Ihr gutes Recht
Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Krankenakte einzusehen und sich an allen Entscheidungen über Untersuchungen und Behandlungen zu beteiligen. Einen umfassenden Überblick finden Sie hier:
Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Krankenakte einzusehen und sich an allen Entscheidungen über Untersuchungen und Behandlungen zu beteiligen. Einen umfassenden Überblick finden Sie hier: