Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Recht auf Versorgung. Lampedusa, März 2011: © Antonello Nusca/Polaris/laifRecht auf Versorgung. Lampedusa, März 2011: © Antonello Nusca/Polaris/laif

Amnesty Journal Juni 2011

Wegsehen hilft nicht

Warum die EU Flüchtlingen den Weg nach Europa nicht versperren darf.

Von Wolfgang Grenz

Seit Mitte Februar kamen nach Angaben der italienischen Regierung über 25.000 "Bootsflüchtlinge" vornehmlich aus Tunesien über das Mittelmeer nach Italien. Die Regierung in Rom sprach von einem "humanitären Notstand" und einem "menschlichen Tsunami", der über Italien hereinzubrechen drohe. Sie befürchtet, dass wegen der Umbrüche in Nordafrika viele weitere Flüchtlinge folgen werden und hat die EU um Hilfe gebeten. Die übrigen Mitgliedstaaten haben eine solche Hilfe jedoch abgelehnt. Italien müsse mit dem Problem allein fertig werden.

Gleichzeitig flohen bis Anfang Mai über 460.000 Menschen aus Libyen nach Ägypten und Tunesien. Rund 10.000 von ihnen wurden vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt, weitere sind als Asylsuchende registriert. Der UNHCR appellierte Anfang März an die EU und ihre Mitgliedstaaten, besonders Schutzbedürftige unter den anerkannten Flüchtlingen im Rahmen eines Programms der Neuansiedlung ("resettlement") aufzunehmen. Bisher sind die Mitgliedstaaten der EU diesem Appell jedoch nicht gefolgt.

In der europäischen Öffentlichkeit spielt die Hilfe für die in Tunesien und Ägypten gestrandeten Menschen so gut wie keine Rolle. Auch der Appell des UNHCR, Flüchtlinge aufzunehmen, blieb bisher weitgehend unbeachtet. Umso mehr richtete sich die Aufmerksamkeit auf den Streit zwischen Italien und den anderen EU-Staaten. Als Konsequenz will die EU nun mit Hilfe der Grenzschutzagentur Frontex die Außengrenzen noch stärker kontrollieren. Hier zeigt sich, wie zwiespältig die EU-Politik ist: Immer wieder bekennt sich die EU zwar zum Schutz von Flüchtlingen auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Zugleich will sie aber die "irreguläre Migration" verhindern. Nach Beobachtung von Amnesty International steht in der Praxis der Flüchtlingsschutz klar hinter der Bekämpfung der "irregulären Migration" zurück, was häufig zu Verstößen gegen die Grundsätze des internationalen Flüchtlingsschutzes und zu Verletzungen der Menschenrechte von Migranten führt.

Nach dem Prinzip der "Staatensouveränität" kann ein Staat selbst entscheiden, ob er Menschen, die nicht seine Staatsangehörigkeit besitzen, bei sich einreisen lässt und ihnen ein Aufenthaltsrecht gewähren will. Ein Menschenrecht auf Einwanderung gibt es bisher nicht. Doch selbst wenn Migranten keinen Anspruch auf Aufnahme haben, müssen sie menschenwürdig untergebracht, versorgt und medizinisch behandelt werden.

Das Prinzip der Staatensouveränität wird dann durchbrochen, wenn Menschen die Grenzen eines Staates erreichen und um Asyl nachsuchen, also angeben, dass sie Flüchtlinge im Sinne der Flüchtlingskonvention sind. Danach gilt als Flüchtling, wer sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, und wer wegen seiner Hautfarbe, Religion, Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe sowie wegen seiner politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat.

Nach den Grundlagen des internationalen und europäischen Flüchtlingsrechts müssen die Staaten diesen Menschen Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren gewähren, in dem ihre Verfolgungsgründe überprüft werden. Hier gilt der Grundsatz des "non-refoulement", d.h. das Verbot der Zurückschiebung, Abschiebung und Auslieferung von Flüchtlingen, der in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist. Dieses Abschiebungsverbot bietet einen "vorwirkenden" Schutz: Solange in einem fairen Verfahren nicht festgestellt worden ist, dass jemand nicht die Kriterien eines Flüchtlings erfüllt, gilt dieser Schutz auch für Asylsuchende. Eine pauschale Zurückweisung wäre daher ein Verstoß gegen die Konvention.

Einige Staaten versuchen daher, mögliche Asylsuchende abzufangen, bevor sie ihre Grenzen erreichen. Eine solche Praxis, wie sie von Mittelmeeranrainerstaaten ausgeübt wird, stellt nach Ansicht von Amnesty International aber ebenfalls einen Verstoß gegen die Genfer Konvention und gegen die Menschenrechte dar - es gibt keine menschenrechtsfreien Räume, auch nicht auf hoher See.

Diese Politik hat aber beispielsweise Italien seit 2009 betrieben: Nachdem das Land zuvor einen "Freundschaftsvertrag" mit der Regierung in Tripolis geschlossen hatte, hinderte Libyen mögliche Asylsuchende daran, nach Europa zu gelangen. Gleichzeitig nahm Libyen Flüchtlinge, die von den italienischen Grenzbehörden abgefangen worden waren, wieder zurück. Sie wurden inhaftiert und zum Teil in der Haft misshandelt. Für diese menschenrechtswidrige Kooperation wurde Libyen von der EU sogar gelobt.

Die EU ist außerdem dabei, die Migrationskontrolle in Länder außerhalb Europas auszulagern. Der Flüchtlingsschutz wird allerdings untergraben, wenn er in Staaten stattfinden soll, in denen es zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen kommt. Amnesty hat dokumentiert, dass Asylsuchende zum Beispiel in Mauretanien und Libyen inhaftiert und misshandelt wurden. Die EU hat darüber hinwegesehen - für sie ist entscheidend, dass mögliche Asylsuchende frühzeitig abgefangen werden.
Indem man die Grenzkontrollen an den Küsten des Mittelmeers und auf hoher See verschärft, werden die Fluchtursachen nicht beseitigt.

Wenn die politische Unterdrückung bestehen bleibt und die Menschen keine Lebensperspektive in ihren Herkunftsländern sehen, werden sie weiterhin hohe Risiken eingehen und unter Lebensgefahr versuchen, in ein Land zu reisen, in dem sie sich ein sicheres Leben erhoffen. Die EU sollte Tunesien, Ägypten und nach dem Sturz Gaddafis auch Libyen tatkräftig auf dem Weg zu einer Demokratie unterstützen, in der es keine Menschenrechtsverletzungen mehr gibt. Sehr wichtig ist dabei eine umfassende wirtschaftliche Unterstützung, damit die Menschen nicht unter Lebensgefahr eine Perspektive in Europa suchen müssen.

Der Autor ist Abteilungsleiter und Flüchtlingsexperte bei der deutschen Sektion von Amnesty International.

Dublin II
Der aktuelle Streit zwischen der italienischen Regierung und der Europäischen Union sowie die menschenrechtswidrige Behandlung von Asylsuchenden in Griechenland machen deutlich, dass das Verteilungssystem innerhalb der EU nach der sogenannten Dublin II-Verordnung nicht funktioniert. Diese sieht vor, dass für die vorübergehende Aufnahme von Asylsuchenden der Staat zuständig ist, in den sie innerhalb der EU zuerst eingereist sind. Diese ­Regelung betrifft die Staaten an den Außengrenzen der EU mehr als die Staaten in der Mitte Europas.
Amnesty International fordert daher die Schaffung eines gerechteren Verteilungssystems, das neben den Wünschen der Asylsuchenden auch die Bevölkerungsgröße und das Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten berücksichtigt.