Wohnberatung
Wien
Alle Informationen über geförderte Wohnungen und Gemeindewohnungen!
In unseren Gemeindewohnungen sind alle Menschen willkommen. Unsere Wohnungen sind wegen ihrer leistbaren Mieten bei sehr vielen WienerInnen beliebt. Ob Sie für eine Gemeindewohnung in Frage kommen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie hier nachlesen.
Jede oder jeder, die oder der alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen begründeten Wohnbedarf nachweisen kann, kann sich für ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit für eine Gemeindewohnung - registrieren.
Sich in die InteressentInnenliste für eine geförderte Wohnung einzutragen ist nur möglich, wenn sie alle Grundvoraussetzungen erfüllen und einen begründeten Wohnbedarf nachweisen können. Sollten Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt den Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung entsprechen, können Sie sich ohne Weiteres eintragen beziehungsweise Ihr Wiener Wohn-Ticket erhalten.
Im Falle falscher Angaben in Stamm- und/oder Förderdaten (vorsätzlich oder fahrlässig) sind wir berechtigt, eine Erstreihung ersatzlos zu streichen. Bitte achten Sie deshalb beim Ausfüllen Ihrer Daten besonders genau auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben.
In der Wohnberatung Wien können Sie sich persönlich oder auch online für Ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket registrieren. Bitte vergessen Sie bei persönlicher Vorsprache nicht, alle Ihre Unterlagen und die aller Personen, die mit Ihnen in Ihre Wohnung einziehen wollen, mitzunehmen. Bitte vereinbaren sie für einen Beratungstermin unter der Service-Hotline 01/24 111.
Ja!
Alle Vormerkscheine sind auch nach dem 1. Juli gültig und werden entsprechend ihres Vormerkdatums gereiht. Um aber das gesamte kostengünstige Wohnungsangebot der Stadt Wien zu nutzen können Sie jederzeit Ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket lösen und nach einer Wohnung aus dem geförderten Wohnbau suchen.
Sollte es Ihnen persönlich nicht möglich sein, die Registrierung durchzuführen, können Sie eine Person bevollmächtigen, dies für Sie zu erledigen.
Spätestens drei Wochen nach Ihrer Eintragung in die InteressentInnenliste für eine Gemeindewohnung erhalten Sie eine schriftliche Verständigung über Ihre Registrierung.
Freie Wohnungen werden zuerst an jene InteressentInnen vergeben, deren Wiener Wohn-Ticket (oder Vormerkschein) das älteste Datum aufweist. Die Wohnungsvergabe erfolgt immer entsprechend der auf dem Wiener Wohn-Ticket (oder Vormerkschein) angeführten Anzahl der Wohnräume. Bis zu diesem Angebot wird es immer eine Wartezeit geben. Denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist leider weitaus geringer als die Zahl der angemeldeten InteressentInnen. Die Wartezeit ist auch stark abhängig von der Wohnungsgröße und Ihren Bezirkswünschen.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich Wohnbezirk bekannt zu geben. Je mehr Bezirke Sie aber wählen, desto kürzer gestaltet sich Ihre Wartezeit.
Die monatlichen Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus der Größe der Wohnung.
Die Miete in Wiens Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen: Hauptmietzins, Betriebskosten, Besondere Aufwendungen, Umsatzsteuer.
Je nach Wohnung oder Wohnhausanlage sind mitunter Eigenmittel/Barzahlungen (für z.B. Finanzierungsbeiträge, § 10-Ablöse) zu leisten.
Welche Wohnung mit welcher Ausstattungskategorie Ihnen angeboten wird, hängt davon ab, wie viel Miete Sie sich leisten können.
Sie, als HauptmieterIn selbst, benötigen oder ein anderes Mitglied der "Kernfamilie" (Verwandte in gerader Linie) benötigt eine rollstuhlgerechte Wohnung bzw. ein Rollstuhlbedarf ist absehbar.
Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine fachärztliche Bestätigung, die nicht älter als drei Monate ist.
Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben, die weiteren Grundvoraussetzungen gelten hier aber nicht!
Sie und Ihr/e PartnerIn leben in getrennten Gemeindewohnungen jeweils als HauptmieterIn und möchten einen gemeinsamen Haushalt in einer gemeinsamen Wohnung führen. Die beiden derzeitigen Wohnungen sind aber zu klein, um den jeweiligen Zuzug der Partnerin bzw. des Partners zu ermöglichen (ein Überbelag würde entstehen).
Berechtigte Personen für diesen Wechsel sind Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährtinnen.
In bestimmten Fällen benötigt die Wohnberatung Wien eine fachärztliche Bestätigung, die nicht älter als 3 Monate sein darf, um eine Anmeldung für ein Wiener Wohn-Ticket für eine Gemeindewohnung oder eine altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnung durchführen zu können.
Was die fachärztliche Bestätigung genau beinhalten muss: