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Pressemitteilung: Studierende sprechen sich für Zivilklausel aus


Die studentische Vollversammlung vom 26. Juni hat ein Meinungsbild für eine ZIvilklausel abgegeben

Auf der studentischen Vollversammlung am Dienstag, den 26. Juni, die mit 300 anwesenden (von 833 für die Beschlussfähigkeit notwendigen) Studierenden nicht beschlussfähig war, fiel das Ergebnis der Abstimmung mit 144 (und damit mehr als 3/4 der abgegebenen) Stimmen für die Forderung der Studierenden nach Einführung einer Zivil- und Transparenzklausel in die Grundordnung der Universität eindeutig positiv aus.

Thema der Vollversammlung war die Zivilklausel. Mit einer solchen Klausel verpflichtet sich eine Universität oder ähnliche Einrichtung, nur für zivile, das heißt nicht-militärische Zwecke, zu lehren und zu forschen. Die Vollversammlung sprach sich dafür aus, eine Verpflichtung auf ausschließlich friedliche und zivile Zwecke, sowie eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Drittmittel in der Grundordnung der Universität zu verankern. Der vorgelegte Antrag wurde ohne entscheidende Änderungen angenommen.

Vorangegangen war der Vollversammlung eine vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und der Initiative friedliche Uni Augsburg organisierte Veranstaltungsreihe über die Zivilklausel, zu der auch Universitätspräsidentin Frau Doering-Manteuffel geladen war. Dort sprach diese sich dafür aus, dass die Studierenden eine konkrete Formulierung ausarbeiten und mit dieser den Weg durch die Gremien gehen sollten.

Einer der Antragsteller, Philipp Spiegelsberger, meint: „Dieses eindeutige Meinungsbild fordert alle Statusgruppen dieser Universität auf, die Studierendenvertretung sowie die gesamte Universitätsleitung, sich noch intensiver mit dem Thema auseinander zu setzen.“

Kyra Schneider, hochschulpolitische Referentin im AStA, hofft nun auf einen Prozess gemeinsamer Arbeit der entsprechenden Gremien und interessierter Studierender im Sinne einer Umsetzung des vorliegenden Votums und wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen.

Antrag zur Zivil- und Transparenzklausel

„Die studentische Vollversammlung möge sich für die Verankerung eines zusätzlichen Paragraphen in die Grundordnung der Universität Augsburg in folgendem Wortlaut aussprechen:

Zivil- und Transparenzklausel

(1) Die Universität Augsburg ist eine Universität, an der Lehre, Forschung und Studium ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen.

(2) Unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen nach Drittmittelgeber, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich bekannt zu geben. Als Drittmittel sind dabei solche anzusehen, wie sie im Abschnitt 1.2 der bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen benannt sind."

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Meldung vom 28.06.2012