Blaue Karte EU

Geschichte

Im März 2000 hat sich der Europäische Rat in Lissabon ein neues Ziel gesetzt: die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, mit der Fähigkeit zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, für mehr und bessere Arbeitsplätze und größeren sozialen Zusammenhalt.

Oktober 2007, die Europäische Kommission verabschiedet zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften im Bereich der Wirtschaftsmigration. Der erste Vorschlag betrifft eine Rahmenrichtlinie zur Aufnahme von hochqualifizierten Migranten in der EU, die später als Blaue Karte EU Richtlinie bekannt wurde. Der zweite Vorschlag betrifft eine Richtlinie zur Vereinfachung des Zuwanderungsverfahrens, indem die Kandidaten durch ein einziges Bewerbungsverfahren geführt werden, die Regelung der "einmaligen Anmeldung". Mai 2009, der Europäische Rat verabschiedet die Blaue Karte EU Richtlinie. Dezember 2011, die Richtlinie für die einmalige Anmeldung wird verabschiedet. Gemeinsam führen die Mitgliedsländer das Programm Blaue Karte EU ein: Eine nachfrageorientierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

"Die Zuwanderung von Arbeitskräften in Europa fördert unsere Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum. Sie trägt auch dazu bei, die mit einer alternden Bevölkerung einhergehenden demografischen Probleme zu bewältigen."
José Manuel Barroso

Zielsetzungen

Das Programm Blaue Karte EU soll Europas Attraktivität für hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker aus Drittstaaten, die nicht der EU angehören, steigern. Alle EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Großbritannien, Dänemark und Irland, nehmen an dem Programm Blaue Karte EU teil.

Bisher entschieden sich hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker für die etablierten Zuwanderungsländer Australien, Kanada und die USA. Die Europäische Initiative verfügt über eine Reihe von entscheidenden Eigenschaften, die dazu beitragen werden, dass Europa zum beliebtesten Zuwanderungsziel der Welt wird:

  • Arbeitskonditionen und Verdienstbedingungen des Einwanderers sind gleichgestellt an die der Staatsangehörigen
  • Anspruch auf eine Reihe von sozioökonomischen Rechten
  • Erleichterte Bedingungen bei der Familienzusammenführung
  • Aussichten auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
  • Freier Zugang zu einer Gewerkschaft


Bedingungen

Mit dem Netzwerk Blaue Karte EU können Sie ein Profil für mögliche Arbeitgeber erstellen. Darüber hinaus können Sie auf der Plattform Ihren Antrag elektronisch einreichen. Für eine Beantragung der Blauen Karte EU müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes
  • Sie müssen einen Hochschul- bzw. Universitätsabschluss nachweisen
  • Sie müssen einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot in der EU nachweisen


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