11.09.2013

Döring (FDP): Schwarz-Gelb hat mehr für Gleichstellung Homosexueller erreicht als Rot-Grün – Stimmt nicht

Seit Kanzlerin Merkel Vorbehalte gegen ein Adoptionsrecht für Homosexuelle mit dem „Kindeswohl“ begründete, wird im Wahlkampf über Gleichstellung diskutiert. Schwarz-Gelb habe auf dem Gebiet mehr erreicht als Rot-Grün, twittert FDP-Generalsekretär Döring. Das #ZDFcheck-Fazit: stimmt nicht.

Zitat:

„#FDP hat für die Gleichstellung in vier Jahren mit der #CDU mehr erreicht als die #Grünen in sieben mit der #SPD. So geht's!“

Bisherige Rechercheergebnisse:

So funktioniert's

Was checken wir genau?

Der #ZDFcheck prüft, welche Gesetze zur Gleichstellung Homosexueller Rot-Grün beschlossen hat und welche Schwarz-Gelb. Außerdem werden die Hintergründe der Beschlüsse beleuchtet.

Worauf bezieht sich Döring?

Der #ZDFcheck hat bei der FDP angefragt, wie Patrick Döring seine Aussage begründet. Die FDP antwortet mit folgenden Bilanzen:

Bilanz Schwarz-Gelb aus Sicht der FDP:
– Lebenspartner gleichgestellt bei Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Bafög und vermögenswirksamen Leistungen.
– zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Einkommensteuer (Ehegattensplitting).
– Lebenspartner gleichgestellt im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht.
– Einsatz für Menschenrechte Homosexueller in der Außenpolitik verstärkt.
– keine Abschiebung mehr von homosexuellen Asylbewerbern mit der (bisherigen) Begründung, man müsse die Homosexualität ja nicht offen ausleben.
– Erstmalig Entwicklungshilfe für Staaten gekürzt, die Strafen gegen Homosexuelle verschärfen.
– erstmals konkrete Antidiskriminierungsprojekte vor Ort in Entwicklungsländern finanziert.
– Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gegründet, die durch Bildung und Forschung einen Beitrag gegen die Diskriminierung Homosexueller leistet.
– durch das neue Sorgerecht gerade auch die Rechte schwuler Väter in Regenbogenfamilien gestärkt.
– Besserstellung von Intersexuellen: Die FDP hat im Personenstandsänderungsgesetz dafür gesorgt, dass intersexuelle Menschen selbst entscheiden können, ob und wann eine Klärung des Geschlechts und ein entsprechender Eintrag im Geburtsregister herbeigeführt wird.

Bilanz Rot-Grün aus Sicht der FDP:
– Lebenspartnerschaftsgesetz.
– Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz: Gleichstellung bei Sozialversicherungen und bei Stiefkindadoption.
– Entschädigung für schwule NS-Opfer.
– Denkmal des Bundes für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus.

Was hat Rot-Grün erreicht?

Rot-Grün hat von 1998 bis 2005 regiert. Der #ZDFcheck fasst zentrale Gleichstellungs-Gesetze aus dieser Zeit zusammen:

Kampf gegen Diskriminierung Homosexueller: Im Dezember 2000 wurde ein entsprechender Verhaltenskodex für die Bundeswehr erlassen, im Juli 2001 verbot erstmals ein Bundesgesetz ausdrücklich die Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“: Nach dem Betriebsverfassungsgesetz müssen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber wachen, dass homosexuelle Mitarbeiter nicht benachteiligt werden.

Lebenspartnerschaftsgesetz: Seit August 2001 können Homosexuelle ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen lassen. Das Gesetz hatte Auswirkungen auf Dutzende andere Rechtsbereiche: So dürfen gleichgeschlechtliche Paare einen gemeinsamen Familiennamen annehmen, müssen in Strafprozessen nicht gegen den Partner aussagen und sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Das Gesetz wurde von Rot-Grün gegen die Stimmen von Union und FDP verabschiedet. Für die Liberalen erklärte Guido Westerwelle im Bundestag, „dass es eine Gleichstellung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben kann“. Im Bundesrat hatte Rot-Grün allerdings keine Mehrheit. Die Länderkammer stoppte den zustimmungspflichtigen Teil des Gesetzes – die Regelungen zum Steuer- und Versorgungsrecht. 2002 scheiterte eine Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Thüringen und Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht. Eingetragene Lebenspartnerschaften verletzten nicht den besonderen Schutz der Ehe, urteilten die Karlsruher Richter.

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Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts: 2005 wurde das Lebenspartnerschaftsrecht weitgehend an das Eherecht angeglichen, etwa beim Güterrecht. Homosexuelle dürfen seitdem auch leibliche Kinder des Partners adoptieren. SPD, Grüne und FDP hatten dafür gestimmt, die Union dagegen.

Die Grünen selbst haben auf den #ZDFcheck sofort reagiert: Sebastian Brux führt eine lange Liste von Gleichstellungs-Gesetzen der rot-grünen Koalition auf. Brux ist persönlicher Referent des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck, an den Döring seinen Tweet richtete.

Was hat Schwarz-Gelb erreicht?

Die FDP regiert seit 2009 zusammen mit der Union.

Im Koalitionsvertrag finden sich einzelne Passagen zur Gleichstellung Homosexueller. So wollen Union und FDP „gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen“. Im öffentlichen Dienst sollen die „familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen“ werden. Außerdem steht die Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung im Koalitionsvertrag. Sie geht auf einen Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2000 zurück und soll „durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.“ Im Kapitel „Gleichstellung“ kommen Homosexuelle nicht vor.

Diese im Koalitionsvertrag genannten Punkte zur Gleichstellung hat Schwarz-Gelb umgesetzt.

Der #ZDFcheck fasst zentrale Gesetze der schwarz-gelben Koalition zusammen:

Steuerrecht: Lebenspartner wurden im Steuerrecht mit Ehepaaren gleichgestellt. Zunächst bei der Erbschafts-, Schenkungssteuer, kurz vor der Sommerpause 2013 auch im Ehegattensplitting. Allerdings gab zu allen diesen Punkten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die die Politik zu den Neuregelungen verpflichtete. Die Maßnahmen beruhten insofern nicht auf eigener politischer Initiative, sondern stellen vor allem einen Nachvollzug gerichtlicher Entscheidungen dar. Etwas anders war die Situation bei der Grunderwerbssteuer: Hier stellte Schwarz-Gelb Lebenspartnerschaften zunächst ohne ein juristischen Druck gleich, allerdings nicht rückwirkend bis 2001. Das musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden.

Beamtenrecht: Auch im Beamtenrecht wurden eingetragene Partnerschaften mit Ehen gleichgestellt – etwa was die Hinterbliebenenrente und Familienzuschläge betrifft. Auch diesen Neuregelungen gingen Entscheidungen von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht voraus. Auf Drängen der FDP wurden Lebenspartner im öffentlichen Dienstrecht allerdings ein halbes Jahr früher mit den Ehen freigestellt als vom Gericht gefordert.

Bafög: Hier wurden gleichgeschlechtliche und Ehe-Paare ohne vorangegangenen Richterspruch gleichgestellt.

Die FDP lieferte zur Untermauerung ihrer Position wie die Grünen eine lange Liste von Maßnahmen und Gesetzen.

Hat Schwarz-Gelb mehr für die Gleichstellung Homosexueller erreicht als Rot-Grün?

Seit der Jahrtausendwende hat sich in Deutschland bei der Gleichstellung Homosexueller einiges getan. Die Grafik zeigt wichtige Meilensteine:

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Die FDP nennt eine lange Liste schwarz-gelber Erfolge, die Grünen eine lange Liste rot-grüner. Welche Koalition mehr für die Gleichstellung getan hat, wie es FDP-Generalsekretär Döring für die aktuelle Koalition beansprucht, lässt sich nicht über die reine Quantität von Gesetzen messen. Vielmehr muss die Frage qualitativ beurteilt werden. Der #ZDFcheck hat daher Experten befragt, die sich aus unterschiedlichen Sichtweisen mit dem Thema beschäftigen. Einige von ihnen haben im Auftrag des Rechtsausschusses des Bundestages Stellungnahmen zur Gleichstellung abgegeben.

Prof. GrziwotzProf. Herbert Grziwotz, Rechtswissenschaftler an der Universität Regensburg und Sachverständiger für den Bundestag:
„Rot-Grün hat mehr getan, keine Frage. Vor allem die Grünen haben sich für Gleichstellung eingesetzt, das Lebenspartnerschaftsrecht war der Startschuss. Danach haben eigentlich alle Parteien immer nach Karlsruhe geschaut. Das Bundesverfassungsgericht hat am meisten für die Gleichstellung getan. Im Steuer- und Sozialleistungsbereich – das war alles Karlsruhe. Schwarz-Gelb hat immer gewartet, bis Karlsruhe entscheidet, das halte ich nicht für glücklich. Die Politik hat nur reagiert, nicht agiert. Das lag vor allem an der Union, die mit Rücksicht auf ihre Wähler sehr zurückhaltend war.“

Prof. MuschelerProf. Karlheinz Muscheler, Rechtswissenschaftler an der Universität Bochum und 2008 Sachverständiger für den Bundestag:
„Die Gesetzgebung für die Gleichstellung Homosexueller geht ganz klar auf Rot-Grün zurück. Die schwarz-gelbe Koalition hat nichts anderes gemacht, als in Gesetze zu gießen, was Karlsruhe vorgegeben hat. Das lag am Widerstand der Union, nicht an der FDP. Außenpolitisch waren die Liberalen bei dem Thema sehr umtriebig, Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) hat einiges gemacht. Doch das hätte eine rot-grüne Koalition, wenn sie aktuell an der Regierung wäre, auch getan – und wahrscheinlich noch viel mehr.“

Frank HechtnerFrank Hechtner, Junior-Professor für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin:
„Bei der Gleichstellung im Steuerrecht hat die Politik auf Druck aus Karlsruhe gehandelt. Sie hat immer nur das umgesetzt, was explizit gefordert wurde, obwohl die Stoßrichtung des Verfassungsgerichts lange klar war. Auf Karlsruhe wartet man nur, wenn man nur das umsetzen will, was man wirklich umsetzen muss. Schwarz-Gelb hätte freiwillig mehr für die Gleichstellung tun können.“

Jakob Pastötter, Quelle imagoJakob Pastötter, Kulturanthropologe und Sexualwissenschaftler, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung:
Im Vergleich der beiden Koalitionen hat Rot-Grün mehr vorangebracht. Langfristig kann sich aber die FDP mit der größeren Leistung schmücken, weil sie sich schon in den 60er Jahren für die Entkriminalisierung der Homosexualität eingesetzt hat.“

Renate Rampf, Quelle LSVDRenate Rampf, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland:
„Die große kulturelle und rechtliche Veränderung stammt von Rot-Grün. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war der große Schritt, somit ist der Beitrag von Rot-Grün viel höher zu bewerten als der von Schwarz-Gelb. Was Schwarz-Gelb umgesetzt hat, sind im Wesentlichen Dinge, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Dass die Koalition dies als Erfolge für sich reklamiert, ist eine Frechheit. Auch internationale Projekte hat es schon vor Schwarz-Gelb gegeben, auch wenn die nicht explizit so gelabelt wurden. Das Auswärtige Amt hat sich schon immer klar für Schwule und Lesben eingesetzt. Das hat eine lange Tradition. Es ist zwar richtig, dass Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) Projekte für Schwule und Lesben stärker thematisiert, aber Anträge für viele dieser Initiativen kamen aus der Zivilgesellschaft. Und die Streichung der Entwicklungshilfe für Staaten, die Strafen gegen Homosexuelle verschärfen, ist von den Lesben und Schwulen dort nicht willkommen geheißen worden.“

Die Experten schreiben also unisono Rot-Grün eine größere Rolle als Schwarz-Gelb zu – auch der Lesben- und Schwulenverband, um dessen Expertise die FDP bei einer Bundestagsanhörung zur Gleichstellung 2011 selbst explizit gebeten hatte. Das Zwischenfazit zeigt daher rot.

Das #ZDFcheck-Fazit

Die Frage, ob Rot-Grün oder Schwarz-Gelb mehr für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare getan hat, lässt sich kaum an Hand fleißig zusammengetragener Listen von Gesetzen und Initiativen beantworten. Quantität hilft hier nicht weiter. Es ist eine qualitative Frage, die letztlich auch die #ZDFcheck-Redaktion nur qualitativ-redaktionell beantworten kann. Für das Fazit sind zwei Vorgänge ausschlaggebend: Erstens fungierte das von Rot-Grün durchgesetzte Lebenspartnerschaftsgesetz als eine Art Initialzündung für eine folgende tiefgreifende Veränderung für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Viele nachfolgende Maßnahmen, Urteile und Gesetze leiteten sich daraus ab. Zweitens war die schwarz-gelbe Politik doch eindeutig von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts getrieben. Die Experteneinschätzung, wonach Schwarz-Gelb eher reaktiv als aktiv gestaltend im dem Feld unterwegs ist, deckt sich mit Erfahrungen von ZDF-Hauptstadtkorrespondenten. Die Koalition zeigte weniger eigenen Gestaltungswillen, sondern agierte quasi in der Rolle des Nachvollziehenden gerichtlicher Entscheidungen, weniger des ehrgeizig Gestaltenden.


