Einen Online Shop im Land der Abmahner rechtssicher zu gestalten ist eine Kunst. Unzählige deutsche Rechtsvorschriften, Vorgaben der EU und Urteile die an der Realität des Internet vorbei gehen machen Händlern das Leben schwer. Hinzu kommt die ausgeprägte Abmahnkultur von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und Abmahnvereinen.
Shop-Profi und Rechtsanwalt Sören Siebert zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Online Shop abmahnsicher machen.
Die rechtlichen Vorgaben für eine gewerbliche Website sind schon sehr hoch. Wenn Sie einen Shop betreiben, sind die rechtlichen Fallstricke für Laien kaum noch zu überblicken.
AnzeigeKurz vorab: Nach hunderten Shopprüfungen in meiner Kanzlei umfasst die Liste der Prüfkriterien je nach Branche bis zu 50 verschiedene Punkte mit teilweise weiteren Unterpunkten. Diese lassen sich nicht alle in einem Beitrag darstellen. Die wichtigsten Abmahnfallen und häufigsten Fehler haben wir aber systematisch für Sie zusammen gestellt und Schritt für Schritt erklärt.
Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen. Impressumsverstöße sind auch in Shops und Händlerseiten ein häufig abgemahnter Punkt.
Das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu massenhaften Abmahnungen von Onlinehändlern geführt. Vor allem die letzte Gesetzesänderung im Juni 2014 hat zu zahlreiche Änderungen geführt. Unzählige Shops haben diese aber noch nicht umgesetzt.
Praxis-Tipp: Die wohl preiswerteste Möglichkeit, in einem Online Shop stets mit einer aktuellen Widerrufsbelehrung aufzutreten finden Sie hier:
Widerrufsbelehrung für Online Shops
AGB sind das rechtliche Rückgrat der Verträge, die Sie mit Ihren Kunden abschließen. Hier sollten Sie sich nicht mit copy& paste bei fremden Shops bedienen. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Aber:
Über unzulässige AGB-Klauseln wurden ganze Bücher geschrieben.
Beispiele für oft verwendete unwirksame AGB-Klauseln:
Praxis-Tipp: Die wohl preiswerteste Möglichkeit, in einem Online Shop stets mit aktuellen und anwaltlich geprüften AGB aufzutreten finden Sie hier:
Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. AGB einfach online stellen genügt nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn:
Bei vielen Shopprüfungen kann man immer noch feststellen, dass die seit drei Jahren geltende „Button-Lösung“ nicht umgesetzt ist. Buttonlösung bedeutet nämlich nicht, ich stelle die Beschriftung des Buttons auf „Kaufen“ um. Das ist nur ein Punkt, der umgesetzt werden muss. Hinzu kommen aber viele Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung des Bestellprozesses und der Checkout-Seite.
Die Gerichte gehen davon aus, dass Ware in Online Shops sofort verfügbar ist. „Sofort verfügbar“ bedeutet dabei Lieferung innerhalb weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tage lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit hingewiesen werden. Zudem hat die Änderung des Widerrufsrechts im Juni 2014 auch neue Pflichten im Hinblick auf die Angaben der Lieferzeit gebracht. Ca.-Angaben sind jetzt tabu. Es darf bei der Berechnung auch nicht mehr auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden.
Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops korrekt und vollständig wiedergegeben werden müssen. Schon die Angabe der Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) fehlt in vielen Shops. Hinzu kommen Angaben zu Versand und Grundpreisen.
Jeder Shop benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung. Insbesondere für Shop Betreiber ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Aus Gründen des Kundenvertrauens (klare Datenschutzregeln wirken sich direkt auf dem Umsatz aus) und natürlich aus rechtlichen Gründen.
Shopbetreiber müssen Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitteilen. Bei Daten, die für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind, ist eine Unterrichtung ausreichend. Bei Weitergabe von Kundendaten in anderen Fällen ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich
Newsletter sind auch in Zeiten von Facebook und Social Media das wirksamste Marketinginstrument für Shopbetreiber. Leider kann man hier rechtlich sehr vieles falsch mache. Die Gerichte fordern ein strenges Double Opt In, für Bestandskunden gelten andere Regelungen, es wird oft das Impressum vergessen... .
Produktbeschreibungen, Bilder der Ware und Videos sind in der Regel rechtlich geschützt. Zumindest für Fotos und Filme gilt: Nie ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen. Aber auch umfangreiche Produktbeschreibungen und Sammlungen technischer Daten können rechtlich geschützt sein. Kommt es hier zum Content Klau (Übernahme fremder Inhalte) ist das nicht nur ein Urheberrechtsverstoß, sondern kann auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.
Shopbetreibern ist oft der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht klar. Hinzu kommt dann noch das Widerrufsrecht, das jedem Kunden zusteht. Vor allem in Werbeaussagen werden diese Punkte oft durcheinander gebracht. Vor allem "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" werden oft abgemahnt. Vielen Shopbetreibern ist aber gar nicht klar, dass Sie beispielsweise nicht mit "24 Monate Gewährleistung" werben dürfen.
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