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Recht haben und Recht bekommen – Ein guter Anwalt macht den Unterschied

Anwaltskanzlei der FENDERL Rechtsanwälte

Unsere seit rund 20 Jahren auf Verkehrsrecht (bundesweit auf Bußgeld Angelegenheiten und vor allem Unfallabwicklung spezialisierte) Rechtsanwalt – Anwaltskanzlei der FENDERL Rechtsanwälte ist adäquat aufgestellt, um mit der Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu kommunizieren und Mandanteninteressen konsequent und erfolgreich zu vertreten. So wurden dazu in unserer Anwaltskanzlei bereits mehrfach Interviews durch große Fernsehsender wie z.B. RTL, SAT.1 sowie regionale Sender wegen aktueller verkehrsrechtlicher Fragestellungen durchgeführt.

Wir bieten kompetente und engagierte anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wir vertreten bundes- und europaweit grundsätzlich die Unfallopfer. Ihre kompetente Vertretung gerade auch bei schwersten Personenschäden liegt uns am Herzen. Aber auch Unfälle ohne Personenschäden werden von uns gleichermaßen engagiert und professionell bearbeitet.

Senden Sie uns Ihre Anfrage

…und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten unverbindlich unsere Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können.

Wer wir eigentlich sind

Die FENDERL Rechtsanwälte sind die erfahrenen Verkehrsanwälte Günter Fenderl, Oliver Dietrich sowie Thorsten Schmidt als Köpfe der Aschaffenburger Verkehrsrecht Boutique Aschaffenburg – mit uns fahren Sie gut.

Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf den Verkehrsanwalt unserer auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei. Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel – mit klarer Rechtssicherheit. Drei Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht sowie zuarbeitende Partner aus dem Bereich Verkehr und Technik und ehemalige Polizeibeamte als gleichwohl qualifizierte und erfahrene Praktiker, sind deutschlandweit für Sie tätig. Die fortlaufende Weiterwildung unsere gesamten Spezialistenteams sorgt dafür, dass unsere Mandanten rechtlich stets vom aktuellen Wissensstand profitieren. Denn wir wissen: Verkehrsrecht ist immer in Bewegung.

Wann wir helfen

Mit Sicherheit mobil – alles rund um Ihr Fahrzeug.

Unsere Arbeit beginnt, wenn Sie mobil machen. Mit unseren Verkehrsexperten befinden Sie sich in einer vorteilhaften Position. Zum Beispiel direkt nach dem Unfall: Verweisen Sie am Unfallort auf Ihren Verkehrsanwalt, statt sich in Widersprüche zu verstricken. Wir beurteilen Haftungsfragen und schätzen Ihre Schadensersatzansprüche realistisch ein. Außerdem setzen wir Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durch – es geht um das Geld, das Ihnen zusteht. Denn oft unterlassen es Geschädigte aus Unkenntnis, Ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen.

Des Weiteren erhalten Sie von uns Hilfe im Führerscheinrecht sowie in allen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Durch die Beratung eines Verkehrsanwaltes vermeiden Sie auch Probleme mit der Werkstatt oder beim Gebrauchtwagenkauf.

Bedenken Sie dass es immer und uf jeden Fall ratsam ist sich beraten zu lassen, bevor »das Kind in den Brunnen gefallen« ist. Mit fundiertem “Praktiker” – Spezialwissen stehen wir immer an Ihrer und Sie auf der richtigen Seite. Behalten Sie einfach Ihr gutes Recht!

Was wir kosten

Schadensfall: Kosten und Nutzen abwägen.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten eines Verfahrens trägt stets der Schuldige. Aber: Die Höhe der Kosten bleibt selbst mit einem Schuldspruch für Sie überschaubar. Wie die Kosten im Einzelfall geregelt werden, weiß Ihr Verkehrsanwalt – gerne geben wir Ihnen hierüber detailliert Auskunft.

Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen diese Kosten für Sie kein Problem dar. Ihr Verkehrsanwalt informiert Sie auf jeden Fall im Voraus genau zu allen anfallenden Kosten. Eines sollten Sie noch wissen – und die Erfahrung gibt uns Recht:

Sie erhalten mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite regelmäßig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand!

