Innenausschuss

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Der Innenausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Auch in den Parlamenten der Bundesländer gibt es jeweils einen solchen Ausschuss.

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Innenausschuss belegt bei seinen Zuständigkeiten in besonderer Weise die Parallelität von Regierungs- und Parlamentsorganisation. So wie das Bundesministerium des Innern innerhalb der Bundesregierung sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes wahrnimmt, die nicht ausdrücklich einem anderen Ministerium zugewiesen sind, kümmert sich der Innenausschuss innerhalb des Bundestags ebenfalls um alle Aspekte der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, für die kein anderer Fachausschuss des Parlaments die Federführung hat.

Die Bandbreite der Zuständigkeiten umfasst danach im Wesentlichen folgende Themen:

Oft ist der Innenausschuss aber auch bei solchen Vorgängen mitberatend tätig, die von anderen Ausschüssen hauptsächlich betreut werden. Dies trifft z. B. besonders auf Gesetzesvorhaben zu, die im Rechtsausschuss beheimatet sind. Hier gibt es – etwa bei der Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung – immer wieder Überschneidungen. Hierzu gibt der Innenausschuss seine Empfehlungen an den federführenden Ausschuss.

In seinen Sitzungen lässt sich der Innenausschuss regelmäßig vom Bundesinnenministerium über die Tagungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union unterrichten. Ohnehin nehmen die Dokumente und Unterrichtungen der Europäischen Gremien immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses ein. Ergebnis der Erörterungen kann die Aufforderung an die Bundesregierung sein, den Standpunkt des Parlaments in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Anlass für eingehende Befassungen sind immer wieder die Berichte der Bundesregierung etwa zur Bundesstatistik, zur Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Behandlung der Stasi-Unterlagen, zur Beamtenversorgung, zur Arbeit des Verfassungsschutzes und nicht zuletzt zur Kriminalitätsentwicklung. Besonders gefordert ist der Innenausschuss bei aktuellen Ereignissen, die die Innere Sicherheit betreffen.

Geschichte[Bearbeiten]

Der Innenausschuss wurde erstmals in der zweiten Wahlperiode des Deutschen Bundestages als Ausschuss für Angelegenheiten der inneren Verwaltung eingerichtet. 1957 wurde er in Ausschuss für Inneres umbenannt, seit 1965 trägt er seinen heutigen Namen. Auffällig ist, dass von 1953 bis 2009 der Vorsitzende des Ausschusses stets von der SPD gestellt worden ist.

Mitglieder in der 16. Legislaturperiode[Bearbeiten]

Mitglieder in der 17. Legislaturperiode[Bearbeiten]

Im 17. Bundestag setzt sich der Innenausschuss aus 37 Mitgliedern zusammen, davon 14 von der CDU/CSU, 9 von SPD, 6 von der FDP, 4 von der Linkspartei und 4 von Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender ist Wolfgang Bosbach (CDU), sein Stellvertreter ist Frank Hofmann (SPD) Die Mitglieder ohne ihre Stellvertreter sind:[1]

Mitglieder in der 18. Legislaturperiode[Bearbeiten]

Im 18. Bundestag setzt sich der Innenausschuss aus 37 Mitgliedern zusammen, davon 18 von der CDU/CSU, 11 von SPD, 4 von der Linkspartei und 4 von Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender ist Wolfgang Bosbach (CDU), sein Stellvertreter ist Frank Tempel (Die Linke) Die Mitglieder ohne ihre Stellvertreter sind:[2]

Ausschussvorsitzende[Bearbeiten]

Stellvertretende Ausschussvorsitzende[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Mitglieder des Innenausschusses
  2. [1]