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Menschenrechtsbildung

Nur wenn Menschen ihre Rechte kennen und sie artikulieren können, werden diese Rechte eingefordert und umgesetzt. Menschenrechtsbildung ist daher eine zentrale Voraussetzung, die Menschenrechte zu verwirklichen – in Deutschland ebenso wie in allen anderen Staaten. Gemäß einer Umfrage der Universitäten Marburg und Leipzig von 2003 kann der durchschnittliche Deutsche nicht einmal drei Menschenrechte benennen.

Die Vereinten Nationen haben 2005 ein Weltprogramm für Menschenrechtsbildung formuliert, um die Menschenrechtsbildung weltweit zu stärken. Für die Jahre 2005-2009 zielte es mit einem Aktionsprogramm auf die Schulen ab. Für die Jahre 2010 bis 2015 liegt der Fokus auf dem öffentlichen Dienst, inklusive Polizei, Justiz, Militär, Regierungsstellen, öffentliche Verwaltung und Gesundheitswesen. 2009 war das UN-Jahr des Menschenrechtslernens, derzeit verhandeln die Vereinten Nationen über die "Draft UN Declaration on Human Rights Education and Training".

Menschenrechtsbildung umfasst im zeitgemäßen Verständnis des Weltprogramms für die Schulen 2005-2009 drei Komponenten: Kenntnisse und Fähigkeiten, Wertvorstellungen, Einstellungen und Verhaltensweisen sowie Handeln. Für das deutsche Bildungswesen ist festzuhalten, dass im Anschluss an zwei KMK-Empfehlungen zwar Lehrpläne in den meisten Bundesländern inzwischen Raum für die Behandlung der Menschenrechte gewähren, sie im Schulunterricht und in Schulbüchern dennoch nicht angemessen behandelt werden.

Dokumente und weitere Informationen:

Mehr zum Weltprogramm für Menschenrechtsbildung

Empfehlung der KMK zur Menschenrechtserziehung vom 14. Dezember 2000 (PDF, Internetseite der KMK)

Studie "Einstellung der Deutschen zu den Menschenrechten" (PDF, Internetseite HREA)

"Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen" des Forum Menschenrechte

Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Menschenrechtsbildung für die Polizei"

Dossier Menschenrechte und Menschenrechtsbildung des Deutschen Bildungsservers