin. Die zuständige Landwirtschaftskammer war in Stettin. Die zuständige Handwerkskammer war in Stettin. Die zuständige Industrie- und Handelskammer war in Stettin. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt war in Stettin II. Das zuständige Oberbergamt war in Halle a. S..

Familienforschung in der Gemeinde Boblin

Die evangelischen Bewohner der Gemeinde Boblin gehörten zum Kirchspiel Stöven. Das katholische Kirchspiel war in Stettin. Das Standesamt befand sich in Mandelkow.

Adreßbücher in der Gemeinde Boblin

In der Datenbank pommerscher Adreßbücher sind 17 Einträge aus 4 Adreßbüchern mit Daten für die Gemeinde Boblin vorhanden. Die 10 unterschiedlichen Nachnamen und die jeweiligen Zeiträume zwischen 1902 und 1939 sind auf den Seiten der einzelnen Wohnorte aufgelistet. Bei der Pommerndatenbank kann man in allen Daten nach Familiennamen in Pommern suchen.

Pommernkontakte in der Gemeinde Boblin

Bisher haben sich für die Gemeinde Boblin schon 4 Forscher an dem Projekt beteiligt und 4 unterschiedliche Nachnamen eingetragen. Die Nachnamen und konkreten Zeiträume sind auf den Seiten der Wohnorte im aufgelistet. Direkt bei den Pommernkontakten ist eine Namenssuche in allen Daten möglich.

Randow-L Postverteiler ('Mailing-Liste')

Ein elektronischer Postverteiler ermöglicht es konkrete Fragen an andere anfangs noch unbekannte Familienforscher im gleichen Gebiet zu stellen und Forschungshinweise zu bekommen, Informationen auszutauschen oder von dem Wissen und den Erfahrungen anderer Forscher zu lernen. Der Postverteiler Randow-L beschäftigt sich mit Familienforschung und Ortsgeschichte im Kreis Randow und bietet auch den Forschern in der Gemeinde Boblin ein Forum. Die Teilnahme ist vollkommen kostenlos. Nach dem Einschreiben bei Randow-L kann man die laufenden Beiträge mitlesen und mitschreiben, aber auch das Lesen der bereits verschickten und archivierten Beiträge kann hilfreich sein.

Literatur

  1. Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen. Provinz Pommern. Nach dem endgültigen Ergebnis der Volkszählung vom 16. Juni 1925 und anderen amtlichen Quellen unter Zugrundelegung des Gebietsstandes vom 1. Oktober 1932. Berlin: Preußisches Statistisches Landesamt, 1932., S. 58