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Kaestchen

Fehltage in der Ausbildungszeit


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Fehltage in der Ausbildungszeit
Informationen für die Anmeldung und Zulassung zur Abschlussprüfung

Die 3-jährige Ausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten endet mit der schriftlichen Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und –verwaltung, Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Strahlenschutz in der Tierheilkunde sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und einer praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Sächsischen Landestierärztekammer.

Zur Teilnahme an der Abschlussprüfung bedarf es einer Zulassung. Gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz ist durch die Sächsische Landestierärztekammer als der zuständigen Stelle zur Abschlussprüfung zuzulassen: wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an der Zwischenprüfung teilgenommen und wer einen schriftlichen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt hat.
Die vorgenannte Vorschrift beschränkt sich allerdings nicht darauf, dass die Ausbildungszeit lediglich kalendarisch abgelaufen ist, vielmehr verlangt sie, dass die Berufsausbildung in der Ausbildungszeit auch im Wesentlichen tatsächlich „zurückgelegt“ bzw. systematisch betrieben worden ist.

Bei einem Ausfall (Krankheit oder sonstige Verhinderung) von mehr als 10 % der 3-jährigen Ausbildungszeit besteht allerdings die Gefahr, dass die/der Auszubildende das Ausbildungsziel nicht erreicht. Dieser Ausfall entspricht mehr als 78 Fehltagen während der im Ausbildungsvertrag festgelegten 3-jährigen Ausbildungszeit. Andererseits haben geringfügige Fehlzeiten auf die Zurücklegung der Ausbildungszeit keinen Einfluss.

Jeder Auszubildende hat bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung den Nachweis über die Anzahl der Fehltage – getrennt nach Fehltagen in der Schule und in der Tierarztpraxis/Tierärztlichen Klinik – während der 3-jährigen Ausbildung zu erbringen. Nur so kann der Prüfungsausschuss der Sächsischen Landestierärztekammer überprüfen, ob die Mindestausbildungszeit sichergestellt und die Ausbildung systematisch betrieben worden ist. Die beglaubigte Auflistung der Gesamtfehltage ist auf dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung vorzunehmen.

Bei der Anmeldung zur regulären Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • letztes Zeugnis der berufsbildenden Schule in beglaubigter Abschrift
  • aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Passbild und Unterschrift
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe (Kopie Führerschein genügt)
  • schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
  • ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung.

Über die jeweiligen Prüfungstermine sowie alle relevanten Informationen zur Abschlussprüfung informiert die Sächsische Landestierärztekammer rechtzeitig in der Einladung zur Prüfung, im Deutschen Tierärzteblatt und auf der Kammerhomepage.


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6. Leipziger Tierärztekongress 2012