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Die neue Zahlungsanweisung

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsaumes kommt es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es wird künftig nur mehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung, geben.


Wie sieht die neue Zahlungsanweisung aus?

Der neue Zahlungsbeleg sieht dem bisher verwendeten Zahlschein sehr ähnlich. Wie der Zahlschein enthält auch die neue Zahlungsanweisung den Namen des Empfängers, den Verwendungszweck, ein Unterschriftsfeld und ein Betragsfeld.

Im Gegensatz zum Zahlschein werden bei der neuen Zahlungsanweisung anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl des Empfängers die internationale Kontonummer IBAN (= „International Banking Account Number“) und die internationale Bankleitzahl BIC (= „Bank Identifier Code“) verwendet.

Abbildung der neuen Zahlungsanweisung
Die neue Zahlungsanweisung


Eine für alle Fälle: durch die Verwendung der SEPA-Zahlungsanweisung werden die bestehenden Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standard-Überweisungen abgelöst. Seit 1. Jänner 2009 ist auch bei der neuen Zahlungsanweisung die Gutschrift-Truncation möglich.


Kann die neue Zahlungsanweisung auch für Kunden vorbedruckt werden?

Selbstverständlich kann auch der neue Beleg für die Versendung an Kunden vorbedruckt werden!
Nähere Informationen zur richtigen Bedruckung bzw. Personalisierung der neuen Zahlungsanweisung sind hier zu finden.
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