Dissertation

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Eine Dissertation (kurz Diss.) oder Doktorarbeit, seltener Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Universität oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht. Zur Promotion ist neben der Veröffentlichung der Dissertation (Hochschulschrift) meist eine mündliche Prüfung, die so genannte Disputation, notwendig.

Überblick[Bearbeiten]

Das Wort Dissertation stammt vom lateinischen Wort dissertatio ab, das „Auseinandersetzung“, „Erörterung“ oder „ausführliche Besprechung“ bedeutet. Ursprünglich war die dissertatio nur eine Art Thesenpapier, das die Kernleistung der Promotion, die disputatio, ergänzen und vorbereiten sollte; erst im Laufe der Jahrhunderte kehrte sich die Gewichtung von Dissertation und mündlichem Verfahren um. Dabei wuchs der Umfang der anfangs oft sehr kurzen Dissertation auf mehrere hundert Seiten an.

Die Dissertation ist der aufwendigste und wichtigste Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens, zu dem im Regelfall eine eingehende mündliche Prüfung gehört, die oft Rigorosum, Defensio oder Disputation genannt wird. Weiterer Leistungsbestandteil kann – je nach Land und Fakultät – ein mehrsemestriges Doktoratsstudium sein.

Erst wenn der Kandidat allen Anforderungen des Promotionsverfahrens genügt hat, kann dieses abgeschlossen und der Doktorgrad von der Fakultät verliehen werden. In Deutschland darf der Doktorgrad oft erst geführt werden, nachdem die Dissertation publiziert worden ist. Bis zur Einführung der Bologna-Regelungen musste ein im Ausland erworbener Doktorgrad zudem einem Nostrifizierungsverfahren unterzogen werden. Dies bedeutete, dass der Titel in Deutschland erst geführt werden durfte, nachdem das zuständige Kultusministerium des Bundeslandes die Gleichwertigkeit überprüft hatte. Das eigentliche Promotionsverfahren auf fachlicher Seite ist aber schon mit der positiven Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen abgeschlossen, was zumeist mit einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert wird.

Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die unter Anleitung von Hochschullehrern entsteht und im Regelfall nur den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist die Dissertation oder Dissertationsschrift eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die in der Regel einen Wissenszuwachs enthalten soll. Sie wird meistens an einem Institut unter Betreuung eines Professors oder Dozenten absolviert, der traditionell Doktorvater genannt wird, manchmal auch Doktormutter, heute eher Mentor(in) oder Betreuer(in). Sie kann aber auch außerhalb der Hochschule angefertigt und „extern“ eingereicht werden.

In manchen Ländern (nicht aber in Deutschland und Österreich) spricht man auch bei einer Diplom- oder Magisterarbeit von einer Dissertation.

Inhalt und Form von Dissertationen[Bearbeiten]

Je nach Fach beschäftigt sich eine Dissertation entweder theoretisch mit einem Thema oder beschreibt und interpretiert empirisch oder experimentell gewonnene Erkenntnisse.

Eine Dissertation soll belegen, dass der Kandidat selbständig wissenschaftlich zu arbeiten versteht. Sie muss im Regelfall neue Erkenntnisse zu dem gewählten Gegenstand enthalten und methodisch einwandfrei sein. Eine Dissertation ist im Normalfall also eine Forschungsarbeit. Wichtig zum Nachweis der Fähigkeit zum eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Arbeiten sind auch die Kenntnis der relevanten Forschungsliteratur, der üblichen Arbeitsweise des Fachgebiets, das Ziehen belastbarer Rückschlüsse sowie die Einbettung der eigenen Arbeiten in den wissenschaftlichen Kontext. Zur Textmenge einer Dissertation gibt es üblicherweise keine Vorschriften. Der übliche Umfang variiert stark je nach dem Gebiet und liegt zwischen 150 und 500 Seiten etwa in den geisteswissenschaftlichen Fächern, während er in den Naturwissenschaften nur etwa 30 bis 150 Seiten beträgt.

Einen Sonderfall stellen medizinische Dissertationen dar: Abhängig von der Art der Arbeit (klinisch/experimentell, prospektiv/retrospektiv) variiert der Arbeits- und Zeitaufwand hier stark. Während manche Arbeiten vergleichbar mit denen in anderen Naturwissenschaftlichen Fächern sind, gibt es auch Arbeiten, die innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden. Aus diesem Grund gibt es eine Debatte über eine Vereinheitlichung der Promotionsanforderungen.[1]

Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich oder in der Promotionsordnung der Fakultät bzw. des Fachbereichs vorgeschrieben. Betrug (etwa durch Hinzuziehung eines Ghostwriters), ein nachgewiesenes Plagiat oder die auszugsweise Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe kann auch noch im Nachhinein zur Aberkennung des Doktorgrades und ggf. zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Im Gegensatz zu einer im deutschsprachigen Raum üblichen Monografie als Promotionsleistung werden auch zunehmend die aus anderen Ländern bekannten kumulativen Dissertationen zugelassen. Hierbei reicht der Doktorand statt der Monografie eine Anzahl von inhaltlich zusammengehörigen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ein.

Für die äußere Form ist meist einseitig bedrucktes A4-Format üblich. Die Arbeit ist – je nach Hochschule – in etwa 4-5 Exemplaren und in gebundener Form an das fachlich zuständige Dekanat einzureichen. Viele Fakultäten bzw. Fachgebiete gehen heute dazu über, ihre Dissertationen online oder im Rahmen einer Schriftenreihe zu publizieren und im wissenschaftlichen Schriftenaustausch zu versenden, beispielsweise die DGK-Serie C der deutschen Geowissenschaften. In vielen Fächern gilt es allerdings noch immer als prestigeträchtiger, wenn die Dissertation als Monographie in einem etablierten Fachverlag erscheint.

Die Ablieferungsvarianten sind von der Kultusministerkonferenz harmonisiert worden. In der aktuellen Fassung dieser Grundzüge für die Veröffentlichung von Dissertationen[2], die seit 1997 in dieser Fassung gültig ist, wird explizit bereits die Möglichkeit der Elektronischen Dissertation erwähnt. Dieser Beschluss müsste nun deutschlandweit in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten und Universitäten umgesetzt worden sein.

Doktorand[Bearbeiten]

Ein Doktorand, Dissertant (in Österreich übliche Bezeichnung) oder Promovend ist ein Student, der den höchsten akademischen Grad des Doktors anstrebt. Meistens geschieht dies nach dem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder dem Staatsexamen. Doktoranden, die nicht als wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule beschäftigt sind, können sich zur Finanzierung ihrer Arbeit bei einem Begabtenförderungswerk oder einem thematisch passenden Graduiertenkolleg bewerben.

Voraussetzungen[Bearbeiten]

Voraussetzung für eine Promotion und damit zur Anfertigung einer Dissertation ist heute, bis auf wenige Ausnahmen, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen). Näheres regelt die Promotionsordnung des das Forschungsgebiet betreffenden Fachbereichs an der jeweiligen Universität. Grundsätzlich ist auch ein Forschungsvorhaben in einem anderen als dem studierten Fachgebiet möglich. Es gibt jedoch Promotionsordnungen, die ein abgeschlossenes Studium im selben Fachgebiet oder auch eine Mindestnote für die Zulassung als Doktorand vorsehen.

Im Regelfall beantragt der Interessent nach Abschluss des Studiums beim Dekanat die Zulassung als Doktorand und benennt sein Forschungsthema. Falls er vorab bereits einen potentiellen Betreuer für das gewünschte Forschungsthema gefunden oder mit einem potentiellen Betreuer zusammen ein Thema festgelegt hat, kann er diesen in seinem Antrag vorschlagen. Ansonsten kann das Dekanat in der Regel helfen, einen Betreuer zu suchen, der mit dem Themengebiet vertraut ist. Aber auch eine unbetreute Promotion ist durchaus möglich.

Anfertigung der Arbeit[Bearbeiten]

Zeitrahmen[Bearbeiten]

Die zur Verfügung gestellte Zeit zwischen der Themenwahl und dem Einreichen der Arbeit wurde und wird von den verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich gehandhabt. Während in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Dissertationen oft innerhalb eines Jahres angefertigt wurden, verlängerte sich der Zeitraum in der zweiten Hälfte auf etwa zwei bis fünf Jahre.[3]

Beispielsweise gilt nach § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg in der Fassung vom 7. Juli 2010: „In der Regel soll die Dissertation nach drei Jahren eingereicht werden und das Verfahren nach vier Jahren abgeschlossen sein (Regelbearbeitungszeit).“[4]

Nach § 4 Abs. 6 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen in der Fassung vom 10. August 2009 gilt: „Die Annahme als Doktorand wird für drei Jahre ausgesprochen. Eine Verlängerung dieser Frist kann mit Begründung von Doktorand und Betreuer beantragt werden.“[5]

Die Ordnung zur Erlangung des Akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil) an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in der Fassung vom 26. Juni 2001, gültig für die Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Psychologie und Sportwissenschaften, Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Philosophie und Geschichtswissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschafte, Neuere Philologien und Geowissenschaften/Geographie, bestimmt in § 4 Abs. 3 Satz 3: „Das Thema der Dissertation soll so beschaffen sein, dass es voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren zur Promotion führen kann.“[6]

Für ausländische Studierende gilt: Eine Aufenthaltserlaubnis zur Promotion in Deutschland wird für maximal 5 Jahre erteilt.[7] Zu den Rechtsgrundlagen zählt § 20 Abs. 7 Nr. 4 AufenthG.

Doktorandenstellen[Bearbeiten]

In den naturwissenschaftlichen Fächern (auch manchmal in der Medizin) kann die Arbeit an der Dissertation aufgrund des Umfanges der Themen innerhalb eines begrenzten Zeitraums von 3 bis 4 Jahren im Rahmen einer bezahlten Doktorandenstelle[8] erstellt werden. Wegen der erforderlichen umfassenden Recherchen sowie des Umfangs der Dissertation kann es hier durchaus fünf Jahre oder mehr bis zur Fertigstellung dauern, was in der Verlängerung der Fristen berücksichtigt wird.

In den meisten Fällen sind Doktoranden in den Forschungs-, oft auch in den Lehrbetrieb eines Hochschulinstituts eingebunden. Die Hochschule vergütet in diesem Fall auf Basis des TV-L in der Entgeltgruppe 13 (ehemals BAT IIa). Hierbei werden oft nur halbe Stellen vergeben, in Mangelfächern wie Informatik jedoch auch volle Stellen. Auch Akademien oder technische Versuchsanstalten kommen in Frage, während rein externe Dissertationen in vielen nicht-geisteswissenschaftlichen Fächern selten sind. Die naturwissenschaftlichen Doktorandenstellen werden aus Budgetmitteln (Planstellen), aus Projektgeldern (Drittmittel) oder durch ein Stipendium finanziert.

Doktorandenstudium[Bearbeiten]

Seit einigen Jahren schreiben einige Universitäten des deutschen Sprachraums für manche Fächer ein spezielles Doktoratsstudium von zwei bis vier Semestern vor. Im Ausland sind diese Doktorstudien mit sogenannten wissenschaftlichen Forschungsdoktoraten und dem Abschluss Ph.D. üblich.

Beginn der Dissertation noch während des Medizinstudiums[Bearbeiten]

In den allermeisten Fächern ist heute ein abgeschlossenes Hochschulstudium die Voraussetzung, um eine Dissertation zu beginnen. Bei den Humanmedizinern ist es meist durch die Promotionsordnung erlaubt, Forschung schon während des Studiums zu betreiben, wenn das Forschungsvorhaben durch einen Doktorvater betreut wird. Dann ist der Dr. med. schon mit Ende des Studiums erreichbar.

Allerdings ist die Bandbreite des benötigten Arbeitsaufwandes bei medizinischen Dissertationen sehr groß, sie reicht von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Medizinische Promotionen sind daher nur schwer untereinander vergleichbar; sie stellen nicht per se eine eigenständige wissenschaftliche Leistung dar. Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. heute im angelsächsischen Raum nicht als Forschungsdoktorat anerkannt, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einer Masterthesis gleichgestellt, sofern nicht im konkreten Fall eine eigenständige wissenschaftliche Leistung nachgewiesen werden kann. Der deutsche Wissenschaftsrat vertritt seit 2009 eine ähnliche Position.[9]

Eigenständigkeit[Bearbeiten]

Die Dissertationsschrift muss oft eine eidesstattliche Erklärung darüber enthalten, dass sie auf selbständiger Arbeit beruht.[10] Es ist dennoch vorgekommen, dass die Leistung gegen Erbringung eines Honorars ganz oder teilweise von einem „Ghostwriter“ erbracht wurde. Neben dem Zurückweisen der Arbeit oder dem nachträglichen Aberkennen der Doktorwürde sind bei Bekanntwerden solchen Vorgehens auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Promotionsverfahren[Bearbeiten]

Für die Form der Dissertation erlassen die Promotionsausschüsse in der Regel Richtlinien, um den Rahmen für ein ordentliches und einheitliches Erscheinungsbild festzulegen.

Die fertige Dissertation wird bei der fachlich zuständigen Fakultät eingereicht, die das Promotionsverfahren eröffnet und einen Promotionsausschuss bestellt. Die formale Vorgehensweise des Verfahrens ist in der Promotionsordnung der Fakultät festgelegt.

Der Ausschuss prüft die formalen Kriterien und entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Bei Annahme werden zwei Hochschulprofessoren oder habilitierte Hochschuldozenten um eine schriftliche Begutachtung der Dissertation ersucht. Weichen die beiden Gutachten in ihrer Bewertung deutlich voneinander ab, kann ein drittes Gutachten angefordert werden. Einige Fakultäten verlangen ein drittes Gutachten auch dann, wenn die beiden ersten die Note summa cum laude vorgeschlagen haben. Gutachten und Dissertation können danach eine bestimmte Zeit (meistens zwei Wochen) in der Fakultätsverwaltung „fakultätsöffentlich“ eingesehen und mögliche Einsprüche angemeldet werden.

Ist die Dissertation (der schriftliche Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens) positiv beurteilt, folgt der mündliche Leistungsbestandteil – das Rigorosum („strenge Prüfung“ im Promotionsfach) oder die Disputation, die auch Defensio (öffentliche Verteidigung der Arbeit) genannt wird.

Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung und erstreckt sich auch über benachbarte Fachgebiete, die meistens durch zwei Nebenfachprüfungen abgedeckt werden. Die Prüfer sind drei bis fünf Hochschulprofessoren oder -Dozenten, darunter die Gutachter der Dissertation, von denen nur einer der Fakultät oder Universität angehören muss, an der sie eingereicht wurde.

Die Disputation besteht aus einem (hochschul-)öffentlichen Vortrag (meistens 20 bis 30 Min.) und einer anschließenden etwa einstündigen Diskussion/Befragung (= eigentliche Verteidigung). Der Vortrag wird heute meistens über das Thema der Dissertation gehalten, es gibt aber auch Fakultäten (z. B. die philosophischen Fakultäten in Tübingen und Kiel), an denen der Kandidat über ein Thema vortragen muss, das in keiner Verbindung zur Dissertation steht.

Weil die Art des Promotionsverfahrens von Fach zu Fach und von einer Hochschule zur anderen stark variiert, ist ein direkter Vergleich kaum möglich, sondern allenfalls indirekt über das Renommee der Hochschule oder des Mentors.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ist die Dissertation zu veröffentlichen. Dies kann bei einem Verlag geschehen, in einer Fachzeitschrift, im Selbstverlag, als Mikrofilm oder neuerdings auch digital (Netzpublikation) – siehe unten.

Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation sind alle Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens erbracht. Der Doktorgrad wird verliehen und darf nach Aushändigung der Urkunde vom Kandidaten geführt werden. Der Doktorgrad belegt die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Verleihung des Doktorgrades und anderer akademischer Grade ist das vornehmste Recht der Fakultäten.

Bewertungsstufen einer Dissertation[Bearbeiten]

Für die Promotion können in Deutschland und der Schweiz je nach Promotionsordnung für den jeweiligen Doktorgrad einer Hochschule folgende Bewertungsstufen gelten:

Deutschland Schweiz
summa cum laude „mit höchstem Lob, mit Auszeichnung, ausgezeichnet“; D-Notenskala: 0,5 bis 0,7 opus eximium „herausragendes Werk“ summa cum laude „mit höchstem Lob“, CH-Notenskala: 6
magna cum laude „mit großem Lob, sehr gut“; D-Notenskala: 1,0 opus valde laudabile „sehr lobenswertes Werk“ magna cum laude „mit großem Lob“, CH-Notenskala: 5; oder insigni cum laude, CH-Notenskala: 5,5
cum laude „mit Lob, gut“; D-Notenskala: 2,0 opus laudabile „lobenswertes Werk“ cum laude „mit Lob“, CH-Notenskala: 4,5
rite „regelgemäß, befriedigend, genügend“; D-Notenskala: 3,0 opus idoneum „geeignetes Werk“ rite „regelgemäß“, CH-Notenskala: 4
insufficienter, non sufficit, non rite „ungenügend“ oder sub omni canone „unterhalb jedes Maßstabs“; D-Notenskala: > 3 insufficienter, non rite „ungenügend“ non sufficient, CH-Notenskala: < 4

Die Bewertungsstufen können auch alle auf Deutsch bezeichnet werden und um „bestanden“ ergänzt sein. Viele Verlage nehmen nur Arbeiten zur Publikation an, die mindestens mit magna cum laude bewertet worden sind. In Österreich werden Dissertationen nach dem normalen Notenschema von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend) ohne Zwischennoten beurteilt.

Bei der Umsetzung akademischer Grade, die in den Niederlanden erworben wurden, ist zu berücksichtigen, dass es an den meisten niederländischen Universitäten und Fachhochschulen nur eine Auszeichnungsstufe, cum laude, gibt. Eine Gleichstellung des niederländischen cum laude mit seinem deutschen Namensbruder wäre daher nicht korrekt. Dies trifft auch auf Spanien zu.

Veröffentlichung der Dissertation[Bearbeiten]

In einigen Staaten, insbesondere in Deutschland (nicht aber im angelsächsischen Raum), ist die Veröffentlichung der Dissertation integraler Bestandteil des Verfahrens. Die Einzelheiten regelt die jeweils gültige Promotionsordnung. Unter anderem muss der Doktorand der Universität eine bestimmte Anzahl von Pflichtexemplaren überlassen. Verdienen können die Doktoranden nur sehr selten an der Dissertation, da die Themen normalerweise nur ein Spezialpublikum interessieren und die Bücher daher meist vorwiegend von Bibliotheken angeschafft werden. Die Auflagen sind in der Regel klein: Mehr als hundert Exemplare werden selten verkauft, mehr als 300 bis 400 selten gedruckt. Doch mitunter übernimmt das Institut oder die Universitätsbibliothek im Rahmen des wissenschaftlich üblichen Schriftenaustausches den Versand einer größeren Anzahl, wenn das Thema der Ausrichtung seiner Forschung entspricht.

Die Publikation kann geschehen:

  1. bei einem Verlag: Hierfür gibt es auf Dissertationen spezialisierte Verlage sowie Fachverlage.
  2. Druck im Selbstverlag.
  3. als Mikrofilm.
  4. als elektronische Veröffentlichung.

Die Veröffentlichung wird nachgewiesen durch Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl gedruckter Exemplare an die Fakultät oder die Universitätsbibliothek, die grundsätzlich ein Exemplar an die Deutsche Nationalbibliothek oder an die Österreichische Nationalbibliothek weiterleitet.

Zu 1: Speziell in den Geisteswissenschaften gilt die Aufnahme der Arbeit in ein reguläres Verlagsprogramm, am besten in eine Publikationsreihe, als besonders ehrenvoll. Oft muss dem Verlag ein Zuschuss – in der Regel um die 2000 Euro, teils aber deutlich mehr – gezahlt werden, was einen beträchtlichen Kostenfaktor in der „Gesamtrechnung“ für die Mühen des Doktor-Werdens bedeutet. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich um spezielle Druckkostenstipendien zu bewerben. Doktoranden einiger Fakultäten wie der Politologie nutzen wegen der hohen Kosten für den Zuschuss inzwischen für ihre Dissertationen auch Digitaldienstleister bzw. Self-Publishing-Plattformen.[11]

Zu 2: Einige Universitätsinstitute führen eigene Publikationsreihen für die Veröffentlichung von Dissertationen (z. B. „Schriftenreihe des Instituts für …“).

Zu 4: Immer öfter werden von den Hochschulen auch digitale Netzpublikationen anerkannt. Sie sollten meist als PDF-Dateien vorliegen.

Alle vier Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Wesentliche Faktoren sind dabei:

  • Kosten: Am günstigsten ist die elektronische Veröffentlichung, die oft von der Universität übernommen wird. Danach kommt der Selbstverlag, dann die Veröffentlichung durch einen Fachverlag (auch hier können erhebliche Kosten für den Autor entstehen).
  • Verfügbarkeit: Für den Leser ist es heute am erfreulichsten, wenn das Buch im Internet kostenlos zur Verfügung steht. Wie lange die Publikation dann tatsächlich im Internet erscheint, ist jedoch oft fraglich, weshalb eine Veröffentlichung in Buchform nach wie vor ihre Vorteile hat. Zumal es in geisteswissenschaftlichen Disziplinen als sehr erstrebenswert gilt, dass publizierte Arbeiten von der Fachwelt – etwa durch Rezensionen – rezipiert werden.
  • Prestige: Die Publikation bei einem renommierten Fachverlag verspricht das meiste Prestige; in nicht wenigen Fächern ist sie heute quasi eine Voraussetzung für eine weitere universitäre Laufbahn. Danach kommen mit deutlichem Abstand die verschiedenen Formen des Selbstverlages und Book-on-demand.

