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Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.

Anregungen, Hinweise und Anfragen werden durch das beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes bearbeitet, das unter folgender Emailadresse erreichbar ist: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de.

Die bereitgestellten Rechtsnormen sind in allen zur Verfügung gestellten Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich gemacht. Eine Erläuterung der Download-Optionen finden Sie unter den Hinweisen.

Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden, die im übrigen Datenbestand nicht separat, sondern nur als eingearbeiteter Wortlaut zu finden sind. Der Aktualitätendienst kann zudem als RSS-Feed abonniert werden.

Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes.

Näheres zu den einzelnen Gesetzen finden Sie ggfs. auf den Internetseiten des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte Sachverhalt fällt. Die Internetadressen der Bundesministerien finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise.

Das Bundesministerium des Innern betreibt ein Schwesterprojekt namens Verwaltungsvorschriften im Internet, eine Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden.