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Archive for the ‘Folter im Zuchthaus Rummelsburg zum Zweiten’ Category


http://politikindermitte.wordpress.com/2011/11/14/vertuschen-und-verdrangen-in-brandenburg/#comment-1244

Ingrid Köppe: „Man kann vor der Vergangenheit nicht weglaufen“

Ingrid Köppe war am Montag zu Gast bei Antenne Brandenburg im „Antenne-Gespräch“ und äußerte sich dort kritisch zur Aufarbeitung von SED- und Stasi-Vergangenheit im Land Brandenburg. Thema der Sendung war das Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Dieser Artikel wurde am 14. November 2011 um 22:45 veröffentlicht – könnte aber auch gestern gewesen sein !? – ICH mache es heute  am 8.Oktober 2013
(as) Insbesondere erwähnte Frau Köppe Kerstin Kaiser, heute Fraktionsvorsitzende der Partei DIE LINKE im Brandenburgischen Landtag, die als Studentin der Stasi über Kommilitonen berichtete. Heute heiße es sinngemäß: Ach, das ist schon lange her, da war sie ja noch jung. Frau Köppe erklärte, dass sie traurig sei, dass diese Frau gewählt wurde, dass die Stimmung, die das zulasse, insbesondere so ist, weil die Landesregierung es als selbstverständlich und normal hinstellt, dass ehemalige IM heute Politik machen. Das habe mit Stolpe angefangen, der selbst beschuldigt wurde, IM gewesen zu sein. Er habe Zeugen präsentiert, die ihn entlasten sollten. Bei denen hätte sich jedoch herausgestellt, dass sie selbst IM waren.

Heute, sagt sie, wissen wir, er war wichtiger IM des MfS. Das habe dazu geführt, dass keine Auseinandersetzung stattfand, sondern Vertuschen und Verdrängen. Es gehe darum, ehemalige Eliten in Positionen zu halten, und nicht darum, die Opferseite sehen. Es heiße heute auch immer, es habe keine Alternative zum Anderssein gegeben. Als hätte jemand hinter einem mit einer Pistole gestanden und gedroht, einen zu erschießen. „Wir wissen, es gab andere Möglichkeiten, und es gab auch viele, die sich anders verhielten.“

Weiter stellte Ingrid Köppe fest, dass es keine systematischen Überprüfungen auf MfS-Tätigkeiten gab. Eine Überprüfung auch der Richter sei erforderlich, denn sonst müsse jeder Bürger vor Gericht misstrauisch sein und denken, da sitzt vielleicht ein Richter, der mit dem MfS gearbeitet hat. Justizminister Schöneburg verstecke sich dahinter, dass die Richter doch schließlich demokratisch gewählt seien. Wenn man dieses Argument zuließe, würde es bedeuten, dass, wenn man alles versucht hat zu verstecken, könne man es nicht mehr rückgängig machen. Was Woidke macht, sei gut und richtig.

Man sei sich innerhalb der rot-roten Koalition nicht einig, die LINKE kann einfach für sich sagen, dass sie sich nicht daran hält. Sie können einfach sagen: Das Gesetz interessiert uns nicht.

Wenn man es jetzt nicht mache, käme es in ein paar Jahren wieder hoch, so Köppe. Natürlich könnte man es herauszögern, aber das Gift sei da. Inzwischen müsste klar sein, dass diese Methode nicht zum Ergebnis führt. Man könne vor der Vergangenheit nicht weglaufen.

Dass man die Vergangenheit ruhen lassen sollte, höre man überall. Die Schlussstrichdebatte höre man jedoch insbesondere überall dort, wo die Aufarbeitung noch gar nicht begonnen hat. Insbesondere bei den Brandenburger Politikern. Man könne es jedoch nicht anordnen, dass Schluss ist. Die Themen seien da. Solange man sich dem nicht stelle, blieben sie auch. Was von Landesebene praktiziert worden sei, dass man sich mit dem Thema nicht beschäftigte, habe sich ausgedehnt bis aufs platte Land. Politische Gefangene würden heute noch wie Kriminelle behandelt, „Die sind doch selber Schuld“. Das wisse Köppe insbesondere aus ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin.

Die Sicht der Opfer spiele keine Rolle. Die alten Eliten erteilten sich gegenseitig die Absolution. In den ländlichen Museen spiele nicht die Rolle, wie die Stasi wirkte, sondern die DDR werde geschönt und verharmlost, wie etwas, nach dem man Sehnsucht haben kann. Solange das so sei, sei man in der Demokratie noch nicht angekommen. Man gehe immer noch davon aus, dass man von oben bestimmt werde, man nicht selbständig denken dürfe. Auf dem platten Land werde die DDR bis heute nicht als Diktatur gesehen. Es gebe keine Auseinandersetzung damit, was das Leben in der DDR bedeutete, so Köppe auf Antenne Brandenburg.

Ingrid Köppe (* 6. März 1958 in Berlin) ist eine deutsche Bürgerrechtlerin, Politikerin (Neues Forum) und Rechtsanwältin.

Im September 1989 engagierte sich Köppe im Neuen Forum zusammen mit anderen Bürgerrechtlern wie Bärbel Bohley, Reinhard Schult, Rolf Henrich. Sie wurde zur Sprecherin des Neuen Forums am Zentralen Runden Tisch gewählt. Im Januar 1990 gehörte sie zu den Besetzern des Stasi-Archivs.

Sie protestierte 1991 gegen die Übernahme von ehemaligen Stasi- und Polizeikräften durch den Bundesgrenzschutz.

Sie brachte einen Entwurf zum Stasi-Unterlagen-Gesetz ein und arbeitete im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge um die Organisation „Kommerzielle Koordinierung“ (KoKo) mit. Ihr als „geheim“ eingestufter Abschlussbericht gelangte erst 1994 an die Öffentlichkeit. Darauf wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „Verdachts der Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ gegen sie eingeleitet, das jedoch eingestellt wurde.

http://adamlauks.com/2013/10/07/ich-liebe-unsxeren-bundesprasidenten-weil-er-teil-meiner-wahrheit-ist-und-mir-die-gerechtigkeit-verwehrte-und-mich-als-ungesuhntes-folteropfer-der-stazis-bis-heute-ohne-status-stehen-lies/

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Der Zeuge der Rechtsbeugung vor dem Stadtgericht Berlin 1983 ist: mein Zwangsstrafverteidiger Dr. Friedrich Wolff ALLES WAS RECHT IST : Antrag lautete: FREISPRUCH MANGELS AN BEWEISEN- Sie wissen alle dass mein Mandant eine verspfuschte OIperation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf hinter sich hat, schicken Sie den Herrn Lauks nach Hause damit das unter normalen Umständen wieder in Ordnung gemacht werden kann!”

STAZIS ließen das Ersuchen verschwinden - Nach Gewaltnotoperation am 27.7.1983 folgte die Folter

Nach dem Rechtskräftigwerden des Rechtsbeugungsurteils vom 26.4.83 erging das Ersuchen auf Ausweisung am 7.6.1983 an die U-Haft I Berlin.

Anmaaßung des Joachim Gauck bei der Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach die Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

Vielleicht kann  Zeangsverteidiger Dr. Friedrich Wolff auch seinen Beitrag leisten in der  gerade beginnender Aufarbeitung  der juristischen Zuarbeitung der Gauck Begörde  bei mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS unter dem allmächtigen Herrscher über die Restbestände der MfS Akte des BÖSEN !?? Dafür müsste er nur einmal DIE WAHRHEIT sprechen…!??

—– Original Message —–
From: Adam Lauks
To: info@dr-wolff-und-partner.de
Sent: Wednesday, September 11, 2013 10:37 AM

Sehr geehrte Frau Erdmann,

als mittelloses ungesühntes Folterofer der STAZIS aus den Jahren 1983-1985 in der DDR Haft und Mandant Ihres Vaters, bitte ich Sie um Unterstützung,im Falle dass Sie mir Auskunft oder Rat ohne Honorar geben können. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie ein Verwirklichungsersuchen des damaligen Stadtgerichtes(Ost) Berlin – Mitte,das sich in meiner Akte in Ihrem Archiv befinden könnte. BStU lobte das Archiv des Dr. Wolff wegen seiner Vollständigkeit, und es ist davon auszugehen dass Ihr Vater auch dieses Verwirklichungsersuchen erhalten hatte.

Mit dem Verwirklichungsersuchen ist das Stadtgericht dem Antrag Ihres Vaters im wichtigsten Punkt nachgekommen. Er hatte damals, ohne mich vorher über seinen beabsichtigten Antrag zu informieren, “ Was die Staatsanwaltschaft hier vorgetragen hat ist nichts bewiesen. ich beantrage Freispruch Mangels an Beweisen !” Wie Ihnen bekannt ist, wurde eine Operation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf verpfuscht,bitte schicken Sie Herrn Lauks nach Hause damit die Versäumnisse unter normalen Umständen in Ordnung gebracht werden können !”

Es würde meine Aufarbeitung der Geschehnisse von damals wesentlich erleichtern wenn die Handakte des Mandanten Adam Lauks in Ihren Archiven vorhanden wären und Sie mir, wie sich das gehört, die aushändigen könnten, bzw. wenn die nicht auch, samt der Gerichtsakte und Verhandlungsprotokoll bei der Hauptverwaltung Aufklärung in den Händen von Arnd Augustin gelandet waren, und vermutlich geschreddert wurden. 1992 nach der Flucht vor Kriegsereignissen in Jugoslawien suchte ich Ihre Kanzlei auf um den Vater um die Akte anzuhalten, und ihn zu bevollmächtigen den Rehabilitierungsantrag einzureichen, als dafür kompetentesten Mann. Ich bekam weder die Akte, die nach dem Umzug noch im Keller lagern sollten und auch kein Termin beim Vater(!?)

Meine wiederholte Bitte um ein Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt beantwortete er abschlägig: ” Herr lauks ich kann mich an Sie und Ihren Fall nicht mehr erinnern!” Die Täter haben in Deutschland das Recht auf das Vergessen – daran ändert nichts auch dass Ihr Vater in Anwesenheit von Herrn Starkulla, der die Nr. 1 im Komplex Schmuggel mit Quarzuhren zu jener Zeit verteidigte vor dem Herrn Budimir regelrecht geprahlt hatte damit : “Den Adam Lauks verteidigt zu haben “.
Vielleicht ist das Dokument im Anhang schuld für das Gedächtnisverlus ihres Vaters der in einem Buch schreibt, dass er nie gelogen hatte. Wir beide sind uns am 4.6.2010 begegnet unwissentlich – sie saßen hinter mir in der Landesvertretung vn Brandenburg, als sie nach der Pause Rede und Antwort stehen sollten, waren Sie verschwunden – sieht aus als ob die Feigheit, der Vergangenheit ins Gesicht zu schauen, vererbbar ist? Ich habe erst vor einigen Wochen erfahren, dass Sie eigentlich die Tochter meines Zwangsstrafverteidigers seien !?
Ich kann mir nicht vorstellen dass IM JURA sein Gedächnis wieder findet, aber eine Spur von Menschlichkeit könnte er schon zeigen, wenn er nicht gerade als Staranwalt der DDR die Traditionsvereine des MfS und der Nomenclatura beraten und vor der “Siegerjustiz” verteidigen würde; Auch RA HELGE BAYER !?? Ein Zitat – nicht von Marx,Engels oder Lenin – von unserem Bundespräsidenten :
„Immer wieder fällt uns auch auf das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten. „ von Joachim Gauck,  der sich angemaaßt hatte den OBERSTEN RICHTER zu spielen:
http://adamlauks.wordpress.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/
Von Ihrer Reaktion und Antwort auf diuese OFFENE – E-Mailnachricht wird abhängen, ob Ihr Vater vor den Herrn treten wird mit der Schuld seine Manneskraft fast ein lebenlang dem BÖSEN zur Verfügung gestellt- der menschenfeindlichen STAZI-Diktatur gedient zu haben.

Man kann einen Menschen vernichten, aber nicht seine Wahrheit

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer- galileo Galilei  sagte: Wer die Wahrheit kennt und sie  eine Lüge nennt… der ist ein Verbrecher !

Joachim Gauck und Dr. Friedrich Wolff und alle in der Staatsanwaltschaft II  kannten die Wahrheit von 76 Js 1792/93 - die Wahrheit über die Folterungen, Misshandlungen, Übergriffe der IM ÄRZTE, Verschleppungen und die Willkür… Ich lasse nur nicht zu, dass  die WAHRHEIT – MEINE WAHRHEIT begraben wird.
Hiermit bitte ich um die Deutung des letzten Absatzes:

STAZIS ließen das Ersuchen verschwinden - Nach Gewaltnotoperation am 27.7.1983 folgte die Folter

Nach dem Rechtskräftigwerden des Rechtsbeugungsurteils vom 26.4.83 erging das Ersuchen auf Ausweisung am 7.6.1983 an die U-Haft I Berlin.

“Die vorstehende Abschrift der Urteilsformel wird beglaubigt.
Das Urteil ist seit dem 27.05.1983 rechtskräftig.
Sie werden ersucht, die sich aus der obigen Urteilsformel ergebende
MAßNAHME der AUSWEISUNG zu verwirklichen.”

Auf eine positive oder abschlägige Antwort würde ich mich freuen.
Adam Lauks
ungesühntes Opfer der STAZIS
und
Presseopfer von ASV AG und SPIEGELS
trotz alledem mit Freundlichen Grüßen !
Icch wünsche Ihrem Vater dass er über hundert Jahre alt wird.

Der Lügner  unter dem Schutz der SED und HVA

An seinen Mandanten sich nach der Wende nicht mehr erinnern zu wollen, nicht empfangen zu wollen ist der zweifache Verrat am Mandanten

Ohne Adam´s Verzeihung wird es nicht leicht werden vor den Herrn zu treten

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BStU & HORCH UND GUCK – staatlich geprüfte Aufarbeitungsmonopol- DIE WELT-SPRINGERPRESSE Zentralorgan des Deutschen Bundestages und BADISCHE ZEITUNG – Sprachrohr des IMPERIUMS Max-PLANCK-GESELLSCHAFT … zum IMS ALTMANN – Professor Dr. Jörg Arnold uns sein “Anwichsopfer” und FOPLTEROPFER des MfS Adam Lauks – der Enttarner


Folteropfer und Politische Opfer lasswn sich NICHT VERGAUCKELN !!!

Am 18.03.2012 hielt ich dem neugewählten Bundespräsidenten dieses
Plakat vor als er den Reichstag verliess..Bad in der Menge dauerte kaum eine ganze Minute.. er entfernte sich fluchtartig. Die WAHRHEIT ist hart…

Die es wissen sollten hatten das schon lange gewusst die DPA vporne weg… warum hat man geschwiegen , so lange einfach verdrängt, gehofft dass es nicht rauskommt. Tausende hatten es gelesen in meinem Blog, der ganze Bundestag wurde mit informiert, und..schwiegen alle, bis AXEL_SPRINGER_PRESSE endlich als Öffentlichkeitsbeauftragter des Bundestages und der BStU sich heran wagte. Wie ? Man soll sich sein eigenes Bild machen über die BStU, Über DIE WELT, über den IMS ALTMANN… über den UNrechtsstaat – Frage ist jetzt nur welches DDR oder die BRD !?? Nach 24 Jahren sehe ich keinen Unterschied mehr… leider !
Wir warten es ab ob der Petitionsausschuss und Rechtsausschuss und Ausschuss für Menschenrechte und Gemischte Auisschuss des Deutschen Bundestages es auch so oder anders sehen, nach dem Sie sich über die Rolle des Sonderbeauftragten der Bundesregierung bei der juriostischen Aufarbeitung im Falle 76 Js 1792/983 überzeugt haben.

—– Original Message —–
From: Adam Lauks
To: Brey.Dr.Thomas@dpa.com
Sent: Friday, May 25, 2012 12:30 PM

http://www.frei-heraus.de/offener-brief/politik/offener-brief-an-max-planck-institut-freiburg-in-breisgau.html#yvComment

Sehr geehrter Dr. Brey !

Nach langer Zeit ein Lebenszeichen von mir. JETZT bin ich gespannt, wie lange es dauert bis die Deutsche Öffentlichkeit und ob überhaupt die freie Deutsche Presse die Enttarnung dieses GVS – B-Kader des MfS die Öffentlichkeit hierüber informieren wird !??
Es ist ein Skandall sondersgleichen dass die UNI zu so einem frühen Zeitpunkt den Richters des Obersten Gerichtes der DDR und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Präsidenten zum Professor beruft und er im Max Planck Institut platziert wird.
Zu einem Verteidigungsfall ist es nicht gekommen, aber IM ALTMANN als B-Kader scheint trotzdem seine Position eingenommen zu haben.
Hier scheint die Resolution des XXVIII Kongresses der KPdSU zu greifen, aber mit Sicherheit DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG!??
Ansonsten machen wir Fortschritte an unserem Lebenswerk: “Die Tränen der schwarzen Königin von Plitvice ” in 3D “..

Mit Empfehlungen an die Gattin
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und
Presseopfer des ASV AG/ BI)LD und SPIEGEL

http://adamlauks.wordpress.com/2012/05/21/1986-zerv-ermittelte-funfeinhalb-jahren-oberflachlich-fehlerhaft-wartete-die-verjahrung-fur-korperverletzung-ab-stellte-ein-wegen-ermittlungsbehindernder-falschaussage-von-im-nagel-ob/

ist nach 30 Jahre nach der Verhaftung stand der Dinge auf meiner Suche nach Gerechtigkeit für erlittene Folter und Folterer !??
Es scheinen zu viele wie Professor Dr. Jörg Arnold sich in die Blutbahn der Deutschen Justiz infiltriert zu haben…!??
A.Lauks

HORCH UND GUCK  WEICHSPUEHLER 002

HORCH UND GUCK  WEICHSPUEHLER

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DIE WELT

11.04.13

DDR-Aufarbeitung

Freiburger Strafrechts-Professor war Stasi-Spitzel

Jörg Arnold arbeitet heute am Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht. Vor 1989 war er am Obersten Gericht der DDR beschäftigt – und lieferte dem SED-Geheimdienst Informationen. Von Sven Felix Kellerhoff

<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /> Die Verpflichtungserklärung des Strafrechts-Forschers Jörg Arnold von 1984 mit einem Porträtfoto von der aktuellen Website des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br />

Foto: BStU privatDie Verpflichtungserklärung des Strafrechts-Forschers Jörg Arnold von 1984 mit einem Porträtfoto montiert, das von der aktuellen Website des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht stammtBild teilen

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Einen Bock macht man gewöhnlich eher nicht zum Gärtner. Ist also ein ehemaliger DDR-Jurist, der noch dazu am Obersten Gericht der SED-Diktatur gearbeitet hat, sogar zu strafrechtlichen Fragen promoviert und habilitiert worden ist, geeignet, die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts zu erforschen? Das ist mindestens fraglich.

Ausgerechnet am an sich gut beleumundeten Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) in Freiburg arbeitet seit 21 Jahren mit Jörg Arnold ein Mann, der bis 1989 am Obersten Gericht der DDR gearbeitet hat. Er ist als Forschungsgruppenleiter einer der Herausgeber des wohl wichtigsten Projektes des außeruniversiätären Forschungsinstituts, des 14-bändigen Sammelwerkes “Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht”.

Die renommierte Aufarbeitungsfachzeitschrift “Hoch & Guck” macht in ihrer neuesten Ausgabe erstmals über einen ganz engen Zirkel von Experten hinaus bekannt, dass Jörg Arnold nicht nur in der rechtsstaatswidrigen DDR-Justiz tätig war. Der Jurist habe sich zudem am 7. Dezember 1984 als IM “Altmann” dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verpflichtet und wiederholt Berichte über seinen Arbeitsbereich geliefert. Verfasst hat den kurzen, aber gewichtigen Artikel Christian Booß, Journalist, ehemaliger Sprecher und heutiger Projektkoordinator bei der Stasiunterlagen-Behörde, der sich besonders mit den Verstrickungen ostdeutscher Juristen mit dem MfS widmet.

<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /> Von Ende Juni 1988 datiert dieser „Auskunftsbericht“ zum DDR-Juristen Jörg Arnold. Er erforscht heute in Freiburg die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br />

Foto: BStUVon Ende Juni 1988 datiert dieser “Auskunftsbericht” zum DDR-Juristen Jörg Arnold. Er erforscht heute in Freiburg die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen

Ehrlichkeit und Distanzierung zählen

Nun ist eben nicht jeder ehemalige IM für den Rest seines Lebens stigmatisiert. Es gibt viele Beispiele, in denen frühere DDR-Bürger von sich aus oder aufgrund von Medienrecherchen eine Tätigkeit als Spitzel eingeräumt haben, sich aber glaubhaft davon distanzierten und deshalb in ihrem Feld weiterarbeiten konnten – zuletzt etwa der Schauspieler und ZDF-FernsehkommissarAndreas Schmidt-Schaller.

Arnold allerdings hat offenbar seinem Arbeitgeber, dem MPI, seine Vergangenheit verschwiegen. Anders lässt sich eine von Booß zitierte, geschraubte Bemerkung im Geleitwort zum jüngsten Band des MPI-Großprojektes kaum verstehen. Das hat Institutschef Ulrich Sieber geschrieben, der es “begrüßt”, dass Arnold “nunmehr den Lesern und mir seine früheren Verbindungen mit der Staatssicherheit offengelegt hat”.

In einem dem Band beigelegten Blatt heißt es zu Arnolds Biografie: “Während der Zugehörigkeit zur DDR-Justiz Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit von 1984 bis 1989″. Zutreffend kommentiert Booß: “Mehr nicht. Eine wirkliche ,Offenlegung’ kann man das nicht nennen.”

Zumal Arnold nicht nur diesen Teil seiner Vergangenheit offenbar verschwiegen, sondern auch nach 1990 in verschiedenen Publikationen äußerst fragwürdige Thesen zur strafrechtlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur geäußert hat. So kritisierte er dieMauerschützenprozesse als “politisch motiviertes Strafrecht”. So ähnlich klingt das auch unter ewig gestrigen Stasi- und Grenztruppen-Veteranen.

GVS B Kader des MfS in der Spitze der Deutschen Strafrechtwissenschaftler

Vom Hilfsmonteur 1975 in das Brain des Max-Planck-Instituts 1991

Als Richter am Kreisgericht Ziittau hat Gen.Dr. ARNOLD Erfahrungen an allen Rechtsgebieten gesammelt.

2010 trat er an mich heran als Kundschafter, nicht als Wissenschaftler,nicht al RA..

Für den Ernstfall/Kriegsfall ausgewählt und getrimmt...

Über GVS B Kader – Elite des MfS wussten nur wenige Eingeweihte im MfS.

Extrem milde Urteile gegen Mauerschützen

Das ist angesichts der extremen Milde sämtlicher Urteile ziemlich weit von der Wirklichkeit entfernt: Nur ein einziger Exzesstäter wurde wegen Mordes verurteilt, aber auch nicht zu lebenslänglich, die allermeisten anderen Todesschützen bekamen Bewährungsstrafen.

Auch nahm Arnold DDR-Richter, die den Dissidenten Robert Havemann aufgrund durchsichtiger, konstruierter Indizien verurteilt hatten, gegen den naheliegenden Vorwurf der Rechtsbeugung in Schutz. Schließlich beschwor der MPI-Forschungsgruppenleiter in voluminösen Bänden die “Normalität des Strafrechts der DDR”.

Völlig korrekt bewertet Booß das: “Allein der Titel ist eine Provokation.” Denn ganz wie im Dritten Reich gab es in der zweiten Diktatur auf deutschem Boden ein Nebeneinander von ganz konventioneller, sicher nicht rechtsstaatlicher, aber auch nicht verbrecherischer Rechtsprechung – und offene politische Einflussnahme im Sinne einer rücksichtslosen Ideologie.

Parallelen zum Fall Maunz

Ohnehin führt im Fall Jörg Arnold ein Vergleich mit einem Beispiel aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter. Denn der Vorgang weist viele Parallelen mit dem Fall Theodor Maunz auf. Der 1901 geborene, im Dritten Reich junge Rechtsprofessor hatte über das Jahr 1945 hinweg seine Karriere fast ungehindert fortgesetzt, begründete den sehr angesehenen Grundgesetzkommentar Maunz-Dürig, musste dann aber wegen seiner NS-Vergangenheit 1964 als bayerischer Kultusminister zurücktreten.

Erst nach Maunz’ Tod 1993 wurde bekannt, dass er lange unter Pseudonym für die rechtsextreme “Nationalzeitung” geschrieben hatte. Daraufhin gab es eine Diskussion, ob diese Geisteshaltung auch in seine Kommentare zum Grundgesetz eingegangen sei.

Wie bei dem hochseriösen und überwiegend äußerst nützlichen Sammelwerk “Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht” ließen sich Indizien für die naheliegende Vermutung nicht finden. Trotzdem blieb ein Makel an dem viel benutzten Grundgesetzkommentar haften. Das Gleiche wird sich auch bei dem MPI-Großprojekt kaum vermeiden lassen. Für diesen Schatten ist die Institutsleitung verantwortlich, die einen belasteten Mitarbeiter eingestellt hat, offenbar ohne sich ausreichend über dessen Verstrickungen in den Unrechtsstaat DDR zu informieren.

<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /> Die Verpflichtungsarklärung von Jörg Arnold alias IM „Altmann“<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br />

Foto: BStUDie Verpflichtungsarklärung von Jörg Arnold alias IM “Altmann”

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http://www.badische-zeitung.de/freiburg/ddr-experte-des-max-planck-instituts-war-bei-der-stasi–71538944.html

Badische Zeitung

GESCHICHTE DER DDR-JUSTIZ

DDR-Experte des Max-Planck-Instituts war bei der Stasi

Das Max-Planck-Institut für ausländisches internationales Strafrecht in Freiburg erforscht unter anderem die Geschichte der DDR-Justiz. Betraut hat es damit unwissentlich einen früheren Zuträger der Stasi.