Aberkennung oder Rückgabe des durch Dissertation erlangten Doktorgrades[Bearbeiten]

Aberkennung[Bearbeiten]

Bei Täuschungen über die Promotionsleistungen wie nachträglich nachgewiesenen Plagiaten innerhalb des Textes der Dissertation ist eine Aberkennung des durch die Promotion erlangten Doktorgrades möglich. Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen und die Frage, ob die Arbeit auch ohne die Plagiate noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit Bestand hätte, kommt es dabei grundsätzlich nicht an.[12]

Rückgabe[Bearbeiten]

Namhafte Rechtswissenschaftler sind sich nicht einig darüber, ob jemand auf seinen Doktorgrad verzichten kann oder ob nur die zuständige Universität darüber entscheiden darf. Die herrschende Meinung vertritt etwa der emeritierte Rechtsprofessor Hartmut Maurer (Universität Konstanz) im Handbuch des Wissenschaftsrechts: Der Doktorgrad stelle ein persönliches Recht dar, „auf das verzichtet werden kann, soweit öffentliche Interessen nicht entgegenstehen“.[13]

Dies sei ein allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts, meint auch der Hochschulrechtler Hans-Wolfgang Waldeyer (Münster).

Beide sehen grundsätzlich kein öffentliches Interesse, das den Verzicht aus juristischer Sicht ausschließen würde. Sie verneinen damit die Frage, ob ein Träger eines Doktorgrades damit generell ein höheres und deshalb schützenswertes Vertrauen genießt, das niemand – auch er selbst nicht – straflos brechen darf.[13]

Der Rechtswissenschaftler Werner Thieme schreibt dagegen: Durch einen Verzicht versucht der angegriffene Doktor, dem Entzug des Doktorgrads zu entgehen und „damit auch dem Vorwurf des Plagiats, der Täuschung“. Da der akademische Grad von einer öffentlichen Prüfungsbehörde verliehen worden sei, könne er nicht durch eine einseitige private Erklärung „zum Erlöschen“ gebracht werden und die förmliche Aberkennung überflüssig machen.[13]

Der gleiche Meinungsstreit wurde schon 1988 in der Fachwelt geführt, als der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete und Jurist Trutz Graf Kerssenbrock wegen angeblicher Verfahrensmängel bei der Promotion seinen Doktorgrad zurückgab. Inzwischen wurde er rehabilitiert. Seither neigen Hochschulen in Täuschungsfällen dazu, mit dem Verzicht ‚Gras über die Sache wachsen zu lassen‘.[13]

Gerichtsentscheidungen[Bearbeiten]

Das Verwaltungsgericht Frankfurt führte in einem Urteil aus, dass in einer Doktorarbeit jeder Gedankengang und jede Fußnote, die nicht aus eigener gedanklicher Leistung, sondern von dem Werk eines anderen herrührten, als solche zu kennzeichnen seien.[14] Soweit komplette Passagen aus dem Werk eines anderen Autors in einer Dissertation nicht gekennzeichnet übernommen werden, werde über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung getäuscht, führte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus.[15] Auch das VG Berlin erkannte in einem Fall den Doktorgrad ab, nachdem sich zeigte, dass nur 95 von insgesamt 294 Seiten der Dissertation nicht vom Plagiatsvorwurf betroffen waren und es im Übrigen sehr augenfällige Übereinstimmungen mit teilweise fast wörtlich übernommenen Passagen gab.[16]

In Bayern wurde 2006 wie folgt geurteilt: Eine Doktorandin der Universität Regensburg hatte „ca. 35 Seiten aus 16 verschiedenen Fremdwerken“ wortgleich übernommen, davon 8 Seiten ohne Belege; „an insgesamt rund 130 Stellen [seien] wortwörtliche Textübernahmen“; weitere 235 Zeilen an Übernahmen ohne ausreichende Kennzeichnung kamen später noch hinzu. Der Zweitgutachter lehnte die Arbeit daher als „insufficienter“ ab. Die Klage der Doktorandin dagegen wurde wie folgt abgewiesen:

„Dabei ist der Einwand der Klägerin, sie habe die Arbeit mit bestem Wissen und Gewissen angefertigt und niemals einen Täuschungsvorsatz gehabt, unerheblich, da ihr als Doktorandin jedenfalls bekannt sein musste, dass eine solche Vorgehensweise in wissenschaftlichen Arbeiten unzulässig ist. Dass die Klägerin im maßgeblichen Zeitraum der Anfertigung ihrer Dissertation so krank gewesen sei, dass ihr deshalb die Einsichtsfähigkeit in die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise fehlte, hält der Senat nicht für glaubwürdig, da die Klägerin in dem Zeitraum vor, während und nach der Anfertigung ihrer Dissertation zwei Staatsexamina abgelegt und den Referendardienst absolviert hat. Sie war außerdem in der Lage, eine äußerlich den Anforderungen einer Dissertation entsprechende Arbeit zu fertigen. Im Übrigen kommt es aber darauf gar nicht an, da es der Klägerin unschwer möglich gewesen wäre, das Promotionsverfahren zu unterbrechen.“[17]

Zugang zu Dissertationen in Bibliotheken[Bearbeiten]

Nach der Begutachtung und Abnahme überlässt der Verfasser gemäß der jeweiligen Promotionsordnung der Universitätsbibliothek kostenlose Exemplare der Hochschulschrift zur Bestandsaufnahme. Entweder überlässt er der Bibliothek Druckexemplare oder elektronische Dateien. Die Bibliothek fertigt eine Titelaufnahme an und stellt sie online. Jede Online-Dissertation bekommt eine individuelle URL-Adresse. Die Nationalbibliothek vergibt ebenfalls eine so genannte URN. Verlagshäuser überlassen die bei ihnen erschienenen Werke üblicherweise auch der Nationalbibliothek. Dissertationen, die im Selbstverlag erschienen sind, übergibt die Universitätsbibliothek der Nationalbibliothek.

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

 Commons: Hochschulschriften – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wiktionary: Dissertation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikibooks: Die medizinische Dissertation – Lern- und Lehrmaterialien

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. sueddeutsche.de, 8. Juli 2009
  2. Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen vom 29.04.1977 in der Fassung vom 30.10.1997 ; Beschluss der Kultusministerkonferenz. Online (PDF, 2 Seiten; 14 kB)
  3. http://www.uni-marburg.de/fb13/studium/promotion Angabe der Universität Marburg zur Dauer einer Doktorarbeit im FB Physik
  4. Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg, Fassung vom 7. Juli 2010 (PDF-Datei; 102 kB)
  5. Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, Fassung vom 10. August 2009 (PDF; 99 kB)
  6. Ordnung zur Erlangung des Akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil) oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil) an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Fassung vom 26. Juni 2001 (PDF-Datei; 153 kB)
  7. Zitat Universität Frankfurt
  8. http://www.academics.de/wissenschaft/traditionell_promovieren_36202.html Oliver Wasse: Die traditionelle Promotion – Nur was für Einzelkämpfer
  9. http://bildungsklick.de/pm/68876/wissenschaftsrat-bemaengelt-qualitaet-des-dr-med/
  10. http://www.uni-siegen.de/fb12/dekanat/forschung/promotion/downloads/promofb12neu_2006.pdf Anlagen zum Promotionsantrag von der Universität Siegen, FB Informatik und Elektrotechnik, $5: Promotionsantrag
  11. Gemma Pörzgen: Doktor Digital – Die eigene Dissertation in einem Verlag unterzubringen, verschafft ihr Prestige. Doch das Internet ist preiswerter und schneller. Digitales Publizieren hängt auch vom Fach ab. online in Der Tagesspiegel vom 18. Februar 2014
  12. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 13.10.2008, 9 S 494/08: Plagiat in einer Dissertation
  13. a b c d Hermann Horstkotte, zeit.de vom 22. Februar 2011: Guttenbergs Verzicht schützt vor Strafe nicht
  14. Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Entziehung des Doktorgrades wegen arglistiger Täuschung – VG Frankfurt – 12 E 2262/05
  15. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2008
  16. Entscheidung des VG Berlin
  17. Auszug aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Urteil vom 4. April 2006 – 7 BV 05.388 –, BayVBl. 2007, 281