GHB – Gamma-Hydroxybuttersäure

GHB ist auch unter den Namen Liquid Ecstasy, G-Juice, Liquid X und Soap bekannt.

Willkommen auf den Seiten der Deximed-Patienteninformationen!

Wir freuen uns, dass Sie sich für die umfassenden und unabhängigen Patienten-Artikel von Deximed interessieren. Die Deutsche Experteninformation Deximed ist seit März 2016 online verfügbar und beinhaltet rund 3800 Fachartikel zu allen medizinischen Themen – mit Fokus auf die hausärztliche Versorgung. Um zu den Arztinformationen zu gelangen, loggen Sie sich bitte auf unserer Deximed-Seite für Ärzte ein:

Zur Anmeldung

Was ist GHB?

Im Gehirn gibt es viele sogenannte Neurotransmitter, Signalstoffe, die sich zwischen den Nervenzellen hin- und herbewegen und Nervenimpulse von Zelle zu Zelle leiten. Einige dieser Botenstoffe haben eine erregende Funktion, sie wirken stimmungsaufhellend und rufen Hyperaktivität hervor, während andere eine hemmende Funktion besitzen und beruhigend wirken, Ängste dämpfen oder träge machen.

Einer der wichtigsten hemmenden Neurotransmitter ist die Gamma-Aminobuttersäure (GABA). GHB steht als Abkürzung für die Substanz Gamma-Hydroxybuttersäure, die eine starke Ähnlichkeit mit GABA aufweist. Sie kommt auch natürlich im menschlichen Körper vor und entsteht bei der Verstoffwechselung von GABA im Gehirn.

Die Substanz wurde in den 1960er-Jahren entwickelt und lässt sich unkompliziert herstellen. Sie ist als farb- und geruchlose Flüssigkeit mit salzigem Geschmack, aber auch als Pulver und in Kapselform erhältlich. Häufig wird GHB mithilfe eines Kronkorkens dosiert und in Getränke gemischt konsumiert, es kann dem Körper aber auch intravenös zugeführt werden.

Medizinisch ist GHB zur Behandlung von Narkolepsie zugelassen. Seit März 2002 fällt GHB unter das Betäubungsmittelgesetz.1

Wirkung

GHB ist eine hemmende Substanz mit alkoholähnlicher Wirkung. Der Rausch tritt oftmals innerhalb von 15–30 Minuten ein und lässt im Laufe weniger Stunden nach.

Je nach eingenommener Dosis und momentanem Seelenzustand sind Eigenschaften und Dauer des Rauschs individuell unterschiedlich. Geringe bis mittlere Dosen GHB können entspannend, beruhigend, euphorisierend und sexuell anregend wirken, ähnlich wie bei einem Alkoholrausch. Ebenso können Schläfrigkeit, Verwirrtheit und Gedächtnisstörungen auftreten. Bei höheren Dosen verstärkt sich die einschläfernde Wirkung bis hin zur Bewusstlosigkeit.1

Zu den ernsteren Komplikationen zählen Wahnvorstellungen, Krämpfe, Atemdepression und Bewusstlosigkeit. Charakteristisch für die Bewusstlosigkeit nach GHB-Konsum ist, dass die Betroffenen nach kurzer Zeit plötzlich aufwachen. Dies liegt vermutlich daran, dass GHB relativ zügig vom Körper ausgeschieden wird.

Die Einnahme von GHB ist nicht ungefährlich, da der Unterschied zwischen der Dosis, welche die gewünschte Rauschwirkung hervorruft, und jener, die schlimmstenfalls zum toxischen Koma führen kann, äußerst gering ist. Zudem variiert die Konzentration der GHB-Lösungen.

Todesfälle im Zusammenhang mit GHB beruhen oftmals auf einer Atemdepression. Der Mischkonsum mit anderen Drogen, insbesondere mit hemmenden Substanzen, geht mit einem deutlich erhöhten Risiko für Bewusstlosigkeit einher und kann schlimmstenfalls mit dem Tod enden. Die wiederholte Einnahme von GHB führt zu einer erhöhten Toleranz, so dass die Dosis stetig erhöht werden muss, um dieselbe Rauschwirkung zu erzielen.

Zur schädlichen Wirkung von GHB in Schwangerschaft und Stillzeit liegen kaum Kenntnisse vor.

Konsumieren Sie GHB niemals zusammen mit anderen Rauschmitteln!

GHB und Alkohol wirken synergistisch, das heißt, die gemeinsame Wirkung beider Stoffe zusammen ist stärker als die Wirkung der einzelnen Substanzen für sich. Dasselbe gilt für den Mischkonsum von GHB und Ecstasy.

Es kann zu einer vermehrten Konzentration von hemmenden Botenstoffen im Zentralnervensystem kommen, wodurch sich die Gefahr einer Atemdepression erheblich erhöht.

Besitz, Verkauf und Produktion von GHB unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und sind somit strafbar.

„Vergewaltigungsdroge" GHB

Für Schlagzeilen hat GHB auch als „Vergewaltigungsdroge" („date rape drug") gesorgt. Vor allem in den USA aber auch in Deutschland hat es Fälle gegeben, in denen Frauen auf Partys oder in der Disko GHB in den Drink geschüttet wurde, um sie bewusstlos zu machen und sie anschließend sexuell zu missbrauchen oder zu vergewaltigen. Meist können sich die betroffenen Frauen später jedoch an nichts mehr erinnern, da eine höhere Dosis GHB einen Gedächtnisverlust für diese Zeit bewirkt. In welchem Umfang Vergewaltigungen unter GHB-Einfluss stattfinden ist nicht gesichert, denn selbst wenn Frauen bei einem Verdacht zur Polizei gehen, ist der Nachweis sehr schwierig. GHB wird innerhalb weniger Stunden vollständig vom Körper abgebaut. In Verdachtsfällen sollten Frauen daher schnellstmöglich die Polizei aufsuchen.

Zur Vorbeugung sollten Frauen in Diskos oder auf Partys ihre Getränke immer bei sich behalten bzw. ein Auge drauf haben, wenn es eingeschenkt wird. Wenn es einmal stehen gelassen wird, z. B. um auf die Tanzfläche zu gehen, sollte dieses anschließend nicht mehr weiter getrunken werden.1

Therapie und Entwöhnung

Eine spezifische Behandlung bei einer Überdosierung existiert nicht, in jedem Falle sollte aber Erste Hilfe geleistet und für freie Atemwege gesorgt werden. Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus kann erforderlich sein.

Wird GHB nach wiederholter Einnahme hoher Dosierungen über einen längeren Zeitraum plötzlich abgesetzt, kann es zu Entzugserscheinungen kommen. In Einzelfällen wurden Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Zittern, Angstzustände und Herzrasen beschrieben. Eine starke Abhängigkeit kann mit erheblichen Abstinenzerscheinungen verbunden sein und eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus erforderlich machen.

Weiterführende Informationen

Über das Internet ist eine Vielzahl an Informationen zu GHB abrufbar, die meisten Quellen enthalten allerdings regelrechte Desinformationen. Lesen Sie Informationen zu dieser Droge daher sehr kritisch.

Quellen

Autoren

  • Philipp Ollenschläger, Medizinjournalist, Köln

Referenzen

  1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Drogenlexikon: GHB. Köln o.D., Zugriff: 24.5.2016.www.drugcom.de