Das Fazit des #ZDFchecks zu der Aussage von FDP-Generalsekretär Döring lautet deshalb: stimmt nicht.


Über den Check hinaus soll dieses Fazit jedoch die Grundposition der FDP zu Fragen der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nicht verzerren. Dazu ZDF-Hauptstadtstudio-Korrespondent Stefan Leifert:


Dieser #ZDFcheck wurde beendet. Die Redaktion hat ein Fazit gezogen. Vielen Dank an alle Helfer für die Hinweise und Beteiligung.

Insgesamt 16 Hinweise

  1. Eine qualitative Expertise ist wohl das Beste. Den Beiträgen von Karolus1 ist – wie üblich – kaum etwas hinzuzufügen. Das Engagement in Sachen Gleichstellung außerhalb von koalitionären ‚Zwängen‘ könnte man noch mittels der Gesetzesinitiativen der FDP zu Oppositionszeiten checken.

  2. Ein wichtiger Aspekt ergibt sich beispielsweise aus dem Urteil des BVerfG
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html,
    wonach gilt:
    „Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden.“
    und
    „Der gesetzgeberische Spielraum für Typisierungen ist umso enger, je dichter die verfassungsrechtlichen Vorgaben außerhalb des Art. 3 Abs. 1 GG sind. Er endet dort, wo die speziellen Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG betroffen sind.“

    Somit ist das „Lebenspartnerschaftsgesetz“ genau genommen die Grundlage und Voraussetzung für die BVerfG-Entscheidung zur Gleichbehandlung (Art. 3 GG). Ohne dieses Gesetz hätte es die weiteren Urteile wahrscheinlich nie gegeben. Das „Lebenspartnerschaftsgesetz“ vom 1. August 2001 (siehe auch Grafik der Redaktion oben) scheint mir daher eine wesentliche Ursache zu sein!

  3. Die FDP als kleine Partei hat schon immer unkonventionelle Wege gehen müssen, um die eigenen Interessen durchsetzen zu können. Da reichen Regierungsbeteiligungen unter Unions- bzw. SPD-Führung nicht unbedingt aus, sondern es werden auch Gerichte angerufen, Anfragen gestellt, Initiativen gestartet und was sonst noch alles an politischer Einflussnahme möglich ist. Hier ist auch die Wortwahl Dörings zu beachten: Er spricht ausdrücklich nicht von schwarz/gelb sondern von der FDP in der derzeitigen Koalition. Die Vorhaben stehen also nicht unbedingt im Koalitionsvertrag, sind aber Teil dessen was die FDP erreichen will. Dazu passen dann die Urteile des BVerfG.

  4. Ich finde in diesem Zusammenhang Dörings Wortwahl sehr unangemessen. Wenn jemand sagt, er hätte etwas „erreicht“, dann geht man eigentlich davon aus, er hätte hier die Initiative ergriffen sich sehr für die Sache eingesetzt, auch gegen alle Widerstände von anderer Seite. Wenn man ein Gesetz erst verabschiedet, nachdem einen das Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen hat, kann man nicht wirklich wirklich von Initiative und Einsatz sprechen.

  5. Die Formulierung „mehr erreicht als“ bedeutet ja im Grunde genommen, dass man auch nach einem Ziel gestrebt hat.

    Vgl. beispielsweise
    http://de.wiktionary.org/wiki/erreichen
    „[2] zu einem Ziel gelangen; seine Wünsche durchsetzen“
    oder
    http://www.duden.de/rechtschreibung/erreichen#Bedeutung4
    „durchsetzen, zustande bringen..
    Beispiele
    …sie hat alles erreicht, was sie wollte“

    Nach den bisherigen Hinweisen und Recherchen war es aber eher im Gegenteil so, dass die FDP gegen ihre eigenen Ziele abgestimmt hat und nur das umgesetzt hat, was vom BVerfG angeordnet wurde. Ich persönlich finde es einfach nur haarsträubend, wie man sich in dieser Situation damit brüsten kann, man habe etwas „erreicht“.

    Ja, ich weiß, die „Koalitionsdisziplinierung“ … :-(
    Siehe unten!

  6. Rechtliche Gleichstellung in der rot-grünen Regierungszeit 1998 – 2005

    2000
    – Erlass gegen Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr: Das bisherige Berufsverbot für homosexuelle Offiziere und Ausbilder wird aufgehoben.
    Quelle: http://www.lsvd.de/bund//intern/2001/0101210.html

    2001
    – Rechtliche Gleichstellung in der Arbeitswelt: Ergänzung der Gleichbehandlungsklausel im Betriebsverfassungsgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ (§ 75)
    Quelle: BGBl I 2001, S. 1852

    – Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, erstmalige rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Kernpunkte des Lebenspartnerschaftsgesetzes u.a.:
    > Behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft
    > Gleichstellung im Namensrecht
    > Gleichstellung im gesetzlichen Erbrecht
    > Kleines Sorgerecht für Kinder der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
    > Gleichstellung bei Herstellung von Verwandtschaftsverhältnissen
    > Gleichstellung im Mietrecht
    > Gleichstellung bei Sozialleistungen für Kinder: Erhöhter Leistungssatz bei Arbeitslosengeld, Bundeserziehungsgeld
    > Gleichstellung bei gesetzlicher Krankenversicherung
    > Gleichstellung bei gesetzlicher Pflegeversicherung
    > Gleichstellung im Ausländergesetz (Familiennachzug ausländische/r Lebenspartner/in)
    > Gleichstellung bei Arbeitsgenehmigung ausländische/r Lebenspartner/in
    > Gleichstellung im Abgeordnetengesete
    > Gleichstellung im Staatsangehörigkeitsgesetz
    > Gleichstellung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz
    > Gleichstellung im MAD-Gesetz
    > Gleichstellung im Sicherheitsüberprüfungsgesetz
    > Gleichstellung im Minderheiten-Namensänderungsgesetz
    > Gleichstellung im Transplantationsrecht
    > Gleichstellung im Gesetz über Apothekenwesen
    > Gleichstellung im Bundeskleingartensetz
    > Gleichstellung im Gerichtsverfassungsgesetz
    > Gleichstellung im Rechtspflegergesetz
    > Gleichstellung in der Bundesrechtsanwaltsordnung
    > Gleichstellung im Beurkundungsgesetz
    > Gleichstellung in der Zivilprozessordnung
    > Gleichstellung in der Insolvenzordnung
    > Gleichstellung in der Strafprozessordnung
    > Gleichstellung im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    > Gleichstellung im Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
    > Gleichstellung im Sozialgerichtsgesetz
    > Gleichstellung im Gerichtskostengesetz
    > Gleichstellung in der Kostenordnung
    > Gleichstellung in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
    > Gleichstellung im Einführungsgesetzbuch um BGB
    > Gleichstellung im Schuldrechtsanpassungsgesetz
    > Gleichstellung in der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats
    > Gleichstellung im Aktiengesetz
    > Gleichstellung in der der Patentanwaltsordnung
    > Gleichstellung in der Patentanwaltsausbildungs – und prüfungsverordnung
    > Gleichstellung im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
    > Gleichstellung im Strafgesetzbuch
    > Gleichstellung in der Wehrdisziplinarordnung
    > Gleichstellung im Unterhaltssicherungsgesetz
    > Gleichstellung in der Wirtschaftsprüferordnung
    > Gleichstellung im Gesetz über das Kreditwesen
    > Gleichstellung im Einlagensicherungsgesetz
    > Gleichstellung im Gesetz über den Versicherungsvertrag
    > Gleichstellung im Milch- und Margarinegesetz
    > Gleichstellung im Betriebsverfassungsgesetz
    > Gleichstellung im Heimarbeitsgesetz
    > Gleichstellung in der Arbeitslosenhilfe- Verordnung
    > Gleichstellung im der Krankenversicherung der Landwirte
    > Gleichstellung im SGB I
    > Gleichstellung im SGB III
    > Gleichstellung in der Anwerbestoppausnahmeverordnung
    > Gleichstellung im SGB VII
    > Gleichstellung im SGB VIII
    > Gleichstellung im Fahrlehrergesetz
    > Gleichstellung im Luftverkehrsgesetz
    > Gleichstellung im Vermögensgesetz
    > Gleichstellung im Ausgleichsleistungsgesetz
    > Gleichstellung in der Flächenerwerbsordnung
    Quelle: BGBl I, 2001, S. 266

    !!! Die FDP hat 2000 im Bundestag gegen die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes gestimmt. Westerwelle erklärte es für verfassungswidrig, weil es zu viel Gleichstellung mit der Ehe enthielte.
    Quelle: BT-Plenarprotokoll 14/115

    !!! Das im Bundesrat zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft, das u.a. Anerkennung im Steuerrecht und Beamtenrecht vorsah, wurde von Schwarz-gelben Landesregierungen im Bundesrat blockiert.
    Quelle: BR-Drs 739/00 (Beschluss), BT-Drs. 14/4875

    – Gleichstellung im Mietrecht auch für nicht verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare
    Quelle: BGBl I, 2001, S. 1149

    2002
    – Gesetzliche Gleichstellung der Opfer des § 175 StGB aus der der NS-Zeit mit anderen NS-Opfern. Das Gesetz zur Aufhebung von NS-Urteilen wird entsprechend ergänzt. Die in der NS-Zeit ergangenen Urteile gegen Homosexuelle werden aufgehoben. 1998, bei der Einführung des Gesetzes zur Aufhebung von NS-Urteilen, hatte der damalige Justizminister Schmidt-Jortzig (FDP) das noch verweigert und gesagt, die Verurteilung Homosexueller nach §175 „passt … einfach nicht hierein.“
    Quellen: BGBl I, 2002, S. 2714, BT-Plenarprotokoll 13/221 vom 4.3.1998, S. 20205

    – Gleichstellung der Lebenspartnerschaft in der Gewerbeordnung
    Quelle: BGBl. I, 2002, S. 3412

    2003/2004
    – Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Gaststättengesetz
    – Gleichstellung der Lebenspartnerschaften in der Handwerksordnung
    – Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V. (VBLU)
    Beschuss über die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
    Quellen: BT-Drs. 15/1320, 15/2101, BT-Plenarprotokoll15/83

    2005
    – Inkrafttreten des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts. Kernpunkte:
    – Ermöglichung der Stiefkindadoption
    – Gleichstellung bei Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung
    – Gleichstellung beim Güterstand
    – Gleichstellung bei Verlöbnis und dessen Rechtsfolgen
    – Gleichstellung im Scheidungsrecht bei der Ehe angeglichen, auch die Unterhaltsregelungen im Falle einer Trennung.
    – Gleichstellung Versorgungsausgleich
    – Gleichstellung bei der Berufszulassung von ausländischen Lebenspartner, die Ärzte oder Apotheker sind
    – Gleichstellung bei im zustimmungsfreien Vorschriften des Bundesbeamtenrechts, z.B. im Reisekostengesetz, im Umzugskostengesetz, in der Sonderurlaubsverordnung, in der Trennungsgeldverordnung
    Quelle: BGBl I, 2004, S, 3396

    • WAS 2009-2013 UNTER BETEILIGUNG DER FDP FÜR DIE GLEICHSTELLUNG EINGETRAGENER LEBENSPARTNERSCHAFTEN GETAN WURDE:

      – Beamtenrecht

      Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 07.07.2009 zur Hinterbliebenenversorgung hat Schwarz-Gelb Ende 2010 Gleichstellung im Beamtenrecht beschlossen. Allerdings nur mit der Rückwirkung ab 1.1.2009.

      Mit dem Beschluss vom 19.06.2012 zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag hat das BVerfG die Rückwirkung für verfassungswidrig erklärt.

      Mit dem Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz (Mitte 2013) sollten eigene Fehler korrigiert werden. Allerdings gab es wieder Fehler wie beispielsweise fehlende Berücksichtigung der Hinterbliebenenversorgung, der Beihilfe und der sonstigen Leistungen (Trennungsgeld usw.).

      – Steuerrecht

      Ende 2010: Gleichstellung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nach dem Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010, in dem das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gab, um eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz zu treffen.

      Nach dem Beschluss vom 18.07.2012 zur Grunderwerbssteuer reagiert Schwarz-Gelb nicht, so dass das Bundesverfassungsgericht den Bundestag nachdrücklich dazu auffordern müsste, gleichgeschlechtliche Paare auch bei der Grunderwerbsteuer so zu behandeln wie Ehepaare. Das Gericht setzte dem Parlament ein Ultimatum – und droht andernfalls sogar mit Vollstreckung.

      In der letzten Woche der 17. Legislaturperiode hat Schwarz-Gelb versucht den Beschluss des BVerfG vom 07.05.2013 zum Ehegattensplitting umzusetzen. Die Rückwirkung beschränkte sie allerdings auf die Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Neben der Änderung des Einkommensteuergesetzes fehlten analoge Änderungen in Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz, Abgabenordnung und Bundeskindergeldgesetz. Dies führte bundesweit zu einem Chaos bei den Finanzämtern.

      – Adoptionsrecht

      Keine Initiativen.

      Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat nicht mal das am 27. November 2008 zur Unterzeichnung aufgelegte revidierte Europäische Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern unterzeichnet, wonach es lediglich möglich ist, das die Staaten gleichgeschlechtlichen Paaren ein Adoptionsrecht einräumen dürfen.

      – BAföG
      Ende 2010 Gleichstellung im Bundesausbildungsförderungsgesetz

  7. Rot-Grün hat damals schlau gehandelt. Gerade weil weiterreichende Gleichstellungen aufgrund der schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich waren, wurden die Gesetze zur Lebenspartnerschaft aufgeteilt. Die Lebenspartnerschaft selbst wurde durch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag überhaupt erst eingeführt. Hierfür war keine Bundesratsentscheidung notwendig. Bei der steuerlichen Frage allerdings wäre die Mehrheit des Bundesrates erforderlich gewesen. Hier hat die Mehrheit von Schwarz-Gelb damals das Gesetz abgelehnt. So hat Rot-Grün dafür gesorgt, das es überhaupt ein Lebenspartnerschaftsgesetz gibt. Wenn damals alles in ein Gesetz gepackt worden wäre, mit erforderlicher Absegnung durch den Bundesrat, hätte es gar keine Verbesserungen gegeben. Damals ist der Grundstein gelegt worden für die jetzige erreichte gesellschaftliche Akzeptanz. Herr Döring hat Unrecht.

  8. Gleich am Anfang mal was Aktuelles der Kollegen von tagesschau.de
    http://www.tagesschau.de/wahl/merkel-adoptionsrecht100.html

    Nun zur eigentlichen Behauptung von Döring:
    Das stimmt natürlich kein bisschen, alle Entscheidungen die für die Gleichstellung von Homo-Ehe und Hetero-Ehe von Schwarz-Gelb beschlossen wurden, geschahen nur jeweils nach einem Urteil des BVerfG.
    Gegen einen Antrag der Grünen (der von SPD und Linken unterstützt wurde) der das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare vorsah (mit allen Rechten und Pflichten) votierte Schwarz-Gelb geschlossen (Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/recht_auf_eheschliessung_fuer_gleichgeschlechtliche_paare-605-434.html )
    Wenn jetzt die FDP mit Gleichstellung homosexueller Paare wirbt, weiterhin aber mit der Union unter Merkel regieren will, sind das haltlose Versprechen, da sie das gegen die Stimmen der Union nicht durchsetzen können. Das wäre ihnen nur in einer Ampelkoalition möglich, die die FDP aber ausschließt.

    Deswegen: Stimmt nicht.

    • Zitat @Dead_Highway:
      „Gegen einen Antrag der Grünen (der von SPD und Linken unterstützt wurde) der das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare vorsah (mit allen Rechten und Pflichten) votierte Schwarz-Gelb geschlossen.“
      Zitat Ende
      Aus meiner Sicht war das ein klarer Verstoß gegen den Sinn des Artikels 38 des Grundgesetzes:
      „(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

      Die Koalitionsdisziplin untergräbt die Gewissensfreiheit der Abgeordneten! :-(

      Siehe auch:
      http://zdfcheck.zdf.de/faktencheck/merkel-rot-rot-gruen/#comment-608

  9. „#FDP hat für die Gleichstellung in vier Jahren mit der #CDU mehr erreicht als die #Grünen in sieben mit der #SPD.“

    Diese Behauptung von Patrick Döring (FDP) lässt sich am Abstimmungsverhalten der CDU/CSU und FDP im Bundestag eindeutig widerlegen. Als Beispiel kann man hier auf den 28.06.2013 verweisen.
    Bei einer namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Personen“ hat kein Mitglied der aktuellen Regierung für diesen Entwurf gestimmt. Bei der CDU stimmten 224 Personen mit Nein, 3 Enthaltungen, 0 Ja, 10 nicht abgegeben. Bei der FDP stimmten 85 Personen mit Nein, 4 Enthaltungen, 0 Ja und 4 Nicht abgegeben.
    Bei der SPD stimmten 136 Personen mit Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 10 Nicht abgegeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten 65 Personen mit Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, 3 nicht abgegeben. Die Linken stimmten mit 59 Ja, 0 Nein, 5 Enthaltungen, 12 nicht abgegeben.
    Solche Beispiele finden sich in der gesamten Legislaturperiode der schwarz-gelben Regierung.

    Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bundesregierung mehrfach zu Gesetzesänderungen „nötigen“ musste, erreichte die aktuelle schwarz-gelbe Bundesregierung nicht einmal eine eigene Mehrheit, um die Vorgaben für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Trans*-Personen umzusetzen.

    Beispiel Ehegattensplitting:
    Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Anfang Juni entschieden. Unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschloss die Ministerrunde den Entwurf für eine rasche Neuregelung des Ehegattensplittings. Im Unionslager gab es jedoch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2013 Widerstand gegen die Gleichstellung, etwa 20 Abgeordnete der Unionsfraktion haben gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt.
    Der Gesetzentwurf erhielt nur durch die Zustimmung der Opposition eine Mehrheit.

    Es ist erschütternd und beschämend, dass die aktuelle Bundesregierung keine eigene Mehrheit im Bundestag hatte, um dieses Urteil für die Gleichstellung und gegen die Diskriminierung von Minderheiten umzusetzen.

    Viel schlimmer noch ist es, dass Patrick Döring anderes behauptet.

  10. Man muss vor allem auch miteinrechnen, dass sich in dieser Frage in den vergangenen Jahren ein deutlicher Sinneswandel vollzogen hat. Die Grünen haben zu Zeiten von Rot-Grün das Lebenspartnerschaftsgesetz noch gegen starken gesellschaftlichen Widerstand durchboxen müssen, heute spricht sich – zumindest nach Umfragen – eine deutliche Mehrheit in Deutschland für die vollständige Gleichstelltung aus. Und, wie schon erwähnt, sind sämtliche Angleichungen nicht aufgrund der Initiative der Bundesregierung zustande gekommen, sondern wurden in Karlsruhe eingeklagt. Weitere Urteile stehen noch aus, die Entscheidungen sind absehbar, dennoch verharren CDU/CSU und FDP weiter in ihrer „Nur was wir machen müssen“-Blockade. Armselig ist das!

  11. Erbschaftssteuer, Beamtenrecht, Soldatenrecht, Grunderwerbssteuer.
    Und weltweit: Mehrfach Entwicklungshilfe eingesetzt als Druckmittel gegen die Strafverfolgung von Homosexuellen. Wobei das der deutschen Community natürlich egal ist, dadurch spart sie ja keine Steuern (Zynismus aus).
    Die 100%ige Gleichstellung steht im FDP-Programm und wird auch angestrebt, aber keine (wirklich keine) Partei würde über diese Frage eine Koalition zerbrechen lassen. Ich hoffe also auf die nächste schwarzgelbe Legislaturperiode und ein Einlenken der CDU/CSU. (Es glaubt doch nicht ernsthaft jemand, in einer großen Koalition würde die SPD die CDU wegen sowas belästigen??)

  12. Rot-Grün hat das Lebenspartnergesetz erlassen; die CDU/FDP hat alles, was sie für gleichegschlechtliche Familien getan hat, nur auf Druck des BVerfG getan. Norbert Geis spricht von der Gender-Ideologie, Erika Steinbach hält Gleichstellung für verfassungsgefährdend, Angela Merkel fehlen die Argumente und verneint Gleichstellung wegen Unwohlsein. Die FDP tut liberal und stimmt im Bundestag gegen die Gleichstellungsvorlage der Grünen. Klar hätte Rot-Grün mehr tun können – aber die haben es wenigstens absichtlich getan und wurden nicht vom Verfassungsgericht dazu gezwungen. Schwarz-Gelb reagiert nur und versichert dem rechten/fundamentalchristlichen Rand stets, dass man das alles so ganz noch nicht eigentlich will.

  13. Rot-Grün hat damals das Lebenspartnerschaft-Gesetz durchgesetzt. Die ganzen Verfassungsgerichts-Entscheidungen, die schwarz-gelb in den letzten Jahren zu mehr Gleichstellung gezwungen haben bauen auf diesem Gesetz auf.

Döring (FDP): Schwarz-Gelb hat mehr für Gleichstellung Homosexueller erreicht als Rot-Grün – Stimmt nicht - Stimmt nicht

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