Melden Sie sich dabei so frühzeitig wie möglich, da zu Beginn eines Schadensfalles wichtige Weichenstellungen für die gesamte Unfallabwicklung erfolgen. Eine verspätete anwaltliche Konsultation könnte für Sie schädlich sein. Die Haftpflichtversicherer regulieren zunehmend zögerlich, bestreiten häufig unzutreffend ihre Eintrittspflicht oder kürzen nach unserer Rechtsansicht regelmäßig rechtswidrig ihre Ansprüche (Stichworte “Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Mietwagenkosten”). Ohne anwaltliche Vertretung erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung! Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung Ihren Schaden in Ihrem Sinne reguliert, da die Versicherung in erster Linie eigene Ziele verfolgt, nämlich den Schaden für sich so gering wie möglich zu halten und dies natürlich auf Ihre Kosten. Hierbei kommen Ihre berechtigten Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kurz.

Eilanfragen bitte per E-Mail unter: info@fenderl-rechtsanwaelte.de

Es besteht die Gefahr, dass Sie nach dem erlittenen Unfallschaden einen weiteren Regulierungsschaden erleiden und dies dann mangels Rechtskunde gar nicht mitbekommen. Sie können beim Verkehrsrecht Spezialistenteam der Anwaltskanzlei Fenderl & Dietrich auf die Erfahrungen und Kompetenz eines ehemaligen Verkehrspolizeibeamten, dreier Rechtsanwälte mit zwei Fachanwälten für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht und eines auf Unfallabwicklung spezialisierten Teams zurückgreifen.

Fortbildung und Kooperation

Aufgrund ständiger Fortbildung sowie unterstützt durch modernste Kommunikationsmittel und Datenbanken beraten wir auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unseren Mandanten soll durch unsere Dienstleistung nicht nur im Moment – sondern auch langfristig – gedient sein. Abgerundet wird unser Dienstleistungsangebot durch eine Steuerberaterkooperation sowie durch die Möglichkeit der Einbeziehung internationaler Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland, z.B. bei Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitüberschreitung in Österreich.

Unter unserer Notfallnummer 0172 6648222 können Sie uns jederzeit erreichen! Soweit der Unfallgegner Schuld ist, können wir unsere Anwaltskosten auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden daher im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die Haftpflichtversicherer regulieren zunehmend zögerlich oder bestreiten häufig unzutreffend ihre Eintrittspflicht. Dazu eine Einschätzung des OLG Frankfurt aM: „Die Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt ist fahrlässig“ das sagt sinngemäss nun schon das Oberlandesgericht Frankfurt / Main. Kosten hat der Versicherer zu tragen, sofern keine Mitschuld vorliegt. „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vorneherein als erforderlich anzusehen“. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ OLGFrankfurt 22. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 02.12.2014, Aktenzeichen: 22 U 171/13

Ohne anwaltliche Vertretung erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung! Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung Ihren Schaden in Ihrem Sinne reguliert, da die Versicherung in erster Linie eigene Ziele verfolgt, nämlich den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hierbei kommen Ihre berechtigten Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kurz. Es besteht die Gefahr, dass Sie nach dem erlittenen Unfallschaden einen weiteren Regulierungsschaden erleiden.

Überlassen Sie keinesfalls der gegnerischen Versicherung die Regulierung Ihrer eigenen Ansprüche!

P.S. Auch bei Unfällen oder Verkehrsverstößen im Ausland (z.B. Geschwindigkeitsübertretung in Österreich), können Sie uns problemlos beauftragen.

Verkehrsunfälle passieren leider permanent. Damit Sie ALLE Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. So wurden in unserer Kanzlei bereits mehrfach Interviews durch große Fernsehsender wie z.B. in der Sendung “Ratgeber Auto + Verkehr” der ARD, RTL, SAT.1 sowie regionale Sender wegen aktueller verkehrsrechtlicher Fragestellungen durchgeführt.