Neues Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:
An die Stelle des Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung Herrn Jonas Ahlgrimm, der auf sein Mandat verzichtet hat, rückt nach § 34 KWG aus der Liste „Die Linkspartei. (Die Linke.)“ die nächste noch nicht berufene Person nach.
Mit meiner Feststellung vom 20. Februar 2014 ist Frau Michaela Pukownick nachgerückt, die ihr Mandat am 05. März 2014 niedergelegt hat.
Somit rückt Frau Christiane Plonka als die nächste noch nicht berufene Person der Liste in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen nach.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.
Gießen, 05. März 2014
Jens Haub
Stellvertretender Wahlleiter
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