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Mindestreserven

Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Kreditinstituten, auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken (NZBen) Pflichteinlagen zu unterhalten: diese werden als "Mindestreserven" oder "Reserve-Soll" bezeichnet. Die Höhe der von jedem Institut zu unterhaltenden Mindestreserven richtet sich nach seiner Reservebasis.

Das Mindestreserve-Soll eines Instituts wird ermittelt, indem die Mindestreservebasis mit einem Mindestreservesatz multipliziert wird. Die EZB wendet einen einheitlichen positiven Reservesatz auf den überwiegenden Teil der in der Mindestreservebasis enthaltenen Bilanzposten an. Dieser Mindestreservesatz wurde zu Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion auf 2% festgesetzt und ab dem 18.01.2012 auf 1 % abgesenkt. Wie bereits erwähnt, wird das Mindestreserve-Soll jedes einzelnen Instituts durch Anwendung des Mindestreservesatzes auf die Mindestreservebasis berechnet. Die Institute haben einen einheitlichen Freibetrag von 100.000 Euro von ihrem Mindestreserve-Soll abzuziehen. Mit diesem Freibetrag sollen die Verwaltungskosten bei einem sehr geringfügigen Mindestreserve-Soll verringert werden.

Zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflicht müssen Kreditinstitute Guthaben auf ihren Girokonten bei den NZBen unterhalten. Dabei erlaubt das Mindestreservesystem des Eurosystems den Geschäftspartnern eine Durchschnittserfüllung der Mindestreserve; dies bedeutet, dass sich die Erfüllung der Mindestreservepflicht nach den durchschnittlichen Kalendertagesendguthaben auf den Mindestreservekonten innerhalb einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode bemisst.

Das Eurosystem will gewährleisten, dass das Mindestreservesystem weder das Bankensystem im Eurogebiet belastet noch den effizienten Ressourceneinsatz behindert. Aus diesem Grund werden die Mindestreserveguthaben der Kreditinstitute verzinst, und zwar zum durchschnittlichen marginalen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage). Dieser Satz liegt daher sehr nahe bei den kurzfristigen Geldmarktzinssätzen.

Die wichtigsten Funktionen des Mindestreservesystems sind die Stabilisierung der Geldmarktsätze und die Vergrößerung der strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem (Quelle: Die Geldpolitik der EZB. Europäische Zentralbank, Frankfurt 2004).

Daten zur Höhe des Mindestreserve-Solls und der Mindestreserve-Erfüllung werden im Statistikteil der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank auf Seite *42 veröffentlicht.

Unverbindliche Kalender für die Mindestreservehaltung

Geänderter Kalender 2014/2015 (Rundschreiben Nr. 50/2014 vom 05.08.2014)

Dokumente zum Thema Geldpolitik

Zusatzinformationen

Rechtliche Grundlagen  

Foto zeigt ein geschlossenes Buch, das auf einem Notebook liegt.

Der rechtliche Rahmen für das Mindestreservesystem des Eurosystems ist in Artikel 19 der Satzung des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB-Satzung), der EG-Ratsverordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank und in der EZB-Verordnung über Mindestreserven niedergelegt.

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Externe Links zur EZB  

Europäische Zentralbank

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Liste der Institute, die von der Mindestreservepflicht aus anderen Gründen als ihrer Sanierung freigestellt sind


Liste der Institute, die unter das Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank fallen


(in englischer Sprache)