Wer seine Altersrente vorzeitig – also vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze – in Anspruch nimmt, muss mit einer Rentenminderung rechnen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, gibt es 0,3 Prozent Abschläge, also 3,6 Prozent für ein Jahr. Doch diese Rentenminderung können Sie ausgleichen, indem Sie dafür besondere Beiträge zahlen.
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