Aufnahmeverfahren - Paid Content
Aufnahmeverfahren für kostenpflichtige digitale Werbeträgerangebote (Apps und Websites)
Die Bedingungen für die IVW-Aufnahme eines paid-content-Produkts und das Aufnahmeverfahren richten sich nach den
Richtlinien für die Erfassung, Meldung und Prüfung kostenpflichtiger digitaler Nutzungsrechte ("Meldeverfahren Paid Content") , Kapitel I. und II. Die Anmeldung nehmen Sie bitte wie folgt vor:
Schnellzugriff / Online-Medien
Interface -> Neuanmeldung -> IVW-Mitgliedschaft für Paid-Content-Angebote beantragen.
...zum Antragsformular
Nach Ausfüllen des ersten Formulars mit der Mitgliedsanschrift und der Bestätigung durch "Eingaben speichern" erfolgen weitere Abfragen zum Mitglied (Kontaktdaten Rechnung, Geschäftsführung, Buchhaltung). Die Bearbeitung jedes Fensters wird mit "Eingaben speichern" abgeschlossen und führt automatisch zum nächsten Schritt. Der Button "abbrechen" beendet die Bearbeitung des Gesamtvorgangs und verwirft alle Eingaben.
Anschließend erfolgen in gleicher Abfolge die spezifischen Abfragen zum anzumeldenden paid-content-Angebot. Wird die letzte Abfrage "weiteres Angebot hinzufügen" mit "Angebot" beantwortet, wiederholen sich die entsprechenden Schritte; wird mit "kein weiteres..." geantwortet, erfolgt eine Zusammenfassung der Angaben und der Aufnahmeantrag wird generiert. Mit "Eingabe bestätigen..." wird der Erfassungsvorgang abgeschlossen.
Den Aufnahmeantrag drucken Sie bitte aus und senden ihn unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen an die IVW. Damit wird das Aufnahmeverfahren verbindlich in Gang gesetzt.
Nähere Informationen zum Umgang mit dem Online-Medien-Interface für digitale Werbeträger finden Sie
hier .
Die Beitragsordnung finden Sie
hier .
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