Im Interesse der Mandanten, im Interesse der Gesellschaft

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung


Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten, gleichzeitig sind Anwälte aber auch in besonderem Maße dem Allgemeinwohl verpflichtet. Die freie und unabhängige Anwaltschaft ist als Organ der Rechtspflege integraler Bestandteil des Rechtsstaates. Anwälte nehmen neben den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Funktion im Kampf um das Recht wahr, indem sie ihren Mandanten rechtliches Gehör verschaffen und Waffengleichheit vor Gericht herstellen. Die Anwaltschaft ist nicht zuletzt über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe Garant für die Gewährleistung des Zugangs zum Recht, unabhängig von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen des Mandanten.

 

In jüngerer Zeit sind bei der BRAK Hinweise auf eine Betrugsmasche, bei der per email schädliche Software versendet wird, eingegangen. Der Empfänger erhält dabei eine Zahlungsaufforderung, in der e...

 
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