Das sind die fünf Hauptprobleme des ESM

Der ESM soll eine Dauereinrichtung werden. Die ESM-Mitgliedstaaten haben kein Austrittsrecht.

Im ESM-Gouverneursrat würden die Finanzminister der ESM-Staaten entscheiden; auch über neue Aufgaben und Instrumente. Der Bundestag hätte kaum noch Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten.

Das Stammkapital der Megabank ESM soll mit 700 Milliarden Euro mehr als das Fünffache des Haushalts der EU betragen. Es kann durch die Finanzminister unbegrenzt erhöht werden.

Deutschland soll knapp 22 Milliarden Euro an den ESM als Bareinlage zahlen, die ESM-Staaten insgesamt 80 Milliarden Euro. Alle Verluste gehen zu Lasten der Steuerzahler, denn eine Verlustbeteiligung der Banken und anderer privater Gläubiger ist nicht vorgeschrieben.

Der ESM enthält keinen Umschuldungsmechanismus für Staaten und ist deshalb keine Notfallhilfe.

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