TUM – TUM – Menü

Sprachnachweise

Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sprachnachweise Sie für ein Studium an der TUM einreichen können.

Ausführliche Informationen zu Sprachnachweisen und Sprachkenntnissen für konkrete Studiengänge finden Sie in der entsprechenden Fachprüfungsordnung.

Sprachnachweise Deutsch

Sie müssen für alle deutschsprachigen Studiengänge bis zum Bewerbungsende ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ausgenommen sind Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Hier finden Sie die genauen Anforderungen der KMK (Kultusministerkonferenz) zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.

Bei rein englischsprachigen Studiengängen braucht man für die Zulassung keinen Nachweis von Deutschkenntnissen.

Informationen zu Deutschnachweisen für Austauschstudierende finden Sie hier

Anerkannte Sprachzertifikate Deutsch

GOETHE-ZERTIFIKAT

Das bestandene Goethe-Zertifikat C 2 (Goethe

Das Zeugnis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2 oder 3).

Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe - (= DSD II): Hier genügt das Erreichen der Stufe B 2 in allen vier Teilbereichen

Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Test-Niveaustufe 4 ausweist.

Der bestandene telc Deutsch C1 Hochschule.

Weitere Nachweise deutscher Sprachkenntnisse

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung.

Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung im Studienkolleg).

Ein "German A (Higher Level)" im International Baccalaureate.

ABSCHLUSSZEUGNIS EINER DEUTSCHSPRACHIGEN BILDUNGSEINRICHTUNG

Das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland.

Sprachnachweise Englisch

Für alle englischsprachigen Studiengänge müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. 

Bitte beachten Sie: Auch Englischnachweise müssen beglaubigt sein, wenn sie uns nicht vom Institut (TOEFL, IELTS) selber zugesendet werden. Die Nachweise müssen fristgerecht als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Wir empfehlen, die Nachweise immer in Papierform einzureichen. Von bestimmten Instituten (TOEFL, IELTS) wird eine Onlineverifizierung angeboten - aus technischen Gründen raten wir aber davon ab.

Anerkannte Sprachzertifikate Englisch

TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)

Mindestanforderungen: Internet based Test ( IbT) : 88, Paper based Test (PbT) : 605

Falls Sie den TOEFL über ETS an uns versenden, verwenden Sie bitte folgenden TOEFL-CODE: university: 7806; department: 99. Bitte beachten Sie: TOEFL ITP wird nicht akzeptiert.

Mindestpunktzahl 6.5. Es wird nur das Academic Modul akzeptiert. 

Der IELTS kann auch direkt vom British Council an uns versendet werden, bitte geben Sie hierzu unsere genaue Adresse an: TU München, Immatrikulationsamt, Arcisstr. 21, D-80333 München

CAE (Cambridge Advanced English), Level A,B,C
CPE (Cambridge Proficiency English), Level A,B,C

Weitere Nachweise englischer Sprachkenntnisse

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung.

VORLIEGEN EINER INLÄNDISCHEN HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG

Abitur bzw. fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Schule. Voraussetzung: Gute Note in Englisch (mindestens 10 Punkte im Durchschnitt)

AUSBILDUNGSSPRACHE ODER MUTTERSPRACHE IST/WAR ENGLISCH

Nachweise in Form von Zeugnissen, bzw. Staatsangehörigkeit notwendig. Austausch- und Praktikumssemester sind nicht ausreichend.

Sprachnachweise Französisch

Für französischsprachige Studiengänge müssen Sprachkenntnisse auf Kompetenzstufe B1 nach dem europäischen Referenzrahmen nachgewiesen werden. Auch Französischnachweise müssen beglaubigt sein, wenn sie uns nicht vom Institut selbst zugesendet werden. 

Anerkannte Sprachzertifikate Französisch

DELF/DALF

 „Diplôme d’Études en Langue Française/Diplôme Approfondi de Langue Française“

„The European Language Certificates (Français)“

„Test de Connaissance du Français"

Weitere Nachweise französischer Sprachkenntnisse

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung.

VORLIEGEN EINER INLÄNDISCHEN HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG

Abitur bzw. fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Schule. Voraussetzung: Gute Note in Französisch (mindestens 10 Punkte im Durchschnitt)

AUSBILDUNGSSPRACHE ODER MUTTERSPRACHE IST/WAR FRANZÖSISCH

Nachweise in Form von Zeugnissen, bzw. Staatsangehörigkeit notwendig.

Service Desk
Studenten Service Zentrum

Arcisstr. 21
80333 München

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 9 -12 Uhr
und 13 -16 Uhr
Freitag 9-12 Uhr 

Hotline

Tel. +49.89.289.22245
Fax: +49.89.289.25414
studium@tum.de

Telefonzeiten:
Montags  9-12 Uhr
Dienstag - Donnerstag 13-16 Uhr
Freitags 9-12 Uhr

Bitte melden Sie sich immer mit der Angabe von Bewerber- oder Matrikelnummer.

Service Desk
Studenten Service Zentrum

Arcisstr. 21
80333 München

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 9 -12 Uhr
und 13 -16 Uhr
Freitag 9-12 Uhr 

Hotline

Tel. +49.89.289.22245
Fax: +49.89.289.25414
studium@tum.de

Telefonzeiten:
Montags  9-12 Uhr
Dienstag - Donnerstag 13-16 Uhr
Freitags 9-12 Uhr

Bitte melden Sie sich immer mit der Angabe von Bewerber- oder Matrikelnummer.