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DATEV steht Ihnen als verlässlicher Partner und IT-Dienstleister bei der Betreuung Ihrer Mandanten tatkräftig und unterstützend zur Seite. Mit erstklassiger Software, die aus innovativen Ideen praxisgerechte Lösungen macht. Mit professionellen Wissensangeboten für kompetente Beratung. Und mit einem vielfältigen Service, der Ihnen bedarfsgerechnet weiterhilft.

Hier im DATEV-Bereich erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Anwalt. Lesen Sie regelmäßig neue, interessante Fachbeiträge zu aktuellen, juristischen Themen in unserer Rubrik "Juristisches Fachwissen". Wir zeigen Ihnen zudem, was Sie für eine erfolgreiche Kanzlei benötigen und wie wir Sie dabei unterstützen können. Mehr Informationen.

 

Top-News


 

DATEV verlost 3 Karten für den 6. Deutschen Rechtsfachwirttag 2016

Gewinnen Sie eine Freikarte im Wert von 379 Euro!

 

Die Hans Soldan GmbH, Kooperationspartner der DATEV, richtet am 02. und 03. Dezember 2016 den 6. Deutschen Rechtsfachwirttag aus. Und mit etwas Glück sind Sie gratis dabei, denn wir verlosen drei Karten im Wert von je 379,-- Euro!

 

Das zweitägige Seminar findet im Hotel Frankenland im vorweihnachtlichen Bad Kissingen statt. Seminarunterlagen, Getränke und Imbiss, Mittagessen und die Teilnahme an der Abendveranstaltung sind inklusive. Außerdem hat DATEV auf der Veranstaltung einen eigenen Stand, an dem eine Überraschung auf Sie wartet.

 

Der 6. Deutsche Rechtsfachwirttag bietet eine tolle Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre Kollegen aus anderen Kanzleien zu treffen, Kontakte zu knüpfen und praxisrelevante Vorträge zu hören.

Jetzt mitmachen!

Teilnahmeschluss für die Verlosung ist der 31. Oktober 2016.

Teilnahmeberechtigt sind Rechts- und Notarfachwirte (m/w), Bürovorsteher (m/w), Office-Manager (m/w) und erfahrene ReNo-Fachangestellte.

Bitte beachten Sie, dass die Übernachtung im Kartenpreis nicht enthalten ist!

 

Füllen Sie einfach das Teilnahmeformular unter www.datev.de/rechtsfachwirttag aus.

 

Weitere Informationen

www.soldan.de/rechtsfachwirttag

 


 

Kommt beA zum 29. September 2016? – Handeln Sie schon jetzt und optimieren Sie Ihre Kanzleiprozesse!

Der ursprünglich vorgesehene Starttermin zum 01.01.2016 wurde von der BRAK zunächst auf den 29.09.2016 verschoben (siehe Pressemitteilung der BRAK vom 14.04.2016).

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat im Juni 2016 im Wege der einstweiligen Anordnung die BRAK verpflichtet, das beA für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freizuschalten. Die BRAK erklärt hierzu, dass es das von ihr zum beA entwickelte technische System nicht erlaubt, die Empfangsbereitschaft der Postfächer einzeln zu steuern. Sie wird wegen der jetzt bestehenden Gesetzes- und Rechtslage daher bis zum Abschluss des - in einem Fall bereits eingeleiteten - Hauptsacheverfahrens von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland absehen, Pressemitteilung der BRAK vom 09.06.2016 .

Ein neuer Starttermin ist daher noch nicht absehbar.

 

Aktuelle Meldung der BRAK zum beA

Presseerklärung Nr. 9 vom 13.09.2016

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist startklar

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist technisch fertiggestellt. Zum angekündigten Termin am 29.09.2016 kann die Bundesrechtsanwaltskammer das beA-System zur Verfügung stellen, mit dem rund 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland und deren Kanzleipersonal am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen werden. Sie erfüllt damit ihren gesetzlichen Auftrag, zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs solche Postfächer einzurichten.

In Betrieb nehmen wird die BRAK das beA-System am 29.09.2016 jedoch nur dann, wenn bis dahin alle rechtlichen Hindernisse beseitigt sind. "Wir können, aber wir dürfen nicht!", so Präsident Ekkehart Schäfer anlässlich der heutigen Präsidiumssitzung der BRAK in Essen. Derzeit verhindern dies einstweilige Anordnungen, die zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln beim Anwaltsgerichtshof Berlin erwirkt haben. Sie verpflichten die BRAK, ohne deren ausdrückliche Zustimmung das für sie eingerichtete beA nicht zum Empfang freizuschalten. Aufgrund der Sicherheitsarchitektur des Systems ist eine Freischaltung einzelner Postfächer jedoch nicht möglich. Also muss die Inbetriebnahme komplett unterbleiben.

"Helfen wird uns die Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der allerdings der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.09.2016 noch zustimmen muss", ist Schäfer optimistisch. Mit ihr wird klargestellt, dass die BRAK das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten hat. Eine verbindliche Nutzungspflicht soll aber erst ab dem 01.01.2018 bestehen. Die vorgeschaltete Übergangsphase kann und soll zur Umstellung und Erprobung genutzt werden. Sobald die Verordnung in Kraft ist, wird die BRAK umgehend beim Anwaltsgerichtshof Berlin die Aufhebung der einstweiligen Anordnungen beantragen.

Newsletter der BRAK vom 31.08.2016:

Vorgeschaltete Erstregistrierungsphase für beA nicht mehr notwendig

Die BRAK wird das beA-Gesamtsystem zum Starttermin zur Erstregistrierung und vollständigen Nutzung bereitstellen. Nach bisheriger Planung sollte zwei Wochen vor dem Starttermin, also ab dem 15.09.2016, die Nutzung des beA ausschließlich für die Erstregistrierung freigeschaltet werden. Damit sollte der Vollbetrieb des beA in der Zeit unmittelbar nach dem Starttermin entlastet werden. Eine solche Vorbereitungsphase ist infolge der aktuellen Entwicklungen nicht mehr notwendig. Die Erstregistrierung kann nunmehr ohne weiteres direkt im Vollbetrieb des beA erfolgen. Das beA wird unter der URL https://www.bea-brak.de erreichbar sein. Um sich dort erstmals am beA zu registrieren, benötigt der Postfachinhaber seine beA-Karte und die ihm dazu übersandte PIN sowie ein Kartenlesegerät ( s. dazu Nachrichten aus Berlin 16/2016 ). Im Rahmen der Erstregistrierung kann eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an die im Fall eines Posteingangs im beA eine automatische Benachrichtigung geschickt wird.

Die BRAK veröffentlichte in der August-Ausgabe des BRAK Magazin 4/2016 (August 2016) auf Seite 12 den folgenden Beitrag:

beA kann starten – darf aber vorerst nicht!

Am 29.9.2016 soll das beA starten. Jedenfalls wird die BRAK das Postfach zu diesem Termin startklar haben – ob sie durch die einstweiligen Verfügungen des AGH Berlin gehalten bleibt, das beA vorerst nicht empfangsbereit zur Verfügung zu stellen, ist derzeit noch offen. Das BMJV möchte durch eine Rechtsverordnung sicherstellen, dass der Start des beA nicht erneut in Frage gestellt wird; diese befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll noch im September in Kraft treten (s. dazu Schäfer, BRAK-Mitt. 2016, 153 sowie den Hinweis zum Starttermin unter Amtliche Bekanntmachungen, BRAK-Mitt. 2016, 183 ). Die BRAK wird dazu zeitnah informieren.

 

FAQs

Wir haben für Sie Fragen und Antworten zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach gesammelt und in einer FAQ-Liste zusammengestellt. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema beA.

 

Online-Infoseminar zu beA

Kommt beA zum 29.09.2016? - Handeln Sie schon jetzt und optimieren Sie Ihre Kanzleiprozesse!

Melden Sie sich unter www.telelex.de/bea an.

In einem zweistündigen Online-Seminar stellt Ihnen Rechtsanwalt Alf Zedler die Schritte zur digitalen Akte sowie die neuen Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in der Kanzlei vor und zeigt Ihnen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Ihren Kanzleialltag mit beA optimieren können.

Preis pro Zugang: 15,00 € zzgl. USt.

Termin:

24.10.2016 - 15:30-17:30 Uhr

12.12.2016 - 15:30-17:30 Uhr

 

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Zu den aktuellen Änderungen von § 15 FAO, insbesondere zur Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium

Von Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Grevenbroich Mitglied der Satzungsversammlung der Rechtsanwälte

Jeder Fachanwalt und jede Fachanwältin unterliegt – anders als derzeit noch Nicht-Fachanwälte – einer besonderen Fortbildungspflicht, die in § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt ist. Im Dezember 2013 hat die Satzungsversammlung massiv Hand an die Norm gelegt und weitreichende Änderungen beschlossen, die z.T. am 01.09.2014 und z.T. am 01.01.2015 in Kraft getreten sind. Es gab Erleichterungen für die Anerkennung der dozierenden Teilnahme an „Veranstaltungen" und Klarstellungen zu der (nur) hörenden Teilnahme. Die wichtigsten Änderungen sind aber zweifellos die Erhöhung der geforderten Fortbildungsstunden von 10 auf 15 und das damit einhergehende „Zugeständnis", dass bis zu 5 Zeitstunden unter gewissen Voraussetzungen im Wege des Selbststudiums absolviert werden können.

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Jetzt NEU: Bücher mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

Neben den Online-Fachseminaren werden nun auch ausgewählte Bücher mit Lernerfolgskontrolle zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte angeboten. Nutzen Sie diese praktische Fortbildungsmöglichkeit! Pro Buch werden 2,5 Stunden bescheinigt. Mehr Informationen 




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