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<h1><b>Meine Gemeindewohnung</b><br /> Mein Zuhause</h1> <h1><b>Meine Gemeindewohnung</b><br /> Mein Zuhause</h1>

Meine Gemeindewohnung
Mein Zuhause

So kommen Sie zu Ihren eigenen vier Wänden

In unseren Gemeindewohnungen sind alle Menschen willkommen. Unsere Wohnungen sind wegen ihrer leistbaren Mieten bei sehr vielen WienerInnen beliebt. Ob Sie für eine Gemeindewohnung in Frage kommen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie hier nachlesen.

FAQs und Tipps

Wer kann ein Wiener Wohn-Ticket für eine Gemeindewohnung beantragen?

Jede oder jeder, die oder der alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen begründeten Wohnbedarf nachweisen kann, kann sich für ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit für eine Gemeindewohnung - registrieren.

Was kann ich machen, wenn ich die Grundvoraussetzungen oder einen begründeten Wohnbedarf nicht erfülle?

Sich in die InteressentInnenliste für eine geförderte Wohnung einzutragen ist nur möglich, wenn sie alle Grundvoraussetzungen erfüllen und einen begründeten Wohnbedarf nachweisen können. Sollten Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt den Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung entsprechen, können Sie sich ohne Weiteres eintragen beziehungsweise Ihr Wiener Wohn-Ticket erhalten.

Was passiert wenn meine Stamm- oder Förderdaten nicht stimmen?

Im Falle falscher Angaben in Stamm- und/oder Förderdaten (vorsätzlich oder fahrlässig) sind wir berechtigt, eine Erstreihung ersatzlos zu streichen. Bitte achten Sie deshalb beim Ausfüllen Ihrer Daten besonders genau auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben.

Wo kann ich mein Wiener Wohn-Ticket erhalten?

In der Wohnberatung Wien können Sie sich persönlich oder auch online für Ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket registrieren. Bitte vergessen Sie bei persönlicher Vorsprache nicht, alle Ihre Unterlagen und die aller Personen, die mit Ihnen in Ihre Wohnung einziehen wollen, mitzunehmen. Bitte vereinbaren sie für einen Beratungstermin unter der Service-Hotline 01/24 111.

Ist mein Vormerkschein noch gültig?

Ja!

Alle Vormerkscheine sind auch nach dem 1. Juli gültig und werden entsprechend ihres Vormerkdatums gereiht. Um aber das gesamte kostengünstige Wohnungsangebot der Stadt Wien zu nutzen können Sie jederzeit Ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket lösen und nach einer Wohnung aus dem geförderten Wohnbau suchen.

Kann jemand für mich meine Registrierung durchführen?

Sollte es Ihnen persönlich nicht möglich sein, die Registrierung durchzuführen, können Sie eine Person bevollmächtigen, dies für Sie zu erledigen.

Wie lange muss ich auf die Rückmeldung warten?

Spätestens drei Wochen nach Ihrer Eintragung in die InteressentInnenliste für eine Gemeindewohnung erhalten Sie eine schriftliche Verständigung über Ihre Registrierung.

Wie lange muss ich auf ein Wohnungsangebot warten?

Freie Wohnungen werden zuerst an jene InteressentInnen vergeben, deren Wiener Wohn-Ticket (oder Vormerkschein) das älteste Datum aufweist. Die Wohnungsvergabe erfolgt immer entsprechend der auf dem Wiener Wohn-Ticket (oder Vormerkschein) angeführten Anzahl der Wohnräume. Bis zu diesem Angebot wird es immer eine Wartezeit geben. Denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist leider weitaus geringer als die Zahl der angemeldeten InteressentInnen. Die Wartezeit ist auch stark abhängig von der Wohnungsgröße und Ihren Bezirkswünschen.

Welche Wünsche kann ich äußern?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich Wohnbezirk bekannt zu geben. Je mehr Bezirke Sie aber wählen, desto kürzer gestaltet sich Ihre Wartezeit.

Was kostet eine Gemeindewohnung?

Die monatlichen Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus der Größe der Wohnung.
Die Miete in Wiens Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen: Hauptmietzins, Betriebskosten, Besondere Aufwendungen, Umsatzsteuer.

Je nach Wohnung oder Wohnhausanlage sind mitunter Eigenmittel/Barzahlungen (für z.B. Finanzierungsbeiträge, § 10-Ablöse) zu leisten.
Welche Wohnung mit welcher Ausstattungskategorie Ihnen angeboten wird, hängt davon ab, wie viel Miete Sie sich leisten können.

Ich benötige eine barrierefreie Wohnung

Sie, als HauptmieterIn selbst, benötigen oder ein anderes Mitglied der "Kernfamilie" (Verwandte in gerader Linie) benötigt eine rollstuhlgerechte Wohnung bzw. ein Rollstuhlbedarf ist absehbar.

Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine fachärztliche Bestätigung, die nicht älter als drei Monate ist.

Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben, die weiteren Grundvoraussetzungen gelten hier aber nicht!

Mein/e PartnerIn und ich leben in einem getrennten Haushalt

Sie und Ihr/e PartnerIn leben in getrennten Gemeindewohnungen jeweils als HauptmieterIn und möchten einen gemeinsamen Haushalt in einer gemeinsamen Wohnung führen. Die beiden derzeitigen Wohnungen sind aber zu klein, um den jeweiligen Zuzug der Partnerin bzw. des Partners zu ermöglichen (ein Überbelag würde entstehen).

Berechtigte Personen für diesen Wechsel sind Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährtinnen.

Was ist eine fachärztliche Bestätigung?

In bestimmten Fällen benötigt die Wohnberatung Wien eine fachärztliche Bestätigung, die nicht älter als 3 Monate sein darf, um eine Anmeldung für ein Wiener Wohn-Ticket für eine Gemeindewohnung oder eine altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnung durchführen zu können.

Was die fachärztliche Bestätigung genau beinhalten muss:

  • Was wird aufgrund der Erkrankung benötigt (z.b. Bad/Badewanne, WC in der Wohnung, Lift oder Parterrewohnung, barrierefreier Zugang)
  • ein zusätzlicher Wohnraum (z.B. für 24-Stunden-Pflege)
  • eine barrierefreie Wohnung (z.B. Rollstuhlfahrer oder absehbarer Bedarf eines Rollstuhls)