Sein offizieller Vertreter erklärte am Freitag, dem 20. September, der russische Küstenschutz habe beim Betreten der „Arctic Sunrise“ keine Waffen angewandt. Auf dem Schiff ist niemand zu Schaden gekommen. Jetzt wird es nach Murmansk geschleppt, wo alle Umstände des Vorfalls untersucht werden sollen.

Ihre routinemäßige Aktion gegen die Ölsuche in der Arktis hatten die Greenpeace-Aktivisten im Morgengrauen des 18. September begonnen. Sie verletzten die verbotene Zone um die Ölförderplattform „Priraslomnaja“ und die Regeln der Seefahrt in Grenzregionen. Es spricht der Interimsleiter der Grenzverwaltung des FSB Russlands für das Gebiet Murmansk, Michail Karpenko:

"Die Aktivisten haben versucht, auf die Plattform „Priraslomnaja“ vorzudringen, und haben dabei die 500 Meter-Verbotszone um sie herum verletzt. Dabei wurde ein unbekannter Gegenstand transportiert, der entweder einem Sprengsatz oder einem Gerät für wissenschaftliche Untersuchungen ähnelte. All diese Handlungen verletzen Paragraph 36 des Gesetzeskodexes Russlands über Ausschließliche Wirtschaftszonen. Außerdem fallen sie unter Paragraph 253 des Strafgesetzbuches Russlands."

Die Handlungen der russischen Grenzer sind völlig gesetzeskonform, sagte Michail Salkin, Jurist und Leiter des Moskauer Bürgerrechts-Zentrums, gegenüber STIMME RUSSLANDS:

"Zu den Funktionen des FSB Russlands, dem die Grenztruppen angehören, gehört die Gewährleistung der Sicherheit von Atom- und Energieobjekten und Objekten der Ölgewinnung. Die Handlungen der Ausländer hätten eine ökologische Katastrophe auslösen können. Solche Handlungen werden durch die Regeln für den Aufenthalt von Ausländern in Grenzzonen und Grenzgewässern der Russischen Föderation reglementiert. Um sich dort aufhalten zu dürfen, braucht ein Ausländer eine Genehmigung. Wenn ein ausländisches Schiff aus internationalen Gewässern in unsere Gewässer einfährt, sind keine Stopps vorgesehen, außer in Notfällen."

Da die „Arctic Sunrise“ unter niederländischer Flagge fährt, hat das russische Außenministerium bereits den Botschafter dieses Landes zu sich gerufen und ihm eine Protestnote im Zusammenhang mit den Handlungen der Mannschaft ausgehändigt. In der Note heißt es, diese Handlungen hätten äußere Anzeichen von extremistischer Tätigkeit gehabt, die den Tod von Menschen nach sich hätten ziehen können.

Es muss angemerkt werden, dass die russischen Behörden sich darum bemühen, die Empfehlungen von inländischen und internationalen Naturschutz-Organisationen maximal zu berücksichtigen. So hat die russische Regierung unter Abstimmung mit Greenpeace vom Bau von Müllverbrennungsanlagen in den Stadtgrenzen von Moskau und St. Petersburg Abstand genommen, auch wurde die Politik bei der Walderhaltung korrigiert.

Russland ist außerdem die Verpflichtung eingegangen, sich bei der Durchführung der Winterolympiade in Sotschi 2014 vom Prinzip „Null Müll“ leiten zu lassen, also den Müll gänzlich zu verarbeiten und wieder einzusetzen. Wie Moskau versprochen hatte, wurde kein einziges Sportobjekt in wertvollen Abschnitten des Nationalparks Sotschi errichtet.

Was den Zwischenfall mit dem Eisbrecher „Arctic Sunrise“ betrifft, ist völlig klar, dass die Handlungen seiner Besatzung und der an Bord befindlichen Greenpeace-Aktivisten sich weit über den Rahmen von Naturschutzaktionen hinaus bewegt haben.