VG Würzburg - Schutz von Milan und Kurgästen vor WKA
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- Erstellt am Samstag, 23. November 2013 00:07
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 23. November 2013 00:07
- Veröffentlicht am Samstag, 23. November 2013 00:07
- Geschrieben von Jutta Reichardt
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Bayern - Mainpost
Verwaltungsgericht Würzburg stoppt den Bau dreier Windräder in Bad Bocklet
Kurgäste & Milane erfahren höheren Schutz als WKA
Verwaltungsgericht gibt dem Landratsamt Bad Kissingen recht, das im September 2012 drei Projekten auf der Gemarkung von Bad Bocklet und Großenbrach die immissionsschutzrechtliche Genehmigung verweigert hatte.
Mit Dank an Gerti Stiefel!
WÜRZBURG/ BAD BOCKLET
Ausgeblasen
Das Verwaltungsgericht in Würzburg stoppt den geplanten Bau dreier Windräder in Bad Bocklet
Mit dem Roten Milan, der „unter die Räder kommen“ und mit Kurgästen, deren Wohlbefinden allein schon beim Anblick der Windkraftanlagen beeinträchtigt werden könnte, hatte das Landratsamt Bad Kissingen im September 2012 drei Projekten auf der Gemarkung von Bad Bocklet und Großenbrach die immissionsschutzrechtliche Genehmigung verweigert.
Das war nach Überzeugung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg auch in Ordnung, die Klagen eines Unternehmens auf Genehmigung und Betrieb der Windräder sind als unbegründet abgewiesen worden. Gestern wurde den Beteiligten nur der Urteilstenor mitgeteilt, ohne Begründung. Ausschlaggebend dürfte dabei das Ausschluss-Kriterium „ Abstand von 2000 Metern zu Kureinrichtungen“ gewesen sein, eine übereinstimmende Forderung der fünf unterfränkischen Kurort-Bürgermeister, die im Regionalplan Main-Rhön verankert werden soll.
Zunächst Vorranggebiet
„Es war einmal“, so beginnen Märchen und deren Inhalt kann gelegentlich auch grausam sein wie im Fall des Klägers: Der Standort für eine seiner drei geplanten Windkraftanlagen befand sich zunächst, laut Entwurf zur Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön vom Juli 2011, in einem Vorranggebiet für Windkraftanlagen. Das klingt nach Einladung für Investoren. Später wurde aus dem „Vorrang“ - ein räumlich reduziertes „Vorbehaltsgebiet“ und Anfang Oktober 2013 hat der für den Regionalplan zuständige Ausschuss beschlossen, das ehemalige Vorranggebiet für Windkraftanlagen, WKA 13 Westlich Haard, ganz zu streichen.
Da fiel in der Verhandlung, soweit es um den Wind im Regionalplan geht, das Wort Feigenblatt-Planung, die möglicherweise nur kaschieren soll, dass man nach der Anfangs-Euphorie inzwischen auf Distanz geht und Windkraftanlagen nicht mehr zulassen wolle. Der Bockleter Bürgermeister, der zunächst, so der Kläger, den geplanten Windrädern sehr positiv gegenüber stand, habe später, wie auch beim Wind durchaus üblich, seine Richtung geändert und die Projekte zu verhindern versucht. Unter anderem mit der Drohung, er schmeiße sonst alles hin.
Nach den Ermittlungen des Landratsamtes ist 2011 und 2012 ein Rotmilan-Paar höchstens zwei Kilometer von den geplanten Windkraftanlagen entfernt registriert worden, regelmäßig werde das Gebiet, in dem sich drei Rotoren drehen sollten, von Milanen zur Nahrungssuche angeflogen. Das bedeute für die unter Schutz stehenden Vögel, bei Windkraftanlagen in ihrem Revier, ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko.
Schade dass die naturschutzrechtliche Ablehnung der Windkraftanlagen nicht vertieft wurde, weil beide Seiten sich zu den ornithologischen Fragen schriftlich umfangreich geäußert hatten. Da wird nämlich höchst kontrovers argumentiert. Die Klägerseite behauptet, dass die Gesamtpopulation von roten und schwarzen Milanen trotz der vielen Windräder im Land konstant geblieben sei. Wenn es im Einzelfall doch mal zu einer Kollision kommt, „dann werde das einzelne Individuum durch die sogenannte Populationsreserve im nächsten Jahr ersetzt“. Da hätte mancher Zuhörer gern gewusst, wie der Milan beim Verlust in den eigenen Reihen die so genannte Populationsreserve aktiviert. Vielleicht durch ein Ei mehr im Nest?
Die Klägerseite hatte behauptet, dass der Rote Milan zwischenzeitlich von der Roten Liste der besonders gefährdeten Arten genommen worden sei. Das hat das Landratsamt bestritten, der Rote Milan gehöre nachweislich zu den häufigsten „Anflugopfern“ von Windenergie- Anlagen in Deutschland.
Begründung mit Regionalplan
Problematisch schien in dem Rechtsstreit, dass die Ablehnung der Windkraftanlagen mit Passagen des zu erwartenden Regionalplans Main-Rhön begründet wurde. Der ist immer noch in Entstehung, die dritte Anhörung läuft, „hoffentlich die letzte“ sagten die für den Plan Verantwortlichen vor Gericht, die Laufzeit sei länger als erwartet. Allerdings sei ein Stadium erreicht, dass man sagen kann, „es wird inhaltlich so werden“. Viele neue Erkenntnisse, auch Forderungen der Rechtsprechung, seien zu berücksichtigen gewesen , aber nur einstimmige Beschlüsse lassen auf Beschleunigung hoffen und keine zusätzlichen Überraschungen befürchten. Man ist daher der Meinung, dass der Plan nicht schon fertig vorliegen muss, um wie im Fall der Bockleter Windräder berücksichtigt zu werden.
Quelle: http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Ausgeblasen;art766,7788182