  1. Die Max-Planck-Gesellschaft war nicht informiert über die Vergangenheit des MPI-Mitarbeiters Foto: ingo schneider

Fußnoten gehören zur Wissenschaft wie das Salz in die Suppe. Doch Fußnoten wie diese gibt es in streng wissenschaftlichen Werken eigentlich nicht: “Persönliche Anmerkung von Jörg Arnold”. Hier meldet sich der Mitherausgeber des fast 500 Seiten starken Buches zu Wort, in dem das Resümee einer 21 Jahre währenden Forschungsarbeit am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches internationales Strafrecht (MPI) gezogen wird. Sie untersuchte die Staatskriminalität in Diktaturen – und wie mit diesem Unrecht nach einem politischen Systemwechsel juristisch verfahren wurde. Klassischer Fall dafür ist die DDR.

Jörg Arnold kennt die Justiz und das Strafrecht der DDR aus eigener Anschauung. Denn er hat in der DDR studiert und promoviert, war Richter in Zittau, kam mit 28 Jahren ans oberste Gericht der DDR , wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten tätig war. Eben deshalb hatte ihn Albin Eser, damals einer der beiden Direktoren des MPI, 1991 engagiert. Per Zeitungsanzeige hatte er Bewerber mit solchem Hintergrund gesucht. Denn, so sagt er, “man braucht auch Leute, die die DDR-Justiz von innen kennen, wenn man deren Geschichte aufarbeiten will”.
Es ist nicht dieser Teil der Arnoldschen Vergangenheit, der, wie er in seiner Fußnote schreibt, von “Brisanz” ist: Sie war bekannt im Institut. Brisanz hat vielmehr die Mitteilung, “dass ich mich gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit zur Zusammenarbeit verpflichtet hatte”. Also ein ehemaliger Stasispitzel, der die Geschichte der DDR-Justiz bearbeitet.

Von der Stasitätigkeit wusste man im Institut bis vor Kurzem nichts, ebenso in der Zentrale der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) in München. Sie hat den Sachverhalt, als er endlich bekannt war, “mit den ihr zur Verfügung stehenden wissenschaftsinternen und arbeitsrechtlichen Instrumenten prüfen” lassen, wie es in ihrer Stellungnahme heißt. Weil die abschließende Publikation des Forschungsprojekts anstand, an dem Arnold mitgewirkt hat, befasste sich der MPG-Ethikrat im Juli 2012 mit dem Problem, hörte Arnold und Eser an. Am Schluss forderte er, dass die Verbindungen zur Stasi in dem Buch “über die Bewältigung von staatlichem Unrecht” offengelegt werden müssten, weil “hier ein potenzieller Interessenkonflikt besteht”.

Die Max-Planck-Gesellschaft bedauere, schreibt deren Sprecherin Christina Beck, “dass es nicht schon bei Einstellung des Mitarbeiters zu einer Untersuchung gekommen ist, die mögliche Interessenkonflikte und Probleme kritisch hätte prüfen können”. Zugleich erinnert sie daran, dass “die Übernahme ehemaliger Stasimitarbeiter in den öffentlichen Dienst nach der Wende ausgeschlossen” war. Doch die MPG ist kein öffentlicher Dienst, sondern ein Verein, der nach eigenen Regeln handelt.

Allerdings waren Stasispitzel für die MPG noch kein Problem, als Arnold eingestellt wurde. Erst Ende November 1991 gab es die rechtliche Basis, um Kandidaten bei der Erstanstellung nach ihrer Mitarbeit bei der Stasisicherheit zu befragen. Im Fall Arnold hatte Eser allein entschieden. Im Vorstellungsgespräch waren beide offenbar auf die Stasimitarbeit zu sprechen gekommen. “Ich habe diese Vergangenheit nicht verschwiegen”, teilte Arnold der BZ auf Anfrage schriftlich mit. Und Eser, der sich schon zuvor mit DDR-Recht befasst hatte, sagt heute, er habe sich damals gar nicht gewundert über dessen Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Deshalb hat er nicht weiter nachgefragt, wie Arnold bestätigt: “Einzelheiten meiner Kontakte zum MfS wurden nicht erörtert.” Eser hat sich vielmehr auf den guten Eindruck verlassen, den der Bewerber bei ihm hinterlassen hatte, auf seine “von Anfang an selbstkritische Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz”, der er bis kurz vorher noch gedient hatte. “Er hat mir offen gesagt, dass er überzeugt war vom DDR-System.” Doch er habe sich schon 1989 erstaunlich kritisch mit der DDR-Justiz auseinandergesetzt.

Institut suchte einst gezielt Leute aus der DDR-Justiz

21 Jahre wurde danach nicht mehr offiziell über Arnolds Stasivergangenheit geredet, er hat auch mit einem engen Kollegen wie Martin Kühl, heute am Landessozialgericht in Essen, nicht darüber geredet. Dafür erwarb er sich einen Namen durch viele Publikationen zu ost- und westdeutschen Strafrechtsfragen, der ihm eine Honorarprofessur in Münster eintrug.

Dann erhielt im vergangenen Jahr Arnolds Vorgesetzter Ulrich Sieber, seit 2003 als Nachfolger Esers Direktor am MPI, Post aus Berlin. Zuerst anonym, dann namentlich informierte ihn ein Adam Lauks, dass er in seinem Institut einen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi beschäftige, Deckname IMS Altmann. Wer dahintersteckte, erfuhr Sieber aus der beigefügten Kopie: “Ich, Jörg Arnold, verpflichte mich auf freiwilliger Basis mit den Organen des MfS zusammenzuarbeiten. (…) Zur Wahrung der konspirativen Zusammenarbeit wähle ich mir den Decknamen ,Altmann‘”. Seither ist die MPG mit dem Fall Arnold befasst, Sieber selbst sagt zu dem Fall am liebsten nichts.

Lauks hatte Arnold in dessen Eigenschaft als Anwalt 2010 kennengelernt, die beiden haben sich jedoch überworfen. Lauks recherchierte daraufhin im Archiv der Stasi-Unterlagen-Behörde. Seine – rechtlich wohl nicht ganz einwandfrei beschafften – Kopien von Unterlagen zu Arnold veröffentlichte er in seinem Internetblog, der sich mit Wiedergutmachung für Stasiopfer befasst.

Dort ist zu lesen, dass zum 38. Jahrestag des MfS der IMS Altmann 300 Mark als Auszeichnung erhielt für “seine hohe Einsatzbereitschaft, gewissenhafte Treffdisziplin und exakte Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben”. Das muss man nicht alles wörtlich nehmen, aber unzufrieden war sein Abteilungsleiter, ein Oberst mit unleserlicher Unterschrift, offenbar nicht. Auch was über seinen persönlichen Werdegang vom MfS zusammengetragen wurde – mit 18 Jahren war Arnold schon SED-Mitglied –, liest sich wie eine stramme sozialistische Karriere, der die Spitzelarbeit gewiss nicht geschadet haben dürfte.

Welche Berichte er aber genau geschrieben hat über seine Kollegen und Vorgesetzten am obersten DDR-Gericht – zusammen mit MfS-Anmerkungen füllen sie zwei Aktenordner –, entzieht sich der Kenntnis. Die entsprechende Frage der BZ lässt Arnold, der sich bisher nur schriftlich äußern will, unbeantwortet, ebenso, ob durch seine Berichte irgendjemand zu Schaden gekommen ist. Die MPG teilt mit, als Verein dürfe sie keinen Einblick in die Stasiakten nehmen. “Bis zum heutigen Tage haben wir daher keinerlei Anhaltspunkte, dass sich der besagte Mitarbeiter im Zuge seiner Tätigkeit für die Staatssicherheit eines strafrechtlichen Vergehens schuldig gemacht hat.”

Fürs Gegenteil freilich auch nicht. Da müsste vor allem Arnold Auskunft geben. In seinem Geleitwort zum Abschlussband des Forschungsprojekts schreibt sein Chef Sieber, er begrüße es, “dass Herr Arnold nunmehr den Lesern und mir seine früheren Verbindungen mit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR offengelegt hat”. Viel mehr Auskunft als den oben zitierten, in einer Fußnote eher versteckten Satz liefert Arnold freilich nicht. Mehr Sätze verwendet er darauf, seine “persönliche Wandlung” und seine selbstkritische Sicht auf “meine eigene Vergangenheit” zu beteuern, belegt mit Verweisen auf eigene Aufsätze.

Und wie steht es mit den Folgen für die Wissenschaftlichkeit der ganzen Aufarbeitung? Eser betont immer wieder, dass sein Mitarbeiter Arnold mit großer wissenschaftlicher Redlichkeit vorgegangen sei, dass er nie Anlass auf Ideologieverdacht gegeben habe. Christian Booß dagegen, der sich als Mitarbeiter der Stasi-Unterlagen-Behörde mit Arnold befasst hat, sieht das anders. So anerkenne Arnold in seiner persönlichen Anmerkung, dass die Justiz der Bundesrepublik auch rückwirkend DDR-Recht beurteilen dürfe – was er früher abgelehnt habe. Und da stelle sich für ihn die Frage, ob das nun wissenschaftliche Erkenntnis sei – oder angesichts der bedrängten Lage, in der Arnold sich derzeit befinde, gerade opportun.

Autor: Adam Lauks
Dienstag, 10. Januar 2012 02:06
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OFFENER BRIEF AN MAX-PLANCK-INSTITUT FREIBURG IN BREISGAU

 Adam LauksZossener Strasse 66
12629 BerlinMax-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012DIES IST EIN OFFENER BRIEFSehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was ? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechten geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Foilterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im
Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a.(?)
wegen der Verjährung. Ich legte ein Widerspruch ein. Darufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie den so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen !?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben , wollten,konnten, durften !??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort:

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.

Erst nach dem ich das Vorwort gelesen hatte war es mir sehr sehr leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwältlich vertreten zu werden wäre die Vortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert !? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethische Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie konnte,wollte,durfte, sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte.

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin

Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012

DIES IST EIN OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,

es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was ? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechten geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.

Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Foilterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im
Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a.(?)
wegen der Verjährung. Ich legte ein Widerspruch ein. Darufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.

Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.

Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie den so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen !?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben , wollten,konnten, durften !??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort:

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.

Erst nach dem ich das Vorwort gelesen hatte war es mir sehr sehr leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwältlich vertreten zu werden wäre die Vortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert !? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethische Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie konnte,wollte,durfte, sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte.

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin

Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012

DIES IST EIN OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,

es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was ? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechten geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.

Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Foilterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im
Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a.(?)
wegen der Verjährung. Ich legte ein Widerspruch ein. Darufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.

Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.

Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie den so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen !?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben , wollten,konnten, durften !??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort:

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.

Erst nach dem ich das Vorwort gelesen hatte war es mir sehr sehr leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwältlich vertreten zu werden wäre die Vortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert !? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethische Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie konnte,wollte,durfte, sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte.

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Chronologie der Verschleierzng und Zeugnis für die Vertuschung und Verschweigen: Die Petition hat Bundestagspräsident und Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in den Petiobsausschuss geschickt. Die “Prüfung” war eine Manipulation mit der BStU – Die Vorsitzende Kersten Steinke  wusste NICHTS -sie hat beide Akte ( 2x 250 Seiten) niemals zu sehen bekommen – die waren nicht mehr auffindbar. Im Dezernat Dierig wurde Auskunftssperre über die verlorene Akte gefunden !?? Ist der Bundestagspräsident nur eine Figur !??  Siehe den aktuellen Stand bei der Petitionen um Strafvereitelung im Amt der Gaucks Behörde  1993-1994  http://www.adamlauks.wordpress.com  !

Galileo Galilei  sagte:

Man kann einen Menschen vernichten, aber nicht seine Wahrheit

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

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Am 1.01.2014   warten die Folteropfer auf die Antworten aus dem:

Bundestagspräsidialamt

Hauptausschuss des Deutschen Bundestages – keine Antwort

Präsidium des Deutschen Bundestages – keine Antwort

Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien : keine Antwort -keine Rücksendung der Akte !?, Schweigen

Staatsanwaltschaft Berlin – Akteneinsicht : Die Gerichtsakte gesichtet am 6.7.3.2014  Es war ein politisches Urteil/ eine Farce / Antrag des Verteidiger Wolfs im Protokoll gefälscht, Operativ Vorgang MERKUR sollte die Wirtschaftsdiversion verschleiert, abgeschirmt werden  zu jedem Preis.

BStU Akteneinsicht /nach Informationsfreiheitsgesetz/ Zugang zur Kommunikation des BStU gegenüber anderen Stellen, die meine Person betreffen : Gauck bzw. der  ehem. Abteilung Recherche des MfS jetzt AR3 verpflichtet – von den Geheimdiensten – die Restbestände der STASU-Akte  zu sichten und  alles  Strafrechtlich- oder Rehabilitierungsrelevantes oder für MfS Entlarvendes zu eliminieren, zu unterdrücken, ohne Rücksicht auf evtl. laufende Ermittlungsverfahren gegen die STASI-Exekutive oder Strafrechtliche- oder Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Auch negativ Entlarvendes für MfS und andere Systemträger sowie  westliche Geheimdienste sollte  entweder entfernt, nachträglich vernichtet werden oder mit “STRENG GEHEIM” den Gerichten und der Geschichtsforschung entzogen, vorenthalten werden, mit allen Folgen für Findung der Gerechtigkeit für die Opfer und für die Geschichtsschreibung. Die ursprüngliche gesetzlich vorgesehene Aufgabe: Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts und STASI-Verbrechen wurde  durch die eingesetzten Kräfte systematisch ausgehebelt und in den reinsten Täterschutz umgewandelt,  vor der Justiz und vor Pranger.

Es ist zwar   schon lange her, dass man wegen  der Machenschaften der damaligen Gauck Behörde  gerichtlich vorgegangen war:

Ursprüngliche http Adresse: http://www2.pds-online.de/bt/presse/1995/06/19950605-002.htm

Datum : 05.06.1995 Nr.   : 346 Thema : Gauck / Gysi

 

Gysi geht gegen Gauck-Behörde vor Verwaltungsgericht

Gregor Gysi hat seinen angekündigten Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gauck-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen die Behauptungen im sog. »Gauck-Gutachten«, mit denen ihm eine langjährige Zusammenarbeit mit dem MfS unterstellt wird.

In dem 30-seitigen Schriftsatz der Hamburger Anwälte von Gregor Gysi, Prof. Dr. Helmut Rittstieg und Dr. Heinrich Senfft, heißt es einleitend:

»Diese ‘gutachterliche Stellungnahme’ ist auf rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Weise zustande gekommen und enthält, statt Auskünfte über die beim Antragsgegner vorhandenen Dokumente zu geben, einseitige Behauptungen, Schlußfolgerungen zu Lasten des Antragstellers, die weder geprüft noch gar bewiesen, sondern falsch sind. Rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist überdies die Art und Weise des Zustandekommens dieser ‘gutachterlichen Stellungnahme’. In Wahrheit handelt es sich um ein vom Ergebnis her bestelltes Gutachten, zu dem der Antragsteller nicht gehört worden ist und das nachweisbar auf Manipulationen beruht.«

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Pressebüro.

Jürgen Reents, Pressesprecher

 

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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin

Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident Professor Dr. Norbert Lammert
Platz der Republik 1
11011 Berlin 7.                                                                            27.4.2013

OFFENER BRIEF AN DEN BUNDESTAGSPRESIDENTEN PROF. DR. LAMMERT

Sehr geehrter Professor Dr. Lammert !
Werter Herr Bundestagspräsident !

Für Ihre auch diesmalige wohlwollende Weiterleitung meines Schreibens vom 7.Februar 2013  an den PÜetitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 2.4.2013 bedanke ich mich recht herzlich für Ihre Fürsorge für ein Folteropfer der STAZIS. Die Reaaktion des Petitionsausschusses ist in seinem Schreiben mehr als deutlich.

Petitionsausschuss hat die  übersandten Akte des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 niocht mal aufgemacht, geschweige den geprüft.

Antwort auf den OFFENEN BRIEF AN DEN BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN vom 7.2.2013  Entweder wurde die  Akte  76 Js 1792/93 wurde nicht mal geöffnet oder betreibt man bewußt die Vertuschung der Strafvereitelung im Amt seitens des Sonderbeauftragten für STASIunterlagen Joachim Gauck aus dem Jahre 1994 was doch in das Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses  gehört.

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Die zweite Akte 76 Js 1792/93 trat ein

Auch Ausschuss für Menschenrechte schickt die Akte 76 Js 1792/93 in den PET.AUSS

Deutscher Bundestag - Ausschuss f. Menschenrechte  Sntw.Eingangs

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Leider können wir Ihnen in der von Ihnen beschriebenen Angelegenheit nicht helfen.

Erhielt und sichtete die Akte 76 Js 1792/93 … und lenkte die zuständigheitshalber in den Petitionsausschuss !?

STAZI-Opfer existieren als solche nicht

Über die Verletzung von Menschenrechten der STAZI-Opfer .. kein Wort.

Rechtausschuss swa Swutschen Bundestages 18.10.13

Rechtausschuss swa Swutschen Bundestages 18.10.13 001

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So wird die Sache um die es geht verschleiert und vertuscht

.. zwischenzeitlich wurde die Prüfung eingeleitet(!??)

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SO schnell iost noch keine Beschwerde abgefertigt worden vom Petitionsausschuss ..

Nach der Wahl hat sich nicht geändert.

Wie DIE PRÜFUNG  erfolgt war – sehen wir aus dem Schreben des Beauftragten für Kultur und Medien: – Unrühmliches Verarsche  vor dem  Abgang des Bernd Neumann !!?

Es war eindeutig eine Beschwerde gegen die Strafvereitelung im Amt des Sonmderbeauftragten der Bundesregierung f.STASI-Unterlagen

Schon die Berschriftung der Petition wurde vom Petitionsausschuss manipuliert

Wieviel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

Wieviel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

Gleichzeitig bedanke ich mich für alle  Ihre auch vorangegangenen  wohlwollende Empfehlungen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wo man leider kein Ohr fand für die Strafvereitelung im Amt seitens der Berliner Justiz im Verfahren 76 Js 1792/93 und auch im Verfahren 272 Js 2215/11. Da sich meine Beschwerde angeblich um keine Bundesbehörde handelte ( Sonderbeauftragter der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS gehörte damals wohl zum Innenministerium) wurde ich an das Abgeordnetenhaus von Berlin verwiesen, das meine Petition am 18.4.2013 auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses nahm.

http://adamlauks.wordpress.com/2013/04/18/petitionsausschuss-des-abgeordnetenhauses-von-berlin-die-folterungen-aus-der-ddr-haft-und-strafvereitelung-im-amt-seitens-des-sonderbeauftragten-des-bundesrefierung-fur-personenbezogene-unterlagen/

Ich bemühte mich zeitnah zu Antworten und brachte die Beweise persönlich in das Abgeordnetenhaus von Berlin.

http://adamlauks.wordpress.com/2013/04/23/offene-brief-antwort-an-den-vorsitzenden-des-petitionausschusses-des-berliner-abgeordnetenhauses-herrn-andreas-kugler/

Das Abgeordnetenhaus von Berlin- Petitionsausschuss hatte an die Staatsanwaltschaft Berlin Fragen gestellt. Ich hatte mit dem Oberstaatsanwalt Lorke vor drei-vier Wochen gesprochen, der sich natürlich an die 5,5 jahre dauerndee Ermittlungen nicht mehr erinnern kann.
Ich bezweifle es sehr dass die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafvereitelung im Amt in den erwähnten Verfahrenb einräumen wird obwohl die Sachen klar auf der Hand liegend.
Auf eine Woche später gerichteten Offenen Brief an den Bundespräsidenten Joachim Gauck gibt es auch selbstverständlich keine Antwort- man wickelt sich in Schweigen ein, weil die Beweise für seine moralische Schuld so erdrückend sind.
Trotzdem die Deutsche Presse-Agentur und alle namhaften Zeitungen (usgenommen Springerpresse) über die Strafanzeige gegen die Gauckbehörde bekannt gemacht wurden und auch alle Mitglieder und ihre atellvertreter der vier Ausschüsse des Deutschen Bundestages, per persönliche Email benachrichtigt wurden herrscht eisiges Schweigen .
Bundespräsident hat sich nicht die Mühe gemacht den geäußerten Verdacht zu entschärfen oder mir zu widersprechen. Was sich Gauck Behörde in meinem Falle geleistet hatte ist unumstößlich, aber dass er auf meinen generallisierten Verdacht, dass alle Augenscheinobjekte für mittlere und schwere STSI-Verbrechen den Ermittlungsorganen,der ZERV oder den Staatsanwaltschaften vorenthalten wurden nicht reagiert, kommt es seiner Schuldbekenntnis gleich !
Aus diesem Grunde bitte ich Sie und den Deutschen Bundestag, ich fordere Euch alle an, den Innhalt Eurer Ehrenerklärung vom 17.6.1992 sich zu verinnerlichen und sich im Nachhinein betrogen, gedemütigt und verhöhnt zu fühlen, genau wi wir Gefolterten, Gequälten und Getöteten sowie alle anderen vor denen sich der damalige Bundestag tief verneigt hatte:
Deutscher Bundestag, 17.06.1992
Der Deutsche Bundestag würdigt das schwere Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft Unrecht zugefügt wurde.
Den Menschen, die unter der kommunistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, ist in vielfältiger Weise Unrecht oder Willkür widerfahren.
Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert.
Viele sind in unmenschlichen Haftanstalten umgekommen.
Sie wurden gefoltert, gequält und getötet.
Sie wurden in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert.
Sie wurden verschleppt.
Sie wurden unter Missachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit aus ihrer Heimat, von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen vertrieben.
Sie wurden an Eigentum und Vermögen geschädigt.
Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor allen Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen.
Er bezeugt all’ jenen tiefen Respekt und Dank, die durch ihr persönliches Opfer dazu beigetragen haben, nach über 40 Jahren das geteilte Deutschland in Freiheit wieder zu einen.
(BR-Drucksache 431/92)

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Ich schreibe hier im Namen der Gefolterten, Gequälten und Getöteten und die wahre Rolle und Verdienste von Joachim Gauck in seiner Gauck Behörde ahnend, wo er damals bei der Gründung der Behörde des Sonderbeauftragten 68 Hauptamtliche des MfS einstellte, verlange ich mit Recht vom Deutschen Bundestag ein Untersuchungsausschuss ins Leben zu rufen, um die Zuarbeit der Gauck Behörde der juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu überprüfen, in wie weit der Sonderbeauftragter seiner gesetzlich verankerten Auskunftspflicht gegenüber Ermittlungsbehörden nachgekommen sei, besonders bei den mittleren und schweren Verbrechen der STASI- Exekutive und Judikative. Dises verlange ich nicht anhand der bewiesenen Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt im Falle von Adam Lauks -Folteropfer der STAZIS, sondern weil die Statistik über die geahndeten Übergriffe der Exekutive uns Anlass genug dazu bieten.
Erstens: Niemand ist wegen Foltern, Quälen oder Täöten von Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden bis 2005…und zweitens wurden wegen Mißhandlungen in Zuchthäußern der DDR nur 11 Urteile gesprochen… 9 davon auf Bewährung und zwei Folterknechte wurtden nach mehrjährigem Ermittlungsverfahren zu 2,2 und 2,8 Jahren verurteilt die sie im offenen Vollzug verbüßen konnten.
Es macht uns stolz dass der Deutsche Bundestag underen persönlichen Opfern tiefen Respekt und Dank bezeugt und unseren Beitrag für Deutschlands Einheit zu würdigt.
Nach dem Übergang aus dem Ressort des Innenministers in das Ministerium für Kultur und Medien hatte der Kultusminister um nicht eine Katze im Sack zu übernehmen im Mai 2007 ein Gutachten anfertigen lassen von namhaften Wissesnchaftlern, Prof. Dr.K.Schröder, Dr.Kleion und Herr Alisch über die Zahl der eingestellten Hauptamtlichen des MfA in der neu gegründeten Behörde des Sonderbeauftragten Joachim Gauck. Bis dahin wurde aus der Behörde, sowohl von Gauck als auch von Frau Birthler, immer von 12.-18 Hauptamtöliche berichter… es waren 68 gewesen die das Gutachten erst zu Tage fordern musste.
Die Erklärung für die Ungerechtigkeit und Entehrungen und Entwürdigungen die mir in vergangenen 21 Jahren Suche nach Gerechtigkeit glaube ich in der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG zu erahnen die am 18.9.1990 zwischen BRD und der DDR unterschrieben wurde, wobei de BRD Unterhändler Dr,Werthebach und Schäuble den Forderungen der Unterhändlern der DDR Seite (MFS-Generäle?) weitgehend entgegengekommen waren.
Nur daher ist die Rolle der Gauck Behörde in meinem Falle und auch sonst erklärbar. Der Sonderbeauftragte hatte durch die Nichtherausgabe der Beweise über schwere körperverletzung das Ermittlungsverfahren ausgebremst und durch die dubiose zuspielung von zwei Aktenkopien die Richtung der Ermittlingen angegeben, die schleppend über 5,5 Jahren zu ihrer Einstellung führten.
Aus den Ihnen übersandten Kopien geht eindeutig hervor dass trotzdem alle Akte die zu Erhebung einer Anklage wegen Folter vorgelegen hatten, einfach NICHT ERMITTELT wurde was einer Strafvereitelung im Amt gleich kommt.
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert, ob Untersuchungsausschuss oder ein geziehltes Gutachten über die Beihilfe der Gauck/Birthler und Jahnbehörde mit MEINER WAHRHEIT muss ich alleine seit 21 Jahren zurecht kommen, den Rest des Lebens als unbescholtener Bürger diesaes Landes – sonst wäre ich nicht eingebürgert worden, ohne Ehre und ohne Würde verleben.
Mit Sicherheit wäre mein Leben ganz anders verlaufen, wäre mir 1997 Gerechtigkeit begegnet.
Tausende verfolgten den Umgang der Berliner Justiz mit dieser Altlast und wundern sich wie man so lange darüber schweigen kann.
Natürlich stellten viele das „Verbrechen“ des BP Wulff der Tat des Sonderbeauftragten gegenüber und
fragen stumm, was denn hier abgeht.
Nach dem ich den Professor.Dr.Jörg Arnold am 17.Mai 2012 als IMS ALTMANN und Angehörigen des B-Kaders des MfS am Obersten Gericht der DDR – seit 1991 im Max Planck-Institut wühlend enttarnte, erhielt DIE WELT am 12.4.2013 grünes Licht darüber verharmlosendund fast enbtschuldigend zu schreiben, dass ein TOP-SPION des MfS bereits 1991 in das Brain der Elite der Deutschan Strafrechtwissenschaft infiltriert wurde, der im Rahmen seiner „Forschung“ der Rehabilitierung des DDR Unrecht und der DDR als Unrechtsstaat erfolgreich entgegenwirkte. Er hat es zusammen mit Professor Dr.Eser, der ihn damals eingestellt hatte so weit gebracht dass wenn man über die „Siegerjustiz“ spricht eigentlich die DDR-Justiz meint, die laut der Statistik in den vergangenen 40 Jahren aöls größerer Rechtsstaat da steht, als die Bundesrepublik es je gewesen war nach den gefällten Urteilen sprechend.

http://adamlauks.wordpress.com/2012/12/31/offener-brief-an-den-prasidenten-der-max-planck-gesellschaft/

Dass Max-Planck-Geselschaft mbH auch nach der Enttarnung an IMS ALTMAN festhält ist verhöhnend,beleidigend für alle Opfer die in der DDR gelitten hatten. Dass man ihn nicht wenigstens suspendiert hatte bis durch die Revision aller von ihm gefällten Urteile aus der Zeit seiner Tätigkeit als Richter am Kreisgericht Zittau 1980-1985, mit Sicherheit festgestellt wird dass er an keinem politischen Prouzess mitgewirkt hatte ist für mich und Opfer nicht erklärbar und nicht nachvollziehbar.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Adam Lauks– entehrtes und entwürdigtes Folteropfer der STAZIS und Opfer der Gesamtdeutschen Justiz

Carsten-Uwe Günnelhttp://adamlauks.wordpress.com/2013/04/27/folteropfer-uwe-carsten-gunnel-seine-folterknechte-kamen-billig-davonrechtsbeugung-statt-fur-folter-nur-wegen-korperverletzung-zu-kurzstrafen-verurteilt-die-einzigen-wegen-mishandlung-von-gefang/

Peter Trawiel:http://adamlauks.wordpress.com/2012/05/30/peter-trawiel-die-wahren-opfer-des-ddr-regimes-kann-niemand-verleumden-ich-lernte-ihn-kennen-hier-ist-seine-geschichte/

Ilija Jovanovski

Pole Jazeck – verbrachte 31 Tage und Nächte  an Händen und Füßen gefesselt in der Schlichtzelle 068 DtVE Berlin Rummelsburg Haus 6

Awhr geehrter Bundestagspräsident !

Werter Professor Dr. Lammert !

Wir wissen nicht ob Sie persönlich es wussten oder wissen, deshalb Ihnen und dem Deutschen Bundestage und allen seinen vom Deutschen Volke für den  Dienst am Deutschen Volke gewählte und vereidigte Bunmdestagsabgeordnete zur Kenntnisnahme:

Wer immer auch der Ghostwriter der Ehrenerklärung gewesen war, hatte er  den Deutschen Bundestag verar5scht in dem er  ihn vor  Gefolterten, Gequälten und Getöteten sich verbeugen ließ, den Gefolterten und Gequälten soll es in den 40 Jahren der DDR nicht gegeben haben in den U-Haften oder Strafvollzugseinrichtungen der DDR !?! Die Statistiken der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und Aufarbeitung des (angeblichen) Unrecht der DDR weist kein einziuges Urteil wegen Folter ! das heißt alle Folterknechte laufen als unbescholtene und ehrbare Bürger des Vereinten Deutschlands herum, mit unserem Blut an ihren Händen!!!

Man handelte weiter mit den STAZIS - Täter

Juristische Aufarbeitung abgeschlossen 2005

fing ein seiner Bücher mit der Behauptung an: "Ich habe als Anwalt niemals gelogen !"

Spätestens als er mir in die Augen sah und behauptete weder mich noch meinen Fall zu kennen bzw als er von der “Siegerjustiz” pöbelte hatte er es getan.
Wenn es umgekehrt gekommen wäre und die DDR die BRD überrollt und besetzt hätte wären viele Opfer der Siegerjustiz an den Laternenmasten gehangen, nach sowjetischem Vorbild.

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Lammert !

Nehmen Sie diese Warnung als Bitte der Folteropfer zur Kenntnis und handeln Sie im Sinne eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates!

“Die ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” -

Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.

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Trotz den Auslassungen des Bundesministerium für Justiz in Puncto Folter, Fakt ist; dass die Würde des Menschen, die laut GG unantastbar sein sollte, in Deutschland gegen Folter und Anstiftung zur Folter gesetzlich nicht geschützt ist- bis heute! Deutschland hatte zwar am 30.6.2002 das Völkerstrafgesetzbuch (teilweise) anerkannt, aber aus welchem Grunde auch immer wurden §Anstiftung zur Folter und § Folter bis heute in das nationale StgB der Bundesrepublik nicht implementiert. Somit sind weder  Anstiftung zur Folter noch Folter in Deutschland, wie damals in der DDR,  als solche nicht strafbar! Die Deutung und Deffinition der Folter als Körperverletzung ist falsch und Grund für diese gesetzliche Schieflage, bzw klaffende Lücke im StGB des Rechtsstaates.

Kersten Steinke - Implementierung § Folter abgelehnt

Kersten Steinke - Implementierung § Folter abgelehnt 001

Kersten Steinke - Implementierung § Folter abgelehnt 002

Kersten Steinke - Implementierung § Folter abgelehnt 003Durch die bisherige Nichtaufnahme der § Anstiftung zur Folter und § Folter  bleibt die Folter von der Unverjährbarkeit wie das in Volkerrecht der Fall ist  unberührt. Es ist  dadurch eine doppelte verletzung des Völkerrechts: Die Folter als Körperverletzung zu ahnden ist bar jeglicher Gerechtigkeit und  die Verjährung  die für Körperverletzung greift  schützt eindeutig die Folterknechte auch wennj sie im staatlichen Auftrag handeln sollten.

Sie haben als Staatsoberhaupt die Möglichkeit diese Lücke schließen zu lassen und  dadurch die Würde des Menschen auch unter den gesetzlichen Schutz des  Rechtsstaates zu stellen, wodurch Deutschland das Völkerrecht in Gänze  akzeptieren würde.

DEN OFFENEN BRIEF MIT DER BEDCHWERDE AN DEN PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES wegen Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für STASI-Unterlagen – Joachim Gauck im Jahre 1994-1997 finden Sie hier:

http://adamlauks.wordpress.com/2013/04/28/petitionsausschuss-des-deutschen-bundestages-und-strafvereitelung-im-amt-des-sonderbeauftragten-fur-personenbezogenen-unterlagen-der-staatssicherheit-der-ddr/

Nachrichtlich an:

Rechtsausschuss des Deutechen Bundestages

Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Bundestages

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Gemischten Ausschuss des Deutschen Bundestages

Bundespräsident6en

Bundeskanzlerin

Menschenrevchtbeauftragten des Bundestages Markus Löhning

Institut für Menschenrechte Deutschland

Amnesty International

Human Rights Watch International

Human Rights Watsch Deutschland

Transparenncy International

Transparency Deutschlad

und CCR

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Evidence of torture - Beweis für Folter

Man kann einen Menschen vernichten, aber nicht seine Wahrheit

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

Oberleutnant Wilk erhielt den Befehl vom Oberstleutnant Neidhardt  Sicherungsmaßnahme  zu entwerfen und zu “begründen”. Wann die Maßnahme  beginnen und wann die enden sollte. Die Fesselung an Händen und Füßen, wie auch jede Arrest -Maßnahme bedarf die Genehmigung des Arztes, bzw.  Leiters des MED-Punktes der StVE Berlin Rummelsburg  IME ARZT NAGEL  ( Milkes letzter Leibarzt ) Oberstleutnant Dr. Zels oder die fieseste NAZI-Visage die in Rum,melsburg umherstolzierte, sein Stellvertreter Major Radtke. Als ich nach dem Einsatz der unverdünnten Desinfektionssäure die Vier Folterknechte beim Mitagessen  bat, das Fenster offen zu lassen und sie  dies ablehnten: ” Fenster bleibt zu!!” gab ich mein Tableau zurück, ging um das Schlichtbett  und zerschlug mit der Faust eine der 6 Fensterscheiben ( um atmen zu können) und legte mich auf das Schlichtbett. Sie fesselten mich bis zur Unbeweglichkeit, nahmen mir jegliche Bewegiunmgsautonomie und  droschen los was das Zeug hält. Sie versuchten sich gegenseitig zu übertreffen, damit die was Ordentliches zum abrechnen haben und ordentliche Prämie dafür kassieren, erfuhr ich viel viel später. Zwische dem mittleren und  Ringfinger auf der Rechten zog ich mir beim Schlag eine Schnittwunde zu, die während der Dreschorgie  blutete. Ich bekam vom Pferdekopf seinen Knüppel  zu fassen, der Schläger bebte als ob er an der Steckdose angeschlossen wäre. Wovor, ich war doch gefesselt lag da wie  eine Rindhälfte auf die Boxer gleich  zu viert eindroschen und eintraten. Sie holten  den ChA Oberstleutnant Zels -ö IM NAGEL. Wie ich ausgesehen haben muss  sah ich in seinem Gesicht als er die Zellentür betrat. Er kniete  nieder und schüttete Jod auf die Wunde, machte ein Verband herum und ging. Er schin bewegt mit dem was er da gesehen hat. In seinen IME Akten findet man  sein Bericht über die Existenz dieses Schlichtbettes, dass er als Arzt, als IME ARZT im Dienste der STAZIOS  an diesem Berr kniete Adam Lauks zu verbinden,- bei der Vernehmung  hatte man ihn 1997 nicht mal danach gefragt. Er nutzte wie alle  vorher gut instruierten Folterknechte  das Recht auf Vergessen., wurde  sogar von der ZERV eingeladen Zeugenaussage zu machen, die dann nach 5,5 Jahren zur Einstellung des Verfahrens geführt hatte- wegen seiner Zeugenfalschauzssage. Obwohl die Folterknechte ALLE   logen als Beschuldigten, und kein einziger hätte geprügelt, getreten oder gewürgt oder gefoltert hatte  keiner  denen diese Verfügung vorgelegt und gefragt: ” Wenn ihr alle  es nicht gewesesn seid – WER hat  diese Foltermaßnahme den vollstreckt !?” 1992 war die Strafanzeige erstattet-Strafantrag gestellt. Erst am 5.11.1996 setzt sich KK Schaika  hin und macht seine Hausaufgabe, schreibt seinen Vermerk… und verfehlt das Thema und übersieht dass ich zum Zeitpunkt dieser Foltermaßnahme eigentlich  vom 25.1.1984 im Arrest sitze… Niemandem fällt das auf, weil es keiner aussser ihm in den Händen hatte… oder doch !??  Wer die Wahrheit kennt – die Täter kennen sie alle- und wer die dann Lüge  nennt ist und bleibt ein Verbrecher !! laut Zitat vom Galileo Galilei.

Alle die  an dem Fall waren und die Folterbeweise in den Händen hatten und die Augen vor MEINER WAHRHEIT verscjhlossen oder sie Lüge gelten ließen sind alle Verbrecher, oder schützen Verbrecher  unter sich !

Ohne IM NAGEL und STASI lief in der StVE Bln-Rummelsburg NICHTS !!!

Alle Verfügungen über Arrest und Sicherungsmaßnahmen müssten vom IM NAGEL -Dr.Zels genehmigt werden.

IM DATUM 18.9.1990 ist bittere Symbolik drin für ungesühntes Folteropfer unsd alle Opfer der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS !!!
Es ist der Tag der Unterzeichnung der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG von den Geheimdienstlern “ausgearbeitet” und als GEHEIM für 50 Jahre ringestuft und besiegelt. DARIN sind die Schicksale der Opfer des STASI Terror besiegelt und das wort Opfer und Gerechtigkeit ausraddiert. In diesem Kontext sind die Zeilen aus dem Petitionsausschuss nachvollziehbar.
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DAS WAR DIE ANTWORT nach der Sitzung des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenmhauses !??

Staatsanwaltschaft Berlin  hält Abgeordnetenhaus f. dumm 001

Staatsanwaltschaft Berlin  hält Abgeordnetenhaus f. dumm 002
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An den Petitopnsausschuss des Abgeordnetenhauses von BerlinAKTUELL !!!
Nach dem ich den Brief abgeschickt hatte, konnte ich von der Frau Albers aus dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin erfahren, das die Antwort auf die an die Staatsanwaltschaft Berlin gestellten Fragen betreff Strafvereitelung im Amt im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 nach der ersten Monierung eingegangen sei und dass die Sache zeitnah wieder auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin kommen wird wo darüber beraten werden soll.
Mein Hinweis, dass sich die Sache betreff der Strafvereitelung im Amt seitens des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befindet, zugeleitet zur Prüfung durch das Amt des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert wurde zur Kenntnis genommen. Meinem Vorschlag sich auch dorthin mit einer Frage zu wenden um den Sachstand der Bearbeitung der Beschwehrde zu erfahren konnte man nicht folgen.
Ich wurde über den Sachstand der Sache bei der LaGeSo befragt, wo seit geraumer Zeit ein Antrag auf die Rehabilitierung der Folter vorliegt, ohne irgendwelchen Zwischenbescheid.

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Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses 6.8.13

Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses 6.8.13 001

Wird persönlich überbracht am 24.April 2013 

Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin

Herrn Andreas Kugler
Der Vorsitzende vdes Petitionsausschusses
des Abgeordneztenhauses von Berlin

22.April 2013       zum dreißigsten  Jahrestag meiner Hauptverhandlung vor Stadtgericht Berlin Mitte

OFFEBE BRIEF-ANTWORT AN DAS ABGEORDNETEHAUS VON BERLIN

An den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Herrn Andreas Kugler

Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).

Geschäftszeichen: 883/17
Eingabe wegen Strafvereitelung im Amt seitens der Staatsanwaltschaft II
im Verfahren 76 Js 1792/93 und des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS in den Jahren 1992 – 1997 und 272 Js 2215/11; 272 Js 325/13 Anstiftung zur Folter im Amt gegen Oberleutnant Wilk & Oberstleutnant Neidhardt und 222 UJs 662/13 gegen die BStU – Sonderbeauftragten wegen § 258a.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werter Herr Andreas Kugler,
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin,
mit Tränen in den Augen habe ich die Zeilen Ihres schreibens zur Kenntnis genommen. Es ist das erste Mal nach der Antwort des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, das sich jemand gefunden hatte der sich mit dieser Verletzung meiner Menschenwürde befasst hatte.

Im letzten Absatz Ihres  Schreibens heißt es:

„Wie wir gesehen haben, sind Sie der Meinung, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Ihrer Anzeigenerstattung in den Neunziger Jahren nicht in Ausreichendem Maße vorgenommen wurden bzw. dass mögliche Ermittlungsaspekte außer Acht gelassen wurden.Für uns stellt sich nach der Durchsicht der von Ihnen vorgelegten Unterlagen tatsächlich die Frage, ob das Schriftstück mit den besagten Anordnungen während der aeinerzeitigen Ermittlungen Ihren Angaben entsprechend der Staatsanwaltschaft vorgelegen hat und wenn dies der Fall gewesaen sein sollte, warum es nicht beachtet wurde. Wir haben uns deshalb nochmals an die Staatsanwaltschaft gewandt und diese gebeten, der von uns aufgeworfenen Frage nachzugehen.

Hierzu möchte ich klarstellen, dass in der Bearbeitung meiner Beschwerde meine Meinung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft II und der ZERV 214 auf meine Strafanzeige vom 30.4.1992 – eingestellt 3.9.1997 eingangs, nicht von Wichtigkeit sein soll.
Nach dem ich erst 2010 in Besitz der 5 Bände meiner 1.080 seitigen Gefangenenpersonalakte gekommen bin un darin die Beweise für in meinem ersten Strafantrag  ngezeigte Folter,  in Form von Augenscheinobjekten vorgefunden hatte, entschied ich spontan meine Strafanzeige wegen Folter,Mißhandlungen,Körperverletzungen und anderen Delikte zu erstatten, bzw. wiederholten Antrag zu stellen, was ich auch tat am 11.4.2011. Das Ermittlungsverfahren wurde umbenannt auf : Wegen Körperverletzung u.a. – nicht einmal wegen schweren Körperverletzung – und als 272 Js 2215/11 wurde nach 2 Tagen am 28.4.2011 durch den stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt wegen Verjährung eingestellt.
Als auf der Suche nach Gerechtigkeit unsere Dienstaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft, Sachaufsichtsbeschwerde an den Gerichtspräsidenten niedergeschlagen wurden und ich im Bescheid der Senatsverwaltung für Justiz einen Hinweis auf einen Vermerk der ZERV 214 vom 5.11.1996 fanden und auch unser Antrag auf Klageerzwingung abgelehnt wurde, stellte mein Rechtsanwalt Antrag auf Akteneinsicht für beide Ermittlungsverfahren, die abgeschlossen waren und in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gipfelten.
Mitte Januar übergab mir der RA die komplette Akte 76 Js 1792/93 und 28 Seiten der Akte 272 Js 2215/11.
Als ich in der Akte blätterte und darunter  das Ersuchen an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlage der Staatssicherheiit fand und die Mitteilung -Antwort der Gauck Behörde laß, begriff ich schlagartig, wer mein Leben in letzten 22 Jahren so beeinflusst hatte. Es war schwer jede Seite zu lesen und zu realisieren was da eigentlich abgelaufen war in den 5,5 Jahren dauernden Ermittlungen. Sowohl Sonderbeauftragte der Bundesregierung für STASI Unterlagen als auch die ZERV 214 und Polizeipräsident in Berlin und somit die Staatsanwaltschaft II verfolgten nur ein Ziel – Täter zu schützen.
Mein Vorwurf und Vorwurf der Öffentlichkeit und vieler STASI-Opfer heißt: § 258a Strafvereitelung im Amt durch die Gauck Behörde und Berliner Justiz und Verschleppung des Verfahrens 76 Js 1792/93 über 5,5 Jahre und Verhinderung bzw. Ausbremsen des Ermittlungsverfahrens das abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetreten wurde.
Trotz mehreren Anfragen auf Rückforderung der Gesundheitsakte der JVA Leipzig mit Krankenhaus, blieb die Akte  in der Staatsanwaltschaft verscho9llen und in Dresden wurde im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf ohne Akte ermittelt und die dortige  Staatsanwaltschaft folgte den Auslassungen der Täter, stellte das Verfahren ein und zeitnah wurden die Akten, zu früh, komplett vernichtet ,ohne dass man die nach Berlin geschickt hätte.
In diesem Brief schicke ich Ihnen die angeforderte Dynamik des Schriftverkehrs zwischen dem Ermittlungsorgan und der Gauck Behörde und zwischen der ZERV 214 und JVA Leipzig mit Krankenhaus die belegen, ohne wenn und aber, dass die Staatsanwaltschaft II zuerst nach den G-kten zu forschen anfing, wobei es in einem Schreiben von mir eindeutig stand ,dass die Gesundheitsakte und Gefangenenpersonalakte dort vorliegt.
Warum die Gesundheitsakte, die in Leipzig benötigt wurde, zuerst angefordert werden musste  und erst 1996 auch die ,Gefangenenpersonalakte, die erst  auch eintrafen als die Vernehmungen oder Interviews der Folterknechte schon vorbei waren, müsste man den jetzt Ober-Staatsanwalt Lorke fragen, und vor allem als die Beweise da waren, warum wurden die Täter nicht wiederholt vorgeladen und mit den Beweisen konfrontiert… den die Verfügungen wurden vollstreckt…
Ich habe die Bundesministerin für Justiz letztlich mit dem Innhalt der Akten der beiden Ermittlungsverfahren bekannt ge,macht und sie gebeten, das erste Ermittlungsverfahren unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit der Prüfung zu unterziehen. Zuständigkeitshalber verwies sie auf Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, wo die Akte hingelenkt wurden. Auf meine Nachfrage, bei der Frau Marth,erfuhr ich dass man nicht daran denkt, das Ermittlungsverfahren überprüfen zu lassen und bei seiner Antwort bleibt. Sie versprach mir die Akte zurückzusenden was bis heute nicht geschah.

In der Hoffnung das Sie mit übersandten Kopien was anfangen können werden, übersende ich Ihnen auch alle Verfügungen aus meiner Haftzeit, damit es nicht beim Eindruck bleibt, den Ermittler Schaika in seiner Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen suggerieren und wecken wollte.
Anstatt die vorliegenden Verfügungen zu rekapitulieren und in Kopie beizufügen erging er sich an nebensächlichen, aus dem Kontext gegriffenen Zitaten die Staatsanwalt  nicht einordnen kann.
Verharmlosung, Vertuschung, Verleumdung Schutz der Kollegen, von denen  die meisten übernommen wurden – TÄTERSCHUTZ. – durch Strafvereitelung im Amt !
Was Ihnen da vorliegt kann als Ermittlungsverfahren nicht bezeichnet werden. Meine Bitte, eine Expertise anzufertigen, an Professor Wehrle für Strafrecht an der Hunmboldt Uni Berlin gerichtet, wurde nicht erhört. Ich hoffe in Kürze im Besitz einer fachlichen Analyse eines TOP- Ermittlers und Staatsanwaltes zu haben.

Da es sich beim Sonderbeauftragtem der Bundesregierung – Gauck Behörde um eine Bundesbehörde handelt, wird eine entsprächenmde Beschwerde über das Büro des Bundestagspräsidenten an den Petitionsausschuss des Bundestages geleitet.
Wir alle müssen für das was wir gemacht hatten und es niemals hätten tun dürfen, aber auch für dass was wir hätten tun müssen und es nicht getan haben, vor uns selbst, vor dem Deutschen Volke und vor dem Gott gerade stehen.

Mit aufrichtigem Dank für Ihren bisherigen Einsatz für die Gerechtigkeit und Wiederherstellung meiner Ehre und Würde…

Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und Opfer der Deutschen Justiz
entehrt und entwürdigt 21 Jahre lang.

JURA NOVIT KURIA !

Ich wage es zu bezweifeln das die Berliner Staatsanwaltschaft, die alles getan hatte im Ermittlungsverfahren 272 Js 2215/11 das Geschehene mit dem Schleier der Verjährung zu überziehen, die richtige Instanz ist die die Fehler und Strafvereitelung im Amt zugeben wird.
Es geht eigentlich im Prinzip um den Umgang der Deutschen Justiz mit den Verbrechern des MfS.
In einem Antwortschreiben bestätigte man mir dass die Verbrechen der STAZIS mit den Verbrechen der Nazis als gleichwertig zu werten seien.
Es läge mir ferne NAZIS zu rehabilitieren, aber die haben iohre Verbrechen unter Kriegsbedingungen verübt; die Verbrechen der STASI-Folterknechte gegen die Menschlichkeit und gegen das Leben wurden inm Friefdenszeitenm verübt, und sind weitaus schlimmer und inhumanar (für mich).
Wenn die Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Folter,Misshandlungen u.a. in Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. umtauft ist eine Rechtsbeugung pur im Bezug auf Völkerrecht

Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” -
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
Würde des Menschen ist unantastbar !
Ohne der § Anstiftung zur Folter und § Folter ist die gesetzlich vor Folterknechten in unserem StGB nicht geschützt !

Beweise für Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des MfS – Joachim Gauck

http://adamlauks.wordpress.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/

Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der BStU – Begründeter Verdacht auf Strafvereitelung im Amt  222 UJs 662/13 : erstatet 13.02.13 -eingestellt 11.03.13

http://adamlauks.wordpress.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

Strafanzeige  gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt – wegen Anstiftung zur Folter im Amt 272 Js/325/13 erstattet 9.1.13 -eingestellt 27.2.13

http://adamlauks.wordpress.com/2013/01/11/7870/

Offener Brief an Bundespräsidenten Joachim Hauck:

http://adamlauks.wordpress.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/

Am 17.5.2011 hatte ich IMS ALTMANN im Internet enttarnt als ehemaligenm Richter am Obersten Gericht der DDR  der vom MfS  für das B Kader am Obersten Gericht am 17.8.1988 noch bestätigt wurde um im Ernstfall/Kriegsfall das OG der DDR zu übernehmen. Laut Plan des MfS ist er bereits 1991 ins Gehirn der Deutschen Strafrechtwissescheftler implantiert um der Weichspülung des DDR Unrechtzs und zum Täterschutz hinzuarbeiten, wodurch auch die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen und Berliner Justiz in meinem Falle vermutlich durch politische Order von Oben angewiesen wurden.

http://adamlauks.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=7620&action=edit&message=1

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http://adamlauks.wordpress.com/2013/04/28/petitionsausschuss-des-deutschen-bundestages-und-strafvereitelung-im-amt-des-sonderbeauftragten-fur-personenbezogenen-unterlagen-der-staatssicherheit-der-ddr/

Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages betreff der Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt seitens des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen der Staatssicherheit der DDR – Joachim Gauck im Jahre 1994-1997.

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Die Erbauer vom Flughafen Berlin-Brandenburg

Die wahren MACHER _ Reformsozialisten

Die Reste der Berliner Mauer mit cder East Side Gallery heute

STAZIS -Hände Weg von der East Side Gallery

 

Wollen wir die STASI-Platte wirklich die East Gallery so dominierend überragen lassen !?? Danach wird  die East Side Gallery  für Berlin Besucher vom ersten Wahrzeichen der Stadt, von einem Mahnmal wird man eine Bauruhine, vorläufigen, nicht abgerissenen bauzaun haben, einen Schandmahl. Übrigens überzeugt Euch selbst !!!

Zur bedeutungslosigkeit und Graffiti Spielplatz herabwürdigen... vernichten !?

So will ein IM – ein Spitzel der STAZIS die Mauer in den Schatten stellen ! SO darf man mit der Deutschen Geschichte nicht umgehen !!!

 

Berliner Mauer – East Side Gallery !?? Who care !  Matze will gehen !??  Ich schlage  als seinen  Nachfolger  meinen Zimmerkollegen aus dem Jahre 1972/1973 aus dem Studentenwohnheim Berlin Ostbahnhof, den Leiter der Elite-Sportschule am Olympiastützpunkt Potsdam.

Herr Rüdiger Ziemer for Ministerpresident !!! Dann könnte es  auch mit Flughafen klappen !!!

Der STASI ist nichts heilig sdnn es um´s Geld geht..

Wenn es Sachsen-Sumpf gibt – gibt es den Berliner Sumpf schon lange – das Ganze ist nur der Kohlregierung zu verdanken ! Den Deal mit der STASI hat ER gemacht – und das sind die Folgen davon. Der Kanzler der Einheit prägt das Leben in Deutschland nachhaltig durch die Altlast des Bösen !

“.Hinkel habe  Menschen äußerst beflissen denunziert  und  so unglaublich vielen Menschen Leid und Schaden zugefügt, ohne es jemals wieder gutzumachen. “

Seit 3.Oktober 1990 hatten wir  einen Sonderbeauftragen der Bundesregierung für  Unterlagen des MfS der DDR oder für dass was  nicht geschreddert wurde und übrig blieb, der heute unser Bundespräsident ist und uns von SEINER FREIHEIT Prädigt wo er geht und steht, und das man sich einbringen soll. Er hat sich sehr wohl eingebracht als er  die Gauck Behörde gründete, und gleich 68 Offiziere der STASI einstellte 50 davon hatten ihm nicht mal die Personalakte vorgelegt. Zu jenem Zeitpunkt standen noch 30.000 in Lohn und Brot.. der Pastor Gauck musste sich um die Genossen kümmern die sich sonst um alle gekümmert hatten die  ihnen halfen und mitmachten.

Die erste und Hauptaufgabe  dieser Behörde die später sogar seinen Namen trug und als solche in die Geschichte war eigentlich der ZERV, den Staatsanwaltschaften und Verfolgungsorganen des vereinten Deutschlands bei der juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts aus 40 Jahren und STASI-Verbrechen zuzuarbeiten.  Nicht die Tatsache dass Gauck und Birthler  in ihren Tätigkeitsberichten sowohl das Parlament, als auch die Öffentlichkeit  arglistig getäuscht hatten in dem sie von 12-18 Hauptamtlichen im Munde führten. Darüber gibt es nun mal ein Gutachten aus  Mai 2007.

Jetzt, nach dem  die Juristische Aufarbeitung des DDR Unrecht 2005 beendet wurde wäre eigentlich Zeit für ein neues Gutachten in dem man die Rolle der Gauck und Birthler Behörde im Bezug auf die Bereitstellung von Augenscheinobjekten in den geführten Ermittlungsverfahren durchleuchten würde und zum Beispiel begztachtet wäre wie weit die Forschung  geraten ist  betreff IM ÄRZTE im Dienste des MfS, IM HOCHWÜRDEN&MERKWÜRDEN und IM RECHTSANWÄLTE UND RICHTER im Dienste der DDR.

Apropos DENUNTIATION, – schaut mal in die  vielsagende Statistik ! Hier ist sie:

Man handelte weiter mit den STAZIS - Täter

Juristische Aufarbeitung abgeschlossen 2005

Nanu hier kommt gar keiner von den Denuntianten vor !? Bei hunderten von Tausenden  von IM´s und keine Denuntianten !??  Natürlich gab es in der DDR Denuntianten noch und nöcher! Alle Informelle Mitarbeiter des MfS waren Denuntianten ! Die juristische Aufarbeitung des DDR Unrecht – was man zu den Verdiensten des Johannes Gauck auch zuzählen muss – diehe  die untere Tabelle  und staune!! (Ich staune nicht mehr) Ganze 5 FÜNF DENUNTIANTEN   haben eine Strafe bekommen- auf Bewährung! In den Knast brauchte keiner zu gehen.

Und dann mault und jault Dr. Friedrich Wolff IM JURA über ” Siegerjustiz” !?? – Wenn man die STASI als den Sieger der Vereinigung sieht ist der Ausdruck treffend, treffender geht nicht. Wenn man die beiden Statistiken ansieht ist die DDR größerer Rechtsstaat gewesen als die freiheitliche und demokratische Bundesrepublik- allemal.

Strafverfolgung nach der Vereinigung hat kläglich versagt

Strafverfolgung nach der Vereinigung(Ohne Spionageverfahren )

Ein eingereichter Antrag auf Forschung zum Thema “Wo ist unsere STASI denn geblieben?” wurde von der Bundesstiftung Aufarbeitung die über 70 Millionen Kapital verfügt auf dubiose Weise abgelehnt.

Und mit der Zeit schwimt der menschliche Bodensatz auf die Oberfläche wie das in diesem Fall geschehen.

IM JENS PETER soll  sein Deckname gewesen sein und 65 Berichte  über seinen Freund geschrieben haben !?? Was ist daran so sensationell? Dafür hat er Geld bekommen. Die Frage  wieso oder wodurch der IM der bei der STASI Funktion eines Bierholers, Informationslieferanten unter den zig Tausenden ausfüllte, zu so immensen Investitionmitteln kommt und auf einer solchen Stelle bauen darf, stellt die investigative Presse nicht !?

Ich habe nie für die STASI gearbeitet, war kein IM. Auch ich wurde damals verhaftet und vernommen wie ein Duzend weiterer Studenten. Nur wurde ich wieder  freigelassen und nicht angeklagt. ” Und das reichte schon aus für die zwei ausgestellten Persilscheine – durch die Gauck Behörde !??

Für mich ist seine Begründung warum er zweimal  die Anfrage an die Behörde richtete sehr interessant. Die BZ  hätte uns mitteilen können welches Datums die Mitteilungen der BStU sind !? – Gehören die unter Gaucks oder unter Birthlers Herrschaft in diesem außenparlamentarischen Raum !??

“Es ist klar dass auch beim dritten Mal nichts herauskommen kann !” – und wenn doch !? Wir warten es ab.

Das war nötig um im Potsdam als ehrenamtlicher Richter arbeiten zu dürfen .” für mich das Absolute Hammer!!!

Professor Dr. Jörg Arnold 1985 – 1989 Richter am Obersten Gericht der DDR und persönlicher wissenschaftlicher Referent des Präsidenten

brauchte keine Auskunft oder Persilschein, durfte danach 1991 und auch 2012  nach seiner evtl. Mitarbeit für MfS, weder an der UNI MÜNSTER 1990, noch bei seiner Einstellung am MAX-PLANCK-INSTITUT 1991 danach gefragt werden !?? Ob das damals eine Verletzung der Fürsorgepflicht seines Direktors Professor Dr. Eser anzusehen gewesen wäre, habe ich keine Kenntnis davon.

Erst als ich ihn voriges Jahr enttarnt hatte, outete er sich seinem neuen Direktor Professor Sieber gegenüber,  er räumte seine Kontakte mit MfS ein !?? So macht das die STASI… zugeben nur was bewiuesen ist. Dass er 1988 als IM ALTMAN auch  als B-Kader für das Oberste Gericht bestätigt wurde, was im Kriegsfalle ihm die Position eines Freißlers sichern würde, hatte er auch nach seinem Outing verschwiegen.

Warum ich über diese Sache herziehe, die  auf den ersten Blick mit unserem IMJENS PETER nichts zu tun hat !??  Angefangen mit der dpa, weiter mit Fernsehn und Zeitschriften und nahmhaften Zeitungen – allen habe ich die Ergebnisse  meiner/unserer Enttarnung schriftlich mitgeteilt. SPIEGEL Redakteur arbeitet  dran…Kretschmann und Seehofer sind darüber informiert, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft auch, und alle MÜSSEN schweigen !!!?

http://adamlauks.wordpress.com/2012/02/03/ich-fordere-auf-max-planck-institut-fur-internationales-und-auslandisches-strafrecht-auf-zur-losung-des-falles-lauks-seinen-beitrag-als-amtshilfe-dem-bundestag-zu-leisten-professor-dr-dr-h/

Ministerpräsident Kretschmann :

http://adamlauks.wordpress.com/2013/03/01/deiutsche-sprache-schwere-sprache-am-22-januar-schrieb-ich-an-den-ministerprasident-des-landes-baden-wurtemberg-im-altmann/

Max-Planck-Gesellschaft :

http://adamlauks.wordpress.com/2013/03/03/offene-beschwerde-an-den-pradidenten-der-max-planck-gesellschaft-professor-dr-peter-gruss/

Ich hoffe  die Leser national und international  zum Denken angeregt zu haben? Über den kleinen IM FURZ hier,  macht AXEL SPRINGER Tam Tam  um  vom wahren  Problem der Deutschen Strafrechtwissenschaftler abzulenken, und  über den TOP Spion des MfS, im Gehirn der Deutschen Strafrechtler seit 1991 … schweigt sich ein ganzes vereintes Deutschland aus. Der IM ALTMANN betreibt weiter Verleumdung-Zersetzung im Bezug auf meine Person.. und Max-Planck-Institut und Max-Planck-Gesellschaft nehmen ihm nach der doppelten Enttarnung,  als IM und als  TOP-MANN aus dem GVS B-Kaders des MfS, die Behauptung ab, dass er an mich ausschließlich als Rechtsanwalt herangetreten wäre. Zu jenem Zeitpunkt hatte ich keine Beschwerden, Keine Strafanzeigen bei der Berliner Justiz offen, wozu ich RA gebraucht hätte !?? Meinen  zweiten Strafantrag wegen Folter, Mißhandlungen,ärztliche Übergriffe, Anstiftung zur Folter im Amt, hatte ich erst am 11.4.2011 gestellt und erst dafür nahm ich sein Angebot, mich als Rechtsanwalt ohne Honorar zu unterstützen, an!??

Erschütternd ist  die Erkenntnis bzw. die  Vermutung, welches erpresserisches Potential die MfS Generalitet in die Verhandlungen mit BRD Unterhändlern Schäuble und Werthebach geführt haben musste,  weil aus der  ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG am 18.9.1990 ist eindeutig – dass  MPG und MPI schweigen und schlucken müssen, und  den Professor Dr. Jörg Arnold noch vor mir, der ihn enttarnt hatte, schützen müssen, und ich dadurch  der MAX-PLANCK-GESELSCHAFT ” Schaden zugefügt haben soll” , wie mir Frau Hartmann E. zu erklären sich andchickte, bevor sie selbst einsah, dass ihre Wortwahl eine falsche war.

Der Grund für sofortige Kündigung  für das Max-Planck-Institut wäre jetzt nur noch die Presentation  eines durch Dr.Arnold gefällten  politischen Urteils aus IM ALTMANNS Zeit als Richter am Kreisgericht Zittau 1980-1985. Die  Gerichtsakte sind bei der Staatsanwaltschaft Görlitz archiviert, und der Datenschutzgesetz steht davor, das unsere kleine Forschungsgruppe – ausserhalb der staatlich geprüften und durch Gauck gegründeten Aufarbeitungsindustrie stehend, in die Gerichtsakte Einsicht nehmen darf.

Aber, vielleicht haben das andere gemacht !? In den nächsten Tagen erscheint eine Veröffentlichung der Wissenschaftler, deren Pflugschar tiefer greift als unserer, und die  selbstsicher der Meinung sind, dass IM ALTMANN  danach  von sich aus kündigen und einpacken wird !?? Mir kommen die Tränen um den grössten  Überzeugungstäter der DDR der die  Gerichtsbarkeit der DDR Diktatur fünf Jahre lang am Obersten Gericht mitgestaltet und mitgeprägt hatte und seit 1991 ins Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau entweder nach dem Plan B des MfS eingesetzt wurde oder von den “höheren Stellen” der Kohlregierung dorthin beordert wurde um sich um die angelaufene juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts  “kümmert” das im Endergebnis, wie  das auch der Fall ist- siehe Statistiken oben- die  Verbrecher und Täter von mittleren und schweren Verbrechen gar erst nicht vor´s Gericht kommen, und das was verhandelt wurde  einer Rehabilitierung gleich kam, einem Freispruch und die DDR  am Ende   als größere Rechtsstaat da steht als die BRD jemals gewesen ist. Was für uns Opfer inakzeptabel, erniedrigend und auch für Deutschland untragbar und beschämend sein müsste ist die Tatsache  dass IM ALTMANN Alias Professor. Dr. Arnold, das Ansehen des Max-Planck-Instituts benutzend auf internationalen Gremien über die Menschenrechte und Justiz in der ehemaligen DDR docieren kann.

Ich als Folteropfer der STAZIS und eins seiner Anwichs-Opfer würde  das für gut finden… schon wegen seinen letzteren Verleumdungen. Der hat nicht begriffen, dass man ADAM LAUKS nicht verleumden kann. Ich wünsche  das alles was die STAZI mit mir getrieben hatte wäre nicht war, und vor allem das was die Berliner Justiz und Sonderbeauftragter aus meiner beiden Strafanzeigen und Strafanträgen wegen Folter…u.a. gemacht haben.. 21 Jahre lang !!! Es kann nicht zum Ruf und Eher der Jusititia Teutonica niemals gereichen.

Ich wollte nur Gerechtigkeit für erlittene Folter finden, einen Status eines STASI-Folteropfers erreichen. Statt dessen hat die Berliner Justiz meine Ehre gestohlen, meine Würde in den Dreck getreten und hat mich der STASI-Altlast in drei Fällen auf Gnade und Ungnade ungeschützt gelassen.

Am 13.6.201 zerrt mich ein ehemaliger Angehöriger des Wachregiments Felix Dzierzinsky aus Spremberg vor das Langericht Berlinwegen Verletzung seines Persönlichleitsrechts, weil ich auf meiner Seite http://www.adamlauks.de einenlink hatte der zur letzten Lohnliste des MfS führte. Er hatte  sich darin gefunden und behauptete mit einer Eidesstattlichen Versicherung niemals weder als IM noch als Hauptamtlicher für MfS gearbeitet zu haben !? Ich hatte sowohl den Datensatz als auch die Liste von der Seite entfernt die  als solche  von allen Aufarbeitern und Forschern nicht autorisiert war.. Täterschutz den Joachim Gauck in den Entwurf des StUG eingeflochten hatte gilt ewig und die geheime ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG bleibt noch 30 Jahre unter Verschluss.

Keine Gerechtigkeit für Folteropfer der STASI

Es gibt nach 20 Jahren Suche nach der Gerechtigkeit für erlittene Folterungen und Folterer

Stasifreundliucher Oberstaatsanwalt Reichelt würdigte die Meinung des Professor für Strafrecht nicht eines Satzes !?

Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend

Sein Einsatz als mein Rechtsanwalt war dieses einzige Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin wofür ich ihm Respect und Dankbarkeit zollen muss und werde, weil er der Berliner Justiz die Rechtslage  erörtert hatte nach meinem zweiten Strafantrag  272 Js 2215/11, der   wegen Folter, Misshandlungen u.a. der DDR Exekutive und IM Ärzte gerichtet war. STASI-freundlicher Oberstaatsanwalt Reichelt rief Arnold zu Hause an(warum ?) noch nmach dem er das 2 Tage dauernde Ermittlungsverfahren am 28.4.11 einstellte – als  ” Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. wurde wegen Verjährung eingestellt” – um anderthalb Jahre danach,  nach erneuten Strafanzeige  wegen Anstiftung zur Folter (die damals  unter “und  andere Delikte” eindeutig erkennbar war) gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt JETZT  einzuleiten, wobei er den Oberleutnant Wilk ausklammerte !?)

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ACHTUNG BEWEISER !!? über den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Verletzung § 258a  Strafvereitelung im Amt !!!

http://adamlauks.wordpress.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/

 

Joachim Gauck in Halle an der Saale : “Immer wieder fällt uns auch auf dass wir in einem tief kranken Land leben…In einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe die lügen bis zum Letzten “ … und da haben die Geheimdienste den richtigen an die richtige Stelle gesetzt zum Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen… ließen ihn vorher die STASI – mit auflösen… danach das StUG mitzuentwerfen … und in meinem Falle ist es bewisen: STASI-Verbrecher zu schütze ! Lange habe ich mich gefragt wo sind seine Verdienste von denen man vor der Wahl sprach? bis ich die Aktenkopien des Ermittlungsverfahren wegen Folter 76 Js 1792/93 erst im Januar 2013 in den Händen hatte. Ich erstattete die Strafanzeige… Als die Kanzlerinm sagte: ” DER WIRD ES NICHT !!! ” wusste sie um seine “Verdienste” in dem Aussenparlamentarischem Raum der Behörde des Sonderbeauftragten… Gauck Behörde !??? ******* Jeder Staat hat seine großen Geheimnisse. Nicht nur die, die das unentwegt Kaiserlich-Faschistische Reichsgericht mit wilden Spionageprozessen schützt: etwa jeden zweiten Tag wird in Deutschland einer wegen »Verrats« verurteilt – die Staaten haben noch andre Geheimnisse. Eines davon ist die Exekutive, die an den Wurzeln des Staates wacht. Denn wie kommt es, dass um die Amtszimmer der politischen Polizeiverwaltungen aller Länder eine eigentümliche Atmosphäre weht: ein merkwürdiges Gemisch von Muff und nicht sehr einwandfreien Gerüchen – es ist eine stockig gewordene Luft, wie sie in Bauernstuben gefunden wird, deren Fenster lange Wochen ängstlich verschlossen sind. Ist das überall so –? Kurt Tucholsky : DAS BÖSE GEWISSEN 1930 *******

Leiter der Gauck Behörde steht unter Täterschutz

Joachim Gauck muss sich wegen Strafvereitelung im Amt 1992-1997 nicht verantworten-wegen Verjährung

Transparency International & Human Rights Watsch sind informiert ! —– Original Message —– From: Adam Lauks To: petmail@parlament-berlin.de Sent: Wednesday, April 10, 2013 11:32 AM Subject: Fw: Query about the Ethics Committee Verantwortung des Bundesräsidenten Joachim Gauck für grobe Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt ud des StUG als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für STASI-Unterlagen Dem Präsidenten des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Adam Lauks —– Original Message —– From: Adam Lauks To: berlin@hrw.org   – Human Rights Watsch  – Deutschland Sent: Wednesday, April 10, 2013 9:24 AM Subject: Fw: Query about the Ethics Committee Verantwortung des Bundesräsidenten Joachim Gauck für grobe Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt ud des StUG als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für STASI-Unterlagen —– Original Message — From: Adam Lauks To: hrwpress@hrw.org     – Human Rightswatsch New York Sent: Wednesday, April 10, 2013 9:22 AM Subject: Fw: Query about the Ethics Committee Verantwortung des Bundesräsidenten Joachim Gauck für grobe Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt ud des StUG als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für STASI-Unterlagen In the name of all Victims of Torture and Violence in GDR Prisons ! Translate and give me support in my fight for Justice and MY TRUTH !? Maby transparency can help !?? Constitutional Court denieded my complains because of treatment of Courts of Berlin in last 20 Years. With Compliments Adam Lauks Victim of Torture in GDR and Victim of Berlins court. — Original Message — From: Adam Lauks To: office@transparency.de    TRANSPARENCY DEUTSCLAND Sent: Tuesday, April 09, 2013 11:42 PM Subject: Fw: Query about the Ethics Committee Verantwortung des Bundesräsidenten Joachim Gauck für grobe Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt ud des StUG als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für STASI-Unterlagen An den Herrn Dr. Christian Humborg zur persönlichen Kenntnisnahme und weiterten Veranlassung/Verwendung. Mit freunlichen Grüßen und leiser Hoffnung auf Ihre Rückmeldung Folteropfer der STAZIS entegrt undentwürdigt bis auf Lebensende durch die Justiz des Deutschen Rechtsstaates — Original Message — From: Adam Lauks To: scutzach@transparency.org   TRANSPARENCY INTERNATIONAL Sent: Tuesday, April 09, 2013 11:36 PM Subject: Query about the Ethics Committee Verantwortung des Bundesräsidenten Joachim Gauck für grobe Verletzung des § 258a Strafvereitelung im Amt ud des StUG als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für STASI-Unterlagen Sehr geehrte Damen und Herren ! Hiermit zeige ich die gesetzeswidrige Handlung des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für STASI-Unterlagen Herrn Joachim Gauck in den Jahren 1992-1994 an. Unten angeführten Links bringen Sie zu den Beweisen und zu der Strafanzeige und zum Strafantrag vom 13.02.2013. Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren unter 222 UJs 662/13 wurde am 11.03.2013 wegen Verjährung eingestellt. Die schriftliche Mitteilung darüber erreichte mich erst am 8.4.2013. http://adamlauks.wordpress.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/ Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim. Strafanzeige gegen die BStU vom 13.02.2013 http://adamlauks.wordpress.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/ OFFENER BRIEF AN BUNDESPRÄSIDENTEN GAUCK mit Rüchtrittforderung : http://adamlauks.wordpress.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/ Angefangen mit der dpa, ARD,ZDF und allen namhaften Zeitschriften und Tageszeitungen haben diese Information aktuell von mir erhalten. Es herrscht Schweigen des Bundespräsidenten der die Unterlagen über die Strafvereitelung im Amt aus den Jahren 1992-1997 ( 30 Js 1792/93) und Strafverteitelung und systematische rechtsbeugerische Vertuschung und Vedrängung der Berliner Justiz – mittels Kopien der angeführten Ermittlungsverfahren mehr als eindeutig dokumentieren. Die Ministerin für Justiz eurde von mir angehalten die beide Ermittlungsverfahren auf ihre Rechtsstaatlichkeit in ihrem Hause überprüfen zu lassen. Zuständigkeitshalber überstellte sie die Akte an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die es abgelehnt hatte – ohne Begründung- die Überprüfung durchzuführen und schickte mir die Aktenkopien zurück. Eine Eingabe an den Petitionsausschus des Deutschen Bundestages wurde abgewiesen und zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin verwiesen, das die Eingabe demnächst vortragen wird- laut Frau Albers. Auch meine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht, nach meinem Weg durch die Berliner Instanzen: Staatsanwaltschaft,Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht führte nicht zur Revision des Ermittlungsverfahrens 30 Js 1792/93, wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Es besteht begründeter Verdacht dass der Sonderbeauftragter der Bundesregierung für STASI-Unterlagen vom Anfang an auf die Ersuchen der Verfolgungsorgane auf Überstellung der Augenscheinobjekte die als Beweise im Original in der Hauptverhandlung dienen sollten, mit Ignoranz reagiert hatte, und statt dessen die Staatsanwaltschaften oder Ermittler mit Mitteilungen von lügenhaftem Inhalt abgefertigt hatte, und dazu noch Aktenkopiean auf dubiose Weise den Ermittlern zugespielt hatte die denunziatorisch und tendenziös die Ermittlungen hinauszögerten und Richtung ihrer Einstellung lenkten – mangels an Beweisen, wie das in meinem Fall einwandfrei bewiesen ist. Es ging der Gauck Behörde dabei darum, die Täter zu schützen, die mittlere und schwere Verbrechen begangen hatten. In vergangenen Jahren 20 Jahren hat die Berliner Justiz meine Ehre und Würde mit Füßen zertreten, das Einzige das ich aus der STASI-Hölle herübergerettet hatte. Mein Status als Folteropfer des MfS bleibt unbestätigt… Das vorgehen der Justiz nach der Wende steht im großen Gegensatz zur Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages vom 17.6.1992 Ehrenerklärung für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft Der Deutsche Bundestag würdigt das schwere Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft Unrecht zugefügt wurde. Den Menschen, die unter der kommunistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, ist in vielfältiger Weise Unrecht oder Willkür widerfahren. Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert. Viele sind in unmenschlichen Haftanstalten umgekommen. Sie wurden gefoltert, gequält und getötet. Sie wurden in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert. Sie wurden verschleppt. Sie wurden unter Missachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit aus ihrer Heimat, von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen vertrieben. Sie wurden an Eigentum und Vermögen geschädigt. Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor allen Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen. Er bezeugt all’ jenen tiefen Respekt und Dank, die durch ihr persönliches Opfer dazu beigetragen haben, nach über 40 Jahren das geteilte Deutschland in Freiheit wieder zu einen. Deutscher Bundestag, 17.06.1992 (BR-Drucksache 431/92) Die Deutsche Justiz hatte keinen Folterknecht rechtskräftig verurteilt weder wegen Folter,noch wegen Quälen noch wegen Töten. Mit freundlichen Grüßen und leiser Hoffnung auf Ihre Rückmeldung Folteropfer der STAZIS entehrt und entwürdigt bis auf Lebensende durch die Justiz des Deutschen Rechtsstaates Diesen Beitrag minimieren ACHTUNG BEWEISE !!! : Gauck und Gauckbehörde unterschlugen wissentlich und absichtlich Beweise für schwere Körperverletzung im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin – ZERV 214 Wegen Folter,Körperverletzung,körperliche Mißhandlungen,Gewaltanwendung und Übergriffe der IM Ärzte und Mediziner » AKTUELL VOM TAGE : 9.4.2013 Einstellung des Ermittlungsverfahrens 222 UJs 662/13 wegen Verjährung eingestellt !!? Bundespräsident Joachim Gauck kann sich zurücklehnen !?? Die Wahrheit und Gerechtigkeit… HIER sind die BEWEISE über Gaucks Verdienste  für das Volk ! http://adamlauks.wordpress.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/

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