Kontakt | Impressum | Sitemap | RSS | English

E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!

Gesetzliche Grundlagen der Ausleihe in Bibliotheken

Jede Person hat laut Artikel 5 des Grundgesetzes das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu unterrichten“. Bibliotheken erfüllen dementsprechend einen Informations- und Bildungsauftrag: Sie bieten jeder Person die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Mitteln, Alter, Geschlecht oder Glaubenszugehörigkeit am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Bund und Bundesländer entrichten eine Ausgleichszahlung (Bibliothekstantieme) für den Verleih in öffentlichen Bibliotheken an die Urheber der ausgeliehenen Werke.

Im Urheberrecht ist geregelt, dass alle Werke, die mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU auf den Markt gekommen sind, ohne Zustimmung des Urhebers erworben werden können. Das Recht des Urhebers, selbst darüber zu entscheiden, ob sein Werk überhaupt in die Öffentlichkeit gelangt, ist damit also erschöpft und man spricht vom Erschöpfungsgrundsatz. Jede Bibliothek hat daher das Recht, nach eigener Entscheidung jeden Titel zum gebundenen Ladenpreis zu erwerben und zum Verleih anzubieten.

Rechtliche Probleme bei der E-Book-Ausleihe

Ein E-Book ist kein körperlicher Gegenstand wie ein Buch, eine CD oder eine DVD. Die oben beschriebene Erschöpfung gilt aus Sicht von Verlagen jedoch nur für sogenannte körperliche Werke, die nicht körperlichen fallen aus dieser Perspektive nicht unter diese gesetzliche Regelung des Urheberrechts.

Kauft man heute ein E-Book, so schließt man lediglich eine Lizenz ab. Man erhält dabei nur eine Nutzungsberechtigung, erwirbt aber kein Eigentum. Daher bestimmen derzeit auch die Verlage selbst darüber, ob sie eine E-Book-Lizenz an Bibliotheken vergeben oder nicht. Zusätzlich zum Leserecht müssen Bibliotheken auch das Verleihrecht von den Verlagen erwerben, weshalb es für Bibliotheken auch finanzielle Schwierigkeiten beim E-Book-Erwerb geben kann.

Die Kampagne „E-Medien in Ihrer Bibliothek: mein gutes Recht!“ und Forderungen des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv)

Da urheberrechtliche Regelungen auf europäischer Ebene festgelegt werden und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden müssen, hat der Europäische Bibliotheksverband EBLIDA eine europaweite Kampagne initiiert, die in vielen Ländern der Europäischen Union zeitgleich durchgeführt wird, in Deutschland unter dem Titel „E-Medien in der Bibliothek: mein gutes Recht!“.
Nachdem sich der dbv in den letzten Jahren auf verschiedenste Weise für Fortschritte auf europäischer und nationaler Ebenen eingesetzt hatte, wird die Kampagne heute schwerpunktmäßig auf nationaler Ebene fortgeführt und dabei mit einer Vielzahl von Aktivitäten versucht, Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung zu nehmen.

Aus Sicht des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) müssen Öffentliche Bibliotheken durch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Ausleihe von E-Books und E-Medien in die Lage versetzt werden, grundsätzlich jedes in der Europäischen Union auf dem Markt erhältliche E-Book zu erwerben und ihren Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Hierfür fordert der dbv die Aktualisierung des Urheberrechts mit dem Ziel der rechtlichen Gleichstellung des E-Book-Verleihs mit der Ausleihe körperlicher Medien, um eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle zu schaffen. Er plant die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Werke, wenn den Bibliotheken im Gegenzug die gleichen Nutzungsrechte für elektronische wie für gedruckte Werke eingeräumt werden. Gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert der dbv zudem den reduzierten Mehrwertsteuer-Satz für gedruckte Bücher beizubehalten und für E-Books einzuführen und die einheitliche Einhaltung der Buchpreisbindung.

dbv-Positionspapier Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books

Prominente Unterstützer der Kampagne

Thomas Freitag zu „E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!“:

Auch wenn ich noch eher das klassische Buch favorisiere, unterstütze ich doch die E-Medien in der Bibliothek. Wenn die Bibliotheken dadurch steigende Nutzungszahlen verzeichnen ist das nur gut. Wir müssen unsere Kinder mit Büchern zusammenbringen. Auch mit dem E-Book.

Es ist inzwischen erwiesen, daß 25% unserer Schulabgänger nicht richtig schreiben können. Und wer nicht schreiben kann, kann auch nicht lesen. Die Auseinandersetzung mit dem geschrieben Wort fördert den intellektuellen Denkprozess jenseits primitiven Schwarz-Weiß-Denkens.

In meinem Kabarettprogramm „Der kaltwütige Herr Schüttlöffel“ verweist der  Bibliothekar Sebastian Schüttlöffel, dessen Stadtteilbibliothek geschlossen werden soll,  in diesem Zusammenhang auch auf den Schatz unserer Sprache.


Zitat:„Ja, wenn sich bei Shakespeare Romeo mit Tybalt auf der Straße duelliert, sagt er: 'Nun flieh gen Himmel, schonungsreiche Milde! Entflammte Wut, sei meine Führerin! Nun, Tybalt, nimm den Schurken wider, den du mir eben gabst! Der Geist Mercutios schwebt nah noch über unseren Häuptern hin und harrt, dass deiner sich ihm zugeselle. Du oder ich! Sonst folgen wir ihm beide!' Und was sagt man heute? 'Ich mach dich Krankenhaus!' Das heißt doch, wir müssen mehr in Bildung stecken.“

Ihre Unterstützung ist uns wichtig!

E-Medien sind Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens. Der Zugang dazu in Ihrer Bibliothek ist Ihr gutes Recht. Unterstützen Sie die Bibliotheken dabei, eine eindeutige gesetzliche Regelung zu erzielen, damit sie ihren Bildungs- und Informationsauftrag im vollen Umfang auch weiterhin in Ihrem Interesse erfüllen können!

Nutzen Sie das Musterschreiben als Grundlage, um an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis zu schreiben.

Den oder die Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/index.jsp

Unterstützen Sie uns!


Nutzen Sie dieses Musterschreiben, um an den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis zu schreiben.

Ihren jeweiligen Bundetagsabgeordneten finden sie hier.

Prominente Unterstützer

Thomas Freitag
Das Poster zur Kampagne