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10.09.2003 - 28/2003

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Andrea Klump wegen versuchten Mordes

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat mit Anklageschrift vom 27. August 2003 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

die 46 Jahre alte, deutsche Staatsangehörige Andrea Martina Klump

wegen versuchten Mordes in 33 Fällen und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erhoben. Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Auftrag einer palästinensischen Terrororganisation an einem Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1991 in Budapest/Ungarn beteiligt gewesen zu sein.

In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens im Januar 1988 schlossen sich die Angeschuldigte und der zwischenzeitlich verstorbene Horst Ludwig Meyer sowie weitere unbekannt gebliebene Mittäter zu einem so genannten "Hit-Kommando" zusammen, um Mord- und Sprengstoffanschläge gegen Juden und amerikanische Einrichtungen zu begehen. Entsprechend dieser Zielsetzung planten die Angeschuldigte und ihre Mittäter spätestens Mitte 1991, im Auftrag einer nicht näher bekannten palästinensischen Ter-rororganisation in Budapest einen Mordanschlag auf jüdische Auswanderer aus der Sowjetunion zu begehen. Ungarn diente zu dieser Zeit jüdischen Auswanderern als Transitland für die Ausreise aus der Sowjetunion.

In Ausführung dieses Planes verübte die Angeschuldigte zusammen mit Horst Ludwig Meyer und den weiteren Mittätern am Morgen des 23. Dezember 1991 in Budapest einen Sprengstoffan-schlag auf einen mit 29 sowjetischen Juden und zwei Begleitern besetzten Reisebus. Die Aus-siedler befanden sich auf dem Weg zum Flughafen Budapest. Die Explosion wurde durch einen am Fahrbahnrand abgestellten PKW, in dem 25 kg Sprengstoff deponiert waren, mittels eines selbst gefertigten Funkfernzünders ausgelöst. Infolge eines kunstruktionsbedingten Fehlers der Funkfernbedienung erfolgte die Detonation einige Sekunden vor dem geplanten Zeitpunkt. Die Hauptwirkung der Explosion traf deshalb nicht den Reisebus, sondern ein vorausfahrendes Begleitfahrzeug der ungarischen Polizei. Die Insassen des polizeilichen Begleitfahrzeuges erlitten schwerste Verletzungen. Vier jüdische Businsassen wurden leicht verletzt. Einige Tage später bekannte sich eine Gruppierung "Bewegung für die Befreiung von Jerusalem" zu dem Anschlag.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat die Ermittlungen gegen Andrea Klump im Jahre 2001 aufgenommen, nachdem in einer Wohnung in Budapest aufgefundenes Spurenmaterial zweifelsfrei zugeordnet werden konnte (siehe Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 20. Juli 2001, unter www.generalbundesanwalt.de/Aktuelles/Pres-semitteilungen 2001).

Die Angeschuldigte befindet sich zurzeit in Strafhaft. Am 15. Mai 2001 wurde sie durch das Oberlandesgericht Stuttgart im Zusammenhang mit ihrer Tatbeteiligung an dem Sprengstoff-attentat in Rota/Spanien am 17. Juni 1988 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

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