Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE arbeitet seit mehr als 25 Jahren in enger Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Zu unserer täglichen Arbeit gehört sowohl die rechtliche Betreuung von Start-Up-Vorhaben, die Beratung bei Fragen der Unternehmensführung, als auch die Betreuung im Handelsverkehr. Insbesondere unsere Kompetenzen auf dem Gebiet des Onlinehandelsrechts, in Kombination mit der langjährigen Erfahrung im klassischen Gesellschafts- und Handelsrecht machen uns zu einem innovativen und gleichzeitig soliden Partner für ihr Unternehmen. Wir betreuen unsere Mandanten Schritt für Schritt individuell.
A. Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründung
- Beratung bei der Wahl der Gesellschaftform
- GbR
- UG
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- AG
- KG
- EWIV
- OHG
- PartG
- Ausländische Gesellschaftsform
- Stiftung
- Genossenschaft
- Verein
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Haftungsfragen in der Gründungsphase
- Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Franchise
- Unternehmensführung
- Arbeitsverträge Geschäftsführer, Vorstände, Beirat und Mitarbeiter
- Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
- Mitarbeiterbeteiligung
- Erstellung von Geschäftsordnungen
- Vorbereitung und Beratung bei Gesellschafterversammlungen
- Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
- Gesellschafterdarlehen
- Rangrücktritt
- Rechtsberatung zu Organhaftungsfragen
- Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Unternehmensumwandlung
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Private Equity
- Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen als Asset- oder Share-Deal
- Umwandlung von Gesellschaften
- Liquidation
- Beratung von Unternehmen in der Krise
- Unternehmensnachfolgeregelungen
B. Handelsrecht
- Vertragsgestaltung
- Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen und Werkverträgen
- Beratung im Bereich Handelsvertreterrecht
- Besonderheiten im Bereich E-Commerce
- Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Non-disclosure agreement (NDA) – Geheimhaltungsvereinbarung
- Know-How Schutz / Urheberrechte
- Anspruchsdurchsetzung und Anspruchsabwehr
- Betreuung während des Prozesses der Leistungserbringung und Rechtsberatung bei Leistungsstörung
- Ausgleichsansprüche und Provisionen
- Produkthaftungs- und Schadensrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten
- Vertretung vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
Jedes Projekt bedarf einer individuellen rechtlichen Betreuung. Das Team um Rechtsanwalt Michael Beuger, Rechtsanwältin Rafaela Wilde und Rechtsanwalt Christian Solmecke steht Ihnen täglich Rede und Antwort für Ihre Fragen. Rufen Sie uns an 